Sollte wider Erwarten etwas eintreten, was wir jetzt nicht beurteilen können, sind wir natürlich gern bereit, in der Perspektive auf diese Dinge zu reagieren. Wir wollen hier nicht so dastehen, als seien wir blind. Momentan scheint aufgrund der Reaktionen seitens der Beratungsstellen kein Handlungsbedarf vorhanden zu sein.
Gibt es weiteren Diskussionsbedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Drucksache 4/1319 – Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN – zur Abstimmung auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Stimmen dafür. Somit ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/1362 – Änderungsantrag der PDS-Fraktion – zum Titel 682 83 auf. Herr Neubert, ich bitte um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für den elternbeitragsfreien Hort streiten, der in unseren alternativen Haushalt integriert ist und Ihnen als Änderungsantrag vorliegt. Unter nahezu allen politischen Parteien ist in der Bildungsdiskussion unstrittig, dass die Erneuerung im Bildungsbe
reich vor allem und zuerst im Vorschul- und Grundschulbereich stattfinden muss. Ich erinnere nur an einige Stichpunkte, die bei dieser Gelegenheit immer ventiliert werden: Bildungspläne für Kindertagesstätten, Ganztagsschulen bzw. Ganztagsbildung oder kostenloses Vorschuljahr. Der Bildungsplan für Kindertagesstätten bzw. der Antrag zur Erstellung desselben ist von uns im Haus gemeinsam beschlossen worden und befindet sich auf dem Weg. Mit dem kostenlosen Vorschuljahr ist die SPD in den Wahlkampf gezogen, geblieben ist davon nichts, zumindest nicht im aktuellen Doppelhaushalt. Fokussiert wird derzeit die Bildungsdiskussion vor allem auf Ganztagsschulen, die aber in nur wenigen Modellen und zum Teil abgewandelten Varianten existieren und als Konzepte auf absehbare Zeit nicht zum Regelfall werden.
Kinder, die in den Genuss von Ganztagsschulen kommen, sind zu beneiden. Es sind bzw. werden aber nur wenige sein. Die PDS will das bestehende Netz der Horte nutzen und über dieses Netz und die pädagogische Weiterentwicklung der Hortbetreuung eine anspruchsvolle ganztägige Bildung und Betreuung sichern. Wird dies konsequent betrieben, kann es ein Weg zur Ganztagsschule sein bzw. der Weg dahin ist nicht mehr weit. Wir setzen also nicht wie die Bundesregierung und die SPD auf wenige Modellprojekte – ich höre übrigens immer noch das Schlagwort von vor eineinhalb Jahren von den über 100 Ganztagsschulen in Sachsen –, sondern auf die schrittweise Annäherung der Grundschulen an das Ideal. Dazu muss die nach unserer Ansicht gegenwärtig höchste Schwelle des Hortzugangs – der Elternbeitrag – gerade für Kinder aus einkommensschwachen Familien abgeschafft werden.
Wir wissen, dass der Elternbeitrag nicht der einzige Grund ist, warum Kinder und Eltern das Hortangebot nicht nutzen. Er wirkt aber am radikalsten sozial selektiv. Eine Qualitätsentwicklung im Hortbereich – diese gibt es durchaus – nützt denjenigen nichts, die ihr Kind aus Kostengründen nicht in den Hort schicken können.
Durch den Verzicht auf Elternbeiträge wird auch eine mögliche Ungleichbehandlung ausgeschlossen, da Ganztagsschulen, die generell kostenlos sind oder sein werden, nur wenigen Kindern in ausgewählten Grundschulbezirken zur Verfügung stehen. Gleichzeitig würde damit aber auch den in Einzelfällen schon bestehenden Zugangsbeschränkungen für Horte aufgrund des Erwerbsstatus der Eltern in einzelnen Landkreisen die Grundlage entzogen.
Ich bin bereits in meinem Redebeitrag darauf eingegangen. Auf der einen Seite haben wir die Probleme der Finanzierung und auf der anderen Seite müssen wir an dieser Stelle weiter diskutieren. Dabei kommen wir sicherlich zu einem Konflikt. Auf der einen Seite sind es die Hortkosten, die die Eltern
aufzubringen haben, und andererseits kostenfreie Ganztagsangebote. Aber auch hier muss man fachlich trennen. Was die Ganztagsschule angeht, geht unser Augenmerk nicht in den Grundschulbereich, sondern in den Mittelschulbereich. Die Vermengung von Schule und Hort als Ganztagsangebot ist auch nicht der richtige Weg.
Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich den Änderungsantrag der PDSFraktion in der Drucksache 4/1362 zur Abstimmung auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich rufe jetzt das Kapitel 08 04 in der Beschlussfassung des Ausschusses auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist dem Kapitel 08 04 mehrheitlich zugestimmt worden. Wir kommen zum Kapitel 08 05. Mir liegt ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/1363 vor. Ich bitte um Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist mit diesem Antrag gewollt? Die PDS-Fraktion möchte Sie einladen, ein Programm auf den Weg zu bringen, um nach und nach Barrieren zu beseitigen. Herr Dr. Metz – vorhin habe ich Sie noch gesehen, jetzt kann ich Sie nicht erkennen –, ich möchte Sie aus einer kürzlich abgegebenen Presserklärung zitieren: „Barrierefreies Bauen ist für den Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Zahlreiche Beispiele aus der bisherigen Bautätigkeit des Freistaates belegen das.“ Dem möchte ich überhaupt nicht widersprechen. Doch, meine Damen und Herren, Sie alle werden sicherlich auch bestätigen können: Es sind noch längst nicht alle Rathäuser, Gemeindeverwaltungen, Landratsämter und öffentlichen Einrichtungen barrierefrei. Ich halte es für bedenklich, dass während einer Anhörung zum FAG hier im Hause der Landrat des Landkreises Chemnitzer Land sinngemäß ausführte, dass die Maßstäbe zur Durchsetzung der Barrierefreiheit zu hoch gesteckt sind und in diesem Zusammenhang die Kommunen finanziell überfordert seien. Das heißt, ein schrittweiser Abbau von Barrieren an öffentlichen Einrichtungen wird nicht stattfinden. Von daher ist es notwendig, weitere Mittel bereitzustellen, und nicht, Frau Nicolaus, bei der Ausreichung von Nachteilsausgleichen stehen zu bleiben. Unser Vorschlag: Wir greifen eine gute Initiative aus diesem Haus wieder auf und gestalten ein Förderprogramm zur Schaffung von Barrierefreiheit an und in öffentlichen Einrichtungen. Hier meine ich jetzt behördliche Einrichtungen. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, der 3. Sächsische Landtag hatte vor fast einem Jahr das Sächsische Integrationsgesetz verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist bekannt. Es gilt auch die Verpflichtung, bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchs
gegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei zu gestalten, damit diese Einrichtungen für jedermann in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Meine Damen und Herren, Sie werden nun meinen, dieses Gesetz wollte das gar nicht, das gibt es auch nicht her. Nun, da haben Sie wahrscheinlich Recht. Aber genau das halte ich für ein Problem.
Im Übrigen: Der vorgelegte Haushaltsentwurf der Staatsregierung enthält im Einzelplan 08 Positionen zum Integrationsgesetz. Sie betreffen aber nur Aufgaben des Sozialministeriums selbst.
