Protocol of the Session on March 4, 2004

„hinsichtlich des Begriffs ‚unrechtmäßiges Eigentum’, der ein äußerst politischer Begriff ist, nicht zu folgen. Nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes haben die Beschwerdeführer - unabhängig davon, wie die rechtliche Situation vor dem In-Kraft-Treten des ModrowGesetzes gewesen sein mag - zweifellos ein volles Eigentumsrecht an ihren Grundstücken erworben.

Das Modrow-Gesetz war vom ersten frei gewählten Parlament“

- so ist es in Straßburg gesagt worden -

„der DDR im Jahr 1990 im Zuge der Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten in der Zeit zwischen dem Mauerfall und dem InKraft-Treten der Wiedervereinigung verabschiedet worden.

Das Ziel dieses Gesetzes war es, die DDR für die Marktwirtschaft zu öffnen, wie es der Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Wäh

rungs-, Wirtschafts- und Sozialunion gemäß § 48 vorsah, indem alle Beschränkungen betreffend die Bodenreformgrundstücke beseitigt wurden.“

Herr Krause, kommen Sie bitte zum Schluss.

Sie wollen das zunichte machen.

(Beifall bei der PDS)

Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. - Zuvor habe ich aber noch eine Frage an Herrn Oleikiewitz. Mir wurde signalisiert, dass Sie dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP beitreten wollen. Was meinen Sie damit? Ziehen Sie Ihren Antrag zurück?

Es ist derselbe Inhalt. Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der PDS ist nur etwas präziser. Wir ziehen unseren Antrag deshalb zurück.

Die SPD-Fraktion hat den von ihr eingebrachten Alternativantrag zurückgezogen. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1353 und 4/1409 ein.

Wer dem Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1353 zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist die PDS-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist der Antrag der Fraktion der PDS abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1409 ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1409 zugestimmt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.

Ich rufe jetzt den zunächst zurückgestellten Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1355

Einbringer ist der Minister für Bau und Verkehr Herr Dr. Daehre. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie Verständnis hatten und den Tagesordnungspunkt verschoben haben. Ich denke, es ist für Sachsen-Anhalt wichtig gewesen.

Der heutige Besuch des Bundespräsidenten in Stolberg und Umgebung war für das Land Sachsen-Anhalt zumindest ein Gewinn. Wir freuen uns alle darüber, dass er das Land besucht hat. Deshalb war es für mich heute auch ein sehr guter Tag. Das möchte ich hier hinzufügen; denn so oft hat man nicht die Gelegenheit, einen Bundespräsidenten zu begleiten. Herzlichen Dank noch einmal für Ihr Verständnis.

Ich komme jetzt zu dem eigentlichen Thema. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Landesplanungsgesetz aus dem Jahr 1998 wurde in Sachsen-Anhalt die Regionalplanung kommunalisiert. Träger der Regionalplanung sind nunmehr die Landkreise und kreisfreien Städte, die ihre Aufgaben in regionalen Planungsgemeinschaften zu erledigen haben. Das Gesetz legte fünf Regionen fest, für die regionale Entwicklungspläne aufzustellen sind.

Im Jahr 1999 wurde nach umfangreichen und auch kontroversen Diskussionen in den Ausschüssen bekanntermaßen ein neuer Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt durch den Landtag beschlossen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die regionalen Entwicklungsprogramme für die drei Regierungsbezirke bis zur Neuaufstellung von regionalen Entwicklungsplänen durch die Planungsgemeinschaften, jedoch längstens bis zum 30. April dieses Jahres, fortgelten.

Die notwendigen vertraglichen Regelungen zur Finanzierung der Geschäftsstellen der regionalen Planungsgemeinschaften sowie die Wahl der Mitglieder der Gremien gestalteten sich komplizierter und zeitaufwendiger, als Sie sicherlich damals angenommen haben. Sie erfolgten mit dem Ergebnis, dass die erste Region, die Altmark, Mitte 2001 mit dem Aufstellungsverfahren beginnen konnte, die letzte Region aber - das war der Harz - erst im Jahr 2003.

Der gegenwärtig erreichte Verfahrensstand in den einzelnen Regionen lässt erkennen, dass keine regionale Planungsgemeinschaft bis zum 30. April 2004 ihren regionalen Entwicklungsplan zur Beschlussreife gebracht haben wird. Das Auslaufen der Geltungsdauer der regionalen Entwicklungsprogramme hätte zur Folge, dass die in ihnen festgelegten Ziele der Raumordnung außer Kraft gesetzt würden. Das würde für Sachsen-Anhalt konkret bedeuten, dass zum Beispiel die planvolle Konzentration von Windenergieanlagen - wir werden zu einem späteren Zeitpunkt noch darüber sprechen - in den dafür festgelegten Eignungsgebieten nicht mehr realisierbar wäre.

