Die erste Beratung fand in der 45. Sitzung des Landtages am 16. September 2004 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr ist die Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses Frau Weiß. Bitte sehr, Frau Weiß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 16. September 2004 von Minister Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre in den Landtag eingebracht und dort beraten. Es erfolgte eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, der sich am 29. Oktober 2004 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst hat.
In der Sitzung am 26. November 2004 wurde über den Gesetzestext, über Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie über einen Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP beraten. Der geänderten Beschlussempfehlung stimmte der Ausschuss bei vier Enthaltungen einstimmig zu.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Landesregierung, beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei allen Abgeordneten für die zügige Beratung im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr bedanken und wünsche der anschließenden Diskussion einen guten Verlauf. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Weiß, für die Berichterstattung. - Wir treten nun in eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Eröffnet wird diese durch die PDS-Fraktion, und zwar durch den Abgeordneten Herrn Kasten. Bitte sehr, Herr Kasten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dr. Daehre, ich stelle fest, bei Ihnen ist die Kombinatsbildung in vollem Gange. Der Kombinatsdirektor für ca. 2 300 Mitarbeiter, Herr Balzer, ist berufen. Die Vor- und Nachteile solcher Strukturen haben wir vor rund einem Vierteljahrhundert in der DDR erlebt. Schauen wir einmal, welche Professionalität und Effektivität heute erreichbar ist.
Es war aus Ihrer Sicht, Herr Minister, die jetzt umsetzbare Lösung. Diese bleibt aber hinter unseren Ansätzen aus der dritten Legislaturperiode im Zuge der vorgesehenen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform mit dem Ziel, eine größtmögliche Bündelung der Verantwortung vor Ort zu erreichen, zurück. Statt zweistufig von unten ist das Ergebnis nun zweistufig von oben.
Auf ein tieferes Eindringen in Details möchte ich verzichten und verweise unter anderem auf die interessante Lektüre des Protokolls der 63. Sitzung des Ausschusses für Finanzen vom 5. November 2004.
Allerdings möchte ich auf einen bisher noch nicht beachteten grundsätzlich positiven Aspekt dieses Kombinats hinweisen. Theoretisch sind wir damit in der Lage, auch Schieneninfrastruktur im Land zu schultern. Das ist nicht völlig unwahrscheinlich; denn bis Ende 2007 wird der DB Projektbau Südost, zuständig für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, mit rund 1 000 Mitarbeitern - übrigens gestandenen Fachleuten - komplett abgewickelt. Die zehn Leute, die vielleicht bleiben, können wir vergessen. Aber vielleicht ist das eine interessante Option für unsere Arbeit.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Begleitumstände empfehle ich meiner Fraktion in der Endabstimmung eine Enthaltung.
Vielen Dank, Herr Kasten. - Die Debatte wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Herrn Ernst für die FDP-Fraktion fortgesetzt. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Ernst.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kasten, ich freue mich, dass Sie sich noch daran erinnern, dass wir einmal Kombinate hatten.
Ich werde mich sehr kurz fassen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat die Auflösung der bisherigen Straßenbau- und Staatshochbauämter sowie die Errichtung, den Sitz und die Zuständigkeit des zukünftigen Landesbetriebes Bau für diesen Bereich zum Gegenstand. Nachdem zum 1. Januar 2004 die Straßenbauverwaltung und die Hochbauverwaltung zusammengelegt wurden, soll nun im zweiten Schritt am 1. Januar 2005 der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt mit dem Kürzel LBB SA gegründet werden.
Dieser Landesbetrieb wird seine Tätigkeit nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen ausüben. Er wird nach den Regeln des kaufmännischen Rechnungswesens geführt und soll nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend arbeiten. Durch Reduzierung der Verwaltung, durch Flexibilisierung des Personaleinsatzes und des Managements sowie durch eine deutliche und nachhaltige Reduzierung der bisherigen Anzahl der Standorte und Dienststellungen werden weitere Einsparungen erreicht.
