Protocol of the Session on October 14, 2004

sonst noch im Verwaltungsverfahrensgesetz steht. Nach der neuen Regelung muss ich dazu nun auch noch den Sartorius nehmen, damit ich weiß, was des Weiteren im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes steht. Im Grunde genommen, wenn man das mit den Augen eines Beamten sieht, muss ich sogar zwei solcher Klötze stemmen und nicht nur einen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ob das etwas mit Verwaltungsvereinfachung zu tun hat, möchte ich dahingestellt sein lassen. Als Weiteres haben Sie, Herr Minister - -

Frau Abgeordnete Kosmehl - -

(Heiterkeit)

Frau Abgeordnete Grimm-Benne, der Abgeordnete Herr Kosmehl hätte gern eine Zwischenfrage gestellt.

Am Schluss, bitte.

Gut, am Schluss, Herr Kosmehl.

Herr Minister, ich möchte etwas ernster werden. Für die Sinnhaftigkeit Ihres Gesetzentwurfes haben Sie in der Presse die Aufhebung der Verordnung über die Bekleidung der Feuerwehr angeführt und diese Verordnung als ein Beispiel dafür genannt, dass diese Verordnung so überflüssig sei wie ein Kropf; das gebe es noch nicht einmal bei der Polizei. - Dabei verkennen Sie meiner Ansicht nach, dass die Polizei eine staatliche Einrichtung ist und einer entsprechenden Aufsicht unterliegt, wohingegen die Trägerschaft für die Feuerwehren bei den Kommunen liegt.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass bei einem Feuerwehreinsatz am 27. Januar 2004 in Winterfeld zwei Feuerwehrleute schwer verletzt worden sind, gerade weil nicht die vorgeschriebene Schutzbekleidung getragen worden ist. Dann kann man doch nicht sagen, dass eine Verordnung über die Dienstbekleidung so überflüssig sei wie ein Kropf. Ich weiß zwar, dass Sie nur die Verordnung über die Dienstbekleidung der Berufsfeuerwehren aufheben wollen, nicht aber die der freiwilligen Feuerwehren. Dabei sind aber beide in kommunaler Trägerschaft und unterliegen somit beide keiner unmittelbaren staatlichen Kontrolle, was sie von der Polizei unterscheidet.

Daher sollte im Ausschuss für Recht und Verfassung dringend überdacht werden, ob diese Vorschrift tatsächlich aufgehoben werden sollte.

(Zustimmung bei der SPD)

Zahlreiche Artikel des Gesetzentwurfes stellen eine reine Rechtsbereinigung und leider keine Rechtsvereinfachung dar. Als Beispiele möchte ich die Wahlordnung, das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, das Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes nennen.

Sie wollen auch Gesetzesänderungen vornehmen, die die Rechtsanwendung vereinfachen sollen. Dazu möch

te ich nur ein Beispiel nennen. Das bisherige Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Betreuungsgesetz soll zukünftig nur noch „Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz“ heißen. Habe ich darunter die von Ihnen angestrebte Vereinfachung des Landesrechts in seiner Gesamtheit zu verstehen?

Abschließend möchte ich feststellen: Wir sind natürlich an der Erreichung des Ziels der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung sehr interessiert. Wir üben aber Kritik daran, dass Sie mit diesem irreführenden Gesetzestitel etwas versprechen, was Sie nicht halten können.

Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung und in alle relevanten Ausschüsse zur Mitberatung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kosmehl, Sie können jetzt Ihre Frage stellen. Bitte sehr.

Frau Kollegin Grimm-Benne, Sie oder die SPD-Fraktion scheinen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht gesetzestechnisch nicht auf dem aktuellen Stand zu sein. Der Sartorius des Bundes hat seit einiger Zeit einen etwas dickeren Ergänzungsband, sodass der Vergleich, den Sie vorhin angeführt haben, etwas hinkt. Eigentlich müssten Sie, wenn Sie beides miteinander vergleichen wollen, den zweiten Band hinzunehmen. Der Bund hat also einen riesigen Vorsprung, den das Land SachsenAnhalt niemals aufholen wird.

(Zustimmung von Minister Herrn Becker)

Herr Kollege Kosmehl, eine Gegenfrage: Wo finden wir das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes? Im Sartorius I oder im Ergänzungsband?

(Heiterkeit bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Herr Stahlknecht. Bitte sehr, Herr Stahlknecht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Grimm-Benne, das Gewichtigste an Ihrer Rede waren die Bücher.

(Beifall bei der CDU - Frau Budde, SPD: Sie ha- ben nicht mal Bücher mit!)

