Einbringer ist der Minister des Innern Herr Jeziorsky. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Somit richtet sich seit Jahresbeginn das Ausländer- und Zuwanderungsrecht nach der neuen bundesgesetzlichen Rechtslage.
Die völlige Neugestaltung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts macht jedoch auch die Änderung mehrerer landesrechtlicher Vorschriften im Aufnahmegesetz sowie die Anpassung der allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht notwendig.
Schwerpunktmäßig werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Änderungen rechtstechnischer Art vorgenommen. Darüber hinaus enthält das Gesetz auch zwei inhaltliche Änderungen. Zum einen hat der Bund im Aufenthaltsgesetz jetzt erstmals die Verteilung illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und nicht unmittelbar abgeschoben werden können, durch ein bundesweites Verteilverfahren geregelt. Dementsprechend ist landesrechtlich die Aufnahme der im Aufnahmegesetz aufgezählten Personengruppen um die Personengruppe der illegal Eingereisten zu erweitern.
Zusätzliche Belastungen des Landes- bzw. der Kommunalhaushalte werden mit der Aufnahme dieser weiteren Personengruppe im Ergebnis jedoch nicht erwartet. Da mit dem Zuwanderungsgesetz auch die Aufnahmequoten des Landes Sachsen-Anhalt für die Aufnahme von Asylsuchenden und Spätaussiedlern gesunken sind, dürften diese sukzessiven Einsparungen in den öffentlichen Haushalten die Kosten für die Aufnahme von illegal Eingereisten kompensieren.
Eine weitere Änderung des Aufnahmegesetzes soll es künftig Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht im Aufnahmeverfahren nach dem Aufnahmegesetz befinden, sondern beispielsweise im Rahmen eines Familiennachzuges nach Deutschland einreisen, ermöglichen, an Maßnahmen der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz teilzunehmen, soweit freie Kapazitäten dies zulassen. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass eine Beratungsstelle trotz freier Kapazitäten diesen Personenkreis nicht aus formalen Gründen abweist.
Auch hierbei erwarten wir keine zusätzliche Kostenbelastung, weil lediglich die freien Kapazitäten, die eh finanziert werden, ausgelastet werden sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Hoffnung, einer sachgerechten und zügigen Beratung im Ausschuss entgegenzusehen, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die SPD-Fraktion wird Frau Krimhild Fischer sprechen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der richtige Aufreger ist dieser Gesetzentwurf, glaube ich, nicht; denn er beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Landesrecht - der Herr Minister hat es eben ausgeführt -, des Zuwanderungsgesetzes, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Hier geht es vor allem um Artikel 1. Dieser betrifft das Aufenthaltsgesetz, das das bisher geltende Ausländergesetz ablöst. Von daher sind auch die Anpassungen und die Ergänzungen notwendig.
In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass diese Anpassungen des Landesrechts an das Bundesrecht zeitnah erfolgen sollen. Verehrter Herr Minister, das Zuwanderungsgesetz ist bereits im Sommer 2004 beschlossen worden. Zeitnah wäre gewesen, wenn wir heute über den Gesetzentwurf nicht in erster Lesung, sondern bereits in zweiter Lesung sprechen würden. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Änderungen schon zum 1. Januar in Kraft getreten wären; dann wäre das zeitgleich mit dem Zuwanderungsgesetz passiert. Das ist in anderen Bundesländern auch so geschehen.
Die Neuerung - davon haben Sie gesprochen -, die durch das Zuwanderungsgesetz eingeführt wird, ist die Einbeziehung der neuen Personengruppen in das Verteilungsverfahren. Das betrifft die Gruppe der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und nicht unmittelbar abgeschoben werden können. Erstmals wird das in § 15a des Aufenthaltsgesetzes geregelt.
Wir müssen trotzdem kritisch hinterfragen - und werden das in den Beratungen im Ausschuss auch tun -, welche finanziellen Auswirkungen die Änderungen des Aufnahmegesetzes auf die Kommunen haben werden. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits ihre Bedenken gegenüber der Regierung angemeldet haben, dass die vorgesehene Regelung zur Finanzierung nicht auskömmlich sei. Das wird im Ausschuss kritisch zu hinterfragen sein.
