Protocol of the Session on December 17, 2004

Nicht nachvollziehbar und dilettantisch ist es dazu; denn die Landkreise und Kommunen haben den Pferdefuß schnell erkannt und einfach nicht darauf reagiert. Offensichtlich sind die dortigen Juristen schlauer als ihre Kollegen in dem betreffenden Ministerium.

Nun könnte man ja sagen, einfach dumm gelaufen, aber stellen Sie sich mal vor, es hätte auf der Basis dieses Erlasses tatsächlich schon entsprechende Verkäufe gegeben; sie hätten wohl vor Gericht keinen Bestand gehabt.

Ich bin der PDS dankbar, dass sie mit ihrem Antrag vom 9. Dezember 2004 das Problem öffentlich gemacht hat. Das ist gut so. Nicht gut ist die Tatsache, dass ich das - Gott sei dank gescheiterte - Vorhaben der Landesregierung als klare Missachtung des Parlaments werten muss.

Die SPD-Fraktion wird weiterhin die heute zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Umweltausschusses mittragen; denn der im Ausschuss gefundene Kompromiss ist aus unserer Sicht besser als jeder Erlass geeignet, die im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht aufgetretenen Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen. Ein Ergebnis, das allen Beteiligten zugute kommt und eigentlich nicht unbedingt eine weitere Debatte erfordert hätte.

Die Realität hat die Landesregierung auf den Pfad der Tugend zurückgeführt und wir wollen angesichts der bevorstehenden Feiertage versöhnlich sein. Ich erwarte allerdings, dass die Landesregierung heute erklärt, dass sie die Absicht hat, dem Anliegen des § 59 des Naturschutzgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt in Zukunft besser nachzukommen, so wie das die gemeinsame

Beschlussempfehlung vorsieht, und den bis heute immer noch existierenden Erlass zurückzieht.

Der PDS-Antrag wäre dann natürlich gegenstandslos, hätte aber seinen Zweck erfüllt.

Nun bitte Herr Ruden für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde meine Rede am liebsten auch zu Protokoll geben; aber ich habe gar keine geschrieben, also lese ich ein bisschen aus meinem Stichwortzettel vor. Ich dachte auch, dass es keine Debatte geben müsste, aber es wäre unhöflich, auf die Anträge der PDS-Fraktion nicht einzugehen.

Es ist einfach so, dass zu diesem Antrag, der den Erlass betrifft, hier schon genug gesagt wurde. Das ist reines Verwaltungshandeln. Natürlich verliert der Erlass, wenn das Gesetz in Kraft tritt, seine Wirkung.

Zu dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion vielleicht doch drei Worte. - In dem Antrag wird unterstellt, dass die untere Naturschutzbehörde das Vorkaufsrecht naturschutzfachlich nicht richtig ausübt. Das bedeutet doch eigentlich, dass man so viel Misstrauen hineinlegt, dass man am Schluss noch die Rückgabe eines nach dem im Naturschutzrecht vorgesehenen Vorkaufsrecht erworbenen Grundstücks rückgängig machen will. Das kann es nicht sein. Insofern muss man diesen Änderungsantrag einfach ablehnen.

Es ist schließlich so, dass dieses Vorkaufsrecht ein Hilfsmittel ist, das auch die Investitionsfreundlichkeit mit unterstreicht und das letztlich den Zusammenhalt von Naturschutzflächen in Gänze unterstützt. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung des Naturschutzes ist naturschutzrechtlich belasteter Grund und Boden nicht unbedingt vom Eigentum abhängig. Insofern möchte ich dafür werben, dass der Änderungsantrag der PDS-Fraktion abgelehnt wird und dem Gesetzentwurf zugestimmt wird. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ruden. - Nun bitte Herr Dr. Köck.

Herr Kehl, Sie werden sich vielleicht erinnern, dass es anders war, als es Herr Hacke in seinem Bericht dargestellt hat: Während der Ausschusssitzung hat die CDUFraktion eine Auszeit beantragt und im Anschluss daran diese Änderungsempfehlung eingebracht. Es war nicht so, dass man sich lange vorbereiten konnte.

(Herr Gürth, CDU: Das spielt keine Rolle! Sie ha- ben einen überflüssigen Antrag gestellt!)

Herr Ruden, wir versuchen mit unserem Änderungsantrag eigentlich all die Vorwürfe auszuschließen, die dahinter stehen könnten, dass man aus taktischen Gründen eine Investition verhindern will. Wir haben diese Regelung etwas stärker gefasst, um zu sagen, wenn das Grundstück nicht im Sinne des Naturschutzes verwendet werden sollte, dann muss es zurückgegeben werden. Es

ist eine Absicherung für den Verkäufer und auch für einen möglichen Investor.

