Protocol of the Session on October 14, 2004

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Wenn Herr Gebhardt Ihrer Bitte nachkommt, hätte er allerdings keinen Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung.

Das war eigentlich damit beabsichtigt.

(Heiterkeit)

Aber, Herr Präsident, Sie kennen die Geschäftsordnung so hervorragend. Ich entschuldige mich. Herr Gebhardt, Sie können es auch schriftlich kriegen, wenn Sie noch Fragen haben. - Danke schön.

Vielen Dank.

Die Frage 11 - dies ist die letzte Frage - stellt der Abgeordnete Norbert Bischoff von der SPD-Fraktion. Es geht um die Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2005/2006 reduziert die Landesregierung die Mittel für Forschung und Entwicklung von jetzt 70 Millionen € auf 41 Millionen € im Jahr 2005 und auf nur noch 27,3 Millionen € im Jahr 2006.

Das entspricht einer Kürzung um 41 % bzw. um 61 % gegenüber dem Jahr 2004.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass von der aktuellen Haushaltssperre auch Investitionsmittel und Mittel für Technologie-, Innovations- und Gründerzentren sowie die Technologieparks betroffen sind, und, wenn ja, ist es richtig, dass die für die Fortführung der Transferzentren notwendigen und geplanten Bewilligungsbescheide aufgrund der Haushaltssperre gegenwärtig nicht freigegeben werden?

2. Ist es richtig, dass entgegen der in den letzten Haushaltsjahren geübten Praxis die Mittel für Forschung und Entwicklung nicht mehr im Wege der Selbstbewirtschaftung aus dem Haushaltsjahr 2004 in den Haushalt 2005 übertragen werden sollen, und, wenn ja, wie will die Landesregierung sicherstellen, dass laufende Projekte dadurch nicht gefährdet werden?

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Die Antwort der Landesregierung gibt Herr Minister Paqué. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Herrn Bischoff wie folgt.

Zu Frage 1: Grundsätzlich unterliegen alle Ausgaben, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Haushaltssperre nicht durch Verträge bzw. bestandskräftige Bescheide gebunden sind sowie keine durchlaufenden Posten darstellen, der Haushaltssperre. Dies trifft auch auf vorgesehene Mittel zur Durchführung von Technologie- bzw. Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu. In begründeten Ausnahmefällen kann das Ministerium der Finanzen Abweichungen von der Sperre zulassen. Ein entsprechender Antrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit liegt vor und wird derzeit geprüft.

Zu Frage 2: Das haushaltsrechtliche Instrumentarium der so genannten Selbstbewirtschaftung, das in § 15 Abs. 2 LHO geregelt ist, ist von seinem Charakter her für den Zuwendungsbereich in der Regel nicht einschlägig. Das Instrument soll über eine gewisse Dispositionsfreiheit bei der Mittelbewirtschaftung einen Anreiz dafür schaffen, zusätzliche Einsparungen oder Einnahmen zu erwirtschaften. So wurde die Selbstbewirtschaftung ursprünglich nicht im Zuwendungsbereich, sondern bei Ausgaben für Beschaffungen, Geräte, Unterhaltung, Verpflegung und Ähnliches zugelassen.

Aufgrund gewisser Fehlentwicklungen - es waren in 2003 beim damaligen LFI, der heutigen Investitionsbank, Haushaltsmittel aus Vorjahren im FuE-Bereich in Höhe von ca. 13,9 Millionen € aufgelaufen - wurde mit dem Haushaltsplan 2003 nach entsprechenden Diskussionen im Wirtschafts- und im Finanzausschuss und in Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium der Finanzen die damalige Praxis geändert. Haushaltsrechtliche Instrumente für überjährige Projektabsicherungen wären grundsätzlich in Verpflichtungsermächtigungen bzw. etwaigen Ausgabenrestebildungen zu sehen. Im Übrigen würden etwaige im Jahr 2004 nicht benötigte Mittel der Haushaltssperre unterfallen.

