Protocol of the Session on April 24, 2024

gelesen, auf das wir alle stolz sein und für das wir befürwortend abstimmen sollen? Wer hat es gelesen? Haben es alle gelesen? - Ich habe es gelesen, weil ich als Fraktionsvorsitzender es lesen und hier dazu Stellung nehmen muss. Ich habe es mir angetan. Der Kollege Reiter hat schon gesagt, dass mit Sicherheit wieder eine Novelle kommt, weil ja viele Dinge nicht berücksichtigt wurden und andere Dinge zu bürokratisch sind. Ich habe nicht die Zeit, um das im Einzelnen auszuführen, aber ich unterstreiche und unterschreibe, was der Kollege Reiter in diesem Zusammenhang gesagt hat.

Auf eine Sache möchte ich eingehen, weil das wirklich wichtig ist, nämlich die Zulassungsbestimmungen oder Zulassungsbedingungen für Hochschulen, für die Universität und für die anderen Hochschulen. Seit Jahrzehnten bin ich ein Verfechter davon, dass diese Bestimmungen gelockert beziehungsweise ganz abgeschafft werden. Wenn man 40 oder 50 Jahre zurückschaut, sieht man, dass damals das Abitur die einzige Möglichkeit war, an der Universität zu studieren. Nachher kamen Lehrer dazu, die ihre Lehrerprüfung bestanden hatten, dann kamen Handwerksmeister dazu und so weiter und so fort. Man lockert das scheibchenweise auf. Es ist überhaupt nicht einzusehen - aber das ist ja jetzt behoben -, dass ein Handwerksmeister, der Steuern an das Land zahlt, an wichtigen Einrichtungen, die das Land finanziert, nicht teilnehmen kann, sprich nicht studieren kann. Es kamen dann immer Einwendungen, dass er an der Uni nicht mitkomme und Ähnliches. Aber niemand, der schon in der Gemeinschaftsschule Schwierigkeiten mit der Bruchrechnung hatte, wird an die Universität gehen und Mathematik studieren. Das wird nicht vorkommen.

Ich weiß, dass nicht jedem gefällt, was ich jetzt sagen werde, aber ich sage es trotzdem: Selbst wenn wir sämtliche Beschränkungen fallen lassen würden wie bei der Volkshochschule, wo Sie sich anmelden und einen Kurs mitmachen können, würde kein Dutzend Studenten mehr studieren als jetzt. Das heißt also, das ist wirklich reformbedürftig, aber dieser Entwurf ist nur halbherzig.

Das Wichtigste, was wir machen könnten, wenn noch einmal eine Novellierung fällig ist, ist, dass wir ein Gesetz machen, das man als Hochschulbefreiungsgesetz bezeichnen könnte, das unnötige Bürokratie abschafft. Die Hochschulen kennen ja selbst ihre Probleme am besten. Die Studenten - heute sagt man Studierende - und die Professoren und Professorinnen kennen ihre Probleme. Sie sollten sie selbst lösen können. Natürlich muss eine Aufsicht vom Staat da sein, aber keine Gängelung. Dieses umfangreiche Gesetz, das uns vorliegt, ist kein großer Fortschritt auf dem Wege zur Befreiung unserer Universitäten und Hochschulen. Da wollen wir etwas anderes sehen. Wir wollen ein Hochschulbefreiungs

(Abg. Quinten (SPD) )

gesetz. Wir werden den Erfolg dieses Gesetzes nicht an hehren Worten messen, sondern wir werden ihn messen an den Zahlen der Studierenden in der Zukunft und an den Auszeichnungen, die wir erfahren, ob wir zum Beispiel wieder eine Exzellenzuniversität werden, wie wir es schon mal waren. An den Erfolgen werden wir die Hochschulen und die Politik für die Hochschulen messen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nunmehr das Wort Frau Abgeordneter Julia Harenz für die SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich richte ich meine Rede auch an euch, liebe Studierende und Promovierende, und an alle, die an einer Hochschule tätig sind. Meine Kollegin Sandra Quinten hat bereits verdeutlicht, wie wichtig Promovierende für einen funktionierenden Wissenschaftsstandort sind. Sie sind Innovationstreiber einer jeden universitären Einrichtung. Sie formen einen Teil unserer Zukunft mit ihrem wissenschaftlichen Know-how. Wir brauchen sie für die Forschung, für den wirtschaftlichen Fortschritt und um die zukünftigen Generationen auszubilden. Das ist eine große Verantwortung.

