Protocol of the Session on October 14, 2004

Daneben ist es aber auch Aufgabe der gesamten Gesellschaft, auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen dort Hilfestellungen anzubieten, wo sie erforderlich sind. Dabei kommt es nicht nur auf materielle Werte an. Genauso wichtig ist es, dass wir unseren neuen Mitbürgern mit Freundschaft und Verständnis begegnen.

Es kann nicht bestritten werden, dass bereits heute zahlreiche Organisationen damit befasst sind, ein vielfältiges Angebot an so genannten Migrationsdiensten sowie Sprachkursen flächendeckend vorzuhalten. Hierbei leisten vor allem auch die Kommunen eine wichtige Arbeit, indem sie Sportvereine und sonstige Kulturangebote als die zentralen Integrationsinstrumente bereithalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf ein weiteres mir besonders wichtiges Thema eingehen, und zwar jugendliche Aussiedlerinnen und Aussiedler. Insbesondere bei ihnen wird deutlich, dass der Integrationserfolg maßgeblich durch die ihnen zuteil werdenden Bildungsmöglichkeiten bestimmt wird. Insbesondere dabei zeigt sich, dass die Sprache und ein vernünftiger Schulabschluss sowie eine Berufsausbildung der Garant für eine erfolgreiche Integration sind. Insoweit haben wir auch in unserem Bundesland sicherlich noch nicht alles erreicht, obwohl wir auf dem richtigen Weg sind.

Jedenfalls macht es aber keinen Sinn, wie besonders von grünen Politikern jahrelang betrieben, zu bestreiten, dass Integrationsprobleme in Deutschland und somit auch in Sachsen-Anhalt existieren. Parteipolitisch motivierte Auseinandersetzungen bringen uns bei dieser Fra

ge nicht weiter. Entscheidend ist, dass wir weiterhin daran arbeiten, die vorgenannten integrationsbestimmenden Faktoren auszubauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Allgemein ist es natürlich auch für die Integration von erwachsenen Spätaussiedlern von entscheidender Bedeutung, dass sie in den Arbeitsprozess integriert werden können. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage ist dies selbstverständlich nicht ohne weiteres zu gewährleisten. An dieser Stelle zeigt es sich wieder, wie eng die verschiedenen politischen Themen miteinander verflochten sind. Für die CDU-Fraktion steht daher fest, dass vornehmlich unsere mittelständische Wirtschaft gestärkt werden muss, um so die vielen gesellschaftlichen Aufgaben überhaupt erst erfüllen zu können.

Wie schon ausgeführt, ist es die Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen, sich um die Integration der Spätaussiedler zu kümmern. Hierbei möchte ich auch uns Abgeordnete nicht ausnehmen, sondern ausdrücklich den Vorbildcharakter von Politikern vor allem in den Kommunen betonen.

Dabei gilt es aber auch die Ängste und Befürchtungen der deutschen Bevölkerung ernst zu nehmen. Zwar gibt es keine Statistik darüber, welcher Anteil der Gesamtkriminalität auf die Gruppe der Spätaussiedler entfällt. Es darf aber auch nicht geleugnet werden, dass auch diese Personengruppe Straftaten begeht, vor denen sich die einheimische Bevölkerung fürchtet. Trotzdem ist es die Aufgabe der Politik, die Diskussion darüber auf das vernünftige Maß zu reduzieren und Vorurteile und irrationale Ängste zu beseitigen.

(Zustimmung von Frau Liebrecht, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass es neben den vorgenannten sächlichen Einrichtungen vor allem an uns allen liegt, den bei uns aufgenommenen Menschen ein neues Zuhause zu geben. Wir müssen die erforderlichen Instrumente für eine wirksame Integration liefern. Dann können wir auch erwarten, dass sie unsere Ordnung respektieren und unser Gemeinwesen bereichern. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Lienau. - Ihnen, Herr Gärtner, steht nun das Schlusswort zu. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar kurze Anmerkungen. Die erste Anmerkung: Herrn Kosmehl scheint wirklich die Frage des Zustandekommens der Anfrage umzutreiben. Ich kläre das jetzt einmal auf. Allerdings habe ich auch den Eindruck, dass hierbei ein bisschen der Neid mitschwingt, dass Sie das nicht gefunden haben.