Wir versprechen uns von der Zusammenlegung und Gründung des Landesbetriebes Synergieeffekte zwischen den Straßen- und Staatshochbauämtern und dauerhaft ein kostengünstigeres Verwaltungshandeln. Mit der Errichtung des Baubetriebes werden bereits in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 120 Stellen abgebaut. In den weiteren Haushaltsjahren soll ein Abbau von weiteren 120 Stellen erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine kurzen Ausführungen haben die Vorteile des zukünftigen Landesbaubetriebes aufgezeigt. Man könnte sich die Frage stellen: Warum hat man das nicht schon früher ge
Vielen Dank, Herr Ernst. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Doege das Wort. Bitte sehr, Herr Doege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, die Bau- und Immobilienverwaltung neu zu ordnen, ist nicht neu und wird letztlich auch von der SPD-Fraktion nicht bestritten. Derartige Überlegungen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode angestellt.
Dabei wurden verschiedene Varianten diskutiert. Die nunmehr von der Landesregierung geplante Zusammenführung der Hoch- und der Straßenbauverwaltung ist dabei eine der denkbaren Möglichkeiten. Die SPD-Fraktion hätte allerdings die Zusammenführung der Bau- und Immobilienverwaltung favorisiert, weil sie in der Mehrzahl der Länder angewandt wird und wir so auf Erfahrungen hätten zurückgreifen können.
Ein Knackpunkt, der sich im Rahmen der Diskussion im Ausschuss ergab, war, dass man den Landkreisen zukünftig die Möglichkeit einräumen will, die technische Verwaltung der Kreisstraßen durch Vereinbarung und natürlich gegen Kostenerstattung dem Landesbetrieb Bau zu übertragen. Grundsätzlich halten wir es für falsch, Aufgaben von der kommunalen Ebene auf die Landesebene hochzuziehen. Hätten Sie bereits im Jahr 2002, mit der Regierungsübernahme, einen etwas größeren Schritt gewagt und die begonnene Kreisgebietsreform umgesetzt, würden wir bereits heute über ordentliche, leistungsfähige Landkreise verfügen, Herr Minister, auf die diese Aufgaben hätten übertragen werden können.
Da wir es aber weiterhin mit Landkreisen zu tun haben, die finanziell nicht leistungsfähig sind, und da die uns bisher bekannten Pläne der Neustrukturierung der Landkreise nicht allzu weit ins Positive gehen, halten wir diese vorübergehende Aufgabenwahrnehmung beim Land durchaus für sinnvoll.
Im Rahmen der Gesetzesberatung im Fachausschuss kam unter anderem auch zur Sprache, dass einige Landkreise die ihnen bereitgestellten Straßenbaulastzuweisungen zweckwidrig verwenden. Über mögliche Konsequenzen dieser zweckwidrigen Verwendung wird sicherlich im Plenum bzw. in den Fachausschüssen zu reden sein. Es kann letztlich nicht toleriert werden, dass Kommunen fordern, pauschale Zuweisungen zu erhalten, und dass, wenn wir als Landtag dieser Forderung nachkommen, im Nachgang eine zweckwidrige Verwendung festgestellt wird.
Wenn Sie unserer Auffassung folgen, dass diese Aufgabe unverzüglich auf die kommunale Ebene zurückübertragen werden sollte, wenn die Landkreise eine hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit haben, können wir der derzeit von Ihnen geplanten Verfahrensweise durchaus folgen.
Meine Damen und Herren! Wir werden den Landesbetrieb Bau nach seiner offiziellen Gründung sehr intensiv begleiten und ständig hinterfragen, ob die uns dargestellten Personaleinsparungen und Effizienzgewinne auch tatsächlich realisiert werden. Die Beteiligung des Parlaments, wie sie in diesem Falle stattgefunden hat, halten wir für sehr positiv. Wir würden uns allerdings wünschen, dass in Zukunft bei allen Landesbetrieben, die zur Gründung anstehen, das Parlament entsprechend beteiligt wird.
