Über die in § 14 des Gesetzentwurfes geregelte Änderung des Lotto-Toto-Gesetzes erhält die Stiftung außerdem einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf Mittel aus der Konzessionsabgabe. Damit erhält die Stiftung ein eigenes Vermögen, das zudem durch einen Teil der Konzessionsabgabe jährlich erhöht werden kann. Damit wird, so denke ich, ein Höchstmaß an Autonomie für die Stiftung, die eine partei- und fraktionsübergreifende Aufgabe für das Land übernehmen will, gesichert. Es ist also eine Form der Entstaatlichung, die man als modern empfinden kann.
Die Stiftung wird demnach jährlich Mittel in folgendem Umfang zur Verfügung haben: Etwa Erträge in Höhe von 420 000 € aus dem Landesanteil des Vermögens der Stiftung Kulturfonds und Mittel in Höhe von ungefähr 390 000 € aus der Konzessionsabgabe, die selbstverständlich nicht zusätzlich ins Geschäft kommen, sondern über die die Stiftung künftig verfügen wird. Nicht, dass der Eindruck entsteht, plötzlich wären 400 000 € mehr da. Das ist leider nicht der Fall.
Aber wir schaffen mehr Autonomie und Eigenständigkeit in der Praxis der Vergabe von Fördermitteln, die für mich kein administratives und eigentlich auch kein politisches, sondern ein kulturelles und allenfalls kulturpolitisches Geschehen ist. Das sehe ich so. Deshalb darf ich das hier, glaube ich, so sagen.
Damit hätte die Kulturstiftung des Landes Sachsen-Anhalt, von der Vergabepraxis her gesehen, etwa doppelt so viele Mittel zur Verfügung, wie zuvor die Stiftung Kulturfonds Sachsen-Anhalt überwiesen hat. Aber, wie gesagt, der Verfügungsrahmen ist erhöht worden, jedoch nicht die Geldsumme selbst.
Zu den Liegenschaften, weil das möglicherweise in der Diskussion eine Rolle spielen wird. Wir haben zwei Häuser auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts, nämlich Haus Sonneck und das Klingerhaus, die sich im Vermögen der Stiftung Kulturfonds befanden. Das Land wird sie im Rahmen der Liquidierung der Stiftung übernehmen und der Stiftung übereignen. Erträge aus den Erbpachtverträgen stehen damit ebenfalls als Stiftungsmittel zur Verfügung.
Ich sollte vielleicht noch sagen, dass das Land SachsenAnhalt seine Ansprüche auf die Anteile an den verbliebenen Häusern Wiepersdorf und Ahrenshoop ruhen lassen wird, um die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Deutsche Kulturstiftung abzuwarten. Sie wissen, dass diese Initiative der Staatsministerin zunächst gescheitert ist, aber die Geschichte damit keineswegs abgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wollen wir also abwarten und nicht durch eine voreilige Entscheidung,
Die Mitglieder der Stiftung Kulturfonds sind übereingekommen, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten für diese Häuser von den jeweiligen Sitzländern getragen werden; denn ansonsten hätten wir einen solchen Kompromiss nicht eingehen können.
Für die Zukunft ist vorgesehen, die Stiftung mit weiterem Ertrag bringenden Vermögen auszustatten. So besteht die Möglichkeit - der Gesetzestext eröffnet jedenfalls eine solche Option -, der Landeskulturstiftung das Vermögen von zwei Altstiftungen zu übereignen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass diese Stiftung nicht nur die Kulturlandschaft unseres Landes ganz wesentlich bereichern wird, sondern auch den vielen kreativen Leuten in unserem Land zeigt, dass es sich lohnt, hier zu bleiben, hier zu arbeiten und sich hier auch kulturell zu engagieren. Eine interessante, abwechslungsreiche Kulturlandschaft macht schließlich jedermann deutlich, dass es sich lohnt, sich hier vor Ort zu engagieren.
Ich wünsche mir, dass die Stiftung kein schwerer Kulturtanker oder gar ein U-Boot wird, sondern ein schnelles, schlankes Segelboot, das in der Lage ist, gelegentlich auch gegen den Wind zu segeln.
- Na gut, am Wind entlang. Physikalisch ist das trotzdem gegen den Wind. - Das setzt jedenfalls eine offene Kommunikation und schnelle, transparente Entscheidungsabläufe sowie ein hohes Maß an künstlerischem und kulturellem Spürsinn voraus. Das wünsche ich der Stiftung. Ich denke, Sie können diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben. - Vielen Dank.
Herr Minister, wir haben viele Landeseinrichtungen dezentral angesiedelt. In diesem Gesetzentwurf ist Magdeburg als Ansiedlungsort vorgesehen. Warum stehen Sie unter dem Zwang, diese Stiftung gerade in Magdeburg ansiedeln zu wollen?
Lieber Herr Sobetzko, ich habe mich diesbezüglich keinem Zwang ausgesetzt gesehen; vielmehr hatte ich - deswegen habe ich diesen Vorschlag unterbreitet, den Sie gemeinsam tragen müssten oder könnten - eher im Auge, eine ausgewogene Verteilung solcher wichtigen Institutionen über das Land zu sichern.
