Inzwischen sind uns leider keine entsprechenden Signale in Bezug auf diese komplizierte Frage zugegangen. Deswegen gehen wir davon aus, dass unser Gesetzentwurf, der wirklich sehr moderat formuliert ist und der die Probleme durchaus lösen kann, an die Ausschüsse überwiesen wird, insbesondere an den Umweltausschuss. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Oleikiewitz, für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden. Für die FDP-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Kehl sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Vormittag war in der Regierungserklärung viel vom Bürokratieabbau beim Umweltschutz die Rede. Ich gebe zu, die Änderungen in § 59 der Novelle bedeuten leider genau das Gegenteil. Die FDP hatte sich, leider erfolglos, in den Beratungen zu diesem Gesetz dafür eingesetzt, dass die Regelung zum Vorkaufsrecht komplett gestrichen wird.
Aber, Herr Oleikiewitz, seien Sie ehrlich: Die Probleme um den § 59 haben Sie in der parlamentarischen Beratung nicht gesehen. Eine grundsätzliche Verankerung des Vorkaufsrechtes wollten Sie aber ausdrücklich haben.
Meine Damen und Herren! Die FDP will eine Änderung des § 59. Sie will eine Diskussion darüber, ob das Vorkaufsrecht überhaupt nötig ist. Die genaue Ausgestaltung sollten wir im Ausschuss für Umwelt bereden, und zwar ausführlich und auch anhand des Gesetzentwurfes. Deshalb beantrage ich, den Gesetzentwurf in den Umweltausschuss als einzigen Ausschuss zu überweisen. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „True and error“, könnte man sagen, ist auch eine Methode, um Gesetze vor den Gerichten hieb- und stichfest zu machen. An diesem Punkt ist das offenbar eine Notwendigkeit.
Ich will sagen, Herr Oleikiewitz, das alte Gesetz war insofern vielleicht besser handhabbar, als es den Käufer von Grundstücken nicht vor Überraschungen schützen konnte; denn im alten Gesetz war keinerlei Notwendigkeit zur Eintragung solcher Vorkaufsrechte in das Grundbuch vorgesehen. Insofern hat unser Gesetzentwurf schon einiges zur Rechtssicherheit beitragen wollen.
Eine Forderung bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes war doch die nach Investitionssicherheit und nach Sicherheit beim Erwerb und bei der Vermarktung von Grundstücken. Allerdings muss man dazu sagen, dass wir davon ausgegangen sind, dass die EDV und die kurze Datenleitung zwischen Katasteramt, Grundbuchamt und Naturschutzverwaltung schon so weit gediehen ist, dass man mit schnellen Informationsflüssen die Informationen für Käufer und Verkäufer sehr schnell zur Verfügung stellen könnte. Das ist offenbar nicht so, wie die Praxis zeigt.
Unter der Prämisse, dass Naturschutzflächen auch unabhängig vom Eigentum zu tolerieren sind, könnte man die Frage stellen: Wieso muss der Staat oder die Kommune überhaupt ein Vorkaufsrecht ausüben? Das sprach eben Herr Kehl an und das werden wir im Ausschuss trefflich diskutieren müssen.
Ich sage allerdings dazu: Im Interesse der Eigentümer, die solche Flächen schlechterdings vermarkten können, und auch im Interesse der regionalen und örtlichen Gestaltung von Naturräumen kann eine Vorkaufsregelung auch sinnvoll sein. Ich gebe das bloß als Diskussionsanstoß mit in die Ausschüsse.
Das Ministerium hat ja schon Abstimmungen für die schnelle Lösung des Problems durchgeführt. Notarkam
mer und Ministerium der Justiz waren beteiligt. Ich denke, das könnte uns eine kleine Brücken bauen. Eine enge Anbindung der Bearbeitung des Vorkaufsrechts nach dem Naturschutzgesetz an andere Vorkaufsrechte wäre vielleicht auch denkbar - Baugesetzbuch, Grundstücksverkehrsgesetz. Vielleicht sollte man diese Problematik deswegen doch in ein Investitionserleichterungsgesetz als Komplex aufnehmen und in einem einzigen Genehmigungsverfahren regeln.