Frau Kollegin, ich hätte Ihnen ja Recht gegeben, wenn Sie gesagt hätten, dass die Lektüre dieses Gesetzentwurfes mit 150 Artikeln nicht gerade die Lust am Lesen steigert. Das hätte ich nachvollziehen können. Es ist gleichwohl ein wichtiges Gesetz für dieses Land, weil es richtungsweisend ist. Alle sprechen über Deregulierung, wir machen Deregulierung.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Minister Herrn Becker und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Ich sage Ihnen eines: Neben den beiden Investitionserleichterungsgesetzen, die unmittelbar einen Standortvorteil bedeutet haben,

(Frau Budde, SPD: Die sind wirklich ein Leicht- gewicht!)

- nun bleiben Sie doch einmal ganz entspannt - hat dieser Gesetzentwurf eine mittelbare Förderung der Standortvorteile zur Folge.

Sie müssen auch eines sehen: Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Verwaltung hat doch deshalb so erheblich abgenommen, weil niemand mehr durch den Dschungel an Rechtsvorschriften und Gesetzen durchsteigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Dann ist es doch genau das Richtige zu sagen, wir bauen jetzt Stück für Stück diese Gesetze ab, damit die Bürgerinnen und Bürger wieder Vertrauen in eine Verwaltung haben, die transparent ist.

Liebe Frau Kollegin Grimm-Benne, mit dem Brachmann und dem Gewicht von Herrn Brachmann gebe ich Ihnen Recht; aber wenn Sie Gesetze abspecken wollen, dann ist das wie bei einer guten Diät. Sie können nicht mit 150 kg beginnen, am nächsten Tag auf die Waage springen und sind bei 70 kg. Das funktioniert nicht. So ist das bei Gesetzen eben auch. Man muss es Stück für Stück machen. Das tun wir.

Wir müssen die Gesetze auf den wesentlichen Teil zurückführen, der erforderlich ist. Die Gesetze sind im Laufe der Zeit von amtlich bestellten Bedenkenträgern - ich denke dabei an das Beispiel der Kollegin Tiedge mit der Handtuchordnung und den Strandkörben, das kannte ich noch gar nicht - in mühevoller Arbeit angemästet worden. Wir müssen sie in mühevoller Kleinarbeit auf ein vernünftiges Gewicht reduzieren.

(Beifall bei der CDU)

Dazu können Sie natürlich sagen, das seien alles nur Mücken; aber jedes Kilo addiert, bringt nachher eine Traumfigur. Das ist einfach so.

(Zuruf von Frau Budde, SPD)

Wir müssen eines sehen: Das Land Sachsen-Anhalt ist bereits Vorreiter. Wir sollten doch einmal anerkennen, dass dieses Land gut ist. Ich habe mir eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland erstellen lassen. Die Zahlen liegen zwischen 1 000 und 1 500. Wir sind jetzt schon bei 540, was der Tatsache zu verdanken ist, dass wir in den ersten vier Jahren regiert haben. Das muss man an dieser Stelle auch einmal erwähnen. Wir sind in dieser Richtung schon führend.

(Beifall bei der CDU)

Ich finde eines richtig - das ist nicht erwähnt worden, weil ich mir schon vorstellen kann, dass wir darüber im Rechtsausschuss diskutieren werden -, dass wir Gesetze und Verordnungen gemeinsam überprüfen und uns der leidvollen Diskussion nicht stellen wollen, dass wir für Verordnungen nicht zuständig sind. Lassen wir die Verordnungen wieder allein von den Häusern auf die Sinnhaftigkeit überprüfen, dann betreiben wir keine Entbürokratisierung, sondern wir beschäftigen wieder einen Haufen von Beamten in den jeweiligen Ressorts, um das zu überprüfen.

Ich will im Einzelnen nicht auf die Inhalte eingehen. Das haben meine Vorrednerinnen und mein Vorredner schon getan. Ich halte es für eine gute Sache. Wir werden uns im Rechtsausschuss damit beschäftigen. Das gehört zum Leben. Ich bitte, der Überweisung in den Rechtsausschuss zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stahlknecht. - Meine Damen und Herren! Weitere Redewünsche liegen mir nicht vor.

Es wurde eine Überweisung in alle ständigen Ausschüsse bis auf den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, den Ausschuss für Petitionen, den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser und den Ältestenrat beantragt. Federführend soll der Ausschuss für Recht und Verfassung beraten. Können wir darüber gleich zusammen abstimmen oder wollen Sie über die mitberatenden Ausschüsse gesondert abstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Wer also einer Überweisung in die genannten Ausschüsse, zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig in die genannten Ausschüsse, federführend in den Ausschuss für Recht und Verfassung, überwiesen worden und wir können diesen Tagesordnungspunkt 13 abschließen.

Damit treten wir ein in die Beratung des Tagesordnungspunktes 14:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1839