Protocol of the Session on September 16, 2004

Mit der Umstrukturierung der Finanzzuweisungen, der Stärkung der kommunalen Aufgabenträger und der Neugewichtung der Verkehrsträger schafft das vorliegende Gesetz eine Grundlage, die dem veränderten Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten gleichermaßen gerecht wird. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen.

An dieser Stelle, Herr Sachse, möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Wir können im Ausschuss dann ausführlich darüber diskutieren, was ausgewogen ist und was nicht. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das SPD-regierte Land Brandenburg - Herr Daehre sagte es bereits - auch nicht vom Wandel der Zeit verschont blieb und deshalb dort eine Novellierung des ÖPNV-Gesetzes vorgenommen wurde.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Die dort bestehende ÖPNV-Finanzierung wurde in sehr enger Kooperation mit dem Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. Daran lehnen wir uns an.

Noch ein zweiter Hinweis oder, besser gesagt, eine Frage: Lesen Sie die „Mitteldeutsche Zeitung“? Ich möchte auf einen Artikel vom 14. September 2004 hinweisen, aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass beispielsweise die Landkreise Bitterfeld und Köthen sehr gute Erfahrungen mit der Einführung eines Rufbussystems ge

macht haben, das dort von den Fahrgästen sehr gut angenommen wird.

Vielleicht noch ein dritter Punkt. Bezüglich der Auffassung, es bestehe kein Zeitdruck, möchte ich Ihnen widersprechen. Wir alle kennen die Prognose zur Bevölkerungsentwicklung. Ich denke, man muss nicht warten, bis es zu spät ist. Es ist wichtig, Rufbussysteme so schnell wie möglich einzuführen, weil das nicht von heute auf morgen geht. Die Einführung muss schrittweise erfolgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Rotzsch. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Unstrittig dürfte die Überweisung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sein. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt dieser Überweisung zu? - Das ist mit Sicherheit die notwendige Anzahl.

Hinsichtlich der Mitberatung wurde die Überweisung an die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie für Finanzen beantragt. Noch ein weiterer Ausschuss?

(Zurufe)

- Den Bildungsausschuss hatte ich schon genannt. An den Wirtschaftsausschuss auch?

(Zurufe)

- Ich höre: ja.

(Herr Scharf, CDU: Wirtschaft nicht! - Herr Gürth, CDU: Nein!)

Dann stimmen wir getrennt über die Überweisung ab. Können wir über die Überweisung zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung, für Gleichstellung und für Finanzen gemeinsam abstimmen?

(Zurufe: Einzeln!)

- Gut, einzeln. - Wer stimmt einer Überweisung an den Bildungsausschuss zur Mitberatung zu? - Wer ist dagegen? - Damit ist das abgelehnt worden.

Wer ist für eine Überweisung an den Gleichstellungsausschuss? - Wer ist dagegen? - Mehrheitlich abgelehnt.

Wer stimmt der Überweisung an den Finanzausschuss zur Mitberatung zu? - Das sind deutlich mehr. Wer ist dagegen? - Wenige. Damit ist das so beschlossen.

Wer stimmt einer Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zu? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Das ist somit abgelehnt. Damit ist der Finanzausschuss mit der Mitberatung beauftragt worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist abgeschlossen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Chancen der Länderkooperation Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen konsequenter nutzen

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1152

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 4/1804

Ich bitte zunächst Frau Marion Fischer, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Frau Fischer (Merseburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag „Chancen der Länderkooperation Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen konsequenter nutzen“ in der Drs. 4/1152 wurde in der 30. Sitzung des Landtages am 21. November 2003 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Recht und Verfassung sowie für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.

Die Mitglieder des federführenden Ausschusses diskutierten in drei aufeinander folgenden Sitzungen im Februar, März und April 2004 über dieses Thema mit dem Ziel der Erarbeitung einer von allen Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung. Einigkeit bestand hinsichtlich der von der Landesregierung deutlich formulierten Zielstellung, Mitteldeutschland überall dort, wo es Sinn macht, stärker zusammenzuführen. Mitteldeutschland sei ein Wirtschafts- und Lebensraum, und die Landesregierung strebe an, auf allen Ebenen der Unternehmen, der Kammern und anderer Einrichtungen der Wirtschaft die Zusammenarbeit so eng wie nur möglich zu gestalten.

Besonders hilfreich hierbei ist die aus der Wirtschaft kommende Initiative „Regionalmarketing für Mitteldeutschland“, die ohne Zweifel die Zusammenarbeit seit mehreren Jahren schon praktiziert.

Auf die Nachfrage nach einer konkreten Terminierung für die Aufarbeitung der ins Auge gefassten Maßnahmen konnte die Landesregierung angesichts der Komplexität und der Schwierigkeit der Aufgaben noch keine Auskunft geben.

(Frau Budde, SPD, lacht)

Die SPD-Fraktion kritisierte, dass der Initiative der Landesregierung, die als Wirtschaftsentwicklungsinstrument gestartet sei, ein Länder übergreifend abgestimmtes Wirtschaftskonzept fehle. Die PDS-Fraktion stimmte dieser Kritik zu und untersetzte sie mit nach ihrer Auffassung wichtigen Forderungen zum Inhalt eines solchen Konzeptes, wie zum Beispiel Harmonisierung der Verwaltungsstrukturen, Abstimmung der Förderkonditionen, Fusionen von Institutionen usw.

Die Fraktionen der FDP und der CDU waren sich darüber einig, dass nur eine gewisse Handlungsfreiheit bei der angestrebten Länderkooperation zielführend sein kann, und warnten vor einer Behördenlastigkeit. Sie forderten eine Pflicht zur Berichterstattung über den Fortgang der Verhandlungen.

