Ich meine, wenn man das so wie das MI handhabt, dann müsste man diese Finanzierung eigentlich auch den Kommunen anbieten, die für die Sanierung ihrer Kindertagesstätten keine eigenen Mittel mehr aufbringen können. Ähnliche Überlegungen spielten im Übrigen bereits in der letzten Legislaturperiode im Zusammenhang mit Zinszahlungen für die Midewa-Kredite eine Rolle. Die IFG-Mittel wurden zum Teil auch so kofinanziert.
Ich komme zum Thema Landeszuweisungen. Die ostdeutschen Kommunen - die von Sachsen-Anhalt sind keine Ausnahme - sind in ihren Einnahmen zu 60 bis 70 % auf Zuweisungen angewiesen. Das wird sich nur langsam ändern und auch nur, wenn die Aufgabenverteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen neu definiert wird und wenn die Konjunktur andere Einnahmemöglichkeiten schafft. Bis dahin hat das
Die Kommunen sind Geschöpfe der Länder, wie Professor Zimmermann von der Marburger Uni treffend sagte. Die Kommunen könnten sicherlich damit leben, wenn sie innerhalb der Länder auch Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte hätten. Diese stehen ihnen nicht zu. Stattdessen werden ihnen Versprechungen gemacht, die nicht gehalten werden.
Weder die vollmundigen Aussagen zu Beginn der Legislaturperiode noch die Zielsetzungen der Finanzstrukturkommission haben den Kommunen bisher Entlastung verschafft. Tatsächlich wurden keine Umschichtungen von zweckgebundenen in allgemeine Zuweisungen vorgenommen. Tatsächlich erhalten die Kommunen nur noch 85 % der Zuweisungen des Jahres 2000. Tatsächlich erhalten die Kommunen neue Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung wie die Grundsicherung. Tatsächlich sollen sie ab dem Jahr 2005 neue Lasten tragen. Tatsächlich haben viele Kommunen nicht einmal mehr Geld, um ihr Personal zu finanzieren, und verwenden dafür bereits Kassenkredite.
Spätestens hier wird klar: So kann es nicht weitergehen. Das Prinzip Hoffnung bringt nicht einen Euro mehr ins leere Säckel. Das Prinzip Hoffnung, das bedeutet, durch das Absenken der Steuern die Wirtschaft anzukurbeln - es wurde von Bund und Ländern beschlossen -, macht die Kommunen zu Bittstellern.
Das Land trägt die Verantwortung dafür, dass die Finanzausstattung den Kommunen die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ermöglicht. Dabei sind strukturelle Unterschiede wie zum Beispiel zwischen dem ländlichen Raum oder dem Stadt-Umland ebenso beachtenswert wie die unterschiedliche Unternehmensdichte oder wie ökologische Besonderheiten. Wir sind gespannt, zu erfahren, wie die Landesregierung diese sehr verschiedenen Anforderungen im Finanzausgleich zukünftig behandeln möchte. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Nun erteile ich Herrn Reichert das Wort, um für die CDU-Fraktion zu sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, das Wohl und Wehe der Kommunen liegt uns allen am Herzen. Wir werden - das sage ich gleich vorab - dem Antrag der SPD auch zustimmen.
Wir alle wissen, dass die Kommunen finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen. Seit Jahren steigt das Finanzierungsdefizit. Wer heute Morgen in den Nachrichten die Hiobsbotschaft mitgekommen hat, dass den Kommunen in Deutschland 10 Milliarden € in diesem Jahr nicht zur Verfügung stehen, der muss erkennen, es ist schon dramatisch. Die Finanzsituation der Kommunen wird sich eher noch verschärfen.
In vielen Gemeinden können Personal- und Sozialausgaben nur noch mithilfe von Kassenkrediten finanziert werden. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung können auch die größten Optimisten unter uns nicht mehr damit rechnen, dass kurz-
Ich möchte ein kurzes Beispiel aus meiner VG zur Haushaltslage einzelner Kommunen bringen. Wir haben eine VG mit 13 Gemeinden und 10 000 Einwohnern - wir haben sie, Herr Polte, bereits am 1. Januar 2004 neu gegründet -, mit der geringsten Verwaltungsumlage und mit einem geringen Personalbesatz - sie ist also vorbildlich. Trotzdem haben einzelne Gemeinden - darunter ist auch mein Dorf, es sind sieben Gemeinden an der Zahl - ihren Haushalt nicht ausgleichen können. Sechs weiteren Gemeinden ist es in diesem Jahr noch einmal gelungen.
Es waren vor allen Dingen die kleinen Kommunen mit weniger als 500 Einwohnern, die ihren Haushalt haben ausgleichen können. Im Jahr 2005 wird auch bei diesen Kommunen das Ende erreicht sein. Es ist eben einfach zu wenig Geld vorhanden.
