Über die Komplexleistung habe ich von Ihnen kein Wort gehört. Über die Notwendigkeit, in einer Einrichtung betreut zu werden, habe ich von Ihnen kein Wort gehört. Über das In-Kraft-Treten einer Frühförderungsverordnung zum 1. Juli 2003 und deren Nichtumsetzung bis heute habe ich von Ihnen nichts gehört. Sie sind sonst derjenige, der - zu Recht - so gern auf die schnelle Umsetzung solcher Dinge achtet. Dazu höre ich aber nichts. Sie sagen: Macht weiter so; bezahlt weiter das, was an
geboten wird, ohne auf die Qualität zu achten. Macht keinen Druck. Diskutiert nicht an dieser Stelle.
Sie haben auch festgestellt, dass die weitere Ausweitung bis zum 30. April 2005 an der Qualität nichts geändert hätte.
Wenn wir jetzt an dieser Stelle sagen, man muss darüber nachdenken, dieses gegenwärtig völlig ungünstige Verhältnis der maximalen Erbringung der mobilen Hilfe zu einer mindestens 50-prozentigen Erbringung in der Frühförderungsstelle hin zu verschieben - mindestens das ist notwendig, um komplexe Leistungen zu erbringen -, dann diskutieren wir auch über eine ganz andere Pauschale, die nicht hauptsächlich aus Fahrtkosten besteht, sondern die Leistungen umfasst. Die kann ich natürlich in der Einrichtung ganz anders erbringen. Das ist das Prinzip, das dahinter steckt.
Wir sind uns völlig einig darüber, dass das nicht heißt, dass nur einmal pro Woche gefördert wird. Wir haben auch sofort gemerkt, dass an einigen Stellen die Umsetzung etwas hart erfolgte, und haben gegengesteuert. Wir sind schon unterwegs und sorgen dafür, dass die notwendige Leistung erbracht werden kann.
Es ist aber nicht richtig zu sagen, dass eine gleiche Leistung langfristig zu niedrigen und zu hohen Vergütungen erbracht werden muss und dass unterschiedliche Vergütungen für eine notwendige Leistung erfolgen.
Es ist dringend geboten, einheitlich zu verhandeln, deswegen auch die K 79. Darin werden wir das auch binnen kurzem, glaube ich, festlegen. Wir erwarten im Februar die Stellungnahme und dann wird auch eine ordnungsgemäße Leistungsvergütung erfolgen können, wie sie im Übrigen auch jetzt schon dem Durchschnitt entspricht.
Es ist auch keine Kürzung. Wenn Sie von 150 Minuten und 70 € reden und wir 90 Minuten mit 50 € vergüten, dann ist keine Kürzung an dieser Stelle erfolgt, sondern eher finanziell noch etwas draufgesattelt worden. Das entspricht der Leistungserbringung, die notwendig ist - wie gesagt -: mehr in der Einrichtung, weniger mobil.
Herr Minister, Sie sind bereit, eine Frage der Abgeordneten Frau Bull und des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert zu beantworten?
Herr Minister, erstens hätte ich gern gewusst, ob in der zitierten Anordnung - ich glaube, es war eine Anordnung - eine Obergrenze festgelegt war oder nicht. Zweitens würde ich gern Ihre Auffassung dazu erfahren, ob nicht eine Obergrenze jedweder Art in die Nähe der Gesetzeswidrigkeit gerät, wenn das SGB IX die notwendige Hilfe an den individuellen Bedürfnissen festmacht.
Frau Bull, ich habe bereits gesagt, dass diese Fehlinterpretation, dass es einmal, maximal zweimal erfolgen soll, schon beseitigt ist.