Sie wissen, dass die Stadt Halle, die sich als eine der möglichen Alternativen übrigens sehr dafür engagiert hat, den Sitz der Bundeskulturstiftung hat erringen können. Ich habe mich noch einmal vergewissert, dass die
Außerdem hätte man noch über Quedlinburg oder über Köthen nachdenken können. Für den Sitz dieser Kulturstiftung, die auch in Bezug auf ihre Einbettung, auf ihre Erreichbarkeit, auf ihre Kommunikation letztlich eine zentrale Ansiedlung verlangt, ist die Hauptstadtnähe ein wichtiger Punkt. Deswegen habe ich Ihnen diesen Vorschlag unterbreitet. In welcher Weise Sie darüber befinden, ist eine ganz andere Frage.
Im Übrigen wissen Sie, dass im Rahmen der Hochschulstrukturdebatte, der Musikausbildung usw. Magdeburg mit Recht Sorgen artikuliert hat, in Bezug auf kulturelle Aktivitäten unter Umständen ins Hintertreffen zu geraten. Ich wollte auch diesen Sorgen etwas begegnen und das zwischen den beiden großen Städten Sachsen-Anhalts - natürlich mit Dessau in der Mitte - austarieren. Das war der tiefere Grund für diesen Vorschlag.
Vielen Dank, Herr Professor Olbertz. - Die Debatte der Fraktionen wird mit dem PDS-Beitrag begonnen. Es spricht Herr Gebhardt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Errichtung einer landeseigenen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt geht nun schon über eine recht lange Zeit. Angefangen hatte sie mit dem durch die Landesregierung angekündigten Ausstieg des Landes aus der Stiftung Kulturfonds. Gegen diese Ankündigung gab es zum Teil erheblichen Widerstand. Nicht nur von der PDS, sondern auch von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Kultur wurden laut Bedenken geäußert.
Die Stiftung Kulturfonds diente der Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Bundesländern und in Berlin. Sie war demzufolge dem Solidarprinzip unterlegen und auch Künstlerinnen und Künstler aus Sachsen-Anhalt profitierten wesentlich von der Stiftung Kulturfonds.
Zeitgenössische Kunst ist eine Kunstsparte, die in der Förderung oft weit hinten angesiedelt ist und demzufolge auch benachteiligt wird. Deshalb war die Stiftung Kulturfonds aus unserer Sicht ein durchaus geeignetes Instrument, zeitgenössische Kunst stärker zu fördern. Die Künstler wussten dies auch stets zu schätzen.
In dieser Hinsicht unterschieden sich unsere Positionen von denen der Landesregierung; denn wir hätten es schon gern gesehen, wenn alle Länder an der Stiftung Kulturfonds als bewährtes Förderinstrument festgehalten hätten.
Nun ist seit den ersten Debatten über ein Jahr vergangen und damit auch eine neue Situation entstanden. Kurz nachdem Sachsen-Anhalt seinen Ausstieg aus der Stiftung Kulturfonds angekündigt hatte, zog Thüringen die Konsequenz, ebenfalls anzukündigen, aus der Stiftung Kulturfonds auszutreten. Damit ist die Stiftung, wie der Kultusminister eben schon sagte, de facto nicht mehr lebensfähig. Sie befindet sich in der Liquidation.
Also bedarf es schon deshalb neuer Förderinstrumente für zeitgenössische Kunst, wenn man sie auch weiterhin fördern möchte. Das heißt für uns, es bringt nichts mehr,
über die Stiftung Kulturfonds zu diskutieren, sondern nun gilt es, Fördermöglichkeiten für das Land SachsenAnhalt zu schaffen.
Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Kulturstiftung Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ich will vorausschicken, dass der Gesetzentwurf für uns eine gute Diskussionsgrundlage bildet und wir einer Ausschussüberweisung zustimmen werden. Wir begrüßen es, dass die neue landeseigene Kulturstiftung sich ebenso wie die Stiftung Kulturfonds der Förderung zeitgenössischer Kunst widmen soll. Unsere Befürchtung war damals auch, dass dies nicht mehr so stringent wie bisher geschehen solle.
Wenn man den Gesetzentwurf des Landes Thüringen, das jetzt ebenfalls eine landeseigene Kulturstiftung ins Leben ruft, neben den aus Sachsen-Anhalt legt, stellt man fest, dass Thüringen die zeitgenössische Kunst bei weitem nicht so in den Mittelpunkt rückt. Darin sind unter dem Stiftungszweck noch viele andere Dinge - etwa Bibliotheken, Museen und Ähnliches - aufgezählt. Das ist also nicht so ausschließlich, nicht so konzentriert wie in dem Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt auf die Förderung zeitgenössischer Kunst ausgerichtet. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass dies in Sachsen-Anhalt mit diesem Gesetzentwurf bisher so passiert ist.
Ich gehe davon aus, dass im Fachausschuss eine Anhörung dazu stattfinden wird und dass im Ausschuss für Kultur und Medien in die Tiefe des Gesetzentwurfes gegangen wird. Dann haben wir sicherlich auch die Möglichkeit, die Detailfragen, die eben vom Kultusminister angesprochen wurden, nochmals zu diskutieren und zu klären.
