Ich weise darauf hin, dass für die letztgenannten Programme die Antragsfristen noch bis zum 28. Februar 2003 laufen und dass daher noch mit Anträgen zu rechnen ist.
Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Edeltraud Rogée von der PDS-Fraktion. Es geht um Fragen zur Besoldungsänderung. Bitte, Frau Rogée.
1. Unterstützt die Landesregierung den Gesetzentwurf des Landes Berlin zur Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie zu entsprechenden Änderungen im Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung und im Urlaubsgeldgesetz?
2. Falls die Frage 1 bejaht wird, hat die Landesregierung vor, auf der neuen gesetzlichen Grundlage das Urlaubsgeld, die Zuwendung und die Besoldung der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten zu kürzen bzw. zu streichen? Falls ja, in welcher Höhe soll die Absenkung erfolgen?
Danke schön. - Die Antwort der Landesregierung gibt der Minister der Finanzen Herr Professor Paqué. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Rogée im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage einige faktische Hintergründe: Am 5. November diesen Jahres hat das Land Berlin einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine begrenzte Öffnung mehrerer Bundesgesetze für entsprechende landesgesetzliche Maßnahmen vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, über Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht jedem einzelnen Bundesland die Möglichkeit zu geben, die Dienstbezüge seiner Beamten durch Verzicht auf Besoldungsanpassungen um bis zu 10 % absenken zu können. Außerdem soll es jedem Land ermöglicht werden, das Urlaubsgeld zu streichen und die seit 1993 eingefrorene jährliche Sonderzuwendung zu kürzen.
Meine Damen und Herren! Dieser Berliner Gesetzentwurf stellt inhaltlich eine deutliche Abkehr von der weitgehenden Besoldungseinheit der Länder dar, die seit fast 30 Jahren üblich ist. Ein solcher Richtungswechsel muss sorgfältig erwogen werden; er darf nicht allein aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen heraus erfolgen.
Auch von der zeitlichen Abfolge her war in den letzten Jahrzehnten ein anderes Verfahren üblich. Es fanden stets zunächst die Verhandlungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften im Tarifbereich statt. Danach legte der Bundesgesetzgeber fest, mit welchen Modifikationen der erfolgte Tarifabschluss auf die Besoldung der Beamten übertragen wurde. Entsprechend sollte nach unserer Ansicht auch in diesem Fall vorgegangen werden.
Das Plenum des Bundesrates hat den Gesetzesantrag am 8. November dieses Jahres ohne inhaltliche Debatte in den Innen- und den Finanzausschuss verwiesen. Diese Ausschüsse haben in ihren Sitzungen am 14. November bzw. am 5. Dezember 2002 die Behandlung des Entwurfes vertagt.
Die Landesregierung trägt diese Beschlüsse mit. Sie wird sich folgerichtig erst dann inhaltlich positionieren, wenn die Erörterung im Bundesratsplenum ansteht, das heißt nach sorgfältiger fachlicher Prüfung der durchaus
Deswegen kann ich die erste Frage zum jetzigen Zeitpunkt weder bejahen noch verneinen. Dadurch entfällt naturgemäß auch die Grundlage für die Beantwortung der zweiten Frage. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister Paqué. - Zunächst darf ich auf der Tribüne eine Seniorengruppe der PDS aus dem Landkreis Stendal begrüßen.
Die Frage 5, die letzte Frage in der Fragestunde, stellt die Abgeordnete Frau Dr. Angelika Klein von der PDSFraktion. Es geht um Schadensregulierung für vom Hochwasser betroffene Kleingärtner. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch das Hochwasser im August dieses Jahres wurden sehr viele Kleingartenanlagen schwer geschädigt. Allein in der Stadt Dessau wurden über 1 200 Gärten völlig zerstört. Die Schadenssumme, vom Stadtverband der Gartenfreunde e. V. Dessau festgestellt, beläuft sich auf 4,3 Millionen €. In den anderen vom Hochwasser betroffenen Landkreisen ist die Situation ähnlich. In keinem der vorliegenden Hilfsprogramme ist ein Schadensausgleich für Kleingärtner vorgesehen.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um auch den vom Hochwasser betroffenen Kleingärtnern zumindest für einen Teil ihrer Schäden einen Ausgleich zu gewähren?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den betroffenen Gebieten werden Zuwendungen auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den vom Hochwasser an Elbe und Donau betroffenen Ländern gewährt. Baulichkeiten auf Freizeit- und Erholungsgrundstücken sind von einer Förderung ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu zählen auch die Kleingärten, wenn keine Befugnis zur dauerhaften Wohnnutzung vorliegt.
Der Hintergrund dieser Regelung ist einfach: Die staatlichen Hilfsprogramme sollen sich vordergründig auf die Linderung existenzieller Not richten. Es ist unbestritten, im Einzelfall kann die Zerstörung des Kleingartens ein schwerer Verlust sein, insbesondere für Rentner und sozial schwache Bürgerinnen und Bürger. Gerade in diesen Fällen bringt der Kleingarten Anerkennung der geleisteten Arbeit und soziale Kontakte. Dennoch muss hierzu deutlich gesagt werden: Der Kleingarten ist ein Hobby der Betroffenen, eine Existenzgefährdung liegt nicht vor.
Hochwasserschäden in Kleingärten können nur mithilfe privater Spendenaktionen beseitigt werden. Erwähnen möchte ich die vom Bundesverband der Gartenfreunde organisierte Hilfsaktion der Kleingärtner untereinander und das Sonderkreditprogramm der Banken und Sparkassen.
Etwas anders stellt sich die Rechtslage bei Hochwasserschäden an der Infrastruktur der Kleingartenanlage dar. Die Kleingartenvereine haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen des Programms „Aufbauhilfe Infrastruktur 2002“ bei den Gemeinden und Landkreisen eine Zuwendung zu beantragen.
Ich habe am 9. Dezember 2002 unter anderem diese Problematik mit dem Präsidenten des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt besprochen. Wir stimmen darin überein, dass die Lösung existenzieller Probleme vordringlich ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Damit ist die fünfte Frage beantwortet und die Fragestunde abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale
Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2002 statt. Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Tullner. Bitte schön, Herr Tullner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drs. 4/14 hat die Landesregierung in unserer Junisitzung den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - eingebracht. Dieser ist in den Ausschüssen für Finanzen und für Inneres beraten worden, zunächst im Monat September im Finanzausschuss. Dann ist er in den Innenausschuss überwiesen worden und ist am 21. November abschließend im Finanzausschuss beraten worden.
Es gab jeweils keine Änderungen an dem Gesetzentwurf, so dass er uns letztlich unverändert, wie er eingebracht worden ist, vorliegt.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Anpassung an die EURichtlinien im Zuge der Monti-Einigung, was die öffentlich-rechtlichen Banken angeht.
Auch in den Anhörungen in den Ausschüssen gab es zu diesem Gesetzentwurf keine Bemerkungen. Wir empfehlen die Annahme. - Danke.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Eine Debatte über den Gesetzentwurf ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage das vereinfachte Verfahren vor, falls niemand widerspricht. - Das tut niemand. Dann wird so verfahren.
Wir stimmen ab über die selbständigen Bestimmungen in Form von zwei Artikeln. Wer stimmt zu? - Stimmt jemand dagegen? - Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung.
Dann stimmen wir ab über die unveränderte Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale“. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. So beschlossen.
Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.