Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgerichtsverfahren betrifft das Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002. Antragsteller sind die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg, die Staatsregierung des Freistaates Bayern, der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die Landesregierung des Saarlandes, die Sächsische Staatsregierung und die Landesregierung des Landes SachsenAnhalt.
Gegenstand des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes sind die Überführung von Bachelor- und Master-Studiengängen in das Regelangebot von Hochschulen, die Verpflichtung zur Bildung verfasster Studentenschaften an allen Hochschulen, die grundsätzliche Studiengebührenfreiheit eines Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie eines Studiums in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, und die Ergänzung der im Fünften Hochschulrahmengesetz - -
Nach der Auffassung der Antragsteller ist das Gesetz mangels Zustimmung im Bundesrat nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und deshalb als Ganzes mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Daneben wird Artikel 1 Nrn. 3 und 4 des Gesetzes die Bundeskompetenz abgesprochen. Insbesondere fehle es an der Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung. Damit habe der Bund die Grenzen seiner Rahmengesetzgebungskompetenz überschritten.
Meine Damen und Herren! Ich sehe, dass in Anbetracht des gelben Vogels, der dort im Raum schwebt, die Aufmerksamkeit ein wenig eingetrübt ist, und ich komme zum Schluss.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 8. Oktober 2003 mit dem mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 23. September 2003 bekannt gegebenen Bundesverfassungsgerichtsverfahren befasst und einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, keine Stellungnahme abzugeben.
Danke, Herr Abgeordneter Wolpert, für die Berichterstattung. - Es war vorgesehen, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte durchzuführen. Wir treten somit gleich in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1070 ein.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das tut niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Zeitplan sind für diesen Tagesordnungspunkt 20 Minuten vorgesehen. Ich verspreche Ihnen, dass ich nicht so lange brauchen werde.
Der Landesrechnungshof erfährt regelmäßig öffentliches Interesse, wenn er sich mit Dingen beschäftigt wie überteuerten Polizeisportschuhen oder Motorrädern oder was es sonst noch so gibt. Dieses Interesse ist aber immer nur punktuell und ebbt sehr schnell wieder ab.
Dauerhaftes Interesse findet der Landesrechnungshof mit seinen Berichten allerdings bei den Mitgliedern des für die Rechnungsprüfung zuständigen Unterausschusses des Finanzausschusses. Wir beschäftigen uns dort mit so prickelnden Themen wie uneffizienten Referatsstrukturen, Mängeln bei Vergabeverfahren, unausgelasteten oder schlecht ausgelasteten Fortbildungseinrichtungen usw. Die Beschäftigung mit diesen Themen ist notwendig, um Beschlüsse wie den heutigen fassen zu können, nämlich die Entlastung einer Landesregierung für ein Wirtschafts- und Haushaltsjahr.
Die Arbeit im Unterausschuss ist geprägt von Beharrlichkeit, Sachlichkeit und Konstruktivität. Ich möchte den Mitgliedern des Unterausschusses ebenso wie dem Landesrechnungshof dafür ausdrücklich danken. Auch die Regierung ist erkennbar und dankenswerterweise stetig um Vervollkommnung bemüht.
- Vollkommenheit kann man nie erreichen. Insofern bemüht sie sich um Vervollkommnung. Ich kann ihr dafür nur wünschen, dass sie etwas mehr freudvolles Engagement bei der Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss erkennen ließe.
Wir haben uns mit dem Bericht des Landesrechnungshofs zum Wirtschafts- und Haushaltsjahr 2001 beschäftigt. Manches ist offen geblieben; Sie finden das unter Punkt 4 der Beschlussempfehlung. Das meiste ist jedoch erledigt worden. Insofern konnten wir als Unterausschuss dem Finanzausschuss die Entlastung empfehlen. Der Finanzausschuss hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und empfiehlt nun seinerseits dem Hohen Haus, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke.
Danke, Herr Abgeordneter Bönisch. - Es war vereinbart worden, dass hierzu keine Debatte geführt wird.