Die Investitionsfreundlichkeit ist genau das Problem. Frau Ministerin hat noch nicht auf die Frage geantwortet, wie oft in den vergangenen Jahren von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wurde. Das ist der absolute Notnagel, dass man nur dann von dem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, wenn sich tatsächlich private Interessen über Naturschutzinteressen hinwegsetzen sollten.

(Herr Gürth, CDU: Ziehen Sie den Antrag zu- rück!)

- Wir können den Antrag nicht zurückziehen. Mit Ihrer Formulierung - insofern muss ich Herrn Kehl fast Recht geben - könnte man den Paragrafen gleich ganz streichen.

Vielen Dank, Herr Köck. - Wir stimmen jetzt über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ab. Dazu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die PDSFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt ab über das Gesetz und, wenn Sie nicht widersprechen, über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes, über die Gesetzesüberschrift, die lautet: „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“, und über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer all dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.

(Herr Gallert, PDS: Doch, eine Stimmenthaltung!)

- Es gibt eine Stimmenthaltung.

(Zuruf von Herrn Gallert, PDS)

- Es hat keinen Namen?

(Herr Gallert, PDS: Sie haben eben über die Über- schrift abgestimmt!)

- Nein, über alles.

(Herr Gallert, PDS: Dann war ich dagegen! - Hei- terkeit bei der PDS)

- Die Überschrift halten Sie aber für so gelungen, dass Sie sich der Stimme enthalten konnten. Dann sind wieder klare Verhältnisse hergestellt.

Jetzt kommen wir zu dem Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1940. Er ist nicht zurückgezogen worden. Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden?

(Zuruf von der PDS: Nein!)

- Nein. - Dann stimmen wir über den Antrag selbst ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP - Drs. 4/1917

Als Einbringer bitte ich Herrn Kolze das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende, einer guten Tradition des Hohen Hauses folgende fraktionsübergreifende Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt setzt sich aus zwei Regelungskomplexen zusammen. Zum einen enthält er die notwendig gewordene Neueinteilung der Wahlkreise. Zum anderen dient er der Umsetzung der praktischen Erfahrungen aus der Durchführung von Wahlen, die immer wieder zu Komplikationen geführt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rechtliche Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Wahlkreiseinteilung folgt schon aus dem Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 20. November 2001, in dem die Anzahl der Wahlkreise mit Wirkung für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45 reduziert wurde.

Darüber hinaus ist aber auch der Entwicklung der Bevölkerungszahl in den jeweiligen Wahlkreisen Rechnung zu tragen; denn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf gemäß § 10 des Wahlgesetzes von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 vom Hundert nach oben oder unten abweichen. Die gesetzliche Vorgabe, möglichst gleich große Wahlkreise einzuführen, dient der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Wahlrechtsgleichheit, der Rechnung zu tragen unsere Aufgabe ist.

Auf der Grundlage dieses rechtlichen Rahmens bleibt uns bei der Neugestaltung der Wahlkreise kein großer Spielraum. Maßstab können dabei im Wesentlichen nur objektive Kriterien sein. Hiervon geht der vorliegende Gesetzentwurf auch erkennbar aus, weil die vorgesehene Änderung der Wahlkreiseinteilung auch auf dem Bericht der Landesregierung über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen des Landes beruht. Darüber hinaus waren auch die gemeindlichen Gebietsänderungen zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Wegen der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und der bislang durchgeführten Gebietsänderungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die notwendige Anpassung der Anzahl der Wahlkreise zum einen durch die Reduzierung um je einen Wahlkreis in den Städten Magdeburg und Halle erfolgt. Ferner sollen aufgrund der Neueinteilung des Gebietes der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg sowie der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt die bisherigen Wahlkreise 25 und 33 entfallen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daneben dient die vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes insoweit der Rechtssicherheit, als sich kommunale Ge

bietsänderungen, die erst nach dem frühestmöglichen Termin der Bewerberaufstellung wirksam werden, nicht mehr automatisch auf die Wahlkreiseinteilung auswirken.

Neben diesen harten rechtlichen Kriterien enthält die Reduzierung der Wahlkreise aber auch ein politisches Signal. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte leistet auch die Politik durch die Verkleinerung des Landtags einen Beitrag zu einem sparsamen Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln. Dies erwartet die Bevölkerung von uns. Dem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch gerecht.

Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen dienen der Klarstellung und der begrifflichen Angleichung an das Bundes- und Europawahlgesetz.

Nach all dem schlage ich die Überweisung in den Ausschuss für Inneres vor und bitte alle Fraktionen um eine zügige Beratung, damit die Änderung des Wahlgesetzes im Monat Januar 2005 beschlossen werden kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kolze. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Möchte jemand dazu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab.