Protocol of the Session on April 2, 2004

Es war völlig klar, dass dort, wo die ostdeutschen Interessen nicht Berücksichtigung finden, eine Intervention der gesamten ostdeutschen Länder kommen wird. Ich gehe davon aus, dass sich alle ostdeutschen Länder - unabhängig davon, wer sie regiert - dagegen verwahren werden, dass die Emissionsreduzierungen nicht anerkannt werden.

Selbstverständlich wäre es wesentlich einfacher gewesen, diese Emissionen anzuerkennen. Das sieht mit Sicherheit auch die Bundesregierung so.

Ich will trotzdem zum Hintergrund der Diskussion noch ein paar Fassetten in die Diskussion einbringen. Es ist in der Tat so, dass man dann Ost und West hätte gleichbehandeln müssen. Das würde, so sagen einige, den Gesamtjob sprengen. Das ist die eine Argumentation, die im Raum steht, die ich so erst einmal nicht entkräften kann, mit der man sich hätte auseinander setzen müssen, allerdings bevor diese abschließende Regelung im Nationalen Allokationsplan jetzt getroffen worden ist.

Auch die Industrien haben sehr unterschiedliche Interessen. Das ist auch logisch, wenn es um eine Gesamtsumme in dieser Größenordnung geht. Es gibt ganz unterschiedliche Interessenlagen bei den unterschiedlichen Industrien. Ich kann heute alternativ zu Ihren Zitaten aus dem „Spiegel“ auch welche in Bezug auf den Emissionsrechtehandel bringen. Da wird gesagt:

„Die Industrie ist selbst gespalten; denn jedes Unternehmen will für sich eine möglichst opulente Ausstattung mit Verschmutzungsrechten herausschlagen, und das notfalls auch auf Kosten der anderen.“

So fordern Atomkraftwerksbetreiber, wie E.ON oder EnBW, eine Kompensation für den von der Regierung erzwungenen Ausstieg aus der kohlendioxidfreien Kernkraft; so verlangt der europäische Stromkonzern Vattenfall ein Extra-Kontingent für die seit 1990 durchgeführten Modernisierungen in seinen ostdeutschen Braunkohlekraftwerken, wünschen sich die Stadtwerke und die Industrie eine Sonderzuteilung für klimaschonende Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme bereitstellen, und erklären Chemie-, Papier- und Zementindustrie, dass die so genannte Prozessenergie von der Verpflichtung zur Emissionssenkung auszunehmen ist, weil dabei die Abgasmengen weitgehend von den Naturgesetzen bestimmt sind.

Meine Damen und Herren! Es ist eine große Spannbreite in der Diskussion. Es geht also nicht nur darum, dass in den Jahren von 1990 bis 1995 oder 1996 - das ist ja variabel gehalten - die ostdeutschen Emissionsreduzierungen nicht anerkannt werden; vielmehr gehört noch ein weiterer Aspekt dazu, den man, wenn man grund

sätzlich über das Thema Emissionsrechtehandel redet, durchaus berücksichtigen muss.

Es gehört nämlich auch noch die Verteilung danach dazu. Dieser Punkt ist mir in der jetzigen Debatte ein wenig zu kurz gekommen. Denn es geht auch um die Frage: Wohin gehen sozusagen die verkaufbaren Rechte und die Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu schaffen, wenn man es noch erreichen könnte - man wird hoffentlich mit der Intervention Erfolg haben -, dass die Minderungen in den Jahren 1990 bis 1995/96 für Ostdeutschland anerkannt werden?

So, wie sich die ganze Diskussion in der Industrie darstellt, bin ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon überzeugt, dass sie auch nach Ostdeutschland gehen. Das heißt, man müsste - Herr Minister, ich würde Sie darum bitten, das gemeinsam mit allen anderen ostdeutschen Landesregierungen zu tun - darauf hinwirken, dass man zusätzlich zu der Zuteilung dieser Emissionsrechte auch über die Verwendung redet.

Ich weiß, dass das schwierig ist - das ist mir völlig klar - und dass man bei den Verbänden und bei den Industrien zum Teil auf hartes Holz beißt. Aber wenn auf der einen Seite etwas herausgehandelt werden muss - darüber sind wir uns einig -, dann muss auf der anderen Seite sichergestellt werden, dass es in der Tat für die Entwicklung der ostdeutschen Industrie zur Verfügung steht.

Das ist der zweite Punkt, bei dem ich darum bitten möchte, dass auch er in der aktuellen Diskussion Berücksichtigung findet; denn die Anerkennung allein nützt uns nichts. Es nützt uns nichts, wenn dafür andere Industrien entwickelt werden. Wenn die osteuropäischen Länder dann in der Europäischen Union sind und ähnlichen Regelungen unterworfen sind und wenn die Konzerne woanders etwas aufbauen, dann hilft es Ostdeutschland wenig, wenn die Emissionsreduzierungen woanders angerechnet werden können.

Herr Gürth ist anwesend; er redet mit dem Herrn Justizminister. - Herr Gürth, Dow hat sicherlich Einsparungen gebracht, aber das war ganz sicher erst in 1994/95 der Fall; denn im Jahr 1993 hatte Dow hier noch gar nicht privatisiert.

Ich habe die Befürchtung, dass sich die Zementwerke wohl kaum noch in Ostdeutschland erweitern werden; denn es liegt in der Natur der Märkte, dass diese Art von Grundversorgung den Märkten hinterher geht. Diese Märkte, bei denen es um Bau- und Großinvestitionen geht, werden sich zunehmend nach Osteuropa, dorthin, wo es große Infrastrukturprojekte und anderes gibt, verschieben. Das heißt, ich gehe davon aus - das muss man realistischerweise sagen -, dass in Zukunft in diesem Bereich - man sieht es schon, wohin der Trend geht - diese Investitionen stattfinden werden.

Also, meine Damen und Herren, inhaltlich sind wir in dem, was Sie kritisieren, d’accord. Ich hoffe, dass die ostdeutschen Länder gemeinsam Erfolg haben, was die Anerkennung der Emissionsminderungen von 1990 bis 1995/96 angeht. Aber bitte legen Sie den zweiten Schwerpunkt darauf, dass dieses gewonnene Gut dann auch für die Entwicklung in Ostdeutschland eingesetzt wird.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Dr. Sitte, PDS)

Vielen Dank, Frau Budde. - Damit ist dieses zweite Thema der Aktuellen Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur des Landes Sachsen-Anhalt (4. Hoch- schulstrukturgesetz) und zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1149

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 4/1213

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/1464

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1470

Änderungsanträge der Fraktion der SPD - Drs. 4/1480, 4/1481, 4/1482, 4/1483, 4/1484, 4/1485, 4/1486, 4/1487, 4/1488, 4/1489, 4/1490, 4/1491, 4/1492, 4/1493, 4/1494, 4/1495, 4/1496, 4/1497, 4/1498, 4/1499 und 4/1500

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1506

Ich bitte zunächst Herrn Dr. Schellenberger, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Hochschule interessiert viele, auch wenn sie jetzt im Moment nicht anwesend sind, aber ich weiß, es haben sich sehr viele mit dem Thema beschäftigt. Deshalb ist es für mich auch kein Problem, wenn der Saal etwas weniger gefüllt ist. Die sich stark Interessierenden sitzen ohnehin auf den Tribünen.

Der Landtag hat in seiner 29. Sitzung am 20. November 2003 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich in seiner Sitzung am 26. November 2003 mit dem Gesetzentwurf befasst, um sich über das Verfahren einer Anhörung zu verständigen. Im Vorfeld dieser Sitzung sind von den Fraktionen etwa 162 Vorschläge zur Anhörung von Einzelpersonen, Verbänden und Institutionen eingereicht worden.

Nach einer umfangreichen Debatte im Ausschuss einigten wir uns darauf, diese Anhörung am 28. Januar 2004 durchzuführen und für diese Anhörung - sage und schreibe - 117 Einzelpersonen, Verbände und Institutionen einzuladen, die ihrerseits die Möglichkeit der mündlichen Stellungnahme erhalten sollten, zum Teil den Abgeord

neten aber auch ohne einen eigenen Vortrag zur Befragung zur Verfügung stehen sollten.

In der 32. Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2003 brachte die Fraktion der SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein, der ebenfalls an den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen wurde. Gemäß der im Ausschuss am 26. November 2003 erfolgten Absprache wurde auch dieser Gesetzentwurf in die Anhörung am 28. Januar 2004 einbezogen. Das heißt, die Unterlagen wurden ebenfalls verschickt.

