Vielen Dank, Herr Hacke. - Nun folgt die Debatte der Fraktionen. Zunächst spricht für die SPD-Fraktion Herr Oleikiewitz.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Es gibt nicht viele Anlässe, bei denen wir als Opposition mit der Regierungskoalition an einem Strang ziehen.
An dieser Stelle gab es eine Ausnahme. Wir haben bei diesem Gesetz wirklich an einem Strang gezogen. Wir erkennen die Leistung der Landesregierung an dieser Stelle an, die beiden Nationalparke im Hochharz endlich zusammenzuführen. Das ist ein Anliegen, das wir, wie Sie wissen, seit vielen Jahren verfolgt haben, aber leider nicht zum Abschluss bringen konnten. Damit wird endlich auch eine naturräumliche Einheit im Harz geschaffen, die viele Chancen für all diejenigen bietet, die mit dem Hochharz zu tun haben, sowohl die Wirtschaft als auch Tourismus als auch Naturschützer.
Ich glaube, es ist eine gute Entscheidung, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich denke, dass damit auch ein Stück deutsche Einheit geschaffen wurde. Wenn wir 15 Jahre nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit jetzt endlich auch den Oberharz zusammenzuführen, ist das eigentlich überfällig. Ich denke jedoch, in diesem Fall war es gut, dass man das sehr genau und ausgewogen gemacht hat. Dafür gilt der Landesregierung, wie gesagt, unsere Anerkennung.
Ich verbinde mit dieser Entscheidung die Hoffnung, dass die nun folgenden Entscheidungen, insbesondere zur Vereinheitlichung der Gesetze, die zum Vollzug dieses Vorhabens notwendig sind, in der gleichen einmütigen Art und Weise im Landtag und auch in den entsprechenden Ausschüssen getroffen werden. Wenn es darum geht, Standards zu erhalten und möglicherweise auch zu erhöhen, haben Sie unsere Unterstützung. Ich freue mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen, wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe vorliegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Fusion der Nationalparke hat uns im Parlament und im Ausschuss schon sehr häufig beschäftigt. Ich möchte mich deshalb kurz fassen. Die Idee ist sehr gut. Deshalb
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt mit der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt ein Gesetz zum Staatsvertrag zur Zusammenführung des Nationalparks Harz und des Nationalparks Hochharz vor, das in seiner Genese Seltenheitswert hat.
Bekanntlich liegen die ersten Vorschläge Sachsen-Anhalts zur Bildung eines gemeinsamen Nationalparks im Harz schon mehr als zehn Jahre zurück. Damals war es den Niedersachsen lieber, erst einmal einen eigenen Nationalpark zu kreieren. Zehn Jahre nach dessen Gründung scheint der „Groschen gefallen“ zu sein und jetzt geht es den Niedersachsen nicht schnell genug.
Das für dieses Fachgesetz zuständige Ministerium in Sachsen-Anhalt bemüht sich, einen neuen Rekord für die Kürze eines Gesetzgebungsverfahrens aufzustellen - als Anmerkung: 8. September 2004 und 21. Oktober 2004. In unserer Fraktion verstärkt sich der Eindruck, dass hier Schnelligkeit vor Qualität geht.
Wir rügen, dass eine rechtzeitige und ausreichende Einbeziehung der Legislative durch die Landesregierung nicht erfolgte. Es entsteht der Eindruck, dass die Exekutive diesen Prozess als Verwaltungsakt mit höchstens formaler Beteiligung der Legislative durchzuziehen beabsichtigt. Wie die von Ministerin Frau Wernicke im Landwirtschaftsausschuss vorgestellte Zeitleiste zur Erarbeitung der Nationalparkgesetzgebung umgesetzt werden soll, wenn nicht wieder Schnelligkeit die Sorgfalt ersetzt, ist nicht nachzuvollziehen.
„Bis Ende Oktober 2004 solle sich das Nationalparkdirektorium mit der Nationalparkgesetzgebung befassen. Bis Mitte November 2004 sollten die beteiligten Staatssekretäre die Gesetzentwürfe bestätigen. Bis Mitte Dezember 2004 sollten sich die beteiligten Ressorts und Arbeitsgruppen der Fraktionen positioniert haben. Bis Anfang Januar 2005 sollten die Gesetzentwürfe von den Gesetzgebungs- und Beratungsdiensten der Landtage abgeglichen werden. Bis Ende Januar 2005 sollten die Beratungen mit den Personalräten und den Beiräten der Nationalparke abgeschlossen sein. Danach sollten die Kabinettsvorlagen vorbereitet werden. Im März 2005 sollten die Träger öffentlicher Belange angehört werden. Ende März 2005 sollten die zweiten Kabinettsbefassungen erfolgen. Im April 2005 sollten die ersten Lesungen in den Landtagen stattfinden.“
Der von Herrn Dr. Köck vorgebrachten Kritik hinsichtlich der fehlenden Festschreibung des Schutzes dieses einmaligen Landschaftsraums, dessen wertvollsten Teil, die Brockenregion, Sachsen-Anhalt einbringt, wurde nicht abgeholfen. Diese Aussagen gehören schon in die Präambel, Frau Ministerin Wernicke.
Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang ist es mir unerklärlich, warum Ihre Abteilungen und Referate bei der Ausarbeitung Ihrer Regierungserklärung „Lebenswertes Sachsen-Anhalt - Umweltschutz mit den Menschen für die Menschen“ vom 14. Oktober 2004 den Nationalpark Hochharz ausschließlich unter dem Fusionsaspekt für erwähnenswert hielten.
