Uns sollte bewusst sein, was dieser Bereich des Verbraucherschutzes rund um die Uhr für den vorbeugenden Gesundheitsschutz leistet. So genannter Bioterrorismus wird damit auch erfasst. Beispielsweise hat das
Landesamt in diesem Jahr 150 Briefe und Päckchen geöffnet und auf Milzbranderreger untersucht, die mit einer derartigen Drohung versandt worden waren.
Für die CDU ist der Verbraucherschutz ein wichtiges Politikfeld, das im Bereich der Vorsorge stets im Blickfeld bleiben muss. Gerade bei der Diskussion über die Gentechnik sorgt sich der Verbraucher und macht sich Gedanken über gesunde Nahrungsmittel.
Die ambulante flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Leistungen ist in Sachsen-Anhalt derzeit noch gegeben, obwohl wir eine deutliche Überalterung bei den Medizinern zu verzeichnen haben und in einer Vielzahl von Landkreisen der hausärztliche Versorgungsgrad bereits unter 90 % liegt.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat vor 14 Tagen mitgeteilt, dass sich bereits in neun von 21 Kreisen eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich abzeichnet. Es ist vorprogrammiert, dass es ohne Gegenmaßnahmen aufgrund der Altersstruktur der Ärzte in den nächsten Jahren zu erheblichen Engpässen kommen wird. Es ist zu überlegen, welche zusätzlichen Anreize geschaffen werden können, um den Prognosen entgegenzuwirken. Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung obliegt.
In Sachsen-Anhalt sind mehr als 30 % der praktischen Ärzte älter als 60 Jahre und 40 % über 50 Jahre alt. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Anteil der 60-jährigen Allgemeinmediziner dagegen nur 11 %.
Herr Minister, leider kann ich Ihre Meinung nicht teilen, dass eine Korrelation zwischen der zurückgehenden Bevölkerungszahl und der Anzahl der Ärztinnen und Ärzte bestehe, sodass keine Unterversorgung zu erwarten sei. In Anbetracht der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte sowie der zunehmend älter werdenden Bevölkerung müssen große Anstrengungen unternommen werden, damit auch künftig flächendeckend ambulante Versorgungsstrukturen sichergestellt sind.
Gleichzeitig haben Sie darauf hingewiesen, dass der Ärztemangel in den Krankenhäusern durch die Einstellung von Ärztinnen und Ärzten aus Osteuropa wesentlich gemildert werden konnte.
Wenn nicht weitere Ärzte nach Sachsen-Anhalt kommen, wird sich dieses Problem leider nur zeitlich verschieben. Wir hoffen, dass die eingeleiteten Maßnahmen junge Ärzte dazu bewegen, sich in Sachsen-Anhalt niederzulassen, obwohl die Einkommensentwicklung mit der in den alten Ländern noch nicht vergleichbar ist. Einerseits ist die jährliche Steigerungsrate geringer, andererseits liegen die Privatliquidationen lediglich bei 50 % des Westniveaus.
Nicht unproblematisch war die strikte Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz ist die Chance zu neuen Versorgungsmöglichkeiten gegeben. Von dem bereitgestellten Gesamtvolumen in Höhe von 680 Millionen € sind bisher nur 10 % gebunden.
Das Modell „Integra“ der Ersatzkassen bietet eine erste Alternative zu der starren Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich. Dadurch werden
nicht nur Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen, sondern auch die Qualität verbessert. Dieses Modell ist derzeit in den drei Oberzentren etabliert. Vor dem Hintergrund der zunehmend älter werdenden Bevölkerung ist eine bessere Versorgung bei chronischen und Mehrfacherkrankungen gegeben; die Verzahnung der verschiedenen Versorgungsstrukturen und -ebenen und gleichzeitig die Erhöhung der Qualität und ein besserer Versorgungsgrad sind möglich. Dafür steht ein festes Budget von 40 Millionen € zur Verfügung.
Gleichzeitig muss darüber nachgedacht werden, wie eine umfassende Gesundheitsversorgung gerade für ältere Menschen erfolgen kann, die die geriatrische Versorgung mit den vier Bereichen des Geriatriekonzeptes einbezieht: Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Die Nutzung der verbesserten Rahmenbedingungen integrierter Versorgung sollte auch für die geriatrische Betreuung angestrebt werden.