Am 14. Januar 2004 beschäftigte sich der Ausschuss wieder mit dem Thema des Hochschulstrukturgesetzes und es wurden erste grundsätzliche Standpunkte ausgetauscht.

Am 28. Januar 2004 fand die Anhörung statt. Sie reichte von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden. Am Vormittag kamen Direktoren der Hochschulen, ärztliche Direktoren der Universitätsklinika und Dekane verschiedener Fachbereiche zu Wort, auch aufgrund der Nachfrage von Abgeordneten.

Am Nachmittag wurden Experten sowie Verbände, Vertretungen und Institutionen angehört. In diesem Zusammenhang fand am gleichen Tage auf dem Domplatz eine recht große Demonstration von Studierenden und Hochschulangehörigen statt.

An dieser Stelle möchte mich noch einmal bei allen, speziell bei der Landtagsverwaltung und den Sicherheitskräften, aber auch bei den Abgeordneten, für die Vorbereitung und für die Durchführung dieser Veranstaltung, die sehr sachlich gelaufen ist, bedanken.

Am 11. Februar 2004 trat der Ausschuss erneut zusammen, um die Anhörung auszuwerten und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Im Zuge einer von gegenteiligen Auffassungen geprägten Diskussion beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf der Landesregierung als Grundlage für die weitere Beratung zu nehmen. Außerdem wurde der Terminplan für die Beratung über den Gesetzentwurf abgestimmt, der nach dem Willen der Koalitionsfraktionen darauf ausgerichtet war, eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes in der heutigen Landtagssitzung zu ermöglichen.

In der Sitzung am 25. Februar 2004 lagen dem Ausschuss insgesamt 135 Änderungsanträge der Fraktionen und eine 200-seitige Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich einer synoptischen Gegenüberstellung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Es erfolgte eine grundsätzliche Erörterung von Fragen und eine Vorstellung der Änderungsanträge durch die Fraktionen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, in seiner nächsten Sitzung eine Woche später über diese Änderungsanträge abzustimmen.

Im Ergebnis einer mehr als zehnstündigen Sitzung am 3. März 2004, in der der Ausschuss über 159 Änderungsanträge der Fraktionen beriet und beschloss, entstand der Entwurf einer Beschlussempfehlung. Diese wurde am darauf folgenden Tag an die zu der nächsten Anhörung, die wir vorgesehen hatten, Eingeladenen verschickt. Die nächste Anhörung fand am 17. März 2004 statt.

Am 10. März 2004 befasste sich der Ausschuss mit weiteren Fragen und Änderungsanträgen, über die am 3. März 2004 noch nicht beraten worden war.

Am 17. März 2004 fand dann die nächste Anhörung statt. Die Anzuhörenden hatten die Unterlagen rechtzeitig davor erhalten.

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand am 24. März 2004 statt. Zu der Beratung lag wieder eine Vielzahl von Änderungsanträgen vor; es waren 68. Im Ergebnis der Beschlussfassung und unter Berücksichtigung rechtlicher und rechtstechnischer Hinweise durch den GBD wurde die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit sechs Jastimmen bei fünf Gegenstimmen verabschiedet.

Es hat sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen, den Sie bitte korrigieren sollten. § 57 Abs. 2 Satz 8 ist zu streichen. Vergleichen Sie bitte dazu das Protokoll über die letzte Sitzung. Die Fraktionen der CDU und der FDP beantragten, diesen Satz zu streichen. Dieser Antrag wurde mit zehn Jastimmen angenommen.

Es ist mir zum Schluss ein Bedürfnis, mich ausdrücklich bei allen Beteiligten, vor allem beim Ausschusssekretär Herrn Wiecha, bei der Landtagsverwaltung, beim Stenografischen Dienst, beim GBD und bei den Abgeordneten für die sachlich-konstruktive Atmosphäre zu bedanken.

Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung heute zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Bevor ich Herrn Minister Olbertz das Wort erteile, habe ich die Freude, auf der Besuchertribüne zwei Schulklassen zu begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Wefensleben und Schülerinnen und Schüler der Lange-Sekundarschule aus Bitterfeld.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Herr Minister Olbertz.