Bei einer Anhörung sollte auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt zu Wort kommen, um ihre Anregungen bezüglich des Gesetzes vorstellen zu können.
Ich hoffe auf eine zügige Beratung, damit wir dieses Gesetz in Sachsen-Anhalt wirklich zeitnah beschließen können, um dann damit arbeiten zu können.
Danke, Frau Fischer. - Bevor Herr Kosmehl für die FDPFraktion spricht, haben wir die Freude, Damen und Herren vom Teutloff-Bildungszentrum Wernigerode bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir den Tagesordnungspunkt 10 noch vor der Mittagspause erledigen möchten, sofern es keinen massiven Widerspruch einer Fraktion gibt. - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie gesagt, es geht heute relativ schnell. Die FDPFraktion wollte ein modernes Zuwanderungsrecht. Wir haben seit 1. Januar 2005 ein modernes Zuwanderungsrecht. Deshalb werden wir auch die notwendigen landesrechtlichen Änderungen im Aufnahmegesetz mittragen.
dass der Gesetzentwurf sehr detailliert auch die Abwägung der Beiträge der Angehörten widerspiegelt. Ich würde mir wünschen, dass das weiterhin so passiert. Wir können daher vielleicht sogar auf eine Anhörung verzichten. Aber das können wir gern im Innenausschuss noch einmal besprechen.
Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss und bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der Minister schon richtig erläutert hat, geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf letztlich um die rechtliche Umsetzung des im Sommer auf Bundesebene beschlossenen Zuwanderungsgesetzes. Ich will an dieser Stelle kurz etwas zu zwei Aspekten anmerken.
Zum ersten Aspekt: Wie Sie sicherlich wissen, hat die PDS den so genannten Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz abgelehnt. Das möchte ich kurz begründen.
Aus der Sicht der PDS klaffen Anspruch und Lösung bei diesem Gesetz auseinander, wie es selten der Fall war. Als die Debatte über ein neues, modernes Einwanderungsrecht begann, haben wir das begrüßt, weil es darum ging, eine uralte Mauer einzureißen. Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland, nur hat die Politik nicht entsprechend darauf reagiert bzw. hat vor dieser Realität die Augen verschlossen.
SPD und Grüne versprachen diesbezüglich einen Durchbruch in den Köpfen und im Recht. Doch schon nach der ersten großen Runde mehrten sich Zweifel. Rita Süßmuth, die Vorsitzende der Regierungskommission, meinte vor mehr als zwei Jahren zu dem damaligen Gesetzentwurf, noch seien wichtige Elemente eines modernen und humanen Rechts vorhanden, aber weit zurückgenommen. Inzwischen loben CDU und CSU, mit der FDP hätten sie niemals ein so restriktives Gesetz hinbekommen wie mit Bundesinnenminister Schily, der SPD und den Grünen.
Die PDS hat sich mit einem eigenen Modell an den Debatten beteiligt. Dabei ging es um einen Paradigmenwechsel: weg vom Zerrbild des kriminellen Ausländers als wirtschaftlichem Lückenbüßer hin zu einem Bürgerrecht, das humanen Ansprüchen folgt.
Davon sind wir nun weiter entfernt als 1998 zu Beginn der rot-grünen Ära; denn selbst die wenigen Lichtblicke im Gesetz sind mitnichten hausgemacht. Die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund zum Beispiel ist inzwischen EU-Recht.
Aus diesem Grund lehnt die PDS-Fraktion dieses Gesetz ab. Es ist weder modern noch human; es ist aus unserer Sicht ein Verhinderungsgesetz.
Nunmehr ist das Land aufgefordert, dieses Gesetz umzusetzen. Da hätten wir erwartet, dass Spielräume genutzt werden. So wünschen wir uns, dass in das Gesetz die Regeln und die Grundsätze für die Arbeit der Härtefallkommission eingearbeitet werden. Diese Härtefallkommission - das haben wir bereits des Öfteren beredet - kann die oberste Landesbehörde in Einzelfällen darum ersuchen, abweichend von den sonstigen Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen.
