Protocol of the Session on July 3, 2003

Sachsen-Anhalt hat sich aus diesem Grund bisher ebenfalls auf bedeutende überregionale Objekte mit entsprechender gesamtstaatlicher Bedeutung mit mehrjähriger Förderung über Jahresschreiben konzentriert. Darunter waren zum Beispiel solche Orte wie die Unesco-Weltkulturerbestätten Bauhaus Dessau, Lutherhalle Wittenberg, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, aber auch bedeutende Kunst- und museale Einrichtungen wie etwa die Staatliche Galerie Moritzburg und die Feininger-Galerie in Quedlinburg, die Dome in Magdeburg, Halberstadt, Merseburg, das dezentrale Ausstellungsvorhaben Anhalt, aber auch Investitionen für die Theaterspielstätten und die Musikpflege.

Es waren insgesamt 75 meist größere Investitionsvorhaben, also eine erhebliche Menge. Einige davon sind im Jahre 2001 auch mit EU-Strukturfondsmitteln kofinanziert worden.

Gemäß der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien sollte das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ mit einem Betrag in Höhe von 30 Millionen € im Haushalt des Bundes ab 2003 festgeschrieben werden. Stattdessen steht im Haushaltsjahr 2003 lediglich ein Betrag von 23 Millionen € für die Kultur in den neuen Ländern zur Verfügung.

Übrigens ist selbst dieser Betrag quasi erst in letzter Minute festgeschrieben worden. Zurückzuführen ist das in der Tat auf eine Initiative unserer Koalitionsfraktion, aber auch der CDU-Fraktion und der Landesregierung, sodass in den letzten Haushaltsberatungen im März 2003 der ursprünglich noch tiefere Betrag immerhin auf 23 Millionen € erhöht werden konnte.

Davon hat Frau Staatsministerin Weiss Mittel in Höhe von 16 Millionen € unmittelbar zur Verteilung auf die Länder freigegeben. Nach der bisher geltenden berechen

baren Quotierung erhält Sachsen-Anhalt daraus den genannten Betrag von 2,751 Millionen €.

Eine Fortschreibung des Programms über das Jahr 2003 hinaus steht jedoch bislang infrage, genauso wie der Verfahrensmodus.

Mit der Verteilung der restlichen 7 Millionen € wollte die Staatsministerin eigene Akzente setzen. In bestimmtem Umfang - ob nun genau in diesem Umfang, lasse ich einmal offen - sollte man ihr das auch zugestehen; denn man kann schlecht verlangen, dass sie sich für eine Fortschreibung des Programms einsetzt, ohne selbst auch nur die geringsten Gestaltungsspielräume zu haben. Wenn ich mich in ihre Lage versetze, kann ich das schon verstehen. Ob das in diesem Umfang sein muss und wie dann über diese variablen Mittel unter den Ländern noch einmal verhandelt wird, das ist allerdings weiterhin offen.

Ich will aber einräumen, dass wir beispielsweise für die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs für die Moritzburg genau aus diesen Rücklagen kürzlich Mittel in Höhe von 250 000 € bewilligt bekommen haben, um erst einmal loslegen zu können.

Auf jeden Fall werden wir uns um bestimmte Sonderförderungen auch weiterhin bemühen und über diesen Betrag sicherlich noch eine kritische Auseinandersetzung führen. Im Kern sollte man aber, denke ich, auf einen vernünftigen Konsens hinsteuern können.

Die Mittelkürzungen - das ist das eigentliche Problem - und damit übrigens auch die drohende Einstellung des Programms ab 2004 hätten wirklich ernsthafte, gravierende Auswirkungen auf die noch nicht abgeschlossenen großen Bauvorhaben der öffentlich-rechtlichen Stiftungen des Landes, insbesondere der Stiftung Schlösser und Gärten, der Domstiftung, der Stiftung des Bauhauses Dessau und der Franckeschen Stiftungen sowie der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz. Dies hätte übrigens vor allem Auswirkungen auf neue Vorhaben von überregionaler Bedeutung, die wir mit der Liste 6 in Angriff nehmen wollen.

Die Auswirkungen sind für alle betroffenen neuen Länder vergleichbar. Aus diesem Grund war das Problem bereits ein Thema auf der Regionalkonferenz der ostdeutschen Regierungschefs am 15. Mai 2003. Weil das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ seit 1999 einen ausschlaggebenden Beitrag dazu leistet, insbesondere den investiven Nachholebedarf für die kulturelle Infrastruktur in den neuen Ländern abzubauen und bedeutende Kulturstandorte zu erhalten und zu profilieren, haben die Ministerpräsidenten der neuen Länder die Bundesregierung aufgefordert, das Programm über 2003 hinaus in dem bisherigen Umfang und nach dem bewährten Verteilungsmodus fortzuführen.

(Zustimmung bei der CDU)

Unser MP hatte sich übrigens schon einige Monate vorher auf meine Bitte hin mit einem Brief in dieser Sache an den Bundeskanzler gewandt. Selbstverständlich wird die Landesregierung alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, damit das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ fortgeführt wird. Auch die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt sollten wir für dieses Thema stärker sensibilisieren. Das ist eine Bitte an alle Fraktionen.

(Zustimmung von Herrn Kehl, FDP)

Eine weitere Gelegenheit hierfür wird sich am morgigen Freitag bieten, wenn in Berlin das kulturelle Hilfsprogramm im Rahmen des Aufbaupaktes Fluthilfe von der Staatsministerin, meinem sächsischen Kollegen und mir unterzeichnet wird. Ich werde die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, noch einmal dezidiert auf dieses Problem, auf diese Aufgabe hinzuweisen.

Ein deutliches Votum des Landes Sachsen-Anhalt würde den bisherigen Bemühungen der Landesregierung erheblichen Nachdruck verleihen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Gebhardt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag von FDP und CDU soll sich der Landtag gegen die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte beim Bundesprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ aussprechen. Das ist ein absolut richtiges und völlig berechtigtes Anliegen, das auch wir in vollem Umfang unterstützen.

Das gilt ebenso für die unter Punkt 2 des Antrags formulierte Bitte an die Landesregierung, sich beim Bund für die Fortsetzung des Programms einzusetzen; denn zweifellos ist das Programm für die kulturelle Infrastruktur in den neuen Ländern und in Berlin von enormer Wichtigkeit.

Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren auch beispielhaft von diesem Programm profitiert. In der Begründung zu dem Antrag der CDU und der FDP werden einige Beispiele dafür genannt, welche Projekte von diesem Programm bisher wesentlich profitiert haben.

Dennoch gibt es aus unserer Sicht einige Probleme mit dem Ursprungsantrag der FDP und der CDU, die uns zu einem Änderungsantrag bewogen haben. Wir sind der Auffassung, dass man selbstverständlich ein solidarisches Verhalten des Bundes bei der Kulturförderung der neuen Länder einfordern sollte und dass man sich deshalb für die Fortsetzung des Programms stark machen sollte. Wir teilen ausdrücklich die Auffassung, dass sich der Bund auch weiterhin diesem Solidarprinzip stellen und den Aufbau und die Erneuerung der kulturellen Infrastruktur in den neuen Ländern, also auch in SachsenAnhalt, finanziell unterstützen sollte.

Dies setzt allerdings nach unserem Verständnis voraus, dass sich auch die neuen Länder einem solidarischen Finanzierungsprinzip in der Kulturförderung nicht entziehen dürfen, insbesondere nicht bei der Förderung von zeitgenössischer Kunst.

Die Förderung zeitgenössischer Kunst wurde bisher getreu diesem Solidarprinzip durch die Stiftung Kulturfonds in den neuen Ländern geregelt. Über künftige Stiftungsmodelle gibt es unterschiedliche Vorstellungen und Auffassungen.

Wir wollen mit dem von uns vorgelegten Änderungsantrag deutlich machen, dass man eben nicht auf der einen Seite das Solidarprinzip beim Bund einfordern kann, sich aber auf der anderen Seite von einem solida

rischen Finanzierungsgrundsatz verabschiedet und Länderegoismus voranstellt. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass sich das Land SachsenAnhalt auch in Zukunft zu einem solidarischen Finanzierungsprinzip für die Förderung zeitgenössischer Kunst bekennt.

Eine abschließende Bemerkung: Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag nicht in erster Linie dem Wohle der Landesregierung dienen soll, sondern dem Wohle der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts.

Wer sich allerdings Kürzungen durch den Bund entschieden entgegenstellt - das ist, wie gesagt, zweifellos berechtigt -, der darf dann nicht selbst den Rasenmäher in der Kulturlandschaft ansetzen. Was ich von anderen verlange, muss ich auch selbst zu leisten bereit sein - das ist ein alter Grundsatz.

Insofern gehen wir davon aus, dass die Koalitionsfraktionen CDU und FDP die eigene Landesregierung genauso auffordern werden, bei der Erstellung des künftigen Kulturhaushalts Stabilität walten zu lassen und Einschnitte bei der Kulturförderung zu vermeiden. Ich bin angesichts des Antrags der FDP und der CDU durchaus optimistisch geworden und freue mich auf die Haushaltsdiskussion.

Deswegen hegen wir auch gewisse Sympathien für den Änderungsantrag der SPD. Wie ich soeben vom Kollegen Reck erfahren habe, wäre die SPD auch bereit, unseren Punkt 3 mit dem solidarischen Finanzierungsprinzip bei der Förderung von zeitgenössischer Kunst zu übernehmen. Wenn das der Fall sein sollte, würden wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen und unseren Antrag zurückziehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Gebhardt. - Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Schomburg sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wichtigsten Fakten wurden vom Einbringer Herrn Kehl und von Minister Professor Dr. Olbertz genannt. Lassen Sie mich deshalb nur kurz die Position der CDU-Fraktion dazu darstellen.

Erstens. Die CDU-Fraktion sieht noch einen erheblichen Nachholebedarf bei der Sanierung der kulturellen und hier insbesondere der baulichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt.

Zweitens hat das mit dem Namen des Staatsministers Naumann verbundene Programm bei einigen wenigen Institutionen schon helfend gewirkt.

Drittens. Die CDU-Fraktion sieht den Auftrag des Artikels 35 des Einigungsvertrags noch nicht als erfüllt an und fordert die Bundesregierung auf, dieses Programm in der bisherigen Höhe fortzuführen.

Zu den Anträgen der SPD- und der PDS-Fraktion nur so viel: Sie haben mit dem Ursprungsanliegen dieses Antrags nichts zu tun und folgen eigentlich einer nicht ganz guten Tradition des Hauses, auf solche Anträge immer noch andere Intentionen aufzusatteln, die einer eigenen

Erörterung und Diskussion bedürften. Dies wollen wir heute damit nicht tun. Deshalb werden wir als CDU-Fraktion diese Änderungsanträge ablehnen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Budde, SPD: Sie stimmen gegen Ihre eigene Koalitionsverein- barung!)

Danke, Herr Schomburg. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Reck sprechen. Bitte sehr.

(Herr Dr. Püchel, SPD, und Frau Budde, SPD, diskutieren mit Herrn Scharf, CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Püchel und Frau Budde!

(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU - Herr Schomburg, CDU: Jawohl, Herr Lehrer!)

Das Programm „Kultur in den neuen Ländern“, aufgelegt von der rot-grünen Bundesregierung, ist ein gutes Programm und es sollte auch in Zukunft Bestand haben.

Deshalb ist der Appell und das Aufgreifen des Themas richtig, um der Bundesregierung zu sagen: Macht dieses gute Programm weiter. Wir wissen allerdings auch, es steht auf der Kippe. Das sage ich so deutlich. Deshalb könnte natürlich ein Ruf aus Sachsen-Anhalt dabei helfen, dieses Programm zu retten. Deshalb werden wir an dieser Stelle Ihrem Anliegen auch wohlwollend gegenüberstehen.

Ich will nur noch ein Projekt ergänzen, das noch nicht genannt worden ist und auch von diesem Programm profitiert. Viele große Bauwerke sind genannt worden. Aber auch der Umbau des Salzwedeler Kulturhauses zu einer Theaterspielstätte ist aus diesem Programm finanziert worden. Der Kultusminister war sich nicht zu schade, vor wenigen Wochen selbst den Förderbescheid nach Salzwedel zu tragen, um deutlich zu machen, dass auch in der Altmark eine Kulturlandschaft existiert, die weiter aufgebaut werden soll.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

So weit, so gut, könnte man sagen. Aber, lieber Herr Schomburg und Herr Kehl, jeder sollte natürlich vor der eigenen Haustür fegen. Damit sind wir beim Thema und beim Thema unseres Änderungsantrags. Dieser ist durchaus berechtigt, weil es darum geht, Herr Schomburg, Kultur zu fördern, und das Fördern der Kultur hat auch etwas mit Geld zu tun. Dabei kann man nicht von anderen etwas verlangen, was man selbst nicht tut, weil das auch etwas mit Doppelmoral zu tun hat.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Nein, so leicht werden wir es Ihnen nicht machen. Ich konnte vorhin leider nicht den genauen Wortlaut Ihrer Koalitionsvereinbarung zitieren. Jetzt habe ich sie da. Sie sehen, das liegt bei mir auf dem Schreibtisch.