Protocol of the Session on October 14, 2004

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Rothe das Wort. Bitte sehr, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte mich an die Begründung des Gesetzentwurfs und darf daraus zitieren:

„Notwendig ist die Schaffung einer Übergangsregelung zu einer vorübergehenden Hinnahme der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, mit der unbillige Härten im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit vermieden werden.“

Gemeint ist wohl die vorübergehende Hinnahme eines Verstoßes gegen die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Der Herr Justizminister schmunzelt. Er ist schon immer einer der engagierten Verfechter der Inkompatibilität in diesem Hohen Hause gewesen, wie mir Herr Dr. Püchel gesagt hat; ich war damals noch nicht dabei.

(Herr Dr. Püchel, SPD: 1992/1993 - die reine Lehre hat er vertreten und ständig gebrochen! - Heiterkeit bei der SPD - Herr Wolpert, FDP: Das waren noch Zeiten!)

Sie wollen an dieser Lehre auch festhalten, sonst würden Sie in der Begründung nicht betonen, dass es eine vorübergehende Regelung sein soll. Tatsächlich ist es also ein Hin und Her, das den Kommunen auch in diesem Punkt zugemutet wird.

Ich darf noch ein Weiteres zitieren. Es heißt dann anschließend in der Begründung zu dem Gesetzentwurf:

„Im Rahmen des Reformvorhabens zur landesweiten Stärkung der hauptamtlichen Verwaltung auf gemeindlicher Ebene hat sich die Situation ergeben, dass zum Teil gerade die Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder, welche dieses Vorhaben vor Ort unterstützen und verwirklichen, den gesetzlichen Inkompatibilitätsregelungen unterfallen und mithin durch Verlust ihres demokratisch legitimierten Mandats ausgegrenzt würden.“

Ja, wenn das ein Kriterium ist, dann erlaube ich mir zu fragen, wie es denn mit dem Mandat bei denen bestellt ist, die diese Reform nicht unterstützt haben. Die Reihen der CDU wären gewaltig gelichtet, wenn wir all denen das Mandat aberkennen würden, die sich vor der Landtagswahl im Jahr 2001 gegen diese Kommunalreform gewandt haben.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Diese logische Verknüpfung zwischen dem demokratischen Mandat und dem Unterstützen der Kommunalreform ist schon eine tollkühne Begründung, die Sie hierzu ersonnen haben, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Es war der Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer, der als Fraktionsvorsitzender und Landesvorsitzender der SPD - -

(Heiterkeit bei der SPD - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Herr Dr. Schellenberger, CDU: So weit ist es noch nicht!)

- Man soll ja für die Zukunft nichts ausschließen.

(Lachen bei und Zurufe von der CDU)

- Wenn er an Ihnen endgültig verzweifelt ist, dann... Aber ich will das nicht vertiefen.

(Herr Scharf, CDU: Ist es mit den Kandidaten bei Ihnen so dünn geworden?)

Es war Herr Professor Böhmer, der im Sommer 2001 die bevorstehende Landtagswahl zur Volksabstimmung über die Kommunalreform erklärt hat.

(Frau Kachel, SPD: Richtig!)

Das ist die moralische Grundlage Ihres Wahlsiegs gewesen. Und wenn Sie jetzt in Begründungen zu Gesetzentwürfen so argumentieren, erlaube ich mir, hier daran zu erinnern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Im Übrigen ist es so, dass in dem Leitbild von Dezember 1999 nicht nur die Strukturen beschrieben waren, sondern darin war auch ein Zeitplan enthalten. Das heißt, all diejenigen, die im Jahr 2001 als Bürgermeister kandidiert haben, kannten das und haben auch damit gerechnet, dass es so kommt, wie es nun kommt. Es können nur diejenigen überrascht sein, die wie Sie, Herr Minister Jeziorsky, geglaubt hatten, dass das alles unterbleiben wird. Das ist der Zusammenhang.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich möchte noch etwas zum Thema Behindertenbeauftragte sagen. Sie wollen die Hauptamtlichkeit abschaffen, dehnen das aber nicht auf alle Gemeinden aus. So, wie es der bisherigen Lage entspricht, wollen Sie es nur für die kreisfreien Städte und die Landkreise. Dort allerdings haben wir in der vergangenen Legislaturperiode aus gutem Grund die Hauptamtlichkeit festgelegt, was nicht heißt, dass man einem solchen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten nicht zusätzlich andere Aufgaben übertragen kann. Das ist also kein Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.

Das wollen Sie abschaffen, wobei die Begründung irreführend ist, nämlich als ob Sie erst durch diese Änderung die Kommunen dazu bringen würden, Behindertenbeauftragte zu bestellen. Ich habe das einmal mitgebracht. Es gibt keine Neubekanntmachung der Gemeindeordnung, wie im vergangenen Jahr zugesagt, sondern es gibt in bewährter Form, aber mit neuem Antlitz, diese Broschüre, die Sie alle kennen.

(Der Redner hält eine Broschüre hoch)

Hierin habe ich nachgelesen, wie denn die jetzige Gesetzeslage ist. Es heißt in der Gemeindeordnung und analog auch in der Landkreisordnung:

„Zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben die kreisfreien Städte ab 1. Januar 2005 eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte oder einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Die Kostendeckungsregelung wird nach § 8 des Zweiten

Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung erfolgen.“

So steht das heute im Gesetz. Offensichtlich ist Ihnen da ein Versäumnis unterlaufen. Das haben Sie in der Begründung natürlich nicht gebracht in der Hoffnung, es kommt keiner darauf.

(Zustimmung bei der PDS - Frau Weiß, CDU: Oh, und Sie sind drauf gekommen!)

Das Gesetz, das unter dem Titel „Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung“ eingebracht wurde, enthielt versehentlich nicht auch die Streichung dieser Bezugnahme auf das Zweite Vorschaltgesetz.

Herr Minister, wenn Sie für morgen noch keine bessere Idee haben für die Leitbilddebatte - schlagen Sie doch einfach vor, das Zweite Vorschaltgesetz wieder in Kraft zu setzen, da steht alles drin. - Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei der PDS - Frau Dr. Sitte, PDS, lacht - Zuruf von Herrn Schröder, CDU)

Herr Abgeordneter Rothe, es gibt den Wunsch, eine Frage an Sie zu richten. Sind Sie bereit, diese zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Wolpert.

Herr Kollege Rothe, ich habe zwei Fragen. Die Erste: Sie sprachen von einer Unzumutbarkeit für die Kommunen, wenn wir eine solche Regelung bezüglich der Zulässigkeit von Mandat und Amt einführen würden. Wer ist für Sie derjenige, dem wir das in den Kommunen zumuten müssen?

Die zweite Frage ist: War der Hinweis auf das Vorschaltgesetz eine Anregung für das Rechtsvereinfachungsgesetz?

Das Zweite Vorschaltgesetz würde natürlich an die Stelle Ihres Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes treten, das mit seinen 42 Buchstaben in der Überschrift viel zu lang ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Herr Kos- mehl, FDP: 43!)

Das wäre also die Rechtsvereinfachung an dieser Stelle.

(Herr Kosmehl, FDP: 43 Buchstaben!)

- 43 Buchstaben? Ich zähle noch einmal nach, Herr Kosmehl; aber ich glaube Ihnen, Sie sind da besser.

(Frau Dr. Sitte, PDS, lacht)

Zur Frage der Zumutung in Bezug auf Amt und Mandat: Wissen Sie, ich finde schon, dass die Regierungskoalition den Part des Zumutens übernommen hat.

(Frau Dr. Sitte, PDS, lacht)

Herr Minister Jeziorsky hat vor einem Jahr - das war so die Phase der neuen Bewegung - gesagt,

(Frau Budde, SPD, lacht)