Lassen Sie mich abschließend bemerken, dass die Landesregierung, was die Kürzungen im Bereich der Forschung und Entwicklung betrifft, bestrebt ist - das konnten Sie der Presse entnehmen; es war gestern auch Gegenstand der Sitzung des Beirats der Investitionsbank -, die Forschungsförderung stärker auf Kreditprogramme durch die Investitionsbank zu verlagern. Es gibt derzeit Abstimmungen, um ein entsprechendes Programm aufzulegen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Budde möchte eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön.

Herr Minister, da Sie der zuständige Finanzminister sind, wissen Sie selbst am besten, dass das im Rahmen dieses Haushaltsjahres nicht die erste Haushaltssperre ist und dass dadurch Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung, die schon Anfang des Jahres vorlagen, erst später bewilligt werden konnten und damit auch ihre Realisierung verschoben ist.

Ist es nicht so, dass diese Projekte jetzt gefährdet sein könnten, wenn die Mittel im Rahmen der Selbstbewirtschaftung nicht übertragen werden können, weil ursprünglich von anderen Zeiträumen ausgegangen worden ist, und ist es nicht so, dass diese Projekte im Bereich von Forschung und Entwicklung drohen kaputt zu gehen oder nicht realisiert werden zu können? Würde es bei diesem sensiblen Bereich der Forschung und Entwicklung nicht Sinn machen, den Rahmen der Selbstbewirtschaftung weiter zu fassen? Ich denke, das wäre insbesondere für diese Projekte hilfreich.

Frau Budde, Haushaltssperre heißt nicht, dass die Sperre endgültig ist. Es ist eine Bewirtschaftungsmaßnahme für den Rest des Jahres. Es wird sich bei einer entsprechenden Prioritätensetzung herausstellen - das ist eine politische Frage -, welche Projekte durchgeführt werden können und welche nicht, sobald wir absehen können, wie sich die Situation der Haushaltsrisiken verändert. An dieser Stelle ist keine grundsätzliche Festlegung möglich. Das wird sich im weiteren Verlauf der Bewirtschaftung zeigen.

Vielen Dank. - Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Frau Budde.

Mir ging es um die schon bewilligten Projekte; da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Mir geht es darum, dass die für die Projekte Verantwortlichen, deren Projekte für das Jahr 2004 bewilligt worden sind, die Aufforderung bekommen haben, die Mittel in dieser Jahresscheibe abfließen zu lassen. Nun wissen wir, dass Bewilligungen nicht immer so schnell gegeben werden, wie man sich das vielleicht wünscht, und aufgrund dessen in den Projekten Verzögerungen eintreten. Früher war es möglich, im Rahmen der Selbstbewirtschaftung die Mittel zu übertragen und zum Beispiel in 2005 die in 2004 avisierten, aber nicht abgerechneten Mittel in Anspruch zu nehmen und damit das Projekt vernünftig ab

zuwickeln. Hierbei wollen Sie jetzt eine andere Praxis einführen. Meine Sorge ist, dass die Projekte nicht fertig gestellt werden können und kaputt gehen könnten. Es kommt im Grunde genommen einer Mittelkürzung gleich, wenn sie die Mittel in 2005 nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Jetzt bitte die Frage!

Ist das so?

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich wollte nur noch einmal den Hintergrund zu meiner ersten Frage erläutern.

Frau Budde, ich bin außerstande festzustellen, ob eine Einschätzung von Ihnen so ist oder nicht. Ich kann nur wiederum, was ich eben schon bei der Beantwortung der Frage gemacht habe, auf die Praxis der Landesregierung verweisen. Eine Haushaltssperre ist eine Haushaltssperre. Das heißt, Rechtsverpflichtungen werden bedient. Alles andere ergibt sich in der weiteren Bewirtschaftung.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Frage 11 beantwortet und die Fragestunde abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1687

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/1798

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1810

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1849

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn El-Khalil, als Berichterstatter für den Ausschuss das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 44. Sitzung des Landtages am 9. Juli 2004 zur Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Bereits in der Ausschusssitzung am 1. Juli 2004 hatten die Mitglieder des Ausschusses Übereinstimmung dahin gehend erzielt, zu dem Gesetzentwurf keine Anhörung durchzuführen und ihn am 30. September 2004 zu beraten, um seine Verabschiedung in der Oktobersitzung des Hohen Hauses zu gewährleisten.

