Protocol of the Session on September 16, 2004

Zehn Jahre lang wurde über die Fusion diskutiert und die Entscheidung immer wieder aufgeschoben, nicht zuletzt, weil man sich nicht auf den Verwaltungssitz einigen konnte.

Die beiden Landesregierungen haben das Vorhaben Nationalparkfusion konsequent vorangetrieben und mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag ein Ergebnis präsentiert, das einen tatsächlichen Beginn der Fusion festschreibt.

Mit der Fusion der beiden Nationalparke ist eine Grenze gefallen, die die Annäherung von Ost und West vorantreibt. Der Harz kann dank dieser Fusion als Gesamtregion betrachtet werden.

Beide Nationalparke sind über die Grenzen der beiden Bundesländer hinweg bekannt und können ihr touristisches Potenzial nun gemeinsam effektiver nutzen. Gleichzeitig können und müssen aber auch die hohen Schutzstandards für die besonders sensiblen Bereiche im Hochharz beibehalten werden.

Besonders erfreut hat uns hier in Sachsen-Anhalt, dass es der Landesregierung gelungen ist, Wernigerode als Sitz des Nationalparks festzulegen.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Das ist nicht nur ein wichtiger Impuls für den Wirtschaftszweig Tourismus im Harz und für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Tourismusbranche, sondern auch ein Beitrag zur Akzeptanz der Fusion in unserem Land.

Auch wir versprechen uns von der Zusammenlegung der Verwaltungen Vereinfachungen und Effektivierungen der Arbeitsabläufe.

Ein dauerhafter Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Tourismus wurde seinerzeit mit der Nationalparkverordnung gefunden. Dieser Interessenausgleich muss bei der weiteren Ausgestaltung der Zusammenführung der fachlichen Naturschutzarbeit und der tourismuswirtschaftlichen Bemühungen beibehalten werden.

Für die FDP-Fraktion beantrage ich, den Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hauser. Herr Hauser, möchten Sie eine Frage von Herrn Kasten beantworten?

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Ja.

Bitte schön, Herr Kasten, fragen Sie.

Es ist nur eine kleine Korrektur Ihrer Rede: Bestätigen Sie, dass wir nicht eine Nationalparkverordnung, sondern ein Nationalparkgesetz haben?

Außerdem habe ich vorhin vergessen zu sagen, dass wir über den Gesetzentwurf wohl auch im Finanzausschuss, insbesondere was die finanzielle Ausstattung des gemeinsamen, Länder übergreifenden Nationalparks betrifft, reden müssen.

Jawohl, Herr Kasten, das bestätige ich.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Hauser. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Gibt es weitere Anträge auf Überweisung? - Das ist nicht der Fall. Können wir darüber zusammen abstimmen? - Wir stimmen darüber zusammen ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist diese Überweisung beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1801

Ich bitte zunächst den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Daehre, die Einbringung vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Entwurf für ein neues Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt vor. Das Gesetz soll das novellierungsbedürftige ÖPNV-Gesetz vom November 1995 ablösen.

Wie Sie wissen, wurde es im Finanzierungsbereich von einigen Landkreisen vor dem Verfassungsgericht angegriffen. Obwohl das Gericht in seinem Urteil feststellte, dass die Finanzausstattung nach dem Gesetz verfassungskonform sei, gab es für die Landesregierung nach einer kritischen Analyse des derzeitigen ÖPNV-Gesetzes eine Reihe von zwingenden Gründen, die gesetz

lichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr grundlegend zu novellieren.

Das Gesetz hat eine Reihe von selbst gesetzten Zielvorhaben wie zum Beispiel die Bildung von Nahverkehrsräumen nicht erreicht; im Gegenteil sind die kreisübergreifenden Verkehre zurückgegangen. Innerhalb der Kreisgebiete hat sich das Angebot oft nur auf den Schülerverkehr beschränkt - wie heute schon mehrfach gesagt wurde.

Auch die deutliche Ausrichtung auf den schienengebundenen Nahverkehr im ÖPNV-Gesetz von 1995 muss als überholt gelten. Dafür spricht auf der einen Seite der Bevölkerungsrückgang mit der daraus folgenden Reduzierung des Verkehrsmarktes und auf der anderen Seite ein deutlich verändertes Verkehrsverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt, aber nicht nur in Sachsen-Anhalt.