Grundsätzlich begrüßt die PDS-Fraktion die längst überfällige Einsetzung einer solchen Kommission. Die Einsetzung einer solchen Härtefallkommission hätte die Landesregierung aber nach Auffassung der PDS in die Änderung des Aufnahmegesetzes einbeziehen können, damit das Parlament bei der Festlegung der inhaltlichen Untersetzung der Arbeit der Kommission eingebunden wird.
Zudem ist zu kritisieren, dass bis zum heutigen Zeitpunkt die inhaltlichen Kriterien der Arbeit der Härtefallkommission von der Landesregierung zumindest gegenüber dem Parlament und dem Ausschuss nicht definiert worden sind. Das ist angesichts der Tatsache, dass das Zuwanderungsgesetz - Frau Fischer hat darauf hingewiesen - seit Monaten beschlossen ist, nicht nachvollziehbar und beweist einmal mehr, dass das Interesse der Landesregierung an einer solchen Kommission zumindest nicht außerordentlich hoch ist.
Aus den genannten Gründen wird sich die PDS-Fraktion bei der Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen redaktionelle Änderungen des Aufnahmegesetzes, die wegen des In-Kraft-Tretens des Zuwanderungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2005 erforderlich geworden sind.
Mit einer Regelung ist aber auch eine wesentliche inhaltliche Veränderung des bisherigen Aufnahmerechts verbunden; denn das Aufenthaltsgesetz des Bundes regelt erstmals ein bundesweites Verteilverfahren für illegal ein
gereiste Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und die nicht umgehend abgeschoben werden können.
Aus den Migrationsberichten der vergangenen Jahre ist ein deutlicher Trend abzusehen. Die Zuwanderung nach Deutschland, und zwar in all ihren Erscheinungsformen, ist rückläufig. Für das Jahr 2003 weist der Migrationsbericht der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration einen Wanderungsüberschuss von 219 000 Personen auf, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um insgesamt etwa 54 000 Personen entspricht.
Die größte Gruppe der ausländischen Zuwanderer stellen die Saisonarbeitnehmer dar, die im Jahr 2003 mit 300 000 Personen zu Buche schlugen. Eine weitere wichtige Zuwanderungsform stellt der Ehegatten- und Familienzuzug dar, der im Jahr 2003 ca. 85 000 Personen ausmachte. Besonders stark machte sich der Zuwanderungsrückgang bei Spätaussiedlern und Asylbewerbern bemerkbar. Im Jahr 2004 sind 59 093 Spätaussiedler und deren Angehörige nach Deutschland gekommen, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 19 % entspricht. 99 % dieser Zuwanderer stammten aus den Teilrepubliken der ehemaligen Sowjetunion.
Herr Kolze, einen kleinen Moment, bitte. Ihre Fraktionskollegen sind etwas laut. - Ich bitte Sie, ein bisschen leiser zu sein.
Danke schön. - Für das Jahr 2005 ist aufgrund des InKraft-Tretens des Zuwanderungsgesetzes von einem weiteren Rückgang der Zuwanderung von Spätaussiedlern auszugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Zahlen sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesrepublik Deutschland eine beachtliche Integrationsleistung erbringt. Insgesamt leben 7,3 Millionen Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland, was einem Anteil von 8,9 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Der überwiegende Anteil der Ausländer lebt in den alten Bundesländern, wobei Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg die Spitzenpositionen einnehmen. Von den neuen Bundesländern weist Sachsen-Anhalt den geringsten Ausländeranteil auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Zuwanderungsrecht hat langjährige Forderungen von CDU-Politikern umgesetzt. Das Zuwanderungsgesetz geht zwar davon aus, dass Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigt; deren Zuwanderung muss allerdings im Rahmen des Möglichen so gesteuert werden, dass sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Bundesrepublik sowie deren humanitären Verpflichtungen gerecht wird und den Aufnahme- und Integrationskapazitäten des Landes entspricht.