Protocol of the Session on January 23, 2004

Wenn die Verteilung der Emissionsrechte allein durch das Umweltbundesamt - Herrn Trittin - erfolgen sollte, dann besteht die ernste Gefahr, dass unseren Unternehmen ein sehr fragwürdiges, bürokratisch überfrachtetes und ungerechtes System aufgedrückt wird. Die Bundesländer brauchen bei der Verteilung ein Mitspracherecht; denn sie haben mit ihren Unternehmen gerade in den letzten Jahren beträchtliche Vorleistungen erachtet, und zwar nicht nur im Osten, sondern auch in den Restrukturierungsgebieten in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen. Von den bis zum Jahr 2012 geforderten Emissionsreduzierungen in Höhe von 21 % sind bereits 19 % erbracht worden.

Voraussetzung für ein Mitspracherecht - diesbezüglich erzähle ich Ihnen nichts Neues - ist die Zustimmungspflicht im Bundesrat. Es gibt keine Garantie dafür, dass bei diesem Weg unsere berechtigten Interessen berücksichtigt werden können, sodass wir zu dem gewünschten Ergebnis kommen.

Aber wir haben die Chance. Wir haben tatsächlich die Chance, weil es nicht nur um die ostdeutschen Interessen geht. Wie gesagt: Weil es auch um westdeutsche Länder geht, sind über Parteigrenzen hinweg - Frau Budde, darin gebe ich Ihnen vollkommen Recht - viele Vertreter im Boot. Es liegt an uns, dieses zu organisieren.

Auch zum Zeitplan für die Einführung gibt es erhebliche Bedenken. Genug Erfahrungen - Herr Ruden hat es ausgeführt - haben wir mit überstürzten In-Kraft-Setzungen von unausgereiften Modellen gesammelt. - Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank Herr Dr. Schrader. - Für die PDS-Fraktion spricht nun Herr Dr. Köck.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Handel mit Emissionsrechten beginnt in der EU am 1. Januar 2005. Die Bundesregierung muss der EU-Kommission bis Ende März 2004 schlüssig darlegen, wie Deutschland die noch vorhandene Lücke von 33 Millionen t CO2 äquivalent zur Erfüllung des nationalen Minderungsziels zu schließen gedenkt. Es muss entschieden werden, wie viele Emissionsrechte die ca. 4 000 betroffenen Anlagen - darunter 69 in Sachsen-Anhalt - erhalten sollen. Indirekt sind aber auch die anderen Sektoren betroffen, die nicht unter die Richtlinie fallen; denn was die Industrie und die Stromversorger nicht übernehmen, das müssen die Bereiche Verkehr, private Haushalte und Dienstleistungen leisten.

Für die Anlagenbetreiber sind die CO2-Zertifikate bares Geld; denn den späteren Handelspreis schätzt die EUKommission auf 13 bis 26 € je Tonne. Für Deutschland wären das bis zu 5 Milliarden €. Das weckt selbstverständlich auch Begehrlichkeiten.

Seit mehr als zwei Jahren beraten deshalb etwa 150 Vertreter der Wirtschaft und ein paar Beamte vom Bund und von den Ländern das zuständige Bundesumweltministerium. Nach einer mehrheitlich beschlossenen Empfehlung aus diesem Kreise soll die Erstausstattung mit Zertifikaten nun doch auf der Basis von Emissions

daten aus den Jahren 2000 bis 2002 und nicht wie ursprünglich vorgesehen aus dem Jahr 1998 erfolgen.

Über die Details entscheidet schließlich eine so genannte Staatssekretärsrunde, zu der neben den beiden Staatssekretären Herrn Baake vom Bundesumweltministerium und Herrn Adamowitsch vom Bundeswirtschaftsministerium die fünf großen Energieversorgungsunternehmen, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und weitere Verbände der Wirtschaft gehören. Bei der Erstausstattung mit Emissionsrechten geht es somit bereits um die Wurst. Natürlich müssen bereits erbrachte klimapolitische Vorleistungen angemessen berücksichtigt werden, damit nicht diejenigen, die sich bis jetzt vor einer Reduzierung ihrer CO2-Emissionen gedrückt haben, nun mit Klimaschutzinvestitionen Kasse machen.

