Außerdem möchte ich die Landesregierung dazu auffordern, die Regelungen des KJHG Sachsen-Anhalt endlich einzuhalten. Bereits mehrfach forderte der Landesjugendhilfeausschuss per Beschluss eine rechtzeitige Information über anstehende Änderungen der Kinder- und Jugendhilfepolitik von der obersten Landesjugendbehörde ein - ohne Erfolg. Deutlich wird das auch wieder in diesem Jahr an der drastischen Verspätung des Kinder- und Jugendhilfeberichtes der Landesregierung.
Bisher ist die Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung vor allem durch Wegstreichszenarien gekennzeichnet.
Ein sinnvolles Sparen mit konkreter Zielsetzung kann man das wahrlich nicht nennen. Wenn wir aber tatsächlich alle an Qualität in der Kinder- und Jugendarbeit festhalten wollen, was gern und viel auch von den Sozial
politikerinnen der Regierungsfraktionen im Ausschuss und in der Öffentlichkeit und natürlich auch von dem einen oder anderen Abgeordneten im Wahlkreis proklamiert wird, dann sollten wir von der Tatsache ausgehen, dass Qualität eben auch Geld kostet. Die PDS unterstützt daher den SPD-Antrag.
Ich erwarte von der Landesregierung im Ausschuss konkrete Vorschläge zur Zukunft des Feststellenprogramms. Die PDS-Fraktion wird sich konstruktiv in die Diskussion im Sinne von Kindern und Jugendlichen einbringen. Da das Feststellenprogramm - das wird hier im Hause manchmal vergessen - ursprünglich aus der Feder der PDS stammt, können Sie von uns Kompetenz erwarten.
Die Diskussion kann aber eben nicht am Ende dieses Jahres stattfinden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau von Angern. - Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Seifert das Wort. Bitte sehr, Frau Seifert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Feststellenprogramm hat die damalige Landesregierung 1998 in Ergänzung zu der Jugendpauschale aufgelegt, um landesweit vielfältige Angebote in der Jugendarbeit zu schaffen.
ABM- und SAM-Stellen wurden in Feststellen, in Personalstellen der Einrichtungen freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe überführt. Schrittweise wurde dabei der Anteil der Kofinanzierung durch die Landkreise erhöht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Schon von Beginn an war aber klar, dass das Feststellenprogramm ein bis zum Jahr 2004 zeitlich begrenztes Programm ist, mit allen personellen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die jedes zeitlich begrenzte Förderprogramm mit sich bringt.
Natürlich ist auch uns klar, dass die Jugendarbeit weiterhin durch das Land unterstützt werden muss. Einerseits tun wir das über die Jugendpauschale, andererseits wäre es wünschenswert, noch weitere Unterstützung geben zu können.
Die Diskussion über die Umsetzung der Jugendhilfepläne befürworte ich. Das ist zwar eine kommunale Aufgabe, aber die begleitende Unterstützung ist umso wichtiger, als die Jugendhilfeplanung in den Landkreisen zukünftig für einen effektiven Mitteleinsatz unverzichtbar sein wird.
Über das Landesjugendamt werden Schulungen für die Jugendhilfeplaner angeboten und von kommunaler Ebene auch zunehmend genutzt. So erkennen doch auch die Landkreise und die kreisfreien Städte die Notwendigkeit einer aktiven Jugendhilfeplanung vor Ort und nutzen diese auch für sich.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig und gut, über Schwerpunkte für ein eventuell weiterführendes oder neues Programm der Jugendarbeit zu diskutieren
und dabei die Erfahrungen des auslaufenden Feststellenprogramms zu nutzen. Es ist aber auch gut und richtig, darüber nachzudenken, inwieweit neue, innovative Ansätze gefunden werden können oder inwieweit die Entscheidungskompetenz vor Ort optimiert werden kann.
Die Diskussion über die Fortführung eines ähnlichen Programms oder die Neugestaltung der Inhalte eines anderen Programms ist notwendig, lässt sich jedoch aus meiner Sicht sehr ungünstig vor den Haushaltsberatungen führen, sollte es doch eine ernsthafte, eine ehrliche und eine realistische Diskussion sein.
Inhaltlich würden wir als Fraktion die Fortführung eines ähnliches Programms befürworten. Im Zuge der Haushaltsverhandlungen wird sich ergeben, inwieweit sich diese Absicht verwirklichen lässt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort des Sozialministers auf die Anfrage der Kollegin Bull in der Landtagssitzung im Mai dieses Jahres.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem Antrag der SPD-Fraktion. Die Verschiebung der Diskussion in die Zeit der Haushaltsverhandlungen wird aber dazu beitragen, auf einer realistischen Grundlage zu beraten und letztlich auch zu entscheiden.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seifert. - Für die SPDFraktion erhält nochmals die Abgeordnete Frau GrimmBenne das Wort. Sie verzichtet, wie ich dankenswerterweise feststelle.
Damit, meine Damen und Herren, können wir in den Abstimmungsprozess eintreten. Ich darf anmerken, dass ich nicht feststellen konnte, dass man sich bezüglich des Zeitpunktes der Berichterstattung aufeinander zu bewegt hat. Daher müssen wir nach dem herkömmlichen Verfahren abstimmen.