Meine Damen und Herren! Nun ist dieses Sächsische Integrationsgesetz nicht das stärkste in der Bundeslandschaft. Herr Gerlach, Sie haben es vorhin sinngemäß angedeutet, Sie werden es aber bestimmt bestätigen können – denn auch Sie und Ihre Fraktion hatten damals noch gemeinsam mit der PDS an einem besseren Gleichstellungsgesetz mitgearbeitet –, dass selbstbestimmte Lebensführung praktisch nicht für jeden Mann und jede Frau möglich ist. Deshalb sollten Sie gemäß Ihrer Vorgabe in dem Koalitionspapier für soziale Integration sein und unserem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Herr Wehner, ich weiche dieser Diskussion nicht aus. Ich hätte auch gern noch mehr als diese eine Million Euro. Ich könnte mir auch noch weitere Millionen Euro vorstellen und hätte gute Ideen, wo wir diese noch überall verwenden könnten. Aber auch hier haben wir das Problem: Wir möchten eine ganze Menge, aber wir schaffen nicht alles. Sie haben selbst zur Umsetzung des Integrationsgesetzes gesprochen. Wir stehen zu dem, was wir einmal als eigenes Gesetz eingebracht haben. Aber wir sind Koalitionspartner und regieren nicht alleine. Da muss man anerkennen, dass wir mit den Prioritäten, die wir gesetzt haben, mit dieser Million Euro, die Sie hier wollen und wo man noch locker zehn Millionen Euro drauflegen könnte, trotzdem noch nicht annähernd das schaffen, was Sie sich eigentlich vorstellen und was sicher ganz viele in diesem Land wollen. Aber wir haben es in diesem Fall nicht und wir können keinesfalls hier mit dem mitgehen, was Sie an Deckung haben. Nur aus diesem Grunde werden wir den Antrag ablehnen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf den Änderungsantrag der PDS-Fraktion Drucksache 4/1363 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Auch mit diesem Antrag reagieren wir auf eine Kürzung. Es geht um die Koordinatorenstelle in Sozialstationen. Bis zum 28. Februar dieses Jahres gab es ein landesweites Netz mit qualifizierten und professionellen Beratern, so genannten Koordinatoren, das an eine etablierte Struktur, nämlich an die Sozialstationen, angebunden war. Ich zitiere dazu kurz aus dem Seniorenbericht von 2004: „Weil insbesondere die Sozialstationen in ihrer Region bekannt sind, einen guten Ruf haben und inzwischen für viele hilfsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen zum ersten Anlaufpunkt geworden sind, sollten sie mit Hilfe staatlicher Förderung zusätzlich Koordinierungs-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen von dafür qualifizierten Fachkräften erbringen. Es handelt sich hierbei um einen klar umrissenen Leistungsumfang, der von anderen Kostenträgern nicht übernommen wird. „Rechtliche Grundlage ist die Förderrichtlinie von 2001. Seit dem 1.3. sind die Mittel gestrichen“. Ich gehe nur ganz kurz zur Begründung dieser Reduzierung auf einige Argumente des Sozialministeriums ein.
Da ist das Argument, dass es kaum inhaltliche Unterschiede zwischen anerkannten Sozialstationen und Angeboten sonstiger ambulanter Pflegedienste gibt. Ja, auch ambulante Pflegedienste bieten Beratung an. Aber diese ist nicht trägerübergreifend angelegt, sondern es geht darum, die Angebote des Dienstes entsprechend auszulasten. Es ist zu fragen, ob das den Bedürfnissen der Betroffenen angemessen ist.
Ein zweites Argument. Die Leistungen würden teilweise durch überqualifiziertes Personal erbracht. Das ist in unseren Augen unsinnig. Betrachtet man die Fälle, die beraten wurden, so wies dieser Personenkreis schon bei Beginn des Beratungsprozesses vielfältige Probleme auf: eingeschränkte Mobilität infolge von Multimorbidität, entsprechend erschwert durch fehlende oder stark reduzierte familiäre oder andere soziale Netzwerke. Das Alter der Betroffenen war hoch, 80 bis 85 Jahre. Dazu braucht man nun einmal qualifiziertes Personal.
Nun fragen wir: Warum evaluiert man nicht, bevor man streicht, auf einem Feld von so zentraler Bedeutung?
Ein weiteres Argument ist die rückläufige Bereitschaft der Kommunen zur Kofinanzierung. Das ist für uns auch nicht zutreffend. Es ist ein zehn- bis zwanzigprozentiger Anteil der Kommunen zu bringen. Das war bisher eigentlich kein Thema. Nur zwei Landkreise hatten damit ein Problem.
Ein weiteres Argument des SMS ist der nicht zu rechtfertigende Wettbewerbsvorteil für die Sozialstationen. Das ist ein Scheinargument, da die Unterscheidung zwischen staatlich anerkannten Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten bisher politisch gewollt war – siehe Zitat – und auch dazu beigetragen hat, dass sich Sozialstationen als erste Anlaufstellen etabliert haben. Der Pflegebereich ist nicht wirklich ein freier Markt, denn das würde eine Souveränität des Kunden, des Pflegebedürftigen voraussetzen, die nicht gegeben ist.
