Protocol of the Session on October 24, 2003

(Zuruf von Frau Fischer, Leuna, SPD)

Frau Seifert, es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Dirlich. Würden Sie diese auch noch beantworten?

Nein, Frau Dirlich, sie beantwortet keine Frage mehr. - Dann hat Frau Abgeordnete Ferchland, die Gelegenheit, Schlussbemerkungen zu machen. Sagen Sie bitte auch, ob Sie die Überweisung des Antrages wünschen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Seifert, wir alle sind gewählt worden, um die Landesregierung zu kontrollieren. Ich glaube, das lasse ich einfach einmal so stehen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Nächste: Frau Wybrands, Sie haben natürlich Recht, wir haben in der ersten Haushaltsberatungsrunde über die Frauenkommunikationszentren gesprochen, aber nur im Zusammenhang mit der Frage, welche Zuschüsse weiterhin gewährt werden und welche nicht. - Frau Wybrands, hallo, ich rede gerade mit Ihnen. - Wir haben nicht über die inhaltliche Ausstattung gesprochen. Wir haben auch nicht darüber gesprochen, welche Strukturen demnächst bei den Frauenzentren angelegt werden. Wir haben auch nicht über Punkt 3 unseres Antrages gesprochen, inwieweit die Landesregierung in der Gleichstellungspolitik die Frauenzentren einbezieht.

Das sind Sachen, die wir gern im Ausschuss hätten diskutieren wollen. Das ging im Rahmen der ersten Haushaltsberatungsrunde nicht richtig. Das wird auch im Rahmen der zweiten Haushaltsberatungsrunde nicht gehen. Darum hatten wir gedacht, dass wir auf der Grundlage dieses Antrages in den Ausschüssen noch einmal diskutieren könnten.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Anfang.

(Heiterkeit)

- Am Ende. - Aber machen Sie ruhig, Frau Wybrands.

Ich würde Sie alle aber bitten, doch etwas leiser zu sein. Das gilt auch für die linke Seite der Regierungsbank.

Danke schön. Hier liegt ein CDU-Kugelschreiber. Das hat mich ein bisschen irritiert. Aber bitte.

Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie sich daran erinnern können, dass ich mich zum Beispiel dafür eingesetzt habe, dass die Frauenzentren, die sich mit Ausländerfrauen beschäftigen und sie unterstützen, weiter gefördert werden. Das zeigt doch, dass wir auch inhaltlich über dieses Thema gesprochen haben.

Das ist richtig. Sie haben darum ersucht, dass die Landesregierung noch einmal überlegen sollte, ob die Stelle, die wir in Köthen für Frauen haben, die bei uns Hilfe suchen, weiterhin gefördert wird. Aber es gab dazu keine Antwort der Landesregierung, geschweige denn aus dem Ministerium. Das muss man auch dazu sagen, weil das auch nicht in diesen Rahmen passt.

Zum anderen sprachen Sie, Frau Wybrands, davon, dass Sie mit der Neustrukturierung eine Anpassung an die Bedürfnisse von Frauen in diesem Land erwirken

wollen. Ich sage Ihnen aber auch Folgendes: Dort, wo Frauen in den letzten zehn Jahren gewirkt haben und gemeint haben, dass es dort ein Bedürfnis nach einem Frauenzentrum gibt, gibt es Frauenzentren.

(Zustimmung von Frau Fischer, Leuna, SPD)

Die Frauen, die vor zehn Jahren aktiv und engagiert gearbeitet haben - ich selbst habe vor zehn Jahren in Magdeburg ein Frauenhaus und ein Frauenzentrum gegründet -, die haben sich engagiert dafür eingesetzt und auch ein Frauenzentrum gegründet.

(Zustimmung von Frau Fischer, Leuna, SPD)

Zum Schluss möchte ich gern noch etwas vorlesen, weil der Minister und auch die Koalitionsfraktionen der Meinung sind, dass dieser Antrag nicht notwendig sei. Der Minister hat das ja in seiner uns bekannten lapidaren Art auch so erklärt. Ich lese eine Pressemitteilung vom 13. Oktober vor. Darin steht:

„Geht es nach dem Willen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes SachsenAnhalt, wird es im kommenden Jahr in Halle kein Frauenzentrum mehr geben. In einem knapp einseitigen Schreiben an den halleschen Courage e. V., an die ‚Weiberwirtschaft’ und an das Frauenkommunikationszentrum Halle-Süd vor wenigen Tagen heißt es lapidar:

‚Nunmehr teilen wir Ihnen mit, dass wir Sie in den kommenden Jahren nicht mehr fördern werden.’ Darüber hinaus wird den betroffenen Einrichtungen dringend empfohlen, sämtliche Miet- und Arbeitsverträge zum 31. Dezember zu kündigen.“

Weiter heißt es:

„Die geplante Schließung der Zentren spricht von einer beispiellosen Missachtung des Engagements, der Arbeit und der Bedürfnisse von Frauen und würde in Halle zu einem Vakuum führen, das von einigen Einrichtungen und Institutionen nicht ausgefüllt werden kann.

Dass es im Jahr 2004 zu weiteren Mittelstreichungen im Bereich der in den letzten Jahren ohnehin schon von massiven Kürzungen betroffenen Frauenkommunikationszentren kommen wird, wurde seitens der Landesregierung in den letzten zwölf Monaten immer wieder betont.“

Allerdings hieß es noch am 11. September 2003 in einem Schreiben des Ministeriums an alle Frauenzentren in Halle, dass sie im Laufe des Jahres weiter gefördert würden, dass sie ihre Anträge bitte einreichen möchten und es ihnen für die weitere frauenpolitische Arbeit viel Erfolg wünsche.