Nachdem der Ausschuss im Zusammenhang mit der Beratung eines anderen Gesetzes, nämlich des Gesetzes

zur Gründung der Kulturstiftung, am 2. September 2004 eine Sondersitzung anberaumt hatte, nahm der Vorsitzende für jenen Tag - unter dem Eindruck, dass bei der ersten Lesung alles einvernehmlich gelaufen war - auch dieses Gesetz mit auf die Tagesordnung. In der Sitzung lagen zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, mit denen vornehmlich auf Anregungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes reagiert wurde.

Bei Artikel 1 § 9 Abs. 2 Satz 1 wurde ein Hinweis der Medienanstalt Sachsen-Anhalt aufgegriffen. Diese bemängelte, dass die Sollvorschrift durch Rundfunkveranstalter eventuell dazu genutzt werden könnte, sich der Vorgabe zu entziehen, jedes einzelne Programm entsprechend der erteilten Zulassung auf eine landesweite Verbreitung auszurichten; gleichzeitig müssten aber auch Ausnahmen ermöglicht werden. Deshalb wurde die Aufgabe der Versammlung der Medienanstalt übertragen, in dem einen oder anderen sachlich berechtigten Fall nach pflichtmäßigem Ermessen Ausnahmen von einer landesweiten Verbreitung des Programms zuzulassen.

Falls sich jemand dafür interessiert und wissen will, was das heißt - es ist ganz einfach -: Um ein zweites Programm verbreiten zu dürfen, muss ein Veranstalter das erste Programm landesweit ausstrahlen. In Ausnahmefällen soll die Medienanstalt entscheiden. Zum Beispiel wenn das technisch nicht möglich sein sollte, kann die Zulassung entsprechend erteilt werden.

Ein weiterer Änderungsantrag beinhaltete eine Übergangsregelung, um die Neuwahl der Organe der Medienanstalt Sachsen-Anhalt mit In-Kraft-Treten des novellierten Mediengesetzes zu vermeiden, da mit AußerKraft-Treten des Mediengesetzes zum 31. Juli 2004 die Versammlung und der Vorstand in der bisherigen Zusammensetzung die Legitimation verlieren würden. Diese Übergangsregelung wurde in Artikel 1 § 64 als zusätzlicher Absatz 5 hinzugefügt.

Alle Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP wurden ohne Gegenstimmen beschlossen und fanden Aufnahme in die Beschlussempfehlung. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS. In Artikel 1 § 32 Abs. 2 Satz 1 sollte festgeschrieben werden, dass Presseunternehmen, die in einem Verbreitungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung auf dem Zeitungs- oder Zeitschriftenmarkt innehaben, an einem Rundfunkveranstalter mit Kapital und/oder Stimmen nur mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt sein dürfen. Die Ausschussmehrheit sah eine solche numerische Grenzziehung nicht als erforderlich an und überließ es der Medienanstalt, über diese Frage im Einzelfall zu entscheiden.

Im Zuge der Beratungen wurden durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst noch umfangreiche Änderungsvorschläge, die zum großen Teil rechtsförmlicher und sprachlicher Art waren, eingebracht. Der Ausschuss ging diese Vorschläge Punkt für Punkt durch und befand über ihre Aufnahme in das Gesetz.

Die im Ergebnis der Beratung entstandene Beschlussempfehlung wurde durch den Ausschuss mit 9 : 2 : 0 Stimmen verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung wurde Ihnen bereits in der letzten Landtagssitzung vorgelegt. Die Beratung wurde auf Antrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von FDP und CDU auf diese Sitzung vertagt. Dazu hatte die Fraktion der FDP Beratungsbedarf gesehen. Im Aus

schuss allerdings hat man relativ schnell Einigung darüber erzielt, über das Gesetz nicht weiter zu beraten. Es liegt Ihnen somit heute erneut vor.

Namens des Ausschusses für Kultur und Medien bitte ich den Landtag, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere beim Ausschussvorsitzenden, der die Beratungen mit sehr viel Umsicht geleitet hat. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)