Um dem Ärztemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig wirtschaftlicher zu arbeiten, wird mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz auch die Bildung medizinischer Versorgungszentren ermöglicht. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt ein solches genehmigtes Versorgungszentrum der Medigreif-Gruppe im Landkreis Anhalt-Zerbst. Auch wenn sich diese Reform der Versorgung positiv bemerkbar machen sollte, haben die Länder keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.
Mit finanziellen Anreizen lassen sich mitunter Entscheidungen beeinflussen und so auch diejenigen, die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Den Patienten werden Entlastungen bei der Praxisgebühr in Aussicht gestellt und den Ärzten zusätzliches Geld. So sieht es das erste landesweite Hausarztmodell vor, das die AOK Sachsen-Anhalt mit dem ansässigen Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 1. Juli 2004 erarbeitet hat.
Im Zuge der Gesundheitsreform müssen Krankenkassen ihren Versicherten Hausarztmodelle anbieten. Wegen der Kopplung der DMP an den Risikostrukturausgleich winkt der AOK so zusätzliches Geld aus dem Topf des Risikostrukturausgleichs.
Trotz dieser kritischen Bemerkungen ist der Vertrag insgesamt jedoch geeignet, die medizinische Versorgung zu optimieren. Er ist ein Schritt dahin, die ambulante Versorgung der Patienten sinnvoller zu strukturieren. Teilnehmenden Ärzten winkt eine Beteiligung an den durch das Hausarztsystem erwirtschafteten Einsparungen. Es bleibt abzuwarten, was dieses Programm den Patienten tatsächlich bringt: Werden sie Geld sparen? Wird ihre medizinische Versorgung besser werden?
In der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause wurde das neue Krankenhausgesetz des Landes verabschiedet. Damit kann dieses Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Mit diesem neuen Krankenhausgesetz übernimmt Sachsen-Anhalt in Deutschland eine Vorreiterrolle in Bezug auf zeitgemäße Planungsmethoden. Jetzt gilt es, das Gesetz mit dem In-Kraft-Treten zügig und reibungslos umzusetzen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes reagiert das Land Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung. Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zur Einführung einer leistungsbasierten Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt sind der entscheidende Schritt zur Einführung moderner Methoden der Kranken
hausplanung. Die Anfragen aus anderen Bundesländern bestätigen die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts in diesem Bereich.
Für die Krankenhäuser ist bei der Untersetzung des neuen Fallpauschalensystems eine auf die bisherigen Planbetten bezogene Planung keine Hilfe, sondern behindert deren Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die Gestaltung des DRG-Systems als lernendes System ist für alle Beteiligten klar, dass sich die gleichen Spielräume auch innerhalb der Krankenhausplanung abbilden müssen. Diese Voraussetzungen werden mit diesem Gesetzentwurf in beeindruckender Art und Weise erfüllt.
Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass der Krankenhausplan ab dem Jahr 2005 ein Rahmenplan sein wird, der die Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und den Krankenkassen für jedes Krankenhaus auszuhandelnde Struktur und Menge der zu erbringenden Leistungen bildet. Dabei sind erstmalig die Universitätsklinika mit Gegenstand der Krankenhausplanung, um eine Doppelvorhaltung zu vermeiden. Ich denke, das war ein mutiger und auch ein richtiger Schritt.
Mit dem Gesetz ist der Weg frei für die Umsetzung der konkreten örtlichen Planungen. Die Vertragsparteien sind nun gefordert. Man kann hierbei zum Teil schwierige Einzelverhandlungen erwarten und doch gleichzeitig optimistisch sein, dass der Rahmen, den das neue Gesetz nun vorgibt, von allen Beteiligten konstruktiv ausgestaltet wird.
Eine Sonderform der stationären Versorgung ist der Maßregelvollzug, der sich zunehmend schwieriger gestaltet. Es ist bereits deutlich geworden, dass zum einen die Zahl der Zuweisungen durch die Gerichte in den Maßregelvollzug gestiegen ist und zum anderen besonders vorsichtig und zurückhaltend mit Entlassungen umgegangen wird, sodass eine Überbelegung vorprogrammiert ist, die aus Sicherheitsgründen keinen dauerhaften Bestand haben darf. Die Landesregierung hat von Anbeginn dieses Problem erkannt und kontinuierlich daran gearbeitet und sich intensiv um einen neuen Standort bemüht, um hinsichtlich der dauerhaften Überbelegung Abhilfe zu schaffen.