Die Folge wäre eine unüberschaubare Vielzahl zum Beispiel von Windenergieanlagen an Einzelstandorten. Aus diesem Grund haben mich die Landräte gebeten, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, durch den gewährleistet wird, dass die Geltungsdauer der regionalen Entwicklungsprogramme für die ehemaligen Regierungsbezirke verlängert wird.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlage ich vor, die Gültigkeit der regionalen Entwicklungsprogramme bis zum 30. Juni 2006 zu verlängern. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren im Parlament, dem zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden. Zunächst

spricht für die PDS-Fraktion der Abgeordnete Herr Dr. Köck. Bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist notwendig, dass eine Verlängerung ermöglicht wird, weil die Regionen nicht ohne die entsprechenden Pläne sein können. Insofern stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu und streben eine schnelle Beratung an. Vielleicht könnten Sie uns bei dieser Gelegenheit auch über den Stand der Aufstellungsverfahren der Pläne im Ausschuss informieren. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Dr. Köck. - Für die FDP-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Qual sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP folgt in vollem Umfang der Begründung der Landesregierung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir sollten mit der Fristverlängerung bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 allen regionalen Planungsgemeinschaften die Möglichkeit geben, die regionale Entwicklungsplanung ordnungsgemäß abzuschließen.

Die Fraktion der FDP schlägt eine Überweisung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr vor. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Qual. - Für die CDU-Fraktion wird Frau Rotzsch sprechen. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan vor. Was sich zunächst technisch anhört, hat einen ernsten realen Hintergrund. Nach der bisherigen Regelung der Nr. 6.1 des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan ist die Geltungsdauer der regionalen Entwicklungsprogramme bis zum 30. April dieses Jahres befristet. Der Minister hat bereits betont, dass es momentan so aussieht, dass keine regionale Planungsgemeinschaft die Aufstellung ihres Regionalplans bis zum 30. April 2004 abgeschlossen haben wird.

Eine gravierende Auswirkung bei Außer-Kraft-Treten der regionalen Entwicklungsprogramme, auf die ich auch noch einmal hinweisen möchte, wäre, dass raumbedeutsame Windkraftanlagen an allen Standorten, an denen öffentliche Belange nicht entgegenstehen, errichtet werden könnten. Eine planvolle Konzentration der Anlagen in Eignungsgebieten wäre nicht mehr möglich. Sie stimmen mit mir darin überein, dass das nicht Wunsch und Ziel der Politik sein kann.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich darüber hinaus immer wieder für die Stärkung der Regionen und für die Entscheidung vor Ort in der Regionalplanung ausgesprochen, auch bei den Diskussionen über das Landesplanungsgesetz in den Jahren 1997 und 1998. Wer die

ses Ansinnen ernst nimmt, muss den Planungsgemeinschaften zur Seite stehen und die Frist bis zum AußerKraft-Treten verlängern. Wenn die Gültigkeit nun bis zum Ablauf des 30. Juni 2006 ausgedehnt wird, erhalten die Planungsregionen ausreichend Zeit, um ihre Arbeit sinnvoll fortzuführen und ausgewogene Regionalpläne zu erstellen.

Niemand von uns kann neben der Schaffung regelungsfreier Räume an einer unnötigen Hektik interessiert sein. Außerdem wissen wir alle, wie sehr sich in den vergangenen Jahren raumordnerische Kennziffern, Prognosen über Bevölkerungspotenziale und industrielle Chancen und Tendenzen gewandelt haben. Damit mussten und müssen die Planungsgemeinschaften leben. Aber wir sollten Verständnis für ihre Situation haben und ihnen die Chance geben, auf Entwicklungen der Zeit und auf veränderte Rahmenbedingungen in einer angemessenen Frist zu reagieren. Das ist vernünftig und zielführend.

In den regionalen Planungsgemeinschaften sitzen Landräte und Vertreter kommunaler Gremien aus allen Parteien. Deshalb sollte uns Parteipolitik in diesem Punkt völlig fremd sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch einmal an Sie appellieren, unseren regionalen Planungsgemeinschaften die Zeit zu geben, die sie brauchen. Dafür werden sie uns - auch im Sinne einer ausgewogenen Entwicklung unseres Landes - dankbar sein.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den vorgelegten Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen und dort eine zügige bzw. zeitnahe Beratung vorzunehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Rotzsch. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Oleikiewitz sprechen. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich brauche nicht viele Worte zu machen. Das Thema ist sicherlich zwischen den Fraktionen unstrittig. Es ist schon gut, dass wir noch einmal über den Landesentwicklungsplan reden können, denn bald können wir es nicht mehr.

(Minister Herr Dr. Daehre: Datum ändern!)

Nach dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz hat das Parlament dann nicht mehr die Gelegenheit, den Landesentwicklungsplan zu beschließen, was wir sehr bedauern.

Bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir keine grundlegenden Bedenken und würden gern auch im Umweltausschuss darüber reden. Von meiner Vorrednerin wurde dieser Ausschuss jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Ich plädiere dafür, den Gesetzentwurf ebenfalls in den Umweltausschuss zu überweisen. Das ist sinnvoll, denn auch die Umweltpolitiker haben mit Landesentwicklung nicht wenig zu tun, meine Damen und Herren.