Protocol of the Session on April 1, 2004

Vielen Dank, Frau Bull. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Unstrittig ist offensichtlich die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, der dann auf jeden Fall auch federführend sein soll. Wer stimmt zu? - Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Überweisung beschlossen.

Als mitberatende Ausschüsse sind der Finanzausschuss, der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und der Ausschuss für Inneres beantragt worden. - Wer stimmt dem zu? - Das sind die Fraktionen der SPD und der PDS. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist das mehrheitlich abgelehnt worden. Die Beratung wird ausschließlich im Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfolgen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 abgeschlossen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, habe ich die Freude, auf der Besuchertribüne Gäste aus Niedersachsen begrüßen zu können. Es sind Damen und Herren der Arbeitsgemeinschaft 60 plus aus Gifhorn.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 12:

Zweite Beratung

Einrichtung einer Bibliothekskonferenz für das Land Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1303

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/1451

Ich bitte den Berichterstatter des Ausschusses für Kultur und Medien Herrn Reck, das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin vom Ausschuss für Kultur und Medien darum gebeten worden, diese Berichterstattung zu übernehmen. Ich übernehme diese ehrenvolle Aufgabe natürlich gern. Ich bringe zuerst die Fakten und möchte im Anschluss daran, wenn Sie es mir erlauben, eine persönliche Bemerkung machen.

Zu den Fakten. Der Antrag der Fraktion der SPD wurde in der 33. Sitzung des Landtages am 22. Januar 2004, in der sich der Landtag im Rahmen einer Großen Anfrage der Fraktion der SPD auch mit der Zukunft der öffentlichen Bibliotheken in Sachsen-Anhalt beschäftigte, zur Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Mit dem Antrag zielte die Fraktion der SPD darauf ab, noch im ersten Halbjahr 2004 eine Bibliothekskonferenz für das Land Sachsen-Anhalt einzurichten.

In seiner Sitzung am 5. Februar 2004 führte der Ausschuss seine erste Beratung zu der Thematik durch. Im Ergebnis der Beratung beauftragte der Ausschuss das Kultusministerium, in der Ausschusssitzung im März 2004 ein Konzept für die Errichtung einer Bibliotheks

konferenz vorzustellen. Er verständigte sich des Weiteren darauf, nach der Vorstellung des Konzeptes über das weitere Verfahren zu entscheiden.

Dem Auftrag des Ausschusses nachkommend, übermittelte der Kultusminister mit Schreiben vom 16. März 2004 den Entwurf eines Konzeptes für eine Bibliothekskonferenz.

Meine Damen und Herren, dieses Konzept liegt Ihnen leider nicht vor. Es ist Ihnen leider nicht zugestellt worden. Ich gehe aber davon aus, dass die Kulturpolitiker in Ihren Fraktionen Ihnen allen dieses Konzept vorgestellt haben.

Das vorgelegte Konzept fand in der Sitzung des Ausschusses am 18. März 2004 breite Zustimmung. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die Landesregierung aufzufordern, auf der Grundlage dieses Konzeptes im Jahr 2004 eine Bibliothekskonferenz für das Land Sachsen-Anhalt einzurichten. Der dementsprechend geänderte Antrag der Fraktion der SPD wurde einstimmig beschlossen und liegt Ihnen nun zur Beschlussfassung vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Kultur und Medien, der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. - So viel zu den Fakten.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Püchel, SPD: Nun erst der Beifall!)

- So viel Zeit muss sein. Danke. - Ich komme jetzt zu der persönlichen Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Herr Kollege Reck, eine persönliche Bemerkung im eigentlichen Sinne ist das nicht. Wenn aber niemand widerspricht, dann dürfen Sie sagen, was Sie sagen möchten.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Püchel, SPD: Wir sind alle ganz gespannt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Danke, Herr Präsident. - Wenn Sie einmal in die Lage versetzt sein sollten, Schülerinnen und Schülern oder Wählerinnen und Wählern erklären zu müssen, wie parlamentarische Demokratie funktionieren kann, dann nehmen Sie dieses Beispiel: Eine Fraktion, sogar eine Oppositionsfraktion, greift ein gesellschaftliches Problem auf und bringt es ins Parlament ein. Im Plenum und im Ausschuss wird darüber beraten, wird debattiert, werden Meinungen dazu ausgetauscht und es werden neue Ideen eingebracht.

(Herr Gürth, CDU: Ja!)

Die Landesregierung nimmt sich dieses Paket zur Hand und macht daraus ein Konzept,

(Herr Gürth, CDU: Ja!)

und dieses Konzept ist gut.

(Frau Weiß, CDU, lacht - Herr Gürth, CDU: Ja!)

Dieses Konzept wird erneut in das Parlament eingebracht

(Herr Stahlknecht, CDU: Ja!)

und die ganze Breite des Parlaments wird - das hoffe ich - diesem Konzept zustimmen.

(Frau Weiß, CDU, lacht - Herr El-Khalil, CDU: Das sehen wir ja nachher! - Herr Stahlknecht, CDU: Das ist auf keinen Fall wahr! - Herr Borg- wardt, CDU: Ja!)

Meine Damen und Herren! So kann parlamentarische Demokratie funktionieren.

(Herr Gürth, CDU: Genau! - Frau Bull, PDS: So ist es aber doch nicht!)

- Ich meine, im Idealfall.

(Frau Bull, PDS: Na gut!)

Das sollte man auch denjenigen sagen, die uns fragen, was wir hier tun. In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen, damit alles das, was ich erzählt habe, auch stimmt. - Danke.

(Zustimmung bei allen Fraktionen - Herr Gürth, CDU: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Reck. - Es ist vereinbart worden, bei dem Thema auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand, das Wort zu ergreifen? - Das ist nicht der Fall, sodass wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1451 abstimmen können. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Änderung des Landesrichtergesetzes - LVG 1/04

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1458

b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend das Finanzausgleichsgesetz - LVG 2/04

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1459

Ich bitte Herrn Wolpert darum, für den Ausschuss für Recht und Verfassung zu sprechen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zunächst komme ich zu dem Landesverfassungsgerichtsverfahren unter der Nr. 1 aus dem Jahr 2004. Das Verfassungsgerichtsverfahren wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 25. Februar 2004 gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung übermittelt.

Die Verfassungsbeschwerde, um die es dabei geht, richtet sich gegen das Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes, insbesondere gegen die in § 85 vorgenommene Streichung der bisher erhöhten Altersgrenze für Richterinnen und Richter. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass dieses Gesetz gegen die Landesverfassung verstößt und somit nichtig ist.

Das Landesrichtergesetz in der seit 1993 geltenden Fassung hatte vorgesehen, dass für diejenigen Richterinnen und Richter, die bis zum 31. Dezember 1997 das 55. Lebensjahr vollenden, die Altersgrenze das Ende des Monats ist, in dem das 68. Lebensjahr vollendet wird, unbeschadet des Umstandes, dass jeder Betroffene nach dem 65., aber auch vor dem 68. Lebensjahr seinen Dienst beenden kann.

Mit dem nunmehr angefochtenen Gesetz wurden die Bestimmungen zu den erhöhten Altersgrenzen verändert. Nur diejenigen, die am 1. April 2003 das 65., 64. oder 63. Lebensjahr vollendet haben, können noch die Regelung mit der erhöhten Altersgrenze in Anspruch nehmen. Dies gilt für den Beschwerdeführer nicht, obwohl er die Bedingungen nach § 85 des Landesrichtergesetzes in der Fassung von 1993 erfüllt und sich nunmehr beeinträchtigt sieht.