Die SPD-Fraktion wird sich bei diesem Gesetzentwurf - so wie das auch mein Kollege Kasten angesprochen hat - der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Doege. - Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Schröder. Bitte sehr, Herr Schröder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gründung des Landesbetriebes Bau am 1. Januar 2005, der nach kaufmännischen Grundsätzen arbeiten soll, soll ein Grundstein für die Sicherstellung einer leistungsfähigen und finanzierbaren Straßen- und Hochbauverwaltung sein. Die neue Rechtsform bietet größere Gestaltungsspielräume und führt mittelfristig zu Einsparungen im Personal - und Sachaufwendungsbereich. Verwaltungsebenen werden reduziert, der Personaleinsatz wird flexibilisiert und dem Landesbetrieb wird ein Budget vorgegeben.
Mit der Errichtung des Landesbetriebes werden bis zum Jahr 2006 - das ist bereits im Haushalt untersetzt - 120 Stellen abgebaut. In den Folgejahren - Herr Ernst hat darauf hingewiesen - ist ein Abbau von weiteren 120 Planstellen vorgesehen. Alle Arbeiter, Angestellten und Beamten der Bauverwaltung werden durch das Errichtungsgesetz, das heute verabschiedet werden soll, in den Landesbetrieb Bau überführt. Wir reden dabei über gut 2 300 Mitarbeiter. Betriebsbedingte Kündigungen sind tarifvertraglich bis Ende 2009 ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Der Landesbetrieb ist zunächst auf Kostendeckung und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Herr Ernst hat das ebenfalls gesagt. Das ist wichtig, weil das in den Ausschüssen eine wichtige Rolle gespielt hat. Dies muss in der Betriebsordnung, die neben dem Errichtungsgesetz zu verabschieden sein wird, gesondert geregelt werden.
Das Gesetz ist als förmlicher Errichtungsakt erforderlich, weil Behördenebenen verändert werden. Wir haben in der ersten Lesung darüber gesprochen. Der Entwurf enthält vorrangig Regelungen zur technischen Umsetzung dieses Vorhabens.
Nachdem die Koalitionsfraktionen einige formale und inhaltliche Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu dem Gesetzentwurf aufgegriffen haben, kann nunmehr rechtzeitig das Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebes Bau zusammen mit dem Haushaltsgesetz 2005/2006 verabschiedet werden.
Alle Abgeordneten haben sich in den Ausschussberatungen positiv geäußert und haben es ausdrücklich begrüßt, dass bei der Errichtung dieses Landesbetriebes die Beteiligung des Parlaments sichergestellt worden ist.
Insofern überraschen mich jetzt die sehr distanzierte Vortragsweise zu dem Gesetzentwurf und die Enthaltungsabsicht der Opposition.
Meine Damen und Herren! Mir bleibt am Ende der Rede der Wunsch, dass das Standortkonzept stufenweise umgesetzt wird, damit die Arbeitsfähigkeit des Landesbetriebes nicht gefährdet wird, und mir bleibt der Wunsch an alle Mitarbeiter des Landesbetriebes, dass die gesamte Mannschaft des Landesbetriebes einen guten Start in die neue Struktur haben wird. Ich wünsche allen Mitarbeitern im Interesse des Landes eine erfolgreiche Arbeit in den kommenden Jahren. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schröder. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte der Fraktionen abgeschlossen. Für die Landesregierung hat der Minister für Bau und Verkehr Herr Dr. Daehre um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Dr. Daehre.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Anmerkungen seien noch gestattet. Zunächst eines, Herr Kasten, zu der Kombinatsgeschichte: Einen Parteisekretär haben wir nicht mehr, das kann ich Ihnen zusagen.
Meine Damen und Herren! Ich will wieder auf den Ernst der Sache zurückkommen. Es ist eine Riesenherausforderung für alle, die im Moment mit der Vorbereitung und der Umsetzung dieser Aufgabe befasst sind. Sie müssen sich vorstellen, Sie haben ein voll besetztes Haus und machen eine Totalsanierung und trotzdem muss der Betrieb weiterlaufen. Genauso ist das hiermit.
Nun könnte ich - Herr Doege, Sie sagten, das hätten Sie auch schon angedacht usw. - aus Protokollen zitieren, die es dazu gibt, als Sie sich unter den Ministern in den acht Jahren im Kabinett überhaupt nicht darüber einig waren,