In den §§ 8 und 9 ist der Begriff „Leiter des Justizprüfungsamts“ durch den Begriff „Präsident des Landesjustizprüfungsamts“ ersetzt worden. Daneben hat § 8 Abs. 3 eine Ergänzung dahin gehend erfahren, dass das Recht auf Widerspruch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Zwischenprüfung aufgenommen wurde.
Die Verordnungsermächtigungen, die zum Teil in einzelnen Paragrafen des Gesetzentwurfes der Landesregierung Niederschlag gefunden hatten, sind auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zusammengefasst und in § 9 als Absätze 1/1 und 1/2 eingefügt worden.
Eine Vielzahl der soeben vorgestellten Änderungen wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen, ebenso der Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich bitte nun auch Sie um Zustimmung.
Danke für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Erhebt dagegen jemand Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/873 ein.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine gesonderte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit sind die selbständigen Bestimmungen einstimmig angenommen worden.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Überschrift einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Gesamtabstimmung über das Gesetz über die Juristenausbildung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Bundesregierung hat im Jahr 1998 ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur im Osten aufgelegt. Das Förderprogramm mit dem Namen „Kultur in den neuen Ländern“ ist natürlich unter dem Gesichtspunkt des föderalen Systems nicht ganz unproblematisch. Als Mitglieder des Landtages sind wir stets bemüht, unsere noch verbliebenen Kompetenzen, insbesondere im Kulturbereich, vehement gegenüber dem Bund zu verteidigen. Deshalb erwähne ich das kurz.
Wir kennen den schlimmen baulichen Zustand vieler kultureller Einrichtungen nach 40 Jahren Misswirtschaft. Es ist deshalb nötig, dass der Bund den neuen Ländern unter die Arme greift, obwohl er damit in diese Hoheit eingreift. So groß ist die Aufgabe, die noch immer vor uns steht.
Das Förderprogramm wurde in den neuen Ländern dankbar angenommen und gehört zu den nicht sehr zahlreichen Glanzpunkten der rot-grünen Bundesregierung. Wie gesagt, alle kulturellen Einrichtungen hierzulande auch nur halbwegs auf den Stand der alten Länder zu bringen, ist noch ein hartes Stück Arbeit. Das kann man alle Jahre im Blaubuch der Bundesregierung zur Kultur in den neuen Ländern nachlesen.
Bis jetzt hat sich der Bund im Großen und Ganzen an seine Zusagen gehalten, jedes Jahr Mittel in Höhe von etwa 30 Millionen € für das Programm zur Verfügung zu stellen. Im laufenden Haushaltsjahr hat es aber doch kräftige Einschnitte bei diesem Programm gegeben. In Berlin macht mittlerweile das Gerücht bzw. die Frage die Runde, ob dieses Prestigeprojekt nicht den Weg des Metrorapids in Nordrhein-Westfalen gehen und völlig eingestellt werden sollte.
Meine Damen und Herren! Nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern alle neuen Länder würden mit ihrer kulturellen Infrastruktur sitzen gelassen werden. Schon jetzt sind die Mittel knapp. Bei einer weiteren Kürzung oder sogar Streichung des Förderprogramms würden in unserem Land wertvolle Kulturschätze vergangener Jahrhunderte womöglich für immer verloren gehen; das Programm würde auch nicht ohne weiteres vom Land kompensiert werden können.
Wir alle sind bereit, bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte zu helfen. Das gilt auch für den Bundeshaushalt, das möchte ich betonen.
Damit komme ich auf den Antrag der Kollegen der SPD zu sprechen. Es besteht durchaus ein Unterschied zwischen der Haushaltslage des Bundes und der unseres Landes. Die Bundesregierung kann sich offensichtlich sogar eine Steuersenkung leisten. Mich freut das. Das hat meine Partei schließlich lange gefordert.
Die Finanzsituation des Landes Sachsen-Anhalt ist aber ungleich katastrophaler. Wir wissen das und Sie wissen das. Sie hatten acht Jahre lang diesen Haushalt zu verantworten. Dass es mir nicht gefällt, dass im Kulturbereich gespart wurde, daraus mache ich kein Geheimnis. Aber Sparhaushalte machen den betroffenen Fachpolitikern selten besondere Freude.
