Meine Damen und Herren! Das klingt ein bisschen lustig, das ist es aber nicht. Wer in Berlin dafür verantwortlich war, dieses Chaos beim Dosenpfand anzurichten, wer dafür verantwortlich war, dass wir ein Maut-Desaster haben, der bekommt auch so eine Verordnung fertig.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Herr Bi- schoff, SPD: Sie können das doch nicht mit dem Maut-Problem vergleichen!)
Meine Damen und Herren! Deshalb appelliere ich von diesem Pult aus an den Herrn Bundeskanzler: Herr Bundeskanzler, sorgen Sie bitte dafür, dass sich Ihre Regierung, dass sich Ihre Minister, in diesem Falle die Minister Trittin und Künast, endlich um die tatsächlichen Probleme der Menschen kümmern!
Dann hätten sie nämlich keine Zeit, sich um die Einführung von islamischen Feiertagen oder, wie der Herr Bundeskanzler, um die Abschaffung des Tages der Deutschen Einheit zu kümmern.
Das Erste gehört, meine ich, nicht in die Gesellschaft und das Zweite ist schlicht ein Skandal. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Geisthardt. Sie hatten in Ihrem Beitrag einen Antrag gestellt. Können wir den noch schriftlich bekommen?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit diesem Ausführungsgesetz zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ist erneut die Frage nach der Verteilung der Kosten, die bei der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten entstehen, aufgekommen. Die dazu bezogenen Standpunkte sind nach unserer Kenntnis selbst innerhalb der einzelnen Fraktionen nach wie vor recht unterschiedlich. Wir sind uns allerdings darüber einig, dass wir dieses Thema mit dem Ausführungsgesetz nicht erneut ausdiskutieren müssen, weil das nicht Anliegen der Gesetzesinitiative ist.
Was uns aber mit dem Gesetzentwurf als nicht ausreichend geklärt erscheint - daher unser Änderungsantrag -, ist die Frage, wie mit verendeten Heimtieren zu verfahren ist. Was geschieht also mit den Tieren - ich zitiere aus der EU-Verordnung 1774/2002 -, „die normalerweise von Menschen zu anderen Zwecken als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden“? Es geht also um Hund und Katze.
Um diese Unsicherheit zu beseitigen, haben wir den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Im Agrarausschuss sind wir mit dieser Ergänzung nicht durchgekommen. Das hat Herr Schrader gesagt. Vielleicht lag es auch daran, dass für die Mehrheit meiner Kollegen Landwirte ein Tier vordergründig immer erst zum Zwecke der wirtschaftlichen Nutzung und des Verzehrs gehalten wird. Es gibt jedoch auch andere Bedürfnisse, denen wir Rechnung tragen sollten. Ich kann es jedenfalls verstehen, wenn es Menschen gibt, die ihre Katze oder ihren Schoßhund nicht von dem Tierkörperbeseitigungsunternehmen Saria entsorgen und verarbeiten lassen möchten.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dieses Problem nicht aus der Luft gegriffen ist. Inzwischen sind erste Briefe eingegangen, in denen darüber berichtet worden ist, dass gegenüber den betroffenen Heimtierbesitzern, in diesem Fall gegenüber Frauchen, seitens des Landkreises verfügt worden ist, dass das verendete Heimtier in dem oben genannten Tierkörperbeseitigungsunternehmen zu entsorgen ist. Auch der Petitionsausschuss hat sich bereits mit diesem Problem befassen müssen.
Nebenbei bemerkt, Herr Geisthardt, bezüglich der von Ihnen vertretenen Auffassung zur rechtlichen Zuständigkeit: Die Länder Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen - ich habe das auch schon im Agrarausschuss betont - haben solche Regelungen, wie wir sie mit unserem Änderungsantrag vorschlagen, bereits auf den Weg gebracht. Wir meinen, wir sollten nicht erst auf irgendeine angekündigte Verordnung des Bundes warten. So habe ich die Fragestellung der Ministerin verstanden.
Frau Hajek, wir tolerieren auch nicht die von Ihnen gemachte Äußerung, dass lediglich eine zeitlich befristete Gesetzeslücke vorhanden sei. Eine solche Gesetzeslücke sollten wir auf alle Fälle nicht zulassen. BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen haben deshalb gehandelt.
In diesem Sinne bitten wir auch im Interesse der Tierhalter, um ihnen ihre Sorgen zu nehmen, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte zu diesem Gesetz sagen: Wo liegt da eigentlich der Hund begraben?
Die FDP-Fraktion steht natürlich hinter der Beschlussempfehlung, die Dr. Schrader erläutert hat, und zu den
Zu dem Änderungsantrag der PDS. Machen wir uns nichts vor, der Bereich ist sensibel. Die Problematik ist nicht von der Hand zu weisen. Der Bereich lässt gar manchen erschaudern. Ich nenne als Beispiel Jagden, Treibjagden. Was ist vorgefallen?