Wir haben uns mehrere Wochen lang vor Ort in Projekten und Initiativen zu dem Thema umgeschaut, haben mit Leuten geredet und haben anschließend geschaut, wie wir das parlamentarisch bearbeiten können. Ein kurzer Blick ins Internet hat gezeigt, dass es dazu eine hervorragende Große Anfrage aus Sachsen gab. Dann kann man das sehr wohl als Grundlage nehmen; das

machen Sie, das machen wir, das machen andere auch so. Insofern finde ich das außerordentlich unproblematisch. Ich denke auch nicht, dass uns das daran hindern sollte, hier ernst über dieses Thema zu debattieren. Es kann in der Tat nur ein Anfang sein.

Insofern will ich hier noch einmal deutlich machen, dass ich es für wichtig halte, dass über die Richtlinie zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern im Land Sachsen-Anhalt, die der Herr Minister hier angekündigt hat bzw. zu der er gesagt hat, dass diese umgesetzt worden ist, im Ausschuss für Inneres debattiert wird. Ich hielte es auch für gut, wenn wir im Ausschuss für Inneres die Chance nutzten, um mit Modellprojekten zur Integration ins Gespräch zu kommen.

Ein weiterer Punkt. Herr Kosmehl, ich habe hier keinen Widerspruch aufgemacht. Sie haben einen Widerspruch aufgemacht, den ich in der Form nicht aufgemacht habe. Ich habe als Erstes gesagt, wir brauchen die verstärkte Förderung von Sprachkursen. Als Zweites habe ich gesagt, wir dürfen „integrieren“ nicht so verstehen, dass diese jungen Leute ihre soziale und kulturelle Identität völlig aufgeben. Das ist für mich kein Widerspruch. Für mich gehört das beides zusammen. Insofern würde ich diesen Widerspruch an dieser Stelle ausschließen wollen.

Der letzte Punkt. In den Gesprächen vor Ort hat sich gezeigt, dass es sehr viele Probleme mit dem so genannten Sprachtest gibt. Wir haben auf Seite 34 eine Frage dazu gestellt. Nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass Aufnahmebewerber, die als Spätaussiedler aufgenommen werden wollen, ihre deutsche Volkszugehörigkeit durch das Ablegen eines Sprachtests glaubhaft machen müssen. Dieser Test wird durch Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes oder der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland abgenommen.

Das Problem hierbei ist, dass es keine Wiederholungsmöglichkeit gibt, dass dieser Test nur einmal gemacht werden kann. Natürlich fällt es Leuten, die jahrzehntelang nicht die aktuelle deutsche Sprache gesprochen haben, sehr schwer, dann auf bestimmte Situationen zu reagieren. Wir würden vorschlagen, dass mit dieser Sprachtestregelung anders umgegangen wird. Wir halten es nicht für angemessen, nur einmal die Möglichkeit zu einem Test zu geben. Vielmehr sollte es Wiederholungsmöglichkeiten geben. Das ist uns zumindest vor Ort aufgefallen.

Ich denke, wir sollten auf der Grundlage der Antwort auf die Große Anfrage im Ausschuss diskutieren und dieses Thema ernst nehmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Gärtner. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 4/1831

Ihnen liegen insgesamt elf Kleine Anfragen vor. Ich rufe die Frage 1 auf mit der Überschrift: Zum Dritten Investitionserleichterungsgesetz. Sie wird von der Abgeordneten Katrin Budde von der SPD-Fraktion gestellt. Bitte schön, Frau Budde.

Nach eigenem Bekunden plant die Landesregierung, ein so genanntes Drittes Investitionserleichterungsgesetz vorzulegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung an ihren Plänen fest, ein so genanntes Drittes Investitionserleichterungsgesetz vorzulegen und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist geplant, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen?

2. Welche Änderungen sind im Rahmen des so genannten Dritten Investitionserleichterungsgesetzes geplant und welches Ministerium erarbeitet federführend den Gesetzentwurf?

Vielen Dank, Frau Budde. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre gegeben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Budde wie folgt.