Mit Sicherheit wird es hier und da unterschiedliche Positionen geben. Spätestens wenn über den künftigen Sitz der Kulturstiftung diskutiert wird, wird einige Kolleginnen und Kollegen der Lokalpatriotismus packen. Ich hoffe aber, dass der Sitz der Stiftung nicht der einzige Punkt sein wird, über den im Ausschuss lebhaft diskutiert wird.
Spannend ist zum Beispiel für mich, wie die finanzielle Ausstattung der Stiftung aussieht. Wir sind in diesem Punkt nach wie vor etwas skeptisch, ob sich mit dem aus der Stiftung Kulturfonds herausgelösten Betrag in Höhe von ca. 8 Millionen € eine Gewinn bringende Stiftung errichten lässt. Skepsis ist bei mir auch deshalb vorhanden, weil es in Sachsen-Anhalt verhältnismäßig viele Stiftungen im Kulturbereich gibt, die aber fast alle über viel zu geringe Mittel klagen und behaupten, sie seien für ihre eigentlichen Aufgaben unterfinanziert.
Wie gesagt, ich will mich jetzt nicht weiter in den Detailfragen zum Gesetzentwurf verlieren. Ich denke, dass wir in gewohnter Art und Weise im Ausschuss für Kultur und Medien diesen Gesetzentwurf diskutieren werden. Wir, die PDS-Fraktion, stimmen einer Überweisung zu.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, dass die CDUFraktion diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zur
Errichtung der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt begrüßt, ist dieser doch die Umsetzung einer nun schon sehr alten Idee der CDU im Lande. Bereits in der ersten Wahlperiode können Sie in einem der Landeshaushalte, 1992/93, einen Titel mit der Zweckbestimmung „Errichtung einer Landeskulturstiftung“ finden. Leider ist es damals aus vielerlei Gründen nicht dazu gekommen. So freut es uns, dass dieser Bestandteil der Koalitionsvereinbarung nun real umgesetzt wird.
Die CDU-Fraktion arbeitet - im Übrigen in guter Zusammenarbeit mit der FDP-Fraktion - seit Sommer 2002 an diesem Vorhaben. Selbstverständlich haben uns auch viele ängstliche, skeptische und andere Nachrichten und Meinungsäußerungen erreicht, die ich mehr oder weniger als Angst vor dem Neuen interpretiere.
Wenn man mit den Damen und Herren näher ins Gespräch kam, spürte man kaum prinzipielle Abneigung, wohl aber das, was Herr Gebhardt eben nannte, nämlich Skepsis in Bezug auf die vollständige Umsetzung der Mittel der Stiftung Kulturfonds in die Landesstiftung zugunsten der zeitgenössischen Kunst. Ich denke, dieser Gesetzentwurf räumt mit dem Misstrauen auf. Nun können wir zu neuen Ufern schreiten.
Von Anfang an waren für die CDU-Fraktion drei Gründe essenziell mit der Gründung einer Landeskulturstiftung verbunden.
Zum Ersten sollte das Kapital der Stiftung Kulturfonds mit dem Kapital der anderen Länder in dieser Stiftung zusammenbleiben, um die Kursverluste bei den Aktien, in die das Kapital zum Teil angelegt worden war, nicht realisieren zu müssen.
Ebenfalls haben wir darauf gedrungen, dass die Verwaltung dieses Kapitalsstocks beim Stifterverband der Wissenschaften bleibt, der dies bisher vernünftig und sachgerecht getan hat.
Zweitens. Die durch die Landeskulturstiftung erwirtschafteten Ausschüttungen dürfen nicht mit dem Landeshaushalt verrechnet werden. Das Geld muss also grundsätzlich zusätzlich zur Verfügung stehen, um die notwendigen Fördereffekte auch tatsächlich erzielen zu können. Eine Substitution wäre nicht hilfreich, wiewohl angesichts der knappen Finanzen überall verständlich.
Drittens. Der Stiftungszweck soll sich im Wesentlichen an den der Stiftung Kulturfonds anlehnen. Natürlich haben auch wir darüber diskutiert, ob nicht auch Möglichkeiten bestünden, Teile der Mittel für museale oder bibliophile Zwecke oder andere Zwecke zu verwenden. Angesichts der jährlich real zur Verfügung stehenden Mittel hat sich das aber verboten, weil wir sehen, dass für die zeitgenössische Kunst schon seit Jahren im Land ein zu geringer Mitteleinsatz erfolgte.
Auf welche Punkte wird die CDU-Fraktion bei der weiteren Gesetzesberatung achten? - Die Stiftung soll vorrangig in Sachsen-Anhalt lebende Künstler fördern, aber eben nicht ausschließlich, sondern sie soll sich auch weltoffen zeigen. Die Förderung von Provinzialismus wäre nicht im Landesinteresse, so meinen wir.
Die Stiftung muss so angelegt werden, dass Zustiftungen möglich sind und insbesondere solche der Landesregierung festgeschrieben sind. Dies ist durch die Regelung in § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erfüllt.