Manche Promovierende sind eingeschriebene Studierende. Andere sind wissenschaftliche Mitarbeitende oder beides. Wiederum andere sind extern Promovierende. Insgesamt bilden sie also eine sehr heterogene Gruppe. Der Beginn der Promotion ist meist auch der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Als ich mit meiner Promotion begann, war ich sehr froh, dass an meinem Lehrstuhl weitere Promovierende waren, die mir Fragen beantworten konnten, die mich unterstützen und mir Hilfestellung geben konnten. Doch leider ist das die Ausnahme. Die meisten Promovierenden sind alleine mit ihren Fragen, ihren Bedürfnissen und ihren Problemen.

Wenn wir uns die Hochschullandschaft anschauen, erkennen wir, dass jede Gruppe, sei sie noch so heterogen, eine Stelle hat, an die sie sich wenden kann - außer die Promovierenden. Zum Beispiel werden die Belange der Mitarbeitenden durch den Personalrat vertreten und die Studierenden haben den AStA, der sich für sie und ihre Belange einsetzt. Promovierende hatten, wie unser Minister bereits erwähnt hat, bisher aber keine eigenständige Repräsentation - und das, obwohl sie grundlegend andere Bedürfnisse haben als Studierende oder wissenschaftliche Mit

arbeitende. Sie hatten bisher keine Stimme, die sich mit ihren Bedürfnissen gut auskennt und die sich für ihre Belange einsetzen konnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Menschen, die für unsere Zukunft sowohl in der Forschung als auch in der Wissenschaft so wichtig sind, müssen auch ein eigenständiges Mitspracherecht haben.

(Beifall von der SPD.)

Deshalb schaffen wir mit der Promovierendenvertretung endlich eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Gruppen an saarländischen Hochschulen. Das ist eine Frage der Teilhabe, des Respekts und der Wertschätzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Hochschulen sind unsere Zukunftsschmieden. Sie setzen sich mit aktuellen, aber auch mit zukunftsorientierten Themen auseinander. Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit wichtiger als je zuvor. Wir haben uns im vergangenen Jahr lange mit dem Begriff der Nachhaltigkeit beschäftigt und ihn im Februar dieses Jahres als Staatsziel in unsere Verfassung aufgenommen. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt. Damit sind wir bundesweit zusammen mit Hessen und Schleswig-Holstein Vorreiter. Jetzt ist es an der Zeit, Nachhaltigkeit als Aufgabe im Saarländischen Hochschulgesetz zu verankern.

(Beifall von der SPD.)

Damit verbessern wir auch die Attraktivität unserer Hochschulen. Denn das Thema Nachhaltigkeit ist für viele Studierende und für viele zukünftige Studierende ein entscheidender Grund, sich für oder gegen eine Hochschule zu entscheiden. Studierende legen Wert darauf, dass eine Hochschule ein Nachhaltigkeitskonzept hat. Man muss unseren Hochschulen hoch anerkennen, dass sie das bereits in die Wege geleitet haben. Lassen Sie uns gemeinsam unseren Wissenschaftsstandort für neue Studierende noch attraktiver machen, als er bereits ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPDFraktion wollen mit denjenigen sprechen, die direkt von Gesetzen betroffen sind. Wir wollen wissen, was die Zielgruppen brauchen und was ihre Bedürfnisse sind. