dem Jahr 1991 durch Klaus von Beyme, einen der profiliertesten Politikwissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, der im Ergebnis dezidiert meinte - ich zitiere -:
Ute Wachendorfer-Schmidt, die sich als Politikwissenschaftlerin intensiv mit der Politikverflechtung im vereinten Deutschland beschäftigt hat, gelangte zu der skeptischen Einschätzung - ich zitiere -:
„Das Drehbuch der Nichteinigung war vorgegeben. Die Bundestagsabgeordneten in der gemeinsamen Verfassungskommission vertraten zentralstaatliche Interessen über Fraktionsgrenzen hinweg. Die Länderinteressen fanden nur ausnahmsweise Berücksichtigung.“
Meine Damen und Herren! Damit dies nicht wieder passiert und wir dieses Mal eine echte Föderalismusreform mit einer klaren Trennung der Aufgaben und Finanzen bekommen, müssen Landtagsabgeordnete für die Sache der Landesparlamente und der Länder in dieser Föderalismuskommission Partei ergreifen können. Ob wir, meine Damen und Herren, noch echte Interventionsmöglichkeiten haben, um die Sechserlösung aufzubohren - die entsprechenden Einsetzungsbeschlüsse werden zurzeit festgeklopft -, weiß ich nicht. Wir sollten aber alle noch verbleibenden Chancen nutzen.
Der Hefeteig, meine Damen und Herren, wird jetzt angesetzt. Damit er aufgeht und wir wirklich etwas gebacken bekommen, müssen sowohl die Zutaten als auch die Bäcker stimmen. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie jetzt für die Sache der Landesparlamente und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Nun bitte die Stellungnahmen der beantragenden Fraktionen. Zunächst hat für die CDU-Fraktion Herr Stahlknecht das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Dr. Spotka, ich habe Ihrer Rede sehr aufmerksam gelauscht und dabei Punkt für Punkt das, was ich sagen wollte, abhaken können.
Ich denke, das war eine umfassende, ja präsidiale Rede, die uns gezeigt hat, dass die Verhandlungen und die Durchsetzung unserer Interessen bei Ihnen in guten Händen sind.
tes einzusetzen. Sie, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz so kurz wie Herr Stahlknecht kann ich es leider nicht machen. Ich bin etwas verwundert darüber - vielleicht täusche ich mich -, dass die Landesregierung das Wort noch nicht ergriffen hat. Ich weiß nicht, ob sie ihren Redebeitrag für einen späteren Zeitpunkt angemeldet hat. Herr Rehberger ist anwesend.
Wie wir der Presse und jetzt auch dem Entwurf eines Antrages zum Einsetzungsbeschluss entnommen haben, werden in dieser Kommission 16 Mitglieder des Bundestages und 16 Mitglieder des Bundesrates stimmberechtigt sein. Erst auf Drängen der Fraktionen der FDP und des Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag eröffnete sich überhaupt die Chance, Ländervertreter in die Kommission zu entsenden. Diese haben jedoch kein Stimmrecht, sondern lediglich ein Antrags- und Rederecht.
Das verwundert mich etwas; denn der Herr Landtagspräsident hat in seiner Rede, die auch ich sehr gut fand, zwar immer wieder gesagt, welche Gespräche er mit dem Bundesratspräsidenten und mit anderen Vertretern geführt hat; er hat aber an keiner Stelle eine Aussage darüber getroffen, wie sich der Bundesratspräsident, wie sich Staatsminister Robra dazu positioniert haben. Das ist für mich der entscheidende Punkt.
Wenn wir uns den Einsetzungsbeschluss ansehen, dann stellen wir fest, dass unter Punkt 6 die Landtage und die kommunalen Spitzenverbände in einen Topf geworfen werden. Ich wage zum einen zu bezweifeln, dass es dem Selbstverständnis der Landtage entspricht, dass die Landtage als gewählte Gremien mit Lobbyvereinigungen - nichts anderes sind die kommunalen Spitzenverbände, die ja keine gewählten Vertreter haben - in einen Topf geworfen werden. Zum anderen, denke ich, wäre es auch dem Bundestag und dem Bundesrat angemessen gewesen, die Landtage zumindest in einen separaten Punkt aufzunehmen.
Ebenso finde ich es etwas erstaunlich, dass die Vertreter der Landtage - im Gegensatz zu den anderen Vertretern - keine Stellvertreter benennen dürfen. Das ist schon ein Problem. Das heißt, wenn ein namentlich benannter Vertreter der Landtage verhindert ist, kann kein Stellvertreter entsandt werden. Das halte ich für ein Problem, weil dadurch aus meiner Sicht die Mitwirkung unnötig eingeschränkt wird.
Ich will es kurz machen. Wir sind uns in allen Inhalten einig. Ich bezweifle allerdings auch, dass wir es in der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit schaffen werden, die betreffenden Dinge zu verändern. Ich sehe nur eine Chance. Ich war acht Jahre lang Mitglied einer regierungstragenden Fraktion, und ich weiß, wie oft wir von unserer Landesregierung - ich sage es einmal so - sehr herzlich gebeten wurden, bestimmte Positionen zu vertreten, die wir nicht unbedingt gut fanden.
Ich bitte Sie, nehmen Sie Ihre Landesregierung in die Pflicht, verpflichten Sie Ihre Landesregierung dazu, im Bundesrat dem Einsetzungsbeschluss nicht zuzustimmen, wenn wir nicht mehr Rechte bekommen. Es wird sicherlich nicht alles machbar sein, aber zumindest ein paar Vertreter mehr und ein Stellvertreterrecht müssen drin sein.
Ich kann mir, auch angesichts des Artikels über den Ministerpräsidenten, der heute in der „Zeit“ stand, nicht vorstellen, dass es ungehört verhallen wird, wenn sich der Bundesratspräsident gegenüber dem Bundesrat und dem Bundestag für die Landtage stark macht. Dann können wir etwas erreichen.
Ich bitte Sie als regierungstragende Fraktionen ganz herzlich darum. Sie sind unsere letzte Hoffnung. Wir klammern uns an Sie im Interesse der Landtage.
Nur so haben wir noch eine Chance, dass wir diesen Beschluss in unserem Sinne verbessern können. Ansonsten können sich die Landtage an dieser Diskussion nur sehr wenig beteiligen und können sich dann begraben lassen.
Noch einmal meine herzliche Bitte: Herr Kosmehl - Sie reden nach mir -, Sie haben die Chance, uns hier in die Hand zu versprechen, dass Sie Ihre Landesregierung dazu bewegen werden, diesem Einsetzungsbeschluss im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Ich bedanke mich. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu. Vielleicht sagt Herr Rehberger als stellvertretender Ministerpräsident doch noch etwas; denn in Punkt 3 des Antrages wird auch der Ministerpräsident als der Bundesratspräsident angesprochen. - Ich bedanke mich und wünsche uns einen schönen Abend.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reform des Föderalismus wird allseits gefordert. Vorschläge - der Herr Landtagspräsident hat es angedeutet - liegen auf dem Tisch. Nun soll eine Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt werden, die im Oktober ihre Arbeit aufnimmt und schon Ende des Jahres 2004 ihren Bericht vorlegen wird.
Das könnte man hinnehmen, wenn Bundestag und Bundesrat nur in Bezug auf die eigenen Zuständigkeiten und Verantwortungen Reformen anstreben würden. Sieht
man sich aber diesen Antrag zum Einsetzungsbeschluss genauer an, so stellt man fest, dass die Kommission insbesondere auch über die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder beraten soll.
Genau hierin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt das Problem; denn es gibt neben der Bundesgesetzgebung auch eine Landesgesetzgebung. In der Bundesgesetzgebung - das ist richtig - haben Bundestag und Bundesrat im Zusammenspiel die Möglichkeit, Gesetze zu verabschieden.
In der Landesgesetzgebung haben nur die Landtage diese Möglichkeit. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen, wenn man an Gesetzgebungskompetenzen heran will, die auch die Länder betreffen, auch Landtage mitreden können, müssen Landtage auch stimmberechtigt sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines beunruhigt mich in der Diskussion sehr stark: dass jeder seine eigenen Interessen vertritt. Die Bundesjustizministerin Zypries will Transparenz schaffen durch Umstrukturierung des Organisationsverfahrens im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat. Bundestagsabgeordnete aller Couleur wollen den Bund stärken und meinen damit den Bundestag. Die Ministerpräsidenten wollen die Kompetenzen des Bundes beschneiden, aber den Einfluss des Bundesrates durchaus behalten. Und die Landtagsabgeordneten dürfen zunächst nicht mit abstimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Artikel 70 des Grundgesetzes ist die Gesetzgebungskompetenz immer noch den Ländern zugewiesen. Diese können sie nach einer Reform nur ausüben, wenn sie an einer solchen Reform auch angemessen beteiligt worden sind.
- das ist jetzt kein Zurück sozusagen, sondern das steht auch in meinem Manuskript - ein Stück weit zurück. Ich wende mich heute zu dieser späten Stunde mit einer Bitte an Sie, Herr Dr. Püchel, und an Sie, Herr Scharf: Tun Sie alles in Ihren Möglichkeiten Stehende, dass der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Herr Müntefering, und die Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frau Merkel, sich noch einmal zurückziehen und diesen Einsetzungsbeschluss im Sinne der Landtage und im Sinne des Föderalismus ändern. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Rehberger. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Also können wir abstimmen über den Antrag der vier Fraktionen in der Drs. 4/1044 - Landesparlamente gleichberechtigt in die Föderalismuskommission einbeziehen.
Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Auch nicht. Dann darf ich feststellen, dass dieser Antrag mit allen Stimmen der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen worden ist. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 und damit auch unsere heutige Sitzung beendet.
Die 26. Sitzung des Landtages findet - wie heute Morgen bereits mitgeteilt - am Dienstag, dem 23. September um 15 Uhr statt. Dort wird Tagesordnungspunkt 1 beraten, die Gesetzentwürfe zum Haushalt 2004.