gesetz erfasst werden, haben anderen Menschen schon unendliches Leid zugefügt. Ich werde mich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich dieses nicht wiederholen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich daher der vorliegenden Beschlussempfehlung an und bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der von den Ausschüssen vorgesehenen Fassung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Die PDS-Fraktion hat auf einen Debattenbeitrag verzichtet, sodass ich für die CDU-Fraktion jetzt Herrn Stahlknecht das Wort geben kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat umfänglich ausgeführt, dass die Verlängerung der Geltungsdauer des Unterbringungsgesetzes für die Sicherheit der Menschen in diesem Land unabdingbar ist. Ich möchte das an einem Beispiel illustrieren.
Ein Angeklagter wird wegen des Tatvorwurfes der Vergewaltigung zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach neun Jahren der Verbüßung der Strafe wird von Sachverständigen festgestellt, dass eine erhöhte Gefahr der Wiederholung solcher Straftaten bei der Freilassung bestehen würde. Wenn man diesen Mann dann freilassen müsste, wäre die Allgemeinheit wegen erneuter Vergewaltigung gefährdet. Es kann daher gar nicht anders gehandelt werden, als dieses Gesetz zum Schutz der Menschen zunächst für ein Jahr zu verlängern.
Das Bundesverfassungsgericht wird über die Zuständigkeitsfragen - die PDS hat ja eine andere Rechtsauffassung als wir - entscheiden. Sollte das Bundesverfassungsgericht unsere Rechtsauffassung vertreten, so werden wir zu gegebener Zeit beantragen, dieses Gesetz mit einer unbefristeten Geltungsdauer zu verabschieden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Stahlknecht. - Die SPD-Fraktion hat nach meiner Kenntnis ebenfalls auf einen Beitrag verzichtet, sodass nun Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion sprechen kann. - Er verzichtet auch. Damit ist die Debatte beendet.
Wir kommen zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit. Wenn niemand widerspricht, dann frage ich: Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.
Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit einschließlich der Gesetzesüberschrift, die unverändert geblieben ist, ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe für die SPD-Fraktion. Frau Dr. Kuppe, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Seit zehn Jahren und zwei Monaten ist das Rettungsdienstgesetz des Landes SachsenAnhalt in Kraft. Die entsprechenden Leistungen sind etabliert, und die Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass im Notfall die notwendigen Hilfen zur Verfügung stehen.
Dennoch gibt es im System Schwachstellen, die unter anderem von mehreren externen Gutachten aufgespürt worden sind. So stellte das Wibera-Gutachten aus dem Jahr 1998 dar, dass die Kosten des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Sowohl unter dem Aspekt, die Krankenkassen als Hauptkostenträger von den hohen Gebühren zu entlasten, als auch unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung sollten vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt werden.
Im Mittelpunkt standen strukturelle Fehlentwicklungen im bodengebundenen Rettungsdienst mit einer zu hohen Dichte an Rettungsleitstellen und vor allem Rettungswachen bei zu geringer Kooperation der Landkreise und kreisfreien Städte miteinander. Das war, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hauptgrund für den Fahrplan, auf den sich die damalige SPD-Landesregierung verständigt hatte.
Die als notwendig erachteten Veränderungen im Rettungswesen sollten konform mit der kommunalen Gebietsreform entwickelt werden. Deshalb wurde ein erster Arbeitsentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes zunächst nicht weiter verfolgt, sondern stattdessen auf untergesetzlicher Basis eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem Ministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen erarbeitet und abgeschlossen. Das geschah parallel zur freiwilligen Phase der Gebietsreform entsprechend dem vom damaligen Innenminister Manfred Püchel vorgestellten Leitbild.
Die gemeinsame Rahmenplanung sollte den Kommunen als Richtschnur für eigenverantwortlich gesteuerte Konzentrations- und Modernisierungsprozesse dienen. Im Jahr 2003 wäre nach unseren Vorstellungen die abschließende Gesetzgebung zur kommunalen Gebietsreform erfolgt, sodass bei den Kommunalwahlen im Jahr 2004 in die neuen Strukturen hinein hätte gewählt werden können. Das war auch der Zeitpunkt, zu dem die dann noch offenen Probleme der Rettungsdienstorganisation hätten gesetzlich geregelt werden sollen, also spätestens im Jahr 2004.
Jetzt sind wir im Jahr 2004. Die Rahmenvereinbarung wurde nicht umgesetzt. Die Gebietsreform ist nicht erfolgt. Sie ist von der jetzigen Landesregierung bis zum
Ende dieses Jahrzehnts hin verschoben worden. Die SPD-Fraktion hält diese Entscheidung für eine der gravierendsten Fehlentscheidungen dieser Landesregierung mit Auswirkungen auf alle Bereiche.
Für den Bereich des Rettungswesens sollte es jetzt, nach fast zwei Jahren Stillstand, keine weiteren Verzögerungen geben. Die SPD-Fraktion legt daher den Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes 2004 vor.
Wir lassen uns dabei von drei Grundgedanken leiten. Erstens. Die Qualität der Notfallrettung und damit die rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung mit den entsprechenden Hilfen im Notfall ist oberstes Gebot. Zweitens. Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes - die Landkreise und kreisfreien Städte - und die Kostenträger - also die zuständigen Träger der Sozialversicherung - verhandeln über die Höhe der Entgelte auf gleicher Augenhöhe. Drittens. Durch moderaten Druck wird für die Landkreise und kreisfreien Städte ein Anreiz geschaffen, auf freiwilligem Wege günstigere Rettungsdienststrukturen zu bilden.
Ich komme zu einigen Paragrafen des Gesetzentwurfes. Zu § 3 des Gesetzentwurfes ist zu sagen, Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes bleiben die Landkreise und kreisfreien Städte, die zur Erfüllung dieser Aufgabe aber kreisübergreifend zusammenzuarbeiten haben.
Zu § 4 des Gesetzentwurfes möchte ich anmerken, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend sollen die Landkreise und kreisfreien Städte übergreifend größere gemeinsame Rettungsdienstbereiche bilden und dann entsprechend eine gemeinsame Rettungsleitstelle betreiben.
Wenn auf freiwilligem Wege eine solche strukturelle Neuordnung nicht zustande kommt, aber dennoch ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht, kann das für Gesundheit zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Gebietskörperschaften dazu verpflichten.
Zu § 5. Pro Rettungsdienstbereich wird eine integrierte Rettungsleitstelle betrieben, die mit dem Brand- und Katastrophenschutz zu kooperieren hat.
Bei Einsätzen, die über den eigenen Rettungsdienstbereich hinausreichen, ist die Zusammenarbeit mit den Leitstellen benachbarter Rettungsdienstbereiche vorgeschrieben.
Zu § 7. Die Hilfsfrist - dies ist für die Bevölkerung eines der wichtigsten Kriterien - bleibt unverändert festgelegt bei zwölf Minuten für das Eintreffen eines Rettungswagens und 20 Minuten für das Eintreffen eines mit einem Notarzt besetzten Rettungsfahrzeugs am Einsatzort.
Zu § 10. Unter Beteiligung des Landesbeirates für das Rettungswesen stellt das für Gesundheit zuständige Ministerium einen Landesplan als Orientierungsrahmen für den Rettungsdienst des Landes auf. Die in diesem Landesplan enthaltenen Empfehlungen betreffen Einzelheiten zum bodengebundenen Rettungsdienst. Festlegungen, die in diesem Landesplan enthalten sind, werden sich auf die Luftrettung beziehen.
Zu § 14. Zwischen den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes und den Kostenträgern wird - das ist eine Neuerung - ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Höhe der Entgelte abgeschlossen. Nach Vorlage der
Unterlagen soll innerhalb von drei Monaten der Vertragsabschluss vorliegen. Für den Fall, dass ein Vertrag in dieser Zeit nicht zustande kommt, entscheidet eine Schiedsstelle innerhalb von vier Wochen, damit zügig Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt wird.
Die Einrichtung einer Schiedsstelle regelt das für Gesundheit zuständige Ministerium durch Verordnung. Die vereinbarten Budgets können ein- oder auch mehrjährig sein.
Zu § 16. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des bodengebundenen Rettungsdienstes sollen nunmehr die Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem zehnjährigen Bestehen der Rettungsleitstellen tritt jetzt verstärkt ein Bedarf an Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen auf. Einige Landkreise in Sachsen-Anhalt haben die ökonomische und die finanzielle Tragweite der dazu notwendigen Entscheidungen erkannt. So beabsichtigen derzeit die Landkreise Anhalt-Zerbst, Wittenberg, Bernburg und Köthen sowie die kreisfreie Stadt Dessau, einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich zu bilden und dann lediglich eine gemeinsame, aber dann modern ausgestattete Leitstelle zu betreiben. Das ist der richtige Weg, den wir mit unserer Gesetzesänderung unterstützen wollen.
Da derzeit mit Ausnahme der Stadt Halle und des Saalkreises die Rettungsdienstbereiche den Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften entsprechen, umfassen sie in der Mehrheit zwischen 70 000 und 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den ostdeutschen Bundesländern liegt der Durchschnitt bei 154 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in den alten Bundesländern sogar bei 294 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Hierin sehen wir Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, um durch strukturelle Verbesserungen und wirtschaftliche Ressourcen, die vorhanden sind und die genutzt werden können, Verbesserungen zu erzielen, ohne dass es zu Qualitätseinbußen im Rettungsdienst kommt. Das unterstreiche ich ganz dick; denn die Qualität des Rettungsdienstes muss für die Bevölkerung auch in Zukunft dauerhaft gewährleistet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse für Gesundheit und Soziales sowie für Inneres. - Danke.
Danke, Frau Dr. Kuppe. - Bevor wir in die Debatte der Fraktionen eintreten, hat seitens der Landesregierung der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley um das Wort gebeten. Bitte sehr.
wenn eben jene Partei, die acht Jahre lang an der Regierung war und im Bereich des Rettungsdienstes nichts ändern konnte,
Ich muss dazu sagen, dass die mediale Begleitung Ihres Entwurfs nicht schlecht war, dass sie, gespickt mit Nebelkerzen und Teilwahrheiten, auch einen ganz guten Eindruck erweckt hat. Aber wenn man ins Detail geht, ist doch das eine oder andere deutlich zu hinterfragen.