Zu 1: Die Landesregierung hält an den Plänen für ein Drittes Investitionserleichterungsgesetz natürlich fest. Es ist geplant, den Gesetzentwurf im Frühsommer 2005 in den Landtag einzubringen.

Zu 2: Kernstück des Gesetzentwurfs wird die Novellierung der Bauordnung Sachsen-Anhalt sein. Das ist auch der Grund dafür, dass die Federführung beim Bauministerium liegt. Daneben werden aller Voraussicht nach Vorschriften aus dem Baunebenrecht, dem Gewerbe-, dem Landwirtschafts- und dem Umweltrecht sowie dem Grundstücksverkehrsrecht betroffen sein.

Im Übrigen sind alle Verbände nochmals angeschrieben worden mit der Bitte, uns Anregungen für die Vereinfachung von entsprechenden Gesetzen mitzuteilen. Ich darf abschließend anmerken, dass sich das in dem einen oder anderen Fall im Moment in Grenzen hält und dass ich deshalb auch die Kammern noch einmal gebeten habe, uns Anregungen zu geben. Ansonsten wird dieses Dritte Investitionserleichterungsgesetz im nächsten Jahr im Landtag zu beraten sein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Gibt es Zusatzfragen? - Es gibt keine Zusatzfragen. Dann ist das erledigt.

Ich rufe die Frage 2 auf. Sie wird gestellt von Herrn Metke von der SPD-Fraktion und betrifft die Einschränkung kommunalwirtschaftlicher Aktivitäten. Bitte, Herr Metke.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung eine Änderung der kommunalwirtschaftlichen Vorschriften mit dem Ziel einer Ausweitung der Kontrollrechte der Kommunalaufsicht und anderer Institutionen für kommunale Unternehmen?

2. Wenn ja, welche Änderungen sind konkret geplant und zu welchem Zeitpunkt soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt werden?

Vielen Dank, Herr Metke. - Bevor wir die Antwort hören, habe ich die Freude, eine Gruppe von Auszubildenden, nämlich Forstwirte der berufsbildenden Schulen aus Magdeburgerforth, auf der Südtribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte die Antwort von Herrn Minister Jeziorsky.

Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Metke namens der Landesregierung wie folgt:

Ja, es ist beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Prüfung kommunaler Unternehmen in den Landtag einzubringen. Hintergrund dieser beabsichtigten Novellierung sind die Ausführungen des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2001. Danach gewährleisten die bestehenden Regelungen der Gemeindeordnung über die Prüfung bei kommunalen Unternehmen nicht hinreichend, dass den jeweils zuständigen Rechnungsprüfungsämtern und dem Landesrechnungshof die nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Prüfungsbefugnisse eingeräumt werden.

§ 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bestimmt, dass eine Gebietskörperschaft in den Fällen, in denen ihr allein oder zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform zusteht, in der Satzung bzw. im Gesellschaftervertrag bestimmen kann, dass sich die zuständige Rechnungsprüfungsbehörde unmittelbar bei dem Unternehmen unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb und die Bücher des Unternehmens einsehen kann.

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung des Ausschusses für Finanzen hat in seinem Bericht zu dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs unter anderem Folgendes angemerkt: Der Ausschuss hält es für notwendig, die Einräumung der Befugnisse nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zur Zulässigkeitsvoraussetzung für die weitere Betätigung einer Kommune in einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu machen, und erwartet, dass die Landesregierung einen Entwurf für eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung in den Landtag einbringt.

Diesen Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Unterausschusses Rechnungsprüfung ist der Landtag in der Sitzung am 24. Oktober 2003 gefolgt und hat die Landesregierung ausdrücklich gebeten, den Hinweisen Rechnung zu tragen.

Im Ergebnis dessen soll die Gemeindeordnung den Vorschlägen des Landesrechnungshofs entsprechend geändert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass bei kommunalen Unternehmen den für die örtliche und die überörtliche Prüfung zuständigen Behörden die im Haushaltsgrundsätzegesetz vorgesehenen Befugnisse eingeräumt werden.

Eine Einschränkung kommunalwirtschaftlicher Aktivitäten ist damit entgegen den Befürchtungen des Frage

stellers nicht intendiert. Nach Einbringung des Gesetzentwurfs wird Gelegenheit sein, hierzu Näheres auszuführen.