Wie gesagt, die Kosten sollen sinken, die Erträge sollen steigen und - Frau Dr. Weiher hat es gesagt - die Effizienzerhöhung ist ein weiteres Schlagwort, das immer im Raum steht. Ich gebe zu - das ist auch ein Thema in unseren Beratungen gewesen -, dass diese Kosten am Anfang durchaus steigen. Aber wir halten es an den Stellen für verantwortbar, weil es ein Prozess ist.
Man kann nicht einfach sagen: Wir gründen den LHOBetrieb, sehen den Wirtschaftsplan an und stellen fest, es wird teurer. Vielmehr muss man den Prozess sehen. Man kann diesen Prozess wirklich erst nach einiger Zeit dahin gehend beurteilen, ob er die erwarteten Erfolge zeitigt. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle auch im Interesse eines fairen Umgangs miteinander, diesen Prozesscharakter im Blick zu haben.
Limsa ist ein schönes Beispiel, über das wir immer heiß diskutieren in der einen oder anderen Fassette. Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Bund, wie ich neulich erfahren habe, Ähnliches vorhat. Auch er gründet einen Immobilienmanagementbetrieb. Das lässt die Diskussionen, die hier bei uns im Hause geführt werden, doch gelegentlich in einem anderen Licht erscheinen.
Noch zwei Punkte. Der Grundsatzerlass der Regierung ist sinnvoll und richtig. Vielleicht hätte er auch früher kommen können. Das will ich an dieser Stelle einräumen. Aber ich denke, dass hiermit eine klare Grundlage geschaffen wird, sodass man deutlich sehen kann, wie das Gründungsprozedere und die Grundlagen von LHOBetrieben gefasst werden.
Ein letzter und, wie ich denke, ganz wichtiger Punkt - auf diesen haben Sie, Frau Dr. Weiher, auch schon rekurriert - ist die Frage der parlamentarischen Kontrolle. Ich denke, das ist ein Punkt, über den wir schon im Zusammenhang mit den Universitäten diskutiert haben. Wir haben immer hinterfragt, wie wir die Dinge haushalterisch kontrollieren können, um unserer Aufgabe als Parlament gerecht zu werden. Darüber müssen wir alle uns mehr Gedanken machen. Die CDU-Fraktion wird sich innerhalb kurzer Zeit noch einmal intensiv mit dieser Frage beschäftigen und im Anschluss daran einige Vorschläge dazu einbringen, wie man die Dinge an der einen oder anderen Stelle befördern kann.
Auf jeden Fall sollten wir die ganzen Debatten nicht nur unter dem Vorwurf sehen, wir würden Personalkosten verschieben, wir würden die Hauptgruppe 6 aufblähen und einen geschönten Stellenabbau präsentieren. Ich denke, das ist nicht der Sinn und Zweck der Debatte, die wir hier führen.
Es geht vielmehr wirklich um die Frage, wie wir die Verwaltung zukunftsfähiger machen und nachhaltiger an den Problemanforderungen der Gegenwart orientieren können. Das ist handlungsleitend, und nicht irgendwelche Taschenspielertricks, wie es uns immer wieder vorgeworfen wird. Diesen Vorwurf möchte an dieser Stelle ausdrücklich zurückweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Werter Herr Tullner, so richtig habe ich aus Ihrem Beitrag heute nicht erkennen können - -
Geehrter Herr Tullner, ich habe nicht so richtig erkennen können, wohin die Reise bei Ihnen, bei der CDU-Fraktion in Sachen Landesbetriebe geht. Ich habe es leider nicht erfahren können. Ich war sehr gespannt darauf; denn wir haben in den Finanzausschusssitzungen bemerkt, dass darin doch auch von Ihrer Seite sehr viel heiße Luft ist.
- Ja. - Nun bin ich sehr gespannt, wie Sie sich verhalten. Schließlich haben Sie gesagt, Sie wollen in Ihrer Fraktion ein Papier erarbeiten, das dabei unterstützen wird, Kriterien für Landesbetriebe zu erlassen, um die Privatisierung zu befördern und um Landesbetriebe überhaupt errichten zu können.