„Damit nicht genug. In dem jüngsten Schreiben des Ministeriums ist außerdem zu lesen, dass ‚grundsätzlich ein Landesinteresse daran besteht, Frauenkommunikationszentren weiterzuführen’. Deshalb werde ein Kriterienkatalog für ein Auswahlverfahren erarbeitet, an dem sich auch die halleschen Frauenzentren beteiligen könnten. Aussagen dazu, wann dieses Auswahlverfahren stattfinden bzw. warum die halleschen Einrichtungen erst geschlossen und dann wiedereröffnet werden sollen, ist das Ministerium bisher schuldig geblieben.“

Ich denke, dieser Pressemitteilung des „Frauenpolitischen Runden Tisches“ vom 13. Oktober dieses Jahres

ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich bitte Sie deswegen trotzdem, unserem Antrag direkt zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Wir haben damit die Debatte beendet und treten nun in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1097 ein. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden.

Damit kommen wir zur Direktabstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 23 ist beendet.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Kultursenates des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1095

Einbringer seitens der Landesregierung ist der Kultusminister Herr Professor Dr. Olbertz. Herr Professor Dr. Olbertz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als im Dezember 2002 in diesem Hause die erste Beratung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP auf Errichtung eines Kultursenates des Landes stattfand, war in der diesbezüglichen Debatte bereits ein grundsätzliches, hier sogar ein fraktionsübergreifendes, Einvernehmen zur Berufung dieses Gremiums zu bemerken.

Dementsprechend haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien, in den der Antrag überwiesen wurde, in insgesamt drei Sitzungen ausführlich mit den geplanten Aufgaben eines zu errichtenden Kultursenates beschäftigt und haben dazu unter anderem den Präsidenten des sächsischen Kultursenates angehört.

Im Ergebnis der Befassung hat der Ausschuss einstimmig für eine unveränderte Einbringung des ursprünglichen Antrages in den Landtag plädiert. Diese Beschlussempfehlung hat der Landtag in seiner 19. Sitzung am 15. Mai dieses Jahres einstimmig angenommen.

Nun legt die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zum Kultursenat vor. Mit dem Kultursenat soll ein Gremium geschaffen werden, das den kulturellen und den kulturpolitischen Diskurs im Land inspiriert und die Bedeutung von Kultur für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts noch deutlicher herausstellt. In diesem Sinne verbindet sich mit der Implementierung des Senats die Erwartung, dass dieser sowohl dem Landtag als auch der Landesregierung gegenüber Vorschläge zu grundlegenden kulturpolitischen Fragestellungen unterbreitet und auch die Förderpolitik des Landes im Ganzen beratend begleitet.

Nicht zuletzt ist beabsichtigt, dass die Mitglieder des Senats eine Rolle als kulturelle Botschafter Sachsen-An

halts über die Landesgrenzen hinaus übernehmen, indem sie dazu beitragen, das Profil und die nationale, aber auch die internationale Wahrnehmung dieses interessanten Kulturlandes zu schärfen.

Der Kultursenat des Landes soll ein von Politik und Verwaltung unabhängiges Gremium darstellen. Dies ist selbstverständlich Voraussetzung für eine produktive und - durchaus auch gewollt - kritische Tätigkeit. Über die Ergebnisse seiner Arbeit soll der Kultursenat dem Kultusministerium regelmäßig einen Bericht vorlegen.

Mit zehn Mitgliedern stellt der Kultursenat ein eher kleines, überschaubares Gremium dar. Die Mitglieder sollen Persönlichkeiten sein, die der kulturellen Landschaft Sachsen-Anhalts verbunden sind, ohne dass sie zwingend in Sachsen-Anhalt leben oder hier kulturelle Einrichtungen leiten. Im Gegenteil, ich plädiere weiterhin für die Einbeziehung von externem Sachverstand und möchte wiederholen, was ich im Dezember 2002 an dieser Stelle schon einmal gesagt habe: Nur wenn wir den Senat als weltläufiges Gremium unabhängiger Größen des deutschen und internationalen Kulturlebens ansehen, werden daraus auch neue Ideen und Perspektiven für die kulturelle Entwicklung des Landes erwachsen.

Erste namentliche Vorschläge liegen aus meinem Hause vor. Wir haben uns ja auch darauf verständigt, dass die Mitglieder im Einvernehmen zwischen der Landesregierung und dem Ausschuss für Kultur und Medien benannt werden, sodass wir darüber nicht in Streit geraten. Ich habe übrigens auch schon Vorschläge aus den Fraktionen erhalten. Ich denke, wir werden eine ausbalancierte Zusammensetzung hinbekommen, über die wir uns im Ausschuss dann noch einmal abschließend verständigen werden.

Die gleiche, überwiegend positive Resonanz auf das Vorhaben der Errichtung des Senats ist bei der Anhörung auch von den Vertretern der Kultureinrichtungen Sachsen-Anhalts zu erfahren gewesen. Bei der Erarbeitung des Gesetzes wurden Landeseinrichtungen, landesweit tätige Vereine und Verbände sowie Stiftungen des Landes angehört.

Im Ergebnis dieser Anhörung wurde eine Änderung im Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf das Verfahren der Benennung von Mitgliedern des Kultursenates bezieht. Es war aber keine prinzipielle Änderung. Die Amtszeiten mussten so geschoben werden, dass nicht in einem Rhythmus von fünf Jahren sozusagen der gesamte Kultursenat immer wieder neu besetzt werden muss. In der Anfangsphase muss man vielmehr ein Stufenmodell haben, damit eine gewisse konstante personelle Besetzung gesichert ist. - Das ist die einzige Änderung.

Meine Damen und Herren! Mit der nun erfolgten Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung verbinde ich die Hoffnung auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenates des Landes Sachsen-Anhalt durch das Parlament, um die Grundlage für die baldige Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums zu schaffen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.