Die auf Bundesebene ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation erweisen sich als unzureichend. Das Vorhaben einer Gemeindefinanzreform des Bundes ist gescheitert. Die Gewerbesteuerreform kann man nur als halbherzig bezeichnen. Welche zusätzlichen Belastungen durch das Grundsicherungsgesetz auf die Kommunen zukommen, ist zurzeit noch unklar.
Was für Einnahmen haben denn die Kommunen überhaupt? - Wohl denen, die noch Gewerbesteuereinnahmen in ihre Haushalte einstellen können. Vielen Kommunen ist das Wort „Gewerbesteuereinnahmen“ eigentlich abhanden gekommen.
Bei kleineren Kommunen ist die größte Einnahmeposition neben den Grundsteuern A und B die Hundesteuer. So lachhaft das auch klingt, es ist die Tatsache. Dann gibt es noch einige Einnahmen aufgrund von Satzungen - meinetwegen aufgrund der Friedhofssatzung. Nach dieser Friedhofssatzung kommt dann die große Friedhofsruhe bei den eigenen Einnahmen der Kommunen.
Die Kommunen sind eben auf Zuweisungen angewiesen und in den Vermögenshaushalten auf Fördertöpfe mit hohen Fördermittelanteilen, weil die geringen finanziellen Mittel, die da sind, nicht für größere Komplementierungen reichen.
Wir haben uns im Land bemüht, die Kommunen zu entlasten. Wir haben das Gesetz zur Erleichterung der Haushaltsführung beschlossen. Mit diesem Gesetz erleichtern wir den Umgang mit defizitären Haushalten und geben auch den Kommunalaufsichtsbehörden Rechtssicherheit.
Dass damit das Übel nicht an der Wurzel gepackt wird, ist uns allen klar. Dies kann nur durch erhebliche Geldmittel geschehen, die jedoch dem Land zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Es geht in erster Linie darum, die Kommunen weiter handlungsfähig zu erhalten.
Da aber die Kommunen die Basis unseres politischen und sozialen Zusammenlebens bilden, ist es wichtig, dass wir uns alle gemeinsam diesen Problemen stellen. Die gegenwärtige finanzielle Situation der einzelnen Gemeinden und Landkreise und auch die Aussicht darauf, wie es weitergeht, geht uns alle an.
Ebenso in unser aller Interesse sollte liegen, wie in Zukunft mit defizitären Haushalten verfahren wird, wie sich
unser Gesetz zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen bewährt und wie Not leidenden Kommunen kurzfristig geholfen werden kann.
Aus diesem Grund erachten wir es für sinnvoll, die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen über die Entwicklung der Haushaltssituation der Gemeinden und Landkreise auf dem Laufenden zu halten. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Reichert. - Zum Abschluss der Debatte spricht für die einbringende Fraktion Herr Reck.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich bin sehr froh - das sage ich im Namen meiner Fraktion -, dass Sie sich hier vor das Plenum stellen und sagen: Jawohl, ich berichte im Ausschuss über die Situation der Kommunalfinanzen.
Ich freue mich, dass die CDU, Herr Reichert, auch die Klippe überwunden hat, diesem Antrag zuzustimmen.
Natürlich werfen wir Ihnen vor, dass Sie die Finanzen gekürzt haben. Noch viel schwerwiegender ist jedoch, dass Sie vor zwei Jahren - auch noch in der Koalitionsvereinbarung - die Hoffnung zugelassen haben, dass die Kommunen mehr Geld erhalten.
Wenn ich aus Ihrer Koalitionsvereinbarung zitieren darf, dann sind Punkte zu nennen wie: angemessene und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen; die Koalition ist in der Pflicht, den Kommunen bei der notwendigen Umstrukturierung zur Seite zu stehen, tragbare Lösungskonzepte für die Kommunalfinanzierung zu entwickeln; investive und konsumtive Klein- und Kleinstförderprogramme einer Evaluierung zu unterziehen; eine Lösung dieser Problematik zugunsten der Erhöhung der Zuweisungen im FAG wird angestrebt.
Sie versprechen nichts. Sie erwecken aber die Hoffnung und lassen den Eindruck zu, dass es mehr Geld geben könnte.
Meine Damen und Herren! Wer so etwas zulässt und diese falschen Hoffnungen weckt und nährt, der muss kritisiert werden. - Das tun wir hiermit.
Diese Hoffnung war genauso falsch wie der Spruch „Höppner geht und die Arbeit kommt!“, die Hoffnung auf
ein Nichtkürzen bei der Bildung und das Abwählen der roten Laterne. Das sind alles Aussagen, die falsch waren. Das ist genauso, wie es bei den Kommunalfinanzen ist.
Meine Damen und Herren! Der Altmarkkreis Salzwedel hat einen ausgeglichenen und genehmigten Haushalt.
Trotz dieser Landesregierung hat der Altmarkkreis Salzwedel einen ausgeglichenen Haushalt; denn wir machen dort oben vor Ort alle gemeinsam eine gute Politik.
(Herr Gürth, CDU: Die CDU ist die stärkste Frak- tion im Kreistag! - Zuruf von Herrn Tullner, CDU - Unruhe)