Letztlich konnte keine gemeinsame Beschlussempfehlung erarbeitet werden. Die Ausschüsse haben der vorgelegten Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Lediglich im Europaausschuss gab es eine Pattsituation, die jedoch ohne Vorschläge zur Änderung der Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss zurückübermittelt worden ist. Die vorliegende Be

schlussempfehlung für den Landtag wurde mit 6 : 5 : 0 Stimmen gebilligt. Ich bitte sie, dieser zu folgen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Nun erteile ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort. Bitte, Herr Professor Böhmer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor der Debatte der Fraktionen würde ich Sie gern über den aktuellen Stand der Gespräche in dieser Sache informieren. Ich weiß schon jetzt - Frau Fischer hat das Abstimmungsergebnis im Ausschuss genannt -, dass die einen dann sagen: das geht, während die anderen sagen werden: völlig versagt und nicht konsequent genug all das genutzt, was man sich selbst vorgestellt hat. Aber das werden wir unter uns auch nicht ändern können.

Ich will zu dieser Beschlussempfehlung, für die ich mich ausdrücklich bedanke, zwei kleine Anmerkungen machen. Dass die Landesregierung dies alles initiiert hat, ist ein wenig überhöht. Wir haben lediglich das aufgegriffen, was aus der Wirtschaft und aus der Region heraus bereits vor fast zehn Jahren entstanden war, und wollen uns natürlich auch zukünftig Mühe geben, dies mit den Möglichkeiten der Landesregierungen weiterhin zu begleiten, ohne es so zu übertreiben, dass es in den jeweiligen Parlamenten Probleme gibt.

Auch wenn Sie beschließen, dass wir den Landtag frühestmöglich über geplante Vereinbarungen und Verträge in Kenntnis setzen sollen, sind wir selbstverständlich dazu bereit, uns über das „frühestmöglich“ zu einigen. Über allzu viele ungelegte Eier im Landtag zu reden, ist noch niemandem gut bekommen. Deswegen muss man sich darüber einigen, welcher Grad an abgesprochener Verbindlichkeit dann dazu berechtigt, die einzelnen Parlamente zu informieren.

Zurzeit ist es so, dass wir eine Zusammenarbeit der Landesämter für Statistik vorgesehen haben und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgestimmt und von allen drei Landeskabinetten auch beschlossen ist. Ich denke, dass diese Vereinbarung - ich sage es einmal vorsichtig - in den nächsten Monaten unterschrieben werden kann.

Es ist eine einfache Lebenserfahrung, die niemanden von Ihnen überraschen wird, dass in der Zeit, in der in einem Land eine Landtagswahl stattfindet - das war in Thüringen vor einiger Zeit der Fall und geschieht gegenwärtig in Sachsen -, andere Schwerpunkte gesetzt werden. Ich weiß ganz genau, dass wir spätestens nach der Konstituierung der Landesregierung in Sachsen nach der bevorstehenden Wahl wieder mehr zu solchen Dingen kommen werden. Es ist vorgesehen, dann diese Kooperationsvereinbarung zu unterschreiben.

Wir sind zweitens dabei, für den Bereich Aus- und Weiterbildung im Brand- und Katastrophenschutz eine ähnliche Kooperationsvereinbarung vorzubereiten. Zurzeit wird auf Arbeitsebene darüber beraten.

Das trifft auch auf die Errichtung eines gemeinsamen Justizprüfungsamtes zu. Bevor man so etwas macht, geht es zunächst darum, die gemeinsamen Zielvorstellungen und die Aufgaben, die die Justizprüfungsämter in den Ländern bisher wahrnehmen, abzustimmen, anzu

gleichen und danach die Möglichkeiten eines gemeinsamen Amtes zu erörtern. Aber auch darüber laufen Gespräche.

Relativ weit sind wir mit Sachsen auch bei der Errichtung einer Landesanstalt für Landwirtschaft, wenigstens mit dem Bereich der Zentralisierung und Zusammenführung der Labore. Diesbezüglich sind die meisten Probleme abgestimmt. Es fehlt aber noch eine Entscheidung darüber, wo diese Landesanstalt errichtet wird.

Ich habe, was den Verwaltungssitz des Nationalparks Harz betrifft, gehört, was im Landtag von Sachsen-Anhalt dazu gesagt wurde. Ich würde wenigstens die daran Interessierten bitten, sich einmal durchzulesen, was im Landtag von Hannover dazu gesagt werden wird, und zwar auch von einigen Kollegen der Parteien, die das Vorhaben hier begrüßt haben. Es ist einfach so, dass man solche Probleme ernst nehmen muss, wenn man solche Vereinbarungen abschließt. Deswegen geben wir uns Mühe, schrittweise vorwärts zu gehen, ohne uns gegenseitig dabei zu überfordern.

Das bezieht sich auch auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Luftverkehrskonzeptes. Dabei sind auch noch nicht alle Punkte abgestimmt, aber wir sind dabei, dies zu tun.

Im Gefolge des Hochwassers vor zwei Jahren hat es sich als notwendig erwiesen, für die elektronischen Grundbücher eine gemeinsame Datensicherung, ein so genanntes Back-up-System, zu errichten. Das müssten sonst alle drei Länder getrennt tun. Eine Verschmelzung der elektronischen Grundbücher insgesamt ist nicht angestrebt, weil sich die einzelnen Länder schon viel zu unterschiedlich entwickelt haben. Aber mit dem Aufbau einer gewissen Datensicherung muss in allen Ländern neu begonnen werden und dies wollen wir deshalb abgestimmt und auch gemeinsam tun.