Man muss aber natürlich auch sagen, dass an irgendeiner Stelle eine gewisse fachliche Obergrenze der mobilen Leistungserbringung in der Frühförderung erreicht ist. Herr Rauls hatte darauf hingewiesen, dass bei vier oder fünf Fördereinheiten in der Woche einfach zu vermuten ist, dass das nicht mehr die adäquate Art der Hilfe ist. Dann muss man zu einer anderen Hilfe kommen. Man muss dann also darüber nachdenken, ob dies die richtige Art der Hilfe ist. Das hat nichts damit zu tun, dass eine Obergrenze existiert, sondern damit, dass einfach fachlich darüber nachgedacht werden muss, welche Art der Leistungserbringung die richtige ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe wörtlich zitiert. Es ist keine Fehlinterpretation möglich. Es heißt: „maximal zwei Einheiten“. Ich bitte Sie, das zu korrigieren. Das können Sie doch zugeben. Sie haben es doch nicht gemacht. Das ist die erste Sache.
Die zweite Sache: Wenn Sie mit Recht auf die lange Verhandlungszeit verweisen und darauf, dass es Probleme gibt, zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen, so ist das der komplizierten Materie geschuldet. Wie Sie schon richtig gesagt haben, ist eben eine Komplexleistung zu vereinbaren, zu der auch die Krankenkassen ihren Teil beizubringen haben, aber nicht nur die Krankenkassen.
Sie haben dargestellt, dass insbesondere die kommunalen Spitzenverbände einfach nicht in der Lage sind, entsprechende Stellungnahmen und Auffassungen zu formulieren und bei der Erbringung der entsprechenden Leistungen als Komplexleistungen mitzumachen. Ich kann Ihnen darin nur zustimmen. Ich kenne das auf allen Ebenen, auf denen ich mitarbeite: Die kommunalen Spitzenverbände sind nicht unbedingt Freunde einer entsprechenden Regelung, die langfristig ihrem Anliegen entspricht, nämlich tatsächlich Kosten zu sparen und dabei mehr Leistung und mehr Wirkung zu erzielen. Darin sind wir uns einig.
Hier geht es aber um die gegenwärtige Situation. Jede Woche, jeder Monat, in dem eine Leistung nicht erbracht werden kann, ist entscheidend. Ich kann das an einem
Beispiel deutlich machen: Es ist entscheidend für das künftige Leben, ob ein Spasmus in der zweiten oder dritten Lebenswoche oder erst in der siebten oder achten Lebenswoche erkannt wird.
Das ist entscheidend. Deshalb können wir es uns nicht leisten, dass wir in irgendeiner Form sagen, wir warten einmal ab.
Frau Dr. Kuppe, wir haben einvernehmlich gesagt, dass die Februarsitzung des Ausschusses nicht stattfindet. Ich möchte Sie bitten zu prüfen, ob eine Möglichkeit gefunden werden kann, eine Sitzung vorzuziehen, um dieses Problem zu klären. Es ist notwendig, dass wir uns dieser Frage annehmen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf Berichterstattung angenommen wird und unser Antrag keine Mehrheit findet. Deshalb bitte ich Sie, zu prüfen, inwieweit wir das im Ausschuss zum Thema machen können. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? - Das ist nicht der Fall.
Damit können wir in den Abstimmungsprozess eintreten. Herr Dr. Eckert hat beantragt, über den Antrag der PDSFraktion direkt abzustimmen.
Wer diesem Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/2010 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU-Fraktion und bei der FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/2013 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Damit ist diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 16 als erledigt betrachten.
- Meine Damen und Herren! Bitte haben Sie noch eine Minute Geduld. - Wir sind am Ende der 28. Sitzungsperiode des Landtages angekommen. Meine Damen und Herren! Roy Black sagte einmal, das schönste am Tag sind die Pausen.
Wir treten jetzt in eine große Pause ein, und zwar wegen der Winterferien. Ich berufe den Landtag zu seiner 29. Sitzungsperiode für den 3. und 4. März 2005 ein.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber trotzdem an Sie appellieren, an dem am 25. Februar 2005 hier im Landtag stattfindenden vierten Seniorenforum teilzunehmen. Ich möchte hier um eine rege Beteiligung daran werben.
Meine Damen und Herren! Ich wünsche Ihnen ein schönes und nicht zu schneereiches Wochenende. Gute Heimfahrt. Auf Wiedersehen.