Protocol of the Session on November 20, 2003

Herr Minister, ich habe eine Zusatzfrage. In der Stadtratssitzung wurde von einem Stadtrat - es war der Stadtrat Herr Veil - gesagt, er habe mit Ihnen persönlich gesprochen und Sie hätten in Bezug auf den Lehrstuhl „Nachwachsende Rohstoffe“ ein Zusage gegeben. - Stimmt das so?

Nein, Herr Bischoff, es kann sich nur um ein Missverständnis handeln. Es passiert relativ oft, dass es, wenn man Aufgeschlossenheit und Gesprächsbereitschaft für ein solches Anliegen signalisiert, schnell als unmittelbare Zusage gewertet wird. Ich habe meine Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber die Errichtung, die Denomination und auch die Besetzung von Lehrstühlen fallen in die Autonomie der Hochschulen.

Die Tatsache, dass ich am Ende den Ruf ausspreche, ist zwar die andere Seite der Medaille; aber wenn der Fachbereich ein solches Konzept entwickelt und es schlüssig in die Hochschulstrukturplanung einpasst,

dann würde ich keinen Grund sehen, mich gegen diese Professur auszusprechen. Die Entscheidung kann ich jedoch nicht so zugesagt haben, als sei sie bereits getroffen worden.

Besten Dank, Herr Minister.

Als nächster Fragestellerin erteile ich der Abgeordneten Frau Renate Schmidt das Wort. Sie stellt Frage 8 zum Thema „Finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen durch die Einführung des Grundsicherungsgesetzes“. Bitte sehr, Frau Schmidt.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Landkreistag beklagt in seiner Pressemitteilung vom 4. September 2003, dass das Land lediglich die vom Bund im Rahmen der Kostenerstattung bereitgestellten Mittel weiterleitet. Die Einsparungen auf Landesseite aufgrund der Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte, Grundsicherungsleistungen auch an Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu zahlen, werden aber nicht an die Kommunen weitergereicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Landesregierung anhand der vorliegenden Anträge auf Grundsicherung die Mehrkosten für die Landkreise und kreisfreien Städte ein?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Berechnung des Landkreistages, dass die im Haushaltsplanentwurf 2004 eingestellten Mittel lediglich einen Teil der zu erwartenden Mehrkosten der Kommunen decken?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schmidt. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Frau Abgeordneten Schmidt möchte ich wie folgt beantworten.

Zu 1: Die Landesregierung kann gegenwärtig keine konkrete Einschätzung zu den Mehrkosten der Landkreise und der kreisfreien Städte abgeben, da erst ein Teil dieser großen Zahl von Anträgen bearbeitet werden konnte. Auch aufgrund des späten In-Kraft-Tretens des Gesetzes liegen derzeit noch keine abschließenden Ergebnisse vor.

Konkrete Angaben werden also erst nach dem Abschluss der Erhebungen durch die kommunalen Spitzenverbände erfolgen. Eine eigene Erhebung durch die Landesregierung ist nicht geplant, da die Aufgaben nach dem Grundsicherungsgesetz zum eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte gehören.

Zu 2: Die Landesregierung bewertet die Aussagen des Landkreistages als richtig, dass mit den in den Haushaltsplanentwurf 2004 eingestellten Mitteln lediglich ein Teil der zu erwartenden Mehrkosten der Kommunen gedeckt werden kann. Bereits bei der Zustimmung des Bundesrates mit der damaligen Mehrheit der SPD

regierten Bundesländer war bekannt, dass mit den vom Bund erstatteten Mitteln in einer Gesamthöhe von 409 Millionen € nicht die Mehrkosten der Kommunen kompensiert werden können.

Die Bundeserstattung soll nur die durch den beschränkten Rückgriff auf unterhaltsverpflichtete Kinder bzw. Eltern eintretenden zusätzlichen Belastungen der Kommunen ausgleichen. Der ansonsten bedingte Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher wird ebenso wie der erhöhte Verwaltungsaufwand nicht ausgeglichen.

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Rothe zu beantworten? - Herr Rothe, bitte sehr.

Eigentlich haben wir nachher noch eine Debatte zu diesem Thema allgemein, aber bitte schön.

Vielen Dank. Sind Sie in der Lage, eine Aussage zu den Einsparungen zu treffen, die das Land bei der überörtlichen Sozialhilfe erzielt?

Das Land hat bislang noch keine Einsparungen erzielt, weil die Landkreise gegenwärtig noch in der Antragsbearbeitung sind. Es gibt also nur Schätzungen. Das Gesetz trat erst im März in Kraft. Dann kamen die Anträge. Diese wurden relativ spät abgearbeitet, sodass beim Land als Träger der überörtlichen Sozialhilfe gegenwärtig noch die vollen Kosten auflaufen. Wegen der überplanmäßigen Ausgaben wurde auch im Finanzausschuss ein Bericht gegeben. Wir haben noch keinerlei Einspareffekte für das Land zu verzeichnen, werden aber das gesamte Thema sehr wohl gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal erörtern, wenn Einsparungen eintreten.

Es gibt eine zweite Zusatzfrage. - Bitte, Herr Rothe.

Herr Minister, sind Sie bereit, zuzugestehen, dass die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt - nach meiner Kenntnis sind es 10,5 Millionen € für Sachsen-Anhalt -, die Differenz zwischen dem bisherigen Sozialhilfeaufwand und dem Grundsicherungsniveau abdecken, sodass es sich im Übrigen um ein Problem des Ausgleichs zwischen den Kosten, die den Landkreisen zusätzlich entstehen, und den Mitteln, die das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe einspart, handelt?

Ich habe in meiner Antwort bereits gesagt, dass die Kostenerstattung durch den Bund nicht ausreichend ist, weder in Bezug auf den größeren Bezieherkreis noch in Bezug auf den erhöhten Verwaltungsaufwand. Im Bundesrat wurde aber bereits damals festgestellt, dass der Bund hiermit wiederholt zulasten der Landkreise ein Gesetz erlassen hat.

(Zustimmung von Herrn Schröder, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Als nächster Fragestellerin erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Helga Paschke das Wort. Sie stellt Frage 9 zum Thema „Fördermittelbereitstellung Stadtumbau“. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.

Der Stadtumbau und der Abriss von nicht mehr benötigtem Wohnraum ist und bleibt eine der wichtigsten städtebaulichen Aufgaben der nächsten Jahre. Die Situation vieler sachsen-anhaltischer Kommunen ist von stetig steigendem Wohnungsleerstand gekennzeichnet. Nachteilig bemerkbar macht sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen.

Das gegenwärtige Prozedere des Stadtumbauprogrammes ist dem Bedarf der Kommunen und ihrer Wohnungsunternehmen nicht gewachsen. Die Fördermittelbereitstellung erfolgt zu spät; die Wohnungsunternehmen haben keine verlässlichen Planungsgrundlagen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um für die Wohnungsunternehmen langfristige und verlässliche Planungsgrundlagen zu schaffen?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der Regierungspräsidien bei der Ausreichung der Fördermittelbescheide ein?

Danke, Frau Dr. Paschke. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Karl-Heinz Daehre erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die langfristigen und verlässlichen Planungsgrundlagen sind in die nunmehr 44 Stadtentwicklungskonzepte eingeflossen, deren Fortschreibung ein permanenter Prozess der Anpassung sowohl an den Umsetzungsstand des Stadtumbaus als auch an sich verändernde Rahmenbedingungen ist.

Zusätzlich werden mit den Kommunen - das bezieht sich nur auf Sachsen-Anhalt -, die sich dazu bereit erklären, Zielvereinbarungen abgeschlossen. Mithilfe dieser Zielvereinbarungen soll ein Anreiz geschaffen werden, der die Bereitschaft der Kommunen erhöhen soll, sich im Stadtumbau zu engagieren.

Mit dem Bund werden konstruktive Gespräche mit dem Ziel geführt, die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung früher als bisher üblich abzuschließen. Ich füge hinzu, dass das Land Sachsen-Anhalt den vom Hohen Haus beschlossenen Anteil der Mittel für den Bereich Abriss schon in der Mitte des Jahres zur Verfügung gestellt hat, noch bevor der Bund seine Mittel zur Komplementärfinanzierung bereitgestellt hat.

Unter dem Strich ist eines wichtig, nämlich dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die von allen 16 Ländern unterschrieben werden muss - das macht die Sache nicht einfacher -, vom Bund eher

vorgelegt wird, damit wir nicht warten müssen, bis alle 16 Länder unterschrieben haben. Wir haben angeregt, eine Differenzierung in der Weise zu ermöglichen, dass nur die Unterschriften der fünf ostdeutschen Länder dazu benötigt würden. Das wird vom Bund im Moment abgelehnt.

Zu 2: Ich kann Ihnen versichern, dass ich die Arbeit der Regierungspräsidien als gut einschätze. Ich füge aber hinzu, dass sich aufgrund der Umzugsaktionen, die mit der Bildung des Landesverwaltungsamtes zusammenhängen, in den nächsten Wochen möglicherweise einige Probleme ergeben könnten. Aber generell kann ich die Arbeit als gut einschätzen.

Herr Minister, es gibt eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Paschke.

Ich habe es schon gesehen. Herr Präsident, selbstverständlich beantworte ich sie.

Herr Minister, Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung aller 16 Bundesländer relativ spät kam und dass dadurch auch die Ausreichung sehr spät erfolgte. Ich habe dennoch die Frage, ob es den Tatsachen entspricht, dass eine erneute Verzögerung dadurch zustande kam, dass Ihr Ministerium in den laufenden Prozess der Fördermittelbewilligung noch einmal eingegriffen und das Prozedere umgestellt hat. Entspricht es den Tatsachen, dass sozusagen die Regierungspräsidien dann - ich sage es einmal so - von null anfangen und erneut ihre Bewilligungen umstellen mussten?

Frau Abgeordnete, ich höre zum ersten Mal, dass dieser Fall eingetreten sein soll. Ich werde dieser Sache nachgehen, wenn es so gewesen ist. Aber wir könnten uns vielleicht einmal darüber verständigen, welches konkrete Beispiel, welche Stadt es betrifft. Ansonsten zahlen wir die Fördergelder an die Städte aus und die Städte entscheiden darüber, wer die Mittel bekommt.

Zur Vervollständigung der Antwort, weil es mit der finanziellen Situation der Kommunen zusammenhängt, Folgendes: Für den Abriss brauchen die Kommunen kein eigenes Geld dazuzugeben. Das machen Bund und Land gemeinsam; da sind die finanziellen Mittel vorhanden. Bei der Aufwertung müssen wir uns mit der Drittelfinanzierung auseinander setzen und da gibt es Probleme.

Aber ich bin gern bereit, dieser Sache nachzugehen und zu prüfen, ob da noch einmal eine Umkehr erfolgt ist, was ich im Moment jedenfalls nicht beantworten kann. Aber vielleicht können Sie mir im Nachhinein noch sagen, um welche Stadt es sich handelt. - Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Burggymnasiums Aken.

(Beifall im ganzen Hause)

Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe, normalerweise werden die Antworten bei Abwesenheit des Fragestellers zu Protokoll gegeben. Aber da wir gut in der Zeit liegen, räume ich Ihnen die Möglichkeit ein, die Frage 6 zum Thema „Bildungspolitik kontra Sozialpolitik“ jetzt noch zu stellen. Bitte sehr.

Ich bedanke mich sehr herzlich, Herr Präsident. - In der „Volksstimme“ vom 7. November 2003 forderte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Eva Feußner, bei der Haushaltsaufstellung radikal umzudenken und Schwerpunkte unter anderem in der Bildungspolitik zu setzen. Dazu sollen Finanzmassen aus Bereichen umgelenkt werden, in denen ihrer Meinung nach viele Mittel in ineffizienter Weise eingesetzt werden, vor allem im Sozialhaushalt und „anderen subventionierten Haushalten“. Sie fordert alle auf, somit auch die Landesregierung, die notwendigen Antworten zu geben.