Zusätzlich will ich an dieser Stelle auf einen Aspekt hinweisen, den im Laufe der Jahre auch die größten Bahnfreunde zur Kenntnis nehmen mussten.

(Herr Schomburg, CDU: Warum gucken Sie da zu Herrn Kasten? - Heiterkeit bei der CDU)

- Das war reiner Zufall, Herr Kollege. Das war nicht persönlich gemeint.

Das Ziel des ÖPNV-Gesetzes, ein engmaschiges Bahnangebot vorzuhalten, entspricht nicht der Unternehmensphilosophie der privatwirtschaftlich tätigen DB AG, die auf Wirtschaftlichkeit und Effizienzgewinn ausgerichtet ist.

Ich möchte hier aber auch deutlich sagen: Es liegt nicht nur an der Bahn, sondern wir haben den Zustand zu verzeichnen, dass wir im Schienenpersonennahverkehr längst nicht die Zahlen erreichen, die wir uns alle wünschen würden. Das muss man ganz einfach zur Kenntnis nehmen.

Auch das Land wird in Zukunft die immer enger werdenden Finanzierungsspielräume der öffentlichen Hand in alle Entscheidungen mit einbeziehen müssen.

Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes trat mit der Veröffentlichung der dritten regionalisierten Bevölkerungsprognose ein weiterer Aspekt hinzu, der unbedingt einzubeziehen war. Die Landesregierung hat daraus ein Handlungskonzept für eine nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt entwickelt.

Die Landesregierung verfolgt danach das Ziel, trotz der sich drastisch verändernden Rahmenbedingungen den Versorgungsauftrag des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen und für alle Regionen des Landes als Bestandteil der Daseinsvorsorge umzusetzen.

Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir im öffentlichen Personennahverkehr nicht von einer freiwilligen, sondern von einer Aufgabe der Daseinsvorsorge sprechen; denn das ist die Voraussetzung dafür, den öffentlichen Personennahverkehr in der Zukunft überhaupt noch vernünftig zu gestalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Das neue ÖPNV-Gesetz reagiert auf die veränderte demografische Entwicklung und ordnet sich als ein Baustein in dieses Konzept ein.

Werter Herr Kollege Sachse! An dieser Stelle jetzt ein persönliches Wort an Sie: Sie haben mich am Dienstag

mit Ihrer Pressemitteilung echt überrascht - das passiert ansonsten nicht so häufig. Sie beklagen darin, dass die leistungsabhängigen Kennziffern des Gesetzentwurfes den einen oder anderen Landkreis besser, andere schlechter stellen würden.

Eine klare Antwort: Ja, das ist so mit den leistungsabhängigen Kennziffern. Ich kann Ihnen aber den Hinweis darauf nicht ersparen, dass unter anderem wir beide am 9. März 2000 hier im Landtag einem Beschlusstext zugestimmt haben, mit dem die damalige Landesregierung aufgefordert wurde, mittelfristig zu prüfen, inwieweit Qualitätskriterien die Grundlage der im ÖPNVGesetz vorgesehenen Pauschalzuweisungen sein können - Drs. 3/35/2781 B.

(Herr Schröder, CDU: Hört, hört!)

Herr Kollege, lesen Sie es bitte nach. Wir haben das, was Sie damals mit befürwortet haben, umgesetzt; denn wir sind der Meinung, wenn etwas Vernünftiges auch von einer Vorgängerregierung auf den Weg gebracht wurde, machen wir das. Deshalb wundert es mich, dass Sie das nicht mehr kennen.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege, lesen Sie es in Ruhe nach. Ich will nicht weiter daraus zitieren. Wir haben beide diesem Vorschlag schon damals zugestimmt.

Wir haben die Zielstellung des Beschlusses, den der Landtag damals getroffen hat, nunmehr im Gesetzentwurf schlichtweg umgesetzt. Das war der Auftrag, den dieses Hohe Haus damals mehrheitlich mit verschiedenen Fraktionen der Landesregierung gegeben hat. Wir setzen es jetzt um.

Das erklärt Ihnen sicherlich meine Überraschung. Ich habe gerade bei der Einführung von Leistungskriterien Ihre Zustimmung erwartet.