Es muss jedoch fraglich bleiben, inwieweit untergesetzliche Normen auf Dauer eine Regelung darstellen. Ich gehe davon aus, dass das, was die Ministerin mit dem Ministerium diesbezüglich vorbereitet, eine Übergangsregelung ist, die uns und den Bürgern weiterhilft.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist es nicht angebracht, auf jede Schwachstelle des Vollzuges des Gesetzes gleich mit einer Gesetzesänderung zu reagieren. Sie, Herr Oleikiewitz, haben gesagt, dass das Gesetz sehr viele Schwachstellen hat. Man müsste dann ständig korrigieren. Versuchen Sie also bitte, ein bisschen zu sammeln, und kommen Sie nicht in jedem Monat mit einem neuen Antrag. Insbesondere ist wirklich zu hinterfragen, inwiefern sich hier ein Vollzugsproblem auf Dauer aufbaut, wenn alle Seiten am Tisch sitzen.
Der Gesetzentwurf der SPD zeigt allerdings doch einen Weg auf, wie das Naturschutzgesetz noch investitionsfreundlicher gestaltet werden kann. Wir freuen uns darüber, dass Sie mit diesem Entwurf zur Änderung des Gesetzes unseren Intentionen in Richtung Bürokratieabbau und Investitionserleichterung folgen. Das wollen wir umfassend prüfen.
Ich beantrage, den Umweltausschuss federführend mit diesem Gesetz zu befassen und den Ausschuss für Recht und Verfassung einzubeziehen. - Danke.
Gut, das hatte ich nicht richtig verstanden. Danke, Herr Ruden. - Herr Oleikiewitz, möchten Sie erwidern? - Nein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novelle zum Landesnaturschutzgesetz ist auch die Bestimmung zum naturschutzfachlichen Vorkaufsrecht geändert worden. Diesbezüglich haben die Fraktionen durchaus Recht.
Wenn die Frau Präsidentin es erlaubt, will ich meinen Beitrag mit einem Zitat beginnen. Es ist schon erstaunlich, dass nach einer Beratungszeit von einem Dreivierteljahr im Parlament und in den entsprechenden Aus
schüssen Herr Kollege Oleikiewitz in der abschließenden Debatte zum Naturschutzgesetz lediglich feststellt: „In den von uns eingebrachten Änderungsanträgen haben wir uns auf die wesentlichen Punkte beschränkt, die nach unserer Auffassung einer Korrektur bedürfen.“
Also, mein lieber Herr Oleikiewitz, es ist müßig, jetzt festzustellen, dass auch Ihnen nichts Besseres eingefallen ist.
Ich will an dieser Stelle auch betonen - Herr Kehl hat es schon gesagt -, dass es eine ausdrückliche Forderung der SPD, aber auch der Naturschutzverbände war, eben nicht grundsätzlich auf ein Vorkaufsrecht zu verzichten. Auch wir haben - wie die SPD - nicht nur heute früh in der Regierungserklärung, sondern generell beim Naturschutzrecht darauf hingewiesen, dass der Abbau von Naturschutzstandards in Sachsen-Anhalt das Gesamtsystem in eine gefährliche Schieflage bringen könnte. Es ging uns also in keiner Weise um den Abbau von Standards, sondern ganz im Gegenteil um das Aufrechterhalten von Standards, auch wenn es um das Vorkaufsrecht geht.
Es hat sich nämlich in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Vorkaufsrecht eben nicht mit der gebotenen Stringenz beachtet wurde. Der beste Beweis dafür ist die erhebliche Differenz zwischen den früher vorgelegten Anträgen und den nach der Verabschiedung der Novelle eingegangenen Grundstückskaufverträgen. Das ist ein Beleg dafür, dass sich die Notare offenbar darauf verlassen haben, dass alle Grundstücke mit einer naturschutzrechtlichen Bindung im allgemeinen Liegenschaftsbuch gekennzeichnet seien. Das trifft allerdings nicht zu. Aber diesen Mangel, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat diese Landesregierung nun tatsächlich nicht zu vertreten.