Deshalb unser Antrag. Die Koordinatoren dienen den Interessen der Betroffenen. Sie helfen langfristig Kosten zu
Wir werden den Antrag aus folgenden Gründen ablehnen. Eigentlich hat Frau Herrmann schon alles genannt, was uns auch angeregt hat, dem Antrag nicht zu folgen. Es gibt im ambulanten Bereich eine plurale Trägerstruktur. Dem müssen wir Rechnung tragen, weil genauso der private Sozialdienst gut ausgebildete Personen in seinem jeweiligen Bereich hat. Diese können genauso Beratungen vornehmen und tun das auch. Das haben Sie ja auch selbst gesagt, Frau Herrmann. Von daher wäre es eine Ungleichbehandlung gegenüber den Sozialstationen, wenn wir weiterhin an dieser Förderung festhalten würden. Gleichermaßen möchte ich darauf abstellen, dass gerade im ambulanten Bereich hier zusätzlich diese Förderrichtlinie für die Beratung von denjenigen, die zu Hause Demenzkranke betreuen, in Kraft getreten ist. Auch dort kann man eine gewisse Kompensierung feststellen.
Frau Präsidentin! Die PDSFraktion wird diesem Antrag ausdrücklich zustimmen. Wir hatten einen ähnlichen Antrag im Ausschuss, haben ihn heute aber nicht noch einmal eingebracht, weil wir gemerkt haben, dass die Koalition gegebenenfalls einem Antrag der GRÜNEN zustimmen könnte, wie es in ein, zwei Fällen passiert ist. Uns geht es um die Sache. Deshalb haben wir auf unseren Antrag verzichtet und werden dem der GRÜNEN selbstverständlich zustimmen.
Aber ich füge noch Folgendes hinzu, Frau Nicolaus: Auch deshalb stimmen wir zu, weil wir schon einen Unterschied sehen, und zwar einen gravierenden, zwischen anerkannten Sozialstationen und „normalen“ oder, wie Sie wollen, ambulanten Pflegediensten. Das wollen wir auch gewürdigt wissen. Da war das, was einmal eingeführt war, durchaus sinnvoll. Wir verabschieden uns hier von einer wirklich sinnvollen Geschichte und opfern sie gerade in diesem sensiblen Bereich dem freien Spiel der so genannten Marktkräfte. Das tragen wir nicht mit.
Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt auf die Drucksache 4/1318, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe Kapitel 08 05 in der Beschlussfassung des Ausschusses auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Kapitel 08 05 dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Kapitel 08 06 in der Beschlussfassung des Ausschusses auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen wurde Kapitel 08 06 mehrheitlich zugestimmt.
Zum Kapitel 08 07 liegt mir ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/1373 vor. Herr Abg. Leichsenring, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Antrag geht es um die Mittel für Suchtprävention, die wir gerne aufgestockt wissen wollen. Ich denke, bei einer zunehmenden Verschlechterung der sozialen Bedingungen in Deutschland wird auch mit einem verstärkten Drogenmissbrauch zu rechnen sein. Deswegen möchten wir hier eine Erhöhung haben, auch auf die Gefahr hin, dass vielleicht Frau Bonk von der PDS oder die so genannten bekifften Demokraten von den GRÜNEN diesen Titel mit in Anspruch nehmen werden. Trotzdem denke ich, dass wir diese Titel aufstocken sollten, und bitte um Zustimmung.
Herr Leichsenring, wenn Sie mit Ihren Leuten von der Fraktion aufgepasst hätten, hätten Sie gemerkt, dass wir den Titel mit dem Antrag im Ausschuss schon aufgestockt haben. Diese Aufstockung ist hier nicht enthalten. Wir sind da viel weitergehend. Also haben Sie doch verschlafen.
Ich gehe davon aus, dass es keinen weiteren Redebedarf gibt. Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 4/1373, Änderungsantrag der NPD-Fraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Kapitel 08 07 in der Beschlussfassung des Ausschusses auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einigen Stimmen dagegen ist dem Kapitel 08 07 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe Kapitel 08 08 auf. Auch hier gibt es einen Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/1306; ich bitte um Einbringung. Herr Leichsenring.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier geht es um die Tierschutzvereine, auch deren Mittel wollen wir erhöhen. Ich weiß nicht, wer von den Anwesenden im Hohen Hause sich um Tierschutz usw. schon einmal gekümmert hat; mir ist die finanzielle Lage von Tierheimen sehr gut bekannt und deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir diesen Titel erhöhen wollen.