Vielleicht hilft Ihnen dabei ein Stück weit Ihr eigenes Wahlprogramm, das Sie vor zweieinhalb Jahren zur Landtagswahl benutzt haben. Darin hieß es unter Punkt 3 - Raus aus der Schuldenfalle - unter anderem: Deshalb wollen wir die Überprüfung von Scheinprivatisierungen, die letztlich dafür sorgen, dass sich die Entwicklung der Verschuldung immer mehr der Kontrolle durch das gewählte Parlament entzieht.
Schauen Sie einfach noch einmal nach. Ich hoffe, dass wir dann auch Punkte finden, die dem entsprechen; denn das würde uns sehr interessieren und unserem Anliegen entgegenkommen.
In den letzten Jahren stellen wir im Finanzausschuss fest, dass zunehmend mehr Landesbetriebe auf der Basis des § 26 der Landeshaushaltsordnung gegründet werden. Aus der Großen Anfrage der PDS-Fraktion habe ich ein wenig auch die Sorge herausgelesen, Frau Dr. Weiher, ob das alles mit rechten Dingen zugeht,
ob am Ende auch das erreicht wird, was mit der Errichtung eines Landesbetriebes bezweckt worden war.
Es wurde nach der Zahl der mit Stand vom 1. Januar 2002 bestehenden LHO-Betriebe gefragt. Des Weiteren wurde gefragt, wie viele LHO-Betriebe neu gegründet worden sind, wie sich der Personalbestand entwickelt hat und natürlich wie hoch der Zuschussbedarf ist. Ferner wurden die Kriterien für die Neugründungen abgefragt.
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage war der Grundsatzerlass zu § 26 der Landeshaushaltsordnung im Finanzministerium in Arbeit. Herr Paqué, Sie haben vorhin davon gesprochen. Der Entwurf liegt uns schon vor. Darauf möchte ich mich beziehen.
Im Entwurf des Grundsatzerlasses heißt es: Die Landesbetriebe sollen eine effektivere und wirtschaftlichere Wahrnehmung der Aufgaben möglich machen. Primäre
Ziele sind die kostendeckende Arbeit und die Erhaltung des Betriebsvermögens. Mit der Ausrichtung der Betriebsführung wird eine Reduzierung des Bedarfs an Zuschüssen aus dem Landeshaushalt erwartet. - So weit die Ziele. All das kann man unterstreichen. Das finden wir auch in Ordnung.
Uns liegt auch die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu dem Entwurf eines Grundsatzerlasses vor. Auch darauf sind Sie vorhin eingegangen. Wir haben hierzu in manchen Teilen eine etwas andere Auffassung als Sie, Herr Paqué. Wir finden zum Beispiel die Vorschläge des Landesrechnungshofs zur weiteren Erhöhung der Transparenz durchaus richtig und unterstützen diese.
Denn was passiert im Moment? - Die Wirtschaftspläne der Landesbetriebe sind in ihrer Darstellung sehr unterschiedlich; es fällt oftmals schwer, diese zu durchblicken. Mitunter gelingt es nur mühsam und nach vielen Nachfragen zu verstehen, was dort eigentlich passiert.
Wir sind ferner der Meinung, dass eine erweiterte Einbindung des Landesrechnungshofs sowohl in der Gründungsphase als auch bei den Jahresabschlussprüfungen durchaus zu rechtfertigen ist. Wir würden auch gern die Empfehlung des Landesrechnungshofs dahin gehend aufnehmen, dass in den Landesbetrieben Rücklagen gebildet werden können.
Die Aufforderung zur Darstellung von Kennziffern bezüglich des Personalcontrollings ist ebenfalls richtig und wichtig; auch das sollte man aufnehmen. Des Weiteren wäre es wichtig, bereits im Vorfeld der Gründung eines Landesbetriebes strengere Prüfungskriterien hinsichtlich der externen Vergabe von Beratungsleistungen anzulegen.
Sie sehen, in diesen Punkten unterstützt die SPD-Fraktion durchaus die Forderungen des Landesrechnungshofs. Ich meine, Frau Dr. Weiher, wir sollten uns auch im Finanzausschuss hierüber noch einmal ausführlich austauschen.