Daher treten wir gleich in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1099 ein. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.
Bevor wir fortfahren, habe ich die Freude, die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern der berufsbildenden Schulen Magdeburg hier recht herzlich zu begrüßen. Seien Sie willkommen!
Einbringerin des Antrages der PDS-Fraktion ist die Abgeordnete Frau Ferchland. Bitte sehr, Frau Ferchland.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Betrachten wir die Veränderungen in der Gesellschaft, einer zunehmend globalen Gesellschaft, wird offensichtlich, welche Herausforderungen in der Politik, insbesondere in der Bildungspolitik, zu bewältigen sind.
Wir registrieren immer kürzer werdende Halbwertzeiten des Wissens. Dabei wird das Wissen jedoch infolge moderner Informations- und Kommunikationstechnologien schneller und umfassender verfügbar.
Wir sehen in der Wirtschaft immer kürzere Produktionszyklen und immer größere Produktivitätssprünge. Die Arbeitsorganisation verändert sich. Demografische Veränderungen führen zu einem Anpassungsdruck. Die Qualitätsstruktur der Wirtschaft wird sich weiter in Richtung höher qualifizierter Tätigkeiten verändern.
Es liegt auf der Hand, dass unser Bildungssystem auf diese Veränderungen reagieren muss. Tatsächlich sind wir da auch schon mitten in einer Bildungsdebatte. Bundespräsident Johannes Rau hat in diesem Zusammenhang auf dem ersten Kongress des Forums „Bildung“ in Berlin sogar von einer Bildungsreform gesprochen. Es ist richtig, die bestmögliche Bildung und Ausbildung gibt jungen Menschen das Rüstzeug mit, um ihren Weg ins Leben zu finden, Chancen wahrzunehmen und sich in der noch unübersichtlich wirkenden Informationswelt und auch -flut zurechtzufinden.
Sicherlich, es bleibt die Aufgabe der Politik, allen Jugendlichen Wissen, Sozial- und Methodenkompetenzen zu vermitteln. Es geht um ein lebenslanges Lernen und darum, Informationstechnologien und die Herausforderungen der Arbeitswelt für sich konstruktiv zu nutzen.
Zwar wird es immer Jugendliche geben, die das ganz ohne Probleme bewältigen. Soziale Gerechtigkeit heißt aber auch, unser Bildungssystem so einzurichten, dass der Einzelne unabhängig von Herkunft und Begabung die Chance hat, seine Fähigkeiten zu entwickeln, die Zukunft mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.
Für mich ist es deshalb nicht akzeptabel, wenn in der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen immer noch 12,6 %, also 1,6 Millionen junge Erwachsene, ohne Berufsabschluss bleiben. Den allgemein bildenden Schulen wachsen insoweit besondere Aufgaben zu, da Jugendliche ohne Schulabschluss besondere Schwierigkeiten haben. Diese jungen Menschen dürfen nicht zu den Verlierern der Zukunft werden.
Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen sind sehr viele Anforderungen an die Schule hinsichtlich ökonomischer Bildung, Betriebspraktika für Lehrerinnen und Lehrer, neuer Informationstechniken und vielem mehr formuliert worden. In den letzten Wochen sind vermehrt Berichte in den Tageszeitungen aufgefallen, die sich mit der mangelnden Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf das Berufsleben beschäftigen. Mit unterschiedlichen Nuancen weisen alle Akteure darauf hin, dass es den Jugendlichen an Wissen über die Berufswelt mangelt, auf das sie schließlich auch in der Schule vorbereitet werden sollen.
Gleichzeitig werden Vorschläge gemacht, wie man den beschriebenen Mängeln begegnen könnte. So soll das Fach Wirtschaft oder Technik als eigenständiges Unterrichtsfach an allgemein bildenden Schulen verankert werden. Wie und mit welchen konkreten Inhalten dies geschehen soll und welche Fächer dafür wegfallen sollen, wird offen gelassen oder ist selbst unter den Befürwortern strittig.