Herr Dr. Polte, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass zum Landtag gesprochen wird und nicht zur Tribüne.
Meine Damen und Herren! Anders verhält es sich mit dem Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau.
Um es noch einmal deutlich zu Protokoll zu geben: Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung,
(Zustimmung bei der SPD - Herr Kolze, CDU: Es wäre zwei Jahre zu spät, haben Sie eben gesagt! - Zuruf von Herrn Brumme, CDU)
Denn damit, meine Damen und Herren, Herr Kolze, werden aus einer verkürzten Sicht partikulare Interessen auf kurzatmige Weise in ein Gesetz geschnürt, die von einem großen Wurf oder gar von der Wahrnehmung einer Gesamtverantwortung nichts erkennen lassen.
So, denke ich, muss man politische Verantwortung sehen. Ich mahne das hier auch immer wieder an. Ich sage Ihnen auch, meine Damen und Herren: Dies ist ein Musterbeispiel für die Berechtigung der Mahnung unseres Ministerpräsidenten. Herr Kurze, auf dem Landestag der Jungen Union vor drei Wochen sagte der Ministerpräsident - ich darf zitieren -:
Zudem muss es sowieso erlaubt sein, die Kreisfreiheit im Interesse möglicher zukunftsfähiger Lösungen infrage zu stellen.
In Bezug auf die Landeshauptstadt Magdeburg habe ich das schon Ende der 90er-Jahre getan. Das muss erlaubt sein, wenn es denn dazu dient, zukunftsfähige Lösungen anzustreben. Das muss auch uns erlaubt sein, die wir für die Reform dieses Landes in dieser Frage Verantwortung tragen.
Auch die 14 000 Einwohner Roßlaus stellen keine Antwort auf die Frage nach der künftigen Kreisfreiheit Dessaus dar. Denn, wie bekannt ist, wird in Roßlau ein Bürgerentscheid angestrebt.
(Herr Brumme, CDU: Eine Bürgeranhörung! - Herr Kolze, CDU: Sie sind aber falsch informiert! Das ist kein Bürgerentscheid!)
Es ist noch nicht aller Tage Abend. Es steht noch nicht fest, ob tatsächlich eine Mehrheit dafür zustande kommt. Herr Brumme, Sie garantieren mir die Mehrheit nicht.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes, der hier in Rede steht - das muss uns klar sein -, wird der Landkreis Anhalt-Zerbst zum Steinbruch erklärt und jeder wird sich etwas herausbrechen. Ich sage Ihnen aber auch: Auch das ist legitim. Ich halte es unter Umständen durchaus für möglich, dass das sinnvoll ist. Aber das zusammenhanglos zu tun, sporadisch, je nach der Gemütslage vor Ort, ohne erkennbaren Grundsätzen zu folgen - das lehne ich ab, das finde ich nicht zukunftsgerecht.
Aber auf dieses Gesetz bezogen muss ich immer wieder fragen: Worin besteht eigentlich die dringende Notwendigkeit des Vorgriffs im Umfeld eines Oberzentrums? Überzeugend ist das hier heute nicht dargelegt worden.
Der Landtag macht sich hier zum Gehilfen für Beschlüsse zur Unzeit, die nicht einem Gesamtkonzept dienlich sind. Nun darf ich noch etwas zitieren. Das haben Sie auch alle bekommen, nur eine Kleinigkeit.
„Aus der Presse konnten wir weiterhin entnehmen, dass eilige kurzfristige Eingemeindungen und das Abdriften einiger Gemeinden genehmigt werden, sodass für eine gestalterische Lösung eines Regionalkreises kein Raum bleibt und hier insbesondere der Landkreis Anhalt-Zerbst zum Fragment wird.“
Lesen Sie es sich selbst durch, dort stehen noch andere interessante Sachen. Das sind auch Bürger, Herr Wolpert, von denen Sie sprechen. - Jetzt blinkt es hier schon wieder, deswegen muss ich schnell zum - -
Herr Präsident, ich kann eines machen: Ich verweise auf das Protokoll vom 15. Oktober dieses Jahres. Lesen Sie nach, was der Bauminister, der Raumordnungsminister gesagt hat.