Wir haben uns mit unserem Koalitionsvertrag viel vorgenommen und ich werde mich als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion stets dafür einsetzen, dass er auch in diesem Punkt erfüllt wird. Es ist aber nicht redlich, der Landesregierung hierfür eine Frist setzen zu wollen. Das hätten Sie - seien wir mal ehrlich -, als Sie noch an der Regierung waren, auch nicht gemacht.
Ich bin übrigens guter Hoffnung, dass der Anteil der Kulturmittel schon bald steigen wird - genauso wie die Unruhe im Hohen Hause hoffentlich bald sinken wird -, allein weil wir den Gesamtumfang des Haushalts so schnell wie möglich verringern wollen.
Die Bundesregierung wird ebenfalls nicht umhinkommen, den Gesamthaushalt zu reduzieren. Es ist absehbar, dass dabei kein Ressort ungeschoren davonkommen wird. Wahrscheinlich geht das auch gar nicht anders. Wir als Landtag von Sachsen-Anhalt müssen aber auch verhindern, dass ein so wichtiger Titel wie das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ im Rahmen der Haushaltssanierung klammheimlich unter den Tisch fällt.
Der vorliegende Antrag verfolgt den Zweck, dieses Thema in der Diskussion zu halten. Der Zustand unserer Kultureinrichtungen darf nicht zwischen Renten- und Gesundheitsreform verschwinden und nur noch im Feuilleton Beachtung finden.
Meine Damen und Herren! Eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch sagen: Das Programm „Kultur in den neuen Ländern“ würde es wahrscheinlich gar nicht mehr geben, hätte sich nicht eine ganz bestimmte Person aus Sachsen-Anhalt vehement dagegen gestellt. Wissen Sie, wer das war, Herr Dr. Püchel? - Es war Cornelia Pieper, die von der SPD und der PDS bei jeder sich bietenden Gelegenheit verächtlich gemacht wird.
Sie hat sich im Kulturausschuss des Bundestages energisch für den Fortbestand des Programms stark gemacht. Dafür sollten wir dankbar sein.
Sie sehen also, man kann auch von Berlin aus durchaus vieles für Sachsen-Anhalt tun. Von den zahlreichen Mitgliedern des Bundestages aus Sachsen-Anhalt, die der SPD angehören, habe ich zu diesem Thema leider nicht
sehr viel gehört. Wenn aber alle ostdeutschen Bundestagsabgeordneten so um unsere Kultureinrichtungen kämpfen würden wie Conni Pieper, brauchten wir über diesen Antrag gar nicht zu reden. Da das im Moment aber nicht der Fall ist, bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag und um Ablehnung der Änderungsanträge. - Schönen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kehl, für die Einbringung. - Wir treten in die Debatte ein. Als erster Debattenredner hat seitens der Landesregierung der Kultusminister um das Wort gebeten. Herr Minister Professor Dr. Olbertz, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Der Titel das Antrages könnte bei oberflächlicher Betrachtung missverstanden werden. Der Antrag hat natürlich nicht reguläre und einplanbare Finanzzuweisungen des Bundes zum Inhalt, sondern ein vergleichsweise kleines Bundessonderprogramm, das aber nicht minder wichtig für die kulturelle Infrastruktur im Land ist, das Programm „Kultur in den neuen Ländern“. Dem einen oder anderen unter Ihnen ist es noch von den Anfängen her - das liegt fünf Jahre zurück - als „Aufbauprogramm“ in Erinnerung.
Dieses Programm für die neuen Länder planbar zu machen, das heißt mit berechenbarem Umfang und einvernehmlichem Verfahren, und vor allem, es fortzuführen, ist ein wesentlicher Inhalt des Antrages der Fraktionen der FDP und der CDU.