Was haben wir nun für Erkenntnisse aus der Großen Anfrage gewonnen? - Frau Dr. Weiher schmunzelt. Mir steht lediglich eine Redezeit von sieben Minuten zu; das ist nicht viel.
Ich habe gelesen: Die Landesregierung verfolgt mit der Gründung das Ziel - das haben wir bereits gehört - einer grundsätzlich effektiveren und wirtschaftlicheren Wahrnehmung der Aufgaben. Die Gründung soll nur bei besonderer Eignung der Ursprungsbehörde erfolgen. Als Bedingung wird die erwerbswirtschaftliche Ausrichtung genannt. Eines der Ziele ist die Reduzierung des Bedarfs an Zuschüssen aus dem Landeshaushalt.
Ich habe noch einen weiteren Grund gefunden, auf den vorhin bereits kurz aufmerksam gemacht worden ist. Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung auf Frage 23:
„Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Landesregierung mit der Überführung einer Behörde in einen Landesbetrieb die Intention verbindet, eine effizientere Aufgabenerledigung herbeiführen zu können. Im Rahmen eines LHOBetriebes ist den Bediensteten das betriebswirtschaftliche Denken und Handeln besser vermittelbar.“
Ich komme jetzt genau auf das zurück, wonach Herr Rothe vorhin gefragt hat. Wenn es also so ist, meine Da
men und Herren, dann kann ich mir, denke ich, einen Kommentar ersparen. Über die Konsequenzen können Sie selbst nachdenken.
Weitere Erkenntnisse aus der Großen Anfrage sind folgende: Bis zum 1. Januar 2002 gab es acht Betriebe, die auf der Basis des § 26 LHO gegründet worden sind. Seitdem sind sechs Neugründungen erfolgt; weitere vier Gründungen sind in Planung. Das heißt, noch in dieser Legislaturperiode sollen weitere vier Landesbetriebe gegründet werden.
Was bedeutet das? - Wir beraten zurzeit über den Doppelhaushalt 2005/2006. Die Beratungen werden in Kürze abgeschlossen sein; davon gehe ich einmal aus. Das bedeutet, dass das Parlament die Wirtschaftspläne der neu zu bildenden Landesbetriebe nicht mehr einsehen kann. Wir können darauf keinen Einfluss mehr nehmen. Ich meine, das greift ganz tief in unsere Rechte ein.
Ich möchte Ihnen am Beispiel des Landesbetriebes Bau kurz darstellen, wie so etwas überhaupt funktioniert.
Das Ende der Redezeit ist erreicht; das ist natürlich schade. - Man kann hierbei genau erkennen, woran die Effizienz gemessen werden kann. Ich habe in meinem Studium gelernt, Effizienz ist, wenn man mit weniger oder mit dem gleichen Aufwand mehr leisten kann. Es muss bei weniger Aufwand mehr herauskommen.
Der Wirtschaftsplan des Landesbetriebes Bau ist insofern ein sehr guter Wirtschaftsplan, als man daran viel erkennen kann. Das muss man auch einmal loben.
Die Personalausgaben im Jahr 2005 steigen beim Landesbetrieb gegenüber dem Jahr 2004 um 8,3 Millionen €.
- Halten Sie ruhig die Luft an! - Gemäß dem Wirtschaftsplan betragen die Zuführungen aus dem Landeshaushalt im Jahr 2004 111,3 Millionen €. Sie steigen im Jahr 2005 um 12,3 Millionen € und belaufen sich im Jahr 2006 auf 136,1 Millionen €. Das sind 24,8 Millionen € mehr als im Jahr 2004.
Ein Letztes noch; dann beende ich meinen Beitrag tatsächlich. - Die SPD-Fraktion fordert grundsätzlich den Zustimmungsvorbehalt des Parlaments, weil bei diesen Vorgängen, wie wir sie jetzt erleben, das Budgetrecht des Parlaments tiefgreifend berührt wird. Unserer Meinung nach kann das über eine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ermöglicht werden. Dann könnten Landesbetriebe grundsätzlich nur durch Gesetz errichtet werden. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Geduld.