Protocol of the Session on April 10, 2003

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat im März dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes ergriffen. Erklärtes Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, potenzielle Erwerber anzuregen, verstärkt vorhandenen Wohnraum zu erwerben oder bestehende Gebäude umzubauen. Die Schaffung von Wohneigentum durch Bestandserwerber soll deutlich stärker gefördert werden als Neubauten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Position der Landesregierung zu dem sächsischen Gesetzesvorstoß?

2. Welche eigenen Vorstellungen hat die Landesregierung zu einer Änderung des Eigenheimzulagengesetzes?

Danke, Herr Felke. - Die Antwort der Landesregierung wird wiederum durch den Minister der Finanzen Herrn Professor Paqué erteilt.

(Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

- Halt, da ist mir etwas falsch aufgeschrieben worden. Es antwortet Herr Minister Dr. Daehre. Bitte sehr, Herr Dr. Daehre.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Felke wie folgt.

Die Eigenheimzulage ist aus wohnungs- und städtebaulicher sowie aus raumplanerischer Sicht eines der wirkungsvollsten Instrumente, sodass ich an dieser Stelle die aufgeworfenen Fragen gern beantworten möchte.

Ich möchte vorausschicken, dass der Vermittlungsausschuss, der gestern und heute bis in die frühen Morgenstunden getagt hat, zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Eigenheimzulage nicht verändert wird, sondern dass sie so bleibt, wie sie ist. Das heißt, das Gesetz gilt weiter.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir haben den schriftlichen Text im Einzelnen noch nicht vorliegen; daher sei nur dies vorangeschickt. Ich bin trotzdem bereit, eine Antwort dahin gehend zu geben, wie das Land SachsenAnhalt prinzipiell zu dem sächsischen Vorschlag steht.

Wir haben das Thema Änderung des Eigenheimzulagengesetzes im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung geplanten Steuervergünstigungsabbaugesetz bereits in der Sitzung des Landtages im Dezember des vergangenen Jahres ausführlich diskutiert. Den inzwischen vom Bundestag im Februar dieses Jahres beschlossenen Gesetzentwurf lehnen wir nach wie vor ab - das ist, wie eben schon erwähnt, auch das Ergebnis der gestrigen Beratung im Vermittlungsausschuss gewesen -, weil damit die Probleme insbesondere in den neuen Ländern nicht gelöst werden, Arbeitsplätze abgebaut bzw. verhindert werden sowie der Schaden für den Wohnungsmarkt, die Stadtentwicklung und die Altersvorsorge unübersehbar ist.

Vor kurzem hat die Bauministerkonferenz auf der Grundlage einer Untersuchung über die Wirkung der Eigenheimzulage festgestellt, dass die mit dieser Subvention verfolgten familien- und vermögenspolitischen Ziele durch die derzeitigen Regelungen zur Eigenheimzulage wirkungsvoll umgesetzt werden. Die Wohneigentumsbildung hat vor dem Hintergrund der Diskussion über das Rentensystem sogar eine noch wichtigere Funktion in Bezug auf die Altersvorsorge erlangt als bisher.

Demgegenüber führt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu, dass die Eigenheimzulage für alle Personengruppen deutlich angesenkt wird. Das gilt insbesondere auch für Ehepaare bzw. Alleinstehende mit Kindern, und zwar unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Gerade in den neuen Bundesländern haben wir nach wie vor einen großen Nachholbedarf bei der Wohneigentumsbildung. Die Klientel der Kinderlosen besteht nämlich keineswegs nur aus Personen, die keine Kinder haben, sondern auch aus Personen, bei denen die Kinder bereits aus der Familie herauswachsen sind und die während der DDR-Zeit keine Gelegenheit hatten, Eigentum zu bilden. Insofern ist - anders als im Westen - im Osten gerade diese Klientel eine entscheidende Zielgruppe bei der Eigentumsbildung.

Inzwischen - dies wurde in der Frage angesprochen - hat auch der Freistaat Sachsen im Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes gestellt. Der Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen sieht als Sonderregelung für die neuen Länder bis zum Stichtag 1. Juli 2008 eine Absenkung des Fördergrundbetrages für Neubauten auf 2,5 % der Bemessungsgrundlage bei einem maximalen Betrag von 1 278 € jährlich und eine Anhebung des Fördergrundbetrages bei Altbauerwerben und -erweiterungen auf 3,75 % der Bemessungsgrundlage bei einem maximalen Betrag von 1 917 € jährlich vor.

Der Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen stellt als zeitlich befristete Sonderregelung für die neuen Länder auf die strukturell unterschiedlichen Wohnungsmärkte in den alten und den neuen Ländern ab. Mit einer entsprechenden Neuausrichtung des Eigenheimzulagengesetzes würden die bereits vorhandenen Instrumente des Stadtumbaus ergänzt.

Der Gesetzesantrag Sachsens führt gegenüber der derzeitigen Regelung im Eigenheimzulagengesetz voraussichtlich zu geringfügigen Einsparungen beim Auszahlungsvolumen der Eigenheimzulage.

Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt würde, falls sich dafür in den nächsten Wochen Mehrheiten abzeichnen, dem Antrag Sachsens beitreten. Wir werden uns auf der Bauministerkonferenz, die in der nächsten Woche in Magdeburg stattfindet - das Thema steht auf der Tagesordnung -, darüber verständigen, ob die Eigenheimzulage in der bisherigen Konstruktion weiterhin gelten soll oder ob wir eine Chance darin sehen, für den sächsischen Vorschlag im Bundesrat eine Mehrheit zu bekommen. Darüber werden wir am 16. April in Magdeburg mit den anderen Bundesländern diskutieren. Ich werde den Abgeordneten daraufhin das Ergebnis dieser Bauministerkonferenz mitteilen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Kehl, FDP)

Danke, Herr Minister.

Für die Frage 5 zum Thema Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) erteile ich der Abgeordneten Frau Birke Bull das Wort. Bitte sehr, Frau Bull.

Seit dem 1. Januar 2003 ist das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Kraft. Die Anträge gehen seit Oktober 2002 bei den zuständigen kommunalen Ämtern ein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und nach welchen Kriterien werden die zur Verfügung gestellten Bundesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor,

a) in welchen Kreisen bzw. kreisfreien Städten mit der Auszahlung begonnen wurde,

b) wie der Bearbeitungsstand einzuschätzen ist und welche Prioritäten bei der Antragsbearbeitung gesetzt werden?

Danke, Frau Bull. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Bull beantworte ich wie folgt.

Zu 1: Mit dem In-Kraft-Treten des Grundsicherungsgesetzes zum 1. Januar 2003 werden die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Rahmen einer neuen amtlichen Statistik erhoben. Ab dem 1. März 2003 trägt der Bund jährlich einen Betrag in Höhe von 409 Millionen € von derjenigen Hälfte des Wohngelds, die die Länder allein aufzubringen haben. Die entsprechenden Wohngelddaten sind von den Ländern jährlich bis zum 1. März für das Vorjahr mitzuteilen. Die Mitteilung ist durch das Regierungspräsidium Halle fristgerecht erfolgt.

Der Anteil der Länder an dem Betrag in Höhe von 409 Millionen € entspricht dann ihrer jeweiligen Quote am Wohngeldgesamtvolumen. Die Verteilung der dem Land Sachsen-Anhalt zustehenden Mittel wird nach den gleichen Kriterien an die Landkreise und die kreisfreien Städte erfolgen.

Nach der abschließenden Feststellung des Länderanteils können die Mittel von den Ländern ab dem 1. Juli 2003 vom Objektkonto des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in einem Betrag abgerufen werden. Entsprechend wird die Weitergabe der Mittel zu Beginn der zweiten Jahreshälfte an die Landkreise und die kreisfreien Städte erfolgen.

Zu 2: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Landkreise und die kreisfreien Städte die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz im eigenen Wirkungskreis erbringen.

Danke, Herr Minister. - Es besteht nicht der Wunsch, Zusatzfragen zu stellen. Daher kann ich die Fragstunde hiermit abschließen.

Wir können nun zum Tagesordnungspunkt 5 übergehen:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/474

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Drs. 4/656

Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 6. Februar 2003 statt.

Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, möchte ich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Europagymnasiums Thale begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich erteile nun der Abgeordneten Frauke Weiß als Berichterstatterin des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr das Wort. Bitte sehr, Frau Weiß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsplans, über den wir heute zum zweiten Mal im Plenum beraten, wurde am 6. Februar 2003 von der Landesregierung eingebracht und am 28. März 2003 im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beraten.

Die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss waren eindeutig: Acht Mitglieder sprachen sich für die Annahme des Gesetzentwurfes aus, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme und nur ein Abgeordneter stimmte dagegen. Das klare Votum zeigt, wie wichtig es den Ausschussmitgliedern ist, die nördliche Fortführung der A 14 durch die Altmark und der A 71 über Sangerhausen bis Bernburg nunmehr eindeutig als Autobahn zu definieren.

Der Verkehrsminister, Kollege Dr. Karl-Heinz Daehre, hat es bei der Einbringung des Entwurfes klar gesagt: In ganz Deutschland gibt es kein Gebiet, das über eine so schlechte Autobahnerschließung verfügt wie die Region Nordost. Dort sind fast 13 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer erhebliche Defizite vorhanden, die sowohl die innere Erschließung des Raumes als auch die Erreichbarkeit der umliegenden Verdichtungsräume betreffen. Dies ist mit erheblichen Standortnachteilen insbesondere für den nördlichen strukturschwachen und dünn besiedelten Teil des Landes Sachsen-Anhalt verbunden.

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP begrüßten sowohl im Plenum als auch in den Ausschussberatungen den Entwurf der Landesregierung. Vertreter beider Parteien wollen eine klare Benennung wichtiger Autobahnen in der eigenen Entwicklungsplanung. Union und FDP sehen die Änderung des Landesentwicklungsplanes auch als Signal an die Bundesregierung. Wenn die Wachstumsschere zwischen Ost und West, zwischen alten und neuen Bundesländern nicht weiter auseinander klaffen soll, dann braucht Sachsen-Anhalt einen Schub bei der Infrastruktur.

Sowohl Herr Qual als auch Herr Schröder verstehen die Benennung der beiden Autobahnprojekte zudem als wichtige Voraussetzung für die Anmeldung für den zu erarbeitenden Bundesverkehrswegeplan. Die Entwicklung, die seitdem eingetreten ist, ist Ihnen allen bekannt.

(Herr Bullerjahn, SPD: Haben Sie die richtige Rede? - Herr Dr. Püchel, SPD: Das ist nur CDU!)