Wir versuchen nunmehr mit dem stringenten Ausbau des Naturschutzregisters und -verzeichnisses sowie mit der Meldepflicht nach § 39 Abs. 6 des Naturschutzgesetzes, diesen Mangel zu beheben. Das wird eine Weile dauern. In wenigen Wochen - darin gebe ich Ihnen Recht - ist dieser Mangel, den Sie uns hinterlassen haben, eben nicht zu beheben. Ich habe immer von zwei Jahren gesprochen und nicht von wenigen Wochen.
Wer heute den Grundstücksverkehr beobachtet, muss ehrlicherweise feststellen, dass auch anderenorts erhebliche Erschwernisse aufgebaut worden sind. Dabei ist in erster Linie die Änderung der Grundstückverkehrsordnung zum 1. Januar 2004 zu nennen. Wegen der Einbeziehung des Bundesvermögensamtes in das Genehmigungsverfahren kommt es zu massiven Verzögerungen im Immobilienverkehr. Nach meiner Kenntnis handelt es sich hierbei um Zeitspannen von bis zu sieben Monaten. Eben diese Verordnung war Ursache für das Beispiel, welches in der „Volksstimme“ genannt wurde.
Ich habe mich diesbezüglich schon mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt. Sie hat mir bestätigt, dass dieser Zeitverzug aufgrund der von mir eben genannten Verordnung schon vorhanden war, ehe wir unser Gesetz beschlossen hatten. Man muss die Situation dann schon im Gesamtkomplex betrachten.
Auch nach der Neufassung des § 59 sind wir weit davon entfernt, solche Verzögerungen zu verursachen. Ich will allerdings einräumen, dass diese Flut von Anträgen auf Erteilung des Negativattestes nicht vorhersehbar war, weil die Praxis in der Zeit davor eben nicht ausreichend war. Sobald mir aber die ersten Anzeichen der Auswir
kungen auf den Grundstücksmarkt bekannt wurden, ist eine schnelle und unbürokratische Lösung des Problems entwickelt worden.
Die Ursachen für den momentanen Antragsstau liegen - auch darin gebe ich Ihnen Recht - in der vom Gesetzgeber implizierten Prüfungsfolge, also Gemeinde - Landkreis - Land, sowie in der Grundbuchsperre.
Wir sind uns auch darin einig, dass das Problem so schnell wie möglich gelöst werden muss. Dazu hat es mit der Notarkammer und mit dem Justizministerium ein Gespräch gegeben, das sehr konstruktiv verlaufen ist und das praktisch eine Zwischenlösung zum Ergebnis hatte. Ich gehe also davon, dass sich die Situation durch diese Vereinbarung mit der Notarkammer und mit dem Justizministerium kurzfristig entspannen wird und dass der Handlungsdruck somit entfällt.
Ich schließe mich der Meinung der CDU-Fraktion an, dass es besser wäre, die Änderung im Dritten Investitionserleichterungsgesetz vorzunehmen. Die Einbeziehung dieser Thematik in das schon laufende Verfahren bietet eine schnellere Lösung, als ein neues Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen.
Die Änderung muss in zwei Richtungen erfolgen. Zum einen ist die Grundbuchsperre wieder aufzuheben; zum anderen muss die nach der Gesetzesformulierung implizierte Rangfolge überwunden werden. Die einfachste Regelung wäre, das Vorkaufsrecht auf das Land zu beschränken. Das sollte aber - wir reden ja immer viel von Demokratie, Herr Kollege Oleikiewitz - mit dem Städte- und Gemeindebund erörtert werden, da dann beispielsweise für die von den Gemeinden ausgewiesenen geschützten Landschaftsbestandteile kein Vorkaufsrecht mehr ausgesprochen werden könnte. Auch das wäre eine Vereinfachung. Dazu sollte aber die Interessenvertretung der Gemeinden gehört werden.
Darüber hinaus sollte das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht eng an die Bearbeitung schon vorhandener Vorkaufsrechte bzw. Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch und nach dem Grundstückverkehrsgesetz angelehnt werden. Wenn wir eine Korrektur der Gesetzgebung in diesem Fall vornehmen wollen, dann sollten wir daran denken, diese Kopplung gleich mit vorzunehmen. Dann kämen wir zu einer wesentlichen Gesamtvereinfachung.