Um die Position der Landesregierung deutlich zu machen, ist es notwendig, einige wichtige Aspekte zum Inhalt und zum Umfang des Programms zu nennen. Das Programm des Bundes „Kultur in den neuen Ländern“, seinerzeit noch beim Bundesministerium des Innern, später bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, geführt, wurde im Jahr 1999 mit einer Laufzeit bis 2003 und mit einem ursprünglichen Gesamtvolumen von 240 Millionen DM für die Kulturförderung in den neuen Ländern aufgelegt.
Die Aufschlüsselung des Programms erfolgte jährlich entsprechend der Einwohnerzahl. Seit dem Jahr 2001 ist Berlin in die Förderung einbezogen.
Für jedes Jahr musste jährlich eine neue Liste - die so genannte Jahresscheibe - notifiziert werden. Die diesjährige Liste 6, also die Liste des Jahres 2003, liegt zur Unterzeichnung vor. Sachsen-Anhalt wird daraus für neun Maßnahmen Bundesmittel in Höhe von 2,751 Millionen € erhalten. Das ist etwas mehr als die Hälfte der Jahresscheibe 2002.
Das muss man einmal sagen: Im Grunde ist die Höhe der Mittel für das Jahr 2003 gegenüber 2002 halbiert worden. Das ist ein erheblicher Einschnitt, wenn man den finanziellen Spielraum im Kulturetat im Blick hat und bedenkt, von welchen Grundsätzen sich die Landesregierung bei diesen Projektvorschlägen leiten ließ. Ich werde noch darauf zurückkommen.
Laut Einigungsvertrag darf die kulturelle Substanz in den neuen Ländern keinen Schaden nehmen. Der Bund kann zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutsch
lands übergangsweise einzelne kulturelle Maßnahmen mitfinanzieren. So steht es in Artikel 35 Abs. 7 des Einigungsvertrages. Der Bund hat darüber hinaus im gesamtstaatlichen Interesse die Kompetenz zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das besagt Artikel 72 des Grundgesetzes.
Es ist allgemein bekannt und auch durch entsprechende Studien und Gutachten belegt, dass die Kultureinrichtungen gerade in den neuen Ländern immer noch eine in weiten Teilen modernisierungsbedürftige und oft gravierend unterfinanzierte Infrastruktur haben. Die Finanzmittel der örtlichen Träger, der Kommunen, Länder oder auch Stiftungen reichen bei weitem nicht aus, um alle erforderlichen Sanierungen vorzunehmen.
Im Rahmen des Programms „Kultur in den neuen Ländern“ werden deshalb vom Bund Investitionen, also Baumaßnahmen, und Beschaffungen für Kultureinrichtungen gefördert, vor allem für solche von überregionaler Bedeutung. Nach den geltenden Fördergrundsätzen des Bundes dürfen aber nur Projekte berücksichtigt werden, für die es eine Komplementärfinanzierung in Höhe von 50 % gibt.
Die einzelnen Länder haben bisher unterschiedliche Strategien zum Abrufen der Mittel aus diesem Programm verfolgt, die in der Regel vom BKM bis auf wenige Ausnahmen in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit akzeptiert wurden. Manche Länder haben weiterhin Einrichtungen mit überwiegend lokalem Zuschnitt, sogar Bibliotheken, fördern lassen; andere wiederum haben vor allem Adressen mit überregionaler Bedeutung angegeben.
Sachsen-Anhalt hat sich aus diesem Grund bisher ebenfalls auf bedeutende überregionale Objekte mit entsprechender gesamtstaatlicher Bedeutung mit mehrjähriger Förderung über Jahresschreiben konzentriert. Darunter waren zum Beispiel solche Orte wie die Unesco-Weltkulturerbestätten Bauhaus Dessau, Lutherhalle Wittenberg, Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, aber auch bedeutende Kunst- und museale Einrichtungen wie etwa die Staatliche Galerie Moritzburg und die Feininger-Galerie in Quedlinburg, die Dome in Magdeburg, Halberstadt, Merseburg, das dezentrale Ausstellungsvorhaben Anhalt, aber auch Investitionen für die Theaterspielstätten und die Musikpflege.