Der Emissionsrechtehandel könnte vor allem die ostdeutsche Wirtschaft benachteiligen. Aber, meine Damen und Herren, Ihre in der Begründung enthaltene Aussage, dass 150 000 Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt auf dem Altar des Klimaschutzes geopfert wurden, gehört doch ins Reich der Märchen. Das Klimaprotokoll wurde in Kyoto erst im Jahr 1997 verabschiedet, nachdem die Massenentlassungen in Sachsen-Anhalt bereits weitgehend abgeschlossen waren.

In der EU-Richtlinie ist vorgesehen worden, dass klimaschutzrelevante Vorleistungen, so genannte Early Actions, auf nationaler Ebene berücksichtigt werden können. Doch nach welchen Kriterien und in welcher Höhe dies geschehen soll, ist noch immer weitgehend offen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz enthält in großer Zahl Ermächtigungen für den Erlass von untergesetzlichen Regelungen, die ausdrücklich von der Zustimmung durch den Bundesrat ausgenommen werden.

Eingedenk der Summen, die auf dem Spiel stehen, sehen sich nun alle Landesregierungen dem Druck der heimischen Wirtschaft ausgesetzt. Keiner will benachteiligt, jeder aber nach Möglichkeit ein Quäntchen besser gestellt werden, und die größten der jeweiligen Branchen agieren in mehreren Bundesländern in gleicher Richtung.

Bei den Wirtschaftsministern herrschte unlängst noch Ruhe von dem Sturm. Im Bundesrat - diesbezüglich teile ich die Meinung von Frau Budde - droht jedoch ein paralysierendes, kleinliches Gefeilsche wie bei der Diskussion über das Dosenpfand. Den einstimmig gefassten Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz am Ende des vergangenen Jahres, dass zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bestehende Spielräume bei der Festlegung der insgesamt zu verteilenden Zertifikate zugunsten der Unternehmen genutzt und ausreichend Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt werden sollten, werden dann die Ministerpräsidenten nur noch für ihr eigenes Bundesland reklamieren.

Vorsorglich soll mit dem vorgelegten Beschlussentwurf und mit dem Landtagsbeschluss ein Drohpotenzial für eine Verschleppung aufgebaut werden, das sich die Landesregierung parlamentarisch absegnen lassen will. Dabei werden wir Ihnen nicht folgen. Auf der Strecke bleibt dabei der Klimaschutz.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen! Sie fokussieren zu sehr auf das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und haben dabei offenbar

übersehen, dass das eigentliche Allokationsgesetz separat beschlossen werden soll.

Mittlerweile haben die Industrieunternehmen und die Stromversorger sich von ihren ursprünglichen Versprechungen, 45 Millionen t an CO2 weniger auszustoßen, durch entsprechende Abschlagsforderungen schon auf unglaubliche 3 Millionen t heruntergerechnet. Wenn sich die Bundesregierung diesen Wünschen der Industrie beugen sollte, dann müssten die anderen Sektoren wie Verkehr, Dienstleistungen und private Haushalte bedeutend mehr Einsparungen erbringen.

Lieber Kollege Gürth, lieber Kollege Schrader, so weit zur Rahmensetzung und Schiedsrichterfunktion einer Wirtschaftspolitik, bei der die Trillerpfeife der Feldspieler mittlerweile die des Schiedsrichters übertönt.

Meine Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat die beiden Anträge mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Von einer Bundesregierung muss man eigentlich ein faires und neutrales Handeln erwarten bzw. verlangen können, und Drohgebärden gehören in einen Westernfilm. Insofern wäre eine Stimmenthaltung bei der Abstimmung über den CDU-Antrag das höchste der Gefühle. Dem SPD-Antrag könnten wir zustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Jetzt spricht Herr Gürth.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich schade, dass die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht nahtlos an die Debatte anschließt, die wir gestern über den Antrag der PDS geführt haben. Dann wäre für jeden in diesem Haus sichtbar gewesen, wie sich die Politik der PDS widerspricht.

Auf einen Seite stellt man sich hin und möchte etwas für die Unternehmen in diesem Land tun, was ich Ihnen ehrlichen Herzens abnehme, Herr Dr. Thiel. Auf der anderen Seite ist die PDS nicht bereit, in dem Fall, in dem wir handeln müssten, klar zu sagen: Wir vertreten die Interessen unseres Landes Sachsen-Anhalt auch gegenüber dem Bund.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das ist auch der Gegensatz zwischen dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und unserem Antrag. Wir haben eigentlich nur noch ein einziges Instrument, um für uns in Sachsen-Anhalt, für die neuen Länder und für alle Regionen, die bereits Leistungen für den Klimaschutz erbracht haben, Rechte einzufordern. Wir können nur noch etwas erreichen, wenn wir ein Mitwirkungsrecht der Länder im Bundesrat erreichen. Wenn uns das nicht gelingt, dann setzen wir auf etwas, das sofort in den Wind zu schreiben ist, nämlich auf eine Zusage von Bundeskanzler Schröder, dass es eine vernünftige Regelung für alle geben wird.

Bei diesem Thema geht es um 300 Millionen €. Wenn man der Berechnung zugrunde legt, dass ein zugeteiltes Zertifikat rund 15 € kostet und es um 20 Millionen t für die Anlagen in Sachsen-Anhalt geht - übrigens sind es 69 Betriebe mit 170 Anlagen, die nach dem bisherigen Stand des Verfahrens betroffen wären -, dann kommt

man zu dem Ergebnis, dass Zertifikate mit einem Marktwert von ca. 300 Millionen € verteilt werden. Wir streiten uns manchmal um 1 Million € im Haushalt.

Da geht es um 300 Millionen €. Wenn die nicht gerecht verteilt werden, wenn nicht gerecht angerechnet wird, was in diesem Land im Sinne des Klimaschutzes schon erbracht worden ist, dann wird das Land über Jahrzehnte hinaus benachteiligt.

Leider haben wir das Problem, dass den Herren Schröder und Trittin nicht klar ist, dass es auch volkswirtschaftlich eine Milchmädchenrechnung ist, wenn man sagt: Wir machen etwas für die bevölkerungsstarken und vielleicht für die Wahlen besonders wichtigen Regionen in Deutschland - in der Regel sind es die alten Bundesländer - und schreiben das in den Wind, was in den neuen Bundesländern erwirtschaftet wird. Das ist auch volkswirtschaftlich und monetär völlig falsch und es wird teuer zu stehen kommen; denn man kann es nicht wieder wettmachen.

Man kann es nicht wieder wettmachen, weil wir in den neuen Ländern und auch die Regionen in den alten Bundesländern, die bereits umstrukturiert haben, die Betriebe stillgelegt haben, die neu investiert haben, die neue Anlagen haben, gar nicht mehr an Einsparungen erwirtschaften können und für alle weiteren Investitionen, für mehr Produktion, für mehr Beschäftigung und für Prosperität, teuere Zertifikate zukaufen müssen.

Herr Kollege Gürth, möchten Sie eine Frage von Frau Budde beantworten?

Am Ende meiner Rede sehr gern. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte noch einmal alle Fraktionen in diesem Hause - man kann sie wirklich alle zum Schwur bringen -, die Interessen, die wir berechtigterweise vertreten, zu unterstützen. Wenn wir das nicht tun, schwächen wir die Position nicht nur unserer Landesregierung, sondern auch der Landesregierungen aller neuen Bundesländer, gegenüber der Bundesregierung etwas durchzusetzen, was wir zu Recht einfordern.

Ich will noch Folgendes sagen: Ich weiß nicht, ob Sie den Brief der ostdeutschen Ministerpräsidenten vom 31. März 2003 an den Bundeskanzler kennen. Trittin hat am 15. August geantwortet und hat das Ansinnen aller ostdeutschen Ministerpräsidenten vom Tisch gefegt - einfach so vom Tisch gefegt.

Die Landesregierung unter Führung des Landwirtschafts- und Umweltressorts arbeitet seit langem in Fachkonferenzen mit den betroffenen Unternehmen, mit den Branchenverbänden zusammen und versucht, durch eine Reihe von Maßnahmen die Interessen unserer Länder in diesem Bereich zu vertreten. Aber wenn die Bundesregierung nicht gewillt ist, das, was sie versprochen hat, umzusetzen, bedeutet das: Wir können mit den Mitteln, die wir im Haushalt zur Verfügung haben, nicht wieder wettmachen, was uns aufgrund des falschen Handelns von Trittin eingebrockt wird.

Deswegen unser Antrag, deswegen unsere Forderung, dass die erbrachten Leistungen, die so genannten Early Actions - nicht nur in den neuen Ländern, sondern auch in den alten Ländern - bei der Verteilung der Zertifikate angerechnet werden. Deswegen unsere Forderung, über

den Bundesrat die Mitspracherechte der neuen Länder zu berücksichtigen.

Abschließend: Wenn uns das jetzt nicht gelingen sollte, dann müssten wir alle gemeinsam darauf dringen, dass wir mehr Zeit gewinnen, damit ein ordentliches Verfahren für die Verteilung der Zertifikate gesichert werden kann, nicht dass Trittin hoppla, hopp unsere Interessen über den Tisch in Richtung Brüssel verkauft.

Wir können nur etwas erreichen, wenn wir zusammenstehen und wenn wir uns mit den Regionen in Deutschland zusammenschließen, die genauso betroffen sind. Das sind nicht nur die neuen Ländern. Das ist völlig falsch gedacht. In Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Regionen Niedersachsens gibt es ebenso Regionen, die Downsizing zu verkraften hatten, in denen Betriebe, Werke geschlossen wurden, in denen nachgerüstet werden musste.

Diese Länder haben dieselben Interessen. Lassen Sie uns zusammenstehen, mit diesen ein Bündnis schmieden für ein gerechtes und wirtschaftlich vernünftiges Verfahren, und stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich bitte um Ihre Zustimmung, um die Zustimmung aller.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Gürth. - Nun bitte Ihre Frage, Frau Budde.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Gürth, gehen wir einmal von Folgendem aus: Es gibt diese Reserve, sie wird auch anerkannt und sie wird auch den Ländern entsprechend zugeordnet. An diesem Punkt hören Sie auf. Mich interessiert: Wie wollen Sie diese Reserve an Emissionsrechten dann verteilen, wie wollen Sie sie nutzen? Soll sie den Unternehmen zugute kommen und dann in der Unternehmensentscheidung bleiben?

Darauf gibt es Antworten der Branchenverbände, auch des Landesverbandes der Chemischen Industrie in Sachsen-Anhalt, die sagen: Das müsst ihr uns dann schon überlassen; wir können nicht dafür gerade stehen, dass die Rechte dann für die Strukturentwicklung in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.

Ich finde es richtig, zu sagen, diese Einsparungen müssten anerkannt werden. Richtig. Es gibt durchaus auch Bereiche, in denen es gar keinen Rechtsnachfolger gibt. Auch das sind Early Actions, und die Frage, inwieweit diese einbezogen werden, ist ebenfalls offen. Was wird dann damit gemacht? - Da brauchen Sie gar nicht auf den Tisch zu hauen, Frau Wernicke. - Genau das ist der entscheidende Punkt. Darum zu kämpfen ist das eine und das ist richtig. Aber was mache ich nachher mit den erworbenen Rechten? Habe ich dann die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen und sie für die wirtschaftliche Gestaltung in Sachsen-Anhalt einzusetzen, und wenn, wie? - Frage 1.

Frage 2 schließt sich im Grunde nahtlos an. Sie sagen, Nordrhein-Westfalen und andere Länder hätten ähnliche Probleme. Richtig, das ist so. Es gibt aber genauso eine Ost-West-Diskussion; die kennen Sie genauso gut wie ich, die blenden Sie aus.

Es gibt auch viele westdeutsche Länder, die sagen: Ihr konntet diese Einsparungen jetzt erreichen. Ihr habt ein

fach stillgelegt, dann habt ihr mit öffentlichen Mitteln, mit hohen Fördersummen, die in der Regel vom Westen aufgebracht worden sind, eure Betriebe modernisiert. Jetzt wollt ihr auch noch das, was eingespart worden ist, bei euch einsetzen. Da werden wir darauf achten, dass wir unseren Anteil abkriegen.

Das ist in der Tat eine wesentlich größere Gemengelage und da kann man nicht einfach nur auf den Bundeskanzler verweisen. Er hat sicherlich diesbezüglich eine Pflicht, darin gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber die Problematik ist wesentlich vielschichtiger, als Sie es darzustellen versuchen. Eben darum glaube ich nicht, dass es im Bundesrat einfacher wird - außer bei Reformprozessen; aber auf dem Weg dahin gibt es auch immer unterschiedliche Ansichten -, die Interessen durchzusetzen.

Verehrte Kollegin Budde, wenn wir das einzige Instrument, das wir jetzt noch nutzen können, nämlich den Bundesrat, nicht mehr nutzen, haben wir nichts mehr in der Hand. Das bedeutet, wir bleiben wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzen, schauen auf die Schlange und warten, wann sie zuckt. Wir haben null Möglichkeiten, unsere berechtigten Interessen für die Arbeitsplätze in unserem Land durchzusetzen. Im Bundesrat die Mitwirkungsrechte der Länder durchzusetzen ist die einzige Chance, noch ein geordnetes Verfahren zu erreichen.