Längst überfällig bei der Gesundheitsversorgung ist die Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Die Erfordernisse in der Rettungsmedizin hinsichtlich der Qualität und der Quantität sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen haben sich geändert; dem muss der Gesetzgeber Rechnung tragen. Es ist unstrittig, dass wir effizientere Strukturen brauchen und die Anzahl der Rettungsleitstellen reduziert werden muss. In Anbetracht der fortschreitenden technischen Möglichkeiten wären drei bis vier Leitstellen ausreichend.
Ebenso empfehlenswert ist die Verzahnung des kassenärztlichen Notdienstes mit dem Rettungsdienst. Um die Qualität zu verbessern, sollte der Rettungsassistent der Maßstab sein; er sollte gleichzeitig mehr Kompetenzen erhalten, da er der Erste ist, der am Ort des Geschehens eintrifft. - Das sind nur einige Aspekte, die nach meiner Auffassung eine zügige Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes erforderlich machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede folgendes Fazit ziehen: Unser Gesundheitswesen gehört zu den besten in der Welt und ist in erster Linie eine originäre Aufgabe des Bundes. Es ist unstrittig, dass durch veränderte Struktu
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnte im Land Sachsen-Anhalt vieles erreicht werden. Einiges habe ich positiv hervorgehoben. Gleichzeitig gibt es aber eine Reihe von Baustellen, die abgearbeitet werden müssen. Da das Gesundheitssystem ein dynamisches System ist, werden immer wieder neue Probleme auftreten, die den Erfordernissen entsprechend gelöst werden müssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Liebrecht. - Bevor ich nun Frau Dr. Kuppe für die SPD-Fraktion das Wort erteile, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Dr.-CarlHermann-Gymnasiums aus Schönebeck auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Sie werden hier Zeuge einer Aussprache über die Gesundheitsversorgung im Land Sachsen-Anhalt. Bisher ist es nicht so, dass man es eine hitzige Debatte nennen könnte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Herr Minister Kley, Ihr Ressort ist breit gefächert: Gesundheits- und Sozialpolitik, Frauen- und Gleichstellungspolitik, die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien und die Sportpolitik. Für Ihre erste und wahrscheinlich einzige Regierungserklärung konnten Sie aus dem Vollen schöpfen, was Themen von aktueller Bedeutung und direkter Gestaltungshoheit der Landesregierung anbelangt. Es hätte mich nicht verwundert, wenn Sie uns nach der Ankündigung von Ministerpräsident Böhmer am 1. April 2004 heute den Inhalt,
die Umsetzungsschritte und die mittelfristige Finanzierung der Familienpolitik der Landesregierung dargestellt hätten.
Ich hätte mir auch gut vorstellen können, dass Ihnen Vorhaben in der Frauen- und Gleichstellungspolitik, zum Beispiel zu ressort- und Länder übergreifenden Projekten bei der Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips,
oder weitere Herausforderungen in der Behindertenpolitik nach dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung oder Perspektiven der Sportpolitik in Sachsen-Anhalt zwischen Athen und Peking
oder Fortschritte bei der Umsetzung von Gesundheitszielen in unserem Land eine Regierungserklärung wert sind. Nichts von alledem war zu hören. Sie haben sich das Thema „Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt“ ausgesucht. Das ist zweifellos
ein wichtiges Thema, das die Interessen einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers in unserem Land berührt.
Dennoch überrascht Ihre Themenwahl, denn in kaum einem der genannten Bereiche hat die Landesregierung eine geringere Gestaltungshoheit als bei der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
Das war übrigens auch der Tenor der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion vor einem Jahr zum Stand und zu den Perspektiven von ausgewählten Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik im Land Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung meinte damals, dass sich in der gesundheitlichen Prävention staatliches Handeln dem Subsidiaritätsprinzip folgend auf die Felder konzentrieren solle, auf denen kleinere Gruppen und Gemeinschaften, wie die Familie, die Selbsthilfegruppe oder der Verein, nicht mehr in der Lage seien, diese Aufgaben wahrzunehmen. Das heißt, das Land ist nur in geringem Maße zuständig.
Für den Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung berichtete das Ministerium für Gesundheit und Soziales im Jahr 2003, dass der künftige Bedarf an Ärzten nur schwer einzuschätzen, gesicherte Prognosen ohne eine wissenschaftliche Untersuchung nicht möglich seien und die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ohnehin der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt obliege. - Das ist vollkommen richtig. Das bedeutet aber wiederum nur eingeschränkte Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten für die Landesregierung.