In der Praxis ist es doch so: Der schöne, liebe Papagei kommt womöglich zum Tierpräparator, damit er für immer im Wohnzimmer ist. Die Katze kommt womöglich auf den Tierfriedhof. Und der große Bernhardiner mit seinen 90 kg? Wohin damit so schnell, wenn es Winter ist und der Boden bis in eine Tiefe von 60 cm, 70 cm gefroren ist? - Im Raum Schönebeck ist Folgendes geschehen: Raus damit in den Wald und ein bisschen unter dem Laub verscharrt. Dann stolpert man bei Treibjagden nicht über Wildschweine, sondern über tote Hunde. Das ist natürlich ein Problem in unserer Zeit.
Ich möchte darauf hinweisen, lieber Herr Kollege Krause, dass diese Sache im Ausschuss breit behandelt wurde. Herr Dr. Reich vom GBD hat darauf hingewiesen, dass dem Land für eine entsprechende Regelung die Kompetenz fehlt.
Ich würde, um zum Schluss zu kommen, anregen, dass wir das an die jeweiligen Bundestagsfraktionen weitergeben, damit dort ein Schub erfolgt. Auch Sie von der PDS haben dort zwei oder drei Abgeordnete. Wenden Sie sich dorthin und regen Sie an, dass das dort geregelt wird.
In diesem Sinne mache ich es, wie gesagt, kurz; denn zur Zuckermarktordnung will ich mehr sagen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion zur konkurrierenden Gesetzgebung nicht fortsetzen. Wir haben einfach zu akzeptieren, dass wir keine Befugnis für eine Ausnahmeregelung in diesem Bereich haben.
Ich weiß nicht, ob die Verordnung mittlerweile in meinem Hause vorliegt. Herr Geisthardt hat es eigentlich plastisch skizziert: So wie diese Rechtsverordnung ausgestaltet sein soll - wohlgemerkt: soll -, ist sie eigentlich nicht haltbar, weil dann eine Ausnahmeregelung nur nach individueller Genehmigung in Kraft treten könnte. Wenn jeder wegen seines Hundes oder seiner Katze, die er vergraben will, noch eine Genehmigung beantragen muss... Ich denke, dem brauche ich nichts mehr hinzuzufügen. Das wäre tatsächlich überbürokratisiert und unsere Landkreise müssten dann wieder eine zusätzliche Aufgabe übernehmen.
Es müsste uns darum gehen, eine generelle Ausnahme zu erreichen. Deshalb verspreche ich Ihnen, dass wir uns, sobald der Entwurf einer Rechtsverordnung bei uns vorliegt, noch einmal darüber verständigen können. Ich
Der PDS-Antrag ist aus der rechtlichen Situation heraus abzulehnen. Wir müssen uns gegenüber dem Bund artikulieren und erreichen, dass eine Verordnung erlassen wird, die eine generelle Ausnahme ermöglicht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Wünscht noch jemand das Wort dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Wir haben ein ganz kleines Problem dadurch bekommen, dass Ihnen der von Herrn Geisthardt eingebrachte Änderungsvorschlag nicht vorliegt und dass auch nicht völlig klar ist, wie das vorher abgesprochen worden ist. Auch die Ausschussvorsitzenden wussten es nicht. Es handelt sich offensichtlich um die Prüfung hinsichtlich einer rechtsförmlichen Änderung.
Deswegen stimmen wir jetzt darüber ab, ob der Landtag die Verwaltung beauftragen soll, das mit einer Rechtsförmlichkeitsprüfung in Ordnung zu bringen. Ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihnen einen entsprechenden Text dazu vorzulegen. Herr Geisthardt hatte es vorgetragen.
Wer dafür ist, dass die Verwaltung diesen Auftrag bekommt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist auf jeden Fall die Mehrheit. Damit ist das erledigt.
Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der PDSFraktion in der Drs. 4/1970 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz ab. Spricht sich jemand dagegen aus, dass wir über die selbständigen Bestimmungen, die Gesetzesüberschrift und den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit insgesamt abstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Wer stimmt dem Gesetzentwurf insgesamt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Meine Damen und Herren! Es ist jetzt 12.45 Uhr. Wir hatten vereinbart, etwa um diese Zeit eine Mittagspause zu machen. Ich schlage vor, dass wir die Sitzung um 13.45 Uhr fortsetzen.
Ich bin von Frau Dr. Weiher gebeten worden, daran zu erinnern, dass sich der Finanzausschuss jetzt, zu Beginn der Mittagspause, in Raum B1 11 trifft. - Ich wünsche einen guten Appetit. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Dreiviertelstunde Rückstand. Das bedeutet, dass wir, auch wenn der Saal noch nicht sehr üppig gefüllt ist, mit unserer Sitzung fortfahren.
Ich rufe nun den letzten Tagesordnungspunkt auf, der vom gestrigen Tag verblieben ist, den Tagesordnungspunkt 13: