Protocol of the Session on October 24, 2003

Meine Damen und Herren! Mit der nun erfolgten Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung verbinde ich die Hoffnung auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenates des Landes Sachsen-Anhalt durch das Parlament, um die Grundlage für die baldige Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums zu schaffen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister, für die Einbringung. - Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Gebhardt für die PDS-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Wir haben uns als PDS - wie es der Kultusminister eben auch schon betont hat - im Rahmen des fraktionsübergreifenden positiven Votums im Zusammenhang dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP für die Errichtung eines solchen Senats ausgesprochen. Wir haben im Ausschuss darüber sehr sachlich und inhaltlich diskutiert und hatten dazu auch eine sehr interessante Anhörung.

Das hat uns nur in unserer Ansicht bestätigt, dass ein solcher Kultursenat sinnvoll sein kann. Ich möchte hier nicht die Detailpunkte des Gesetzentwurfes nennen. Ich denke, dass es sinnvoller ist, wenn wir im Ausschuss in die Details einsteigen und am Gesetzentwurf entlang diskutieren.

Nur zu einem Punkt möchte ich etwas anmerken. In § 3 des Gesetzentwurfes, in dem es um die Zusammensetzung des Senates geht, ist davon die Rede, dass Repräsentanten des kulturellen Erbes Sachsen-Anhalts im Kultursenat sitzen sollen. Ich habe einmal den Test gemacht und habe ein paar Leute gefragt: Wer ist für euch ein Repräsentant des kulturellen Erbes Sachsen-Anhalts? Ich habe natürlich nicht erwähnt, dass die in den Kultursenat berufen werden sollten. Als Antwort kamen die Namen Bach, Händel, Schütz, Telemann.

(Heiterkeit bei der PDS, bei der CDU und bei der SPD)

Das würde mit Sicherheit etwas schwierig werden. Man müsste noch lebende Repräsentanten des kulturellen Erbes des Landes finden. Es ist bedauerlich, dass die wichtigen Personen, auf die wir uns berufen, schon tot sind. Es ist aber an dieser Stelle nicht zu ändern. Da hilft kein Antrag und auch kein Gesetz.

Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seitens der PDS, ähnlich wie bei dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, auch zu dem Gesetzentwurf eine sachliche und konstruktive Debatte führen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Gebhardt. - Für die FDPFraktion wird der Abgeordnete Herr Kehl sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung stellt uns das Gesetz über Errichtung des Kultursenates für Sachsen-Anhalt vor. Ich freue mich ganz besonders, dass wir dieses Gesetz nun aktuell in der ersten Lesung diskutieren können, weil es doch eines der beiden großen Ziele der CDU und der FDP für diese Legislaturperiode in der Kulturpolitik ist und wir damit schon ein ganzes Stück weiter sind.

(Herr Kühn, SPD: Und was sind die anderen gro- ßen Ziele?)

- Die alle jetzt aufzuzählen, Herr Kühn, das würde den Rahmen sprengen. Das sind so viele und so großartige Ziele, dass das jetzt nicht ginge.

(Frau Budde, SPD: Es reichen ja ein paar! Zählen Sie mal fünf auf!)

Außerdem wollen wir jetzt nur über die Kultur sprechen.

Ich hoffe, dass genauso wie im Ausschuss auch in diesem Hause eine breite Unterstützung für den Kultursenat zu finden ist. Wir hoffen, dass langfristig die Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt durch ihn mit geprägt werden kann. Auch bei wechselnden Mehrheiten im Landtag muss der Kultursenat seine Arbeit unparteiisch fortführen können.

Der Kultursenat wird nach den Vorstellungen der Landesregierung in zwei Richtungen wirken: nach innen, ins Land, also gegenüber Landesregierung und Landtag, und auch nach außen als Botschafter der Kultur unseres Landes innerhalb des Bundes und europaweit. Damit er nicht ein schlichtes Verlautbarungsorgan der Landesregierung wird, soll er von dieser Regierung unabhängig sein, von wem auch immer die Regierung gestützt wird.

Diesem Ziel wird beispielsweise dadurch Rechnung getragen, dass sich die Mitglieder des Senates künftig nach der Konstituierung im Prinzip selbst personell erneuern können. Damit folgen wir einer Forderung, die in der sächsischen Regelung realisiert worden ist und die wir auch im Ausschuss als sinnvoll betrachtet haben.

Als Landtag von Sachsen-Anhalt können wir den Senat nur auf den Weg bringen und ihm eine grundsätzliche Aufgabenbeschreibung mitgeben. Ob und wie die Arbeit dann stattfindet, hängt von den Akteuren und den Mitgliedern selbst ab, von ihrem guten Willen und von ihrer Bereitschaft, sich zu engagieren. Wenn - wie ich überzeugt bin - die Idee des Senates aufgeht, werden wir ein Gremium geschaffen haben, das die Leitlinien der Kulturpolitik im Land Sachsen-Anhalt über Jahre hinaus mitbestimmen kann und von den Unwägbarkeiten der Tages- und Finanzpolitik ein Stück weit unabhängig ist.

Meine Damen und Herren! Ein Land wie Sachsen-Anhalt mit einer derart breiten und wertvollen Kultur kann durch einen aktiven Kultursenat, der unabhängig ist und doch eng mit der Politik zusammenarbeitet, eine enorme Ausstrahlung erreichen. Der Minister hat es bereits angedeutet und ich unterstreiche es: Nicht nur die Koalitionsparteien von CDU und FDP haben sich im Vorfeld ausführlich Gedanken gemacht, sondern der gesamte Ausschuss mit allen Fraktionen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Kehl. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Reck sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich ein richtig guter Gesetzentwurf dieser Landesregierung!

(Zustimmung bei der FDP - Herr Schomburg, CDU: Immer gut!)

Die SPD-Fraktion wird natürlich mit Freude diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen und sich dann konstruktiv an den Beratungen beteiligen.

Wir sind uns sicher - Herr Minister, da teilen Sie sicherlich unsere Ansicht -: Die Wirksamkeit des Senates hängt von seiner Zusammensetzung ab. Wie finden wir die Menschen, die in diesem Senat das Land SachsenAnhalt im Bereich der Kultur voranbringen? Das wird un

sere Hauptaufgabe sein und darüber sollten wir streiten, aber streiten mit dem Ziel, uns zu verständigen.

Ich habe noch eine weniger ernste Bemerkung. Der Senat im antiken Rom war auch das offizielle Beratungsgremium des römischen Staates. Das waren 100 Leute, die alle reich sein mussten. Sie hatten aber ein äußeres Zeichen ihrer Würde. Sie hatten einen roten Senatorenschuh. Den konnten sie sich zu Hause - Schränke gab es nicht - auf das Podest stellen. Einen roten Senatorenschuh! Die Farbe rot ist natürlich für uns Sozialdemokraten ein Anreiz, darüber nachzudenken, ob wir so etwas nicht auch hinkriegen. Natürlich, mit rot und für Sachsen-Anhalt - -

(Zuruf von Herrn Schröder, CDU)

Für Sachsen-Anhalt fallen uns zu dem Wort „rot“ einige Begriffe ein: der PDS vielleicht die roten Socken und der CDU die rote Laterne, uns die rote Fahne.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS)

Wir sollten darüber nachdenken, ob wir so etwas nicht auch hinkriegen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss; wir stimmen der Überweisung zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Reck. - Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Schomburg sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie jetzt eine weitere kabarettistische Einlage fordern, muss ich Sie enttäuschen. Ich möchte dieses Thema doch mit Ernst und in Kürze behandeln.

Es gab bereits eine ausführliche Diskussion zu der Gesetzesvorlage. Somit können wir eigentlich relativ entspannt in die Diskussion über den Gesetzentwurf der Landesregierung gehen. Ich teile natürlich die Einschätzung der Opposition, dass es sich hierbei um einen sehr guten Entwurf der Landesregierung handelt.

(Zuruf von Herrn Kühn, SPD)

Ich denke, der einstimmige Auftrag an die Landesregierung hat diese beflügelt, uns solch einen guten Entwurf zu präsentieren.

Die Vorstellungen der CDU finden sich im Entwurf wieder. Somit freue ich mich auf eine anregende Diskussion und beantrage hiermit die Ausschussüberweisung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Schomburg. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein.

Einer Überweisung steht nichts im Wege. Soll außer dem Ausschuss für Kultur und Medien noch ein anderer Ausschuss beteiligt werden? - Das ist nicht der Fall. Dann entfällt die Abstimmung über einen federführenden Ausschuss. Wer also mit der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien einverstanden ist, den bitte

ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in den Kulturausschuss überwiesen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 14 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - 2 BvF 1/03

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1070

Berichterstatter wird der Abgeordnete Herr Wolpert sein. Bitte sehr.