Die Nationalparkbotschaft „Natur Natur sein lassen“, die Potenziale und Ergebnisse in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Umweltbildung und -erziehung haben Sie ignoriert. Die internationale Stellung und die positive Wirkung dieses Großschutzgebietes Sachsen-Anhalts wurde und wird im Ministerium augenscheinlich unterschätzt und nicht ausreichend genutzt.
Die dargelegten parlamentarischen und inhaltlichen Defizite sind schon von Herrn Czeke in den Fachausschüssen thematisiert worden. So resultiert die Enthaltung unserer Fachpolitiker bei den Abstimmungen nicht aus der Ablehnung der Nationalparkfusion, sondern aus der von mir aufgezeigten Art und Weise des Umgangs mit diesem Projekt.
Dazu gehören auch Zweifel daran, dass in der Fachverwaltung immer zielorientiert gearbeitet worden ist. Schon beim Beschluss des Gesetzes zum Nationalpark Hochharz gab es zum Beispiel die Zusage, umgehend die Zuordnung der Brockenstraße zum Nationalpark umzusetzen. Das hat das Fachministerium in ca. vier Jahren nicht gepackt.
Nur unter dem Aspekt, dass eine einheitliche Botschaft aus diesem Parlament die Verhandlungen mit der niedersächsischen Seite erleichtert, stelle ich die offenen fachlichen Punkte zur Beratung in den jeweiligen Fachgremien im Gesetzgebungsverfahren zurück und empfehle meiner Fraktion jetzt die Zustimmung zu dem Staatsvertrag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kasten, Sie haben die Kurve im letzten Satz noch gekriegt. Es geht heute um nichts anderes als um die Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Es geht nicht um die grundlegende Diskussion zu einem Nationalparkgesetz. Das möchte ich betonen.
Mit der Beschlussfassung über dieses Artikelgesetz wird das Bundesland Sachsen-Anhalt nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Anwendung unserer föderalen Rechtsordnung leisten, sondern wird gleichzeitig ein Kapitel der
Spaltung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg beenden. Jetzt wächst nämlich zusammen, was zusammengehört. Diese Worte eines großen deutschen Patrioten, Willy Brandt, beschreiben für mich einen weiteren Schritt bei der Herstellung der inneren Einheit unseres Volkes.
Die Vorgeschichte zu diesem Staatsvertrag beschreibt allerdings auch eine der Eigenheiten unserer Demokratie: Sobald erst einmal eine Organisationsstruktur gesetzlich verankert ist und sei es, wie in diesem Fall, auch für zwei gleichartige Naturräume, scheint eine Zusammenführung in e i n e Verwaltungsorganisation vor unüberwindlichen Hürden zu stehen.
Herr Kollege Kasten hatte das dankenswerterweise schon angesprochen. Vor zehn Jahren hatte der Abgeordnete Herr Wulfert folgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet:
„Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe beider Länder hinsichtlich der Entwicklung der Nationalparks und eines gemeinsamen Konzepts vorzulegen?“
Es geht um die Arbeitsgruppe der damaligen Regierung unter Dr. Höppner. Die Antwort der Landesregierung darauf lautete:
„Ein Vergleich der beiden Verordnungen ergab, dass der Schutzzweck und die Entwicklung der Nationalparke im Ziel übereinstimmen. Eine Angleichung der Nationalparkverordnungen“
„im Wortlaut ist zurzeit nicht erforderlich. Konzepte für Wissenschaft und Forschung sowie Waldbehandlungen sind durch die Arbeitsgruppe bereits abschließend behandelt. Die Leitlinie für die Öffentlichkeitsarbeit steht.“
„Allerdings sind die Nationalparkverwaltungen unterschiedlich in die jeweiligen Landesbehörden eingeordnet. Eine einheitliche Verwaltung beider Nationalparke ist wegen der unterschiedlichen Einbindung kurzfristig nicht umsetzbar.“
Das war also im Jahr 1995. Etwas später, im Jahr 1996, hat der Abgeordnete Herr Schomburg eine Frage gestellt und darauf die folgende Antwort erhalten:
„Die Landesregierung verfolgt die Errichtung eines gemeinsamen Nationalparkzentrums entsprechend der gemeinsamen Kabinettsausschusssitzung der Länder Niedersachsen und SachsenAnhalt am 29. Oktober 1996.“
Ich will nur einmal sagen, was Verwaltungsbürokratie vermag und worüber die Politik nicht hinwegkommt, obwohl der gleiche Nenner schon vorhanden ist. Ich möchte jetzt keine weitere Ursachenforschung betreiben, an welcher Stelle es zwischen den Regierungen der Nachbarländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hakte. An der Parteifarbe dürfte es jedenfalls nicht gelegen haben. Ich vermute eher, dass es um Besitzstandswahrung geht, die wohl parteiübergreifend in unserer Gesellschaft verankert ist.
verhelfen, ist deswegen vielleicht ein genauso geschichtlich bedeutsamer Augenblick wie die Maueröffnung oder die Wiedervereinigung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um allen Irrtümern vorzubeugen: Wir sollen heute eben nicht über die Ausgestaltung der Nationalparkordnung oder über die Festlegung von Schutzgebieten beschließen. Es geht einfach um die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.