Damit stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU in der Drs. 4/1651 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei den Fraktionen der SPD und der PDS. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen nun ab über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/1610 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wiederum Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der PDSFraktion. Enthaltungen? - Enthaltung bei der SPD-Fraktion. Damit ist diesem Antrag die Zustimmung erteilt worden und wir haben damit den Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Familie ist gewollt, bei Frauen, bei Männern und bei Kindern gleichermaßen. Aber die individuellen Vorstellungen darüber, was Familie ist, wie sie gelebt werden soll, sind sehr unterschiedlich. Ich denke, das muss Politik reflektieren.
Wenn es um Familienpolitik geht, heißt das, Bedingungen zu schaffen, die Selbstbestimmung, Autonomie und Verantwortung, die natürlich in irgendeiner Weise immer miteinander im Spannungsfeld stehen, gleichermaßen für alle Familien möglich machen, und zwar zwischen Kindern und Eltern, zwischen Frauen und Männern und auch zwischen Alten und Jungen. Es geht darum, Generationengerechtigkeit wie auch Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Es geht um Balancen bei der Verteilung von Arbeit und Aufwand, bei der Verteilung von Verantwortung und - damit in engem Zusammenhang - natürlich bei der Verteilung von Freizeit. In diesem Sinne geht es dann auch um maßvolle politische und gesellschaftliche Einflussnahme, um nämlich Ungleichgewichte und Überlastungen zu vermeiden bzw. abzubauen.
Der Gender-Report Sachsen-Anhalt für das Jahr 2003 hat nach der Lebenszufriedenheit gefragt und herausgefunden, dass eben diese Lebenszufriedenheit bei den Befragten am größten ist, in deren Haushalt keine Kinder leben. Mit zunehmender Kinderzahl nimmt die Lebenszufriedenheit signifikant ab. Generell herrscht bei 69,3 % der Frauen und bei 71,3 % der Männer Unzufriedenheit. Sie ist im Übrigen im Vergleich zum Jahr 2002 deutlich angestiegen.
Auf der anderen Seite befindet sich auf der individuellen Werteskala von Menschen, von Frauen wie auch von Männern, die Familie auf Platz eins. Das heißt also, Angebot und Nachfrage klaffen erheblich auseinander.
Unser Job als Landespolitiker und Landespolitikerinnen ist es nun zu sagen: Was kann und was soll Familienpolitik leisten und wo findet welcher Teil der Familienpolitik am sinnvollsten statt?
Einer der wichtigsten Ansprüche an Familienpolitik ist es - ich glaube, darüber gibt es Konsens über alle Fraktionen hinweg -, Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen.
Auch hierzu zwei Ausgangszahlen: Nach der OnlineUmfrage des Wirtschaftsspiegels 2004 haben 83 % der Befragten - sie waren tatsächlich im passenden Alter - geäußert, in den nächsten zwei Jahren keine Kinder haben zu wollen, davon 48,1 %, also fast die Hälfte, wegen eigener beruflicher Karriere, 25,9 % aus Existenzängsten, 7,5 % wegen der Einschränkung persönlicher Freiheiten und reichlich 18 % wegen fehlender Familienförderung.
Die Ursachen dafür sind uns bekannt, meine Damen und Herren. Beschäftigungsverhältnisse sind in abnehmendem Maße vereinbar mit Familienaufgaben. Zumutbarkeitsregelungen im SGB III oder auf dem ersten Arbeitsmarkt verlangen häufig räumliche, zeitliche und biografische Flexibilität. Der Druck, der damit verbunden ist, dass es immer weniger Beschäftigungsverhältnisse gibt, geht einseitig zulasten von Familienbindungen und zulasten von Familienaufgaben.
Eine zweite nicht zu unterschätzende Ursache ist: Frauen tragen die Lasten der ungerechten Verteilung der Hausarbeit. Sie sind genau das leid, entscheiden sich gegen Kinder und verweigern sich der Doppelbelastung.
Nicht zuletzt sind es auch soziale und ökonomische Benachteiligungen von Familien mit Kindern, die zu dieser Einstellung führen.
Damit sind die Aufgabenfelder für Familienpolitik beschrieben. Hinsichtlich einer stressarmen, optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben die neuen Länder, haben wir einen erheblichen Entwicklungsvorsprung, der nach unserer Auffassung ausgebaut und nicht abgebaut werden sollte.
Ein qualitativ hochwertiges, wenn auch für die Eltern teilweise sehr teures Angebot an Betreuung und Bildung in Kindertagesstätten ist als Erstes zu nennen. Ich will auch sagen, dass in diesem Zusammenhang die Bemühungen des Sozialministeriums - Sie werden das dem Sozialminister sicherlich übermitteln - eine durchaus erfreuliche Sache sind, die unbedingt zu unterstützen ist. Dennoch: Mit der sozialen Selektion werden wir uns nach wie vor nicht abfinden. Der Rechtsanspruch ist einer für Kinder und nicht einer für Eltern.
Deswegen bleibt die PDS bei ihrer Forderung nach Wiedereinführung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung in einer Kindertagesstätte für alle Kinder.
Wir sind auch der Auffassung, dass genau dieser Rechtsanspruch bundesweit ohne Vorbehalte und Einschränkungen im SGB VIII verankert werden sollte. Es ist an der Zeit, meine Damen und Herren, dass Deutschland das Stadium des Entwicklungslandes verlässt.
Im Sinne eines qualitativ anspruchsvollen Bildungsniveaus in den Kitas sollte nach unserer Auffassung langfristig auch darüber nachgedacht werden, ein Hochschulstudium als Regelausbildung für Erzieherinnen und Erzieher einzuführen. Vielleicht ist das dann auch für den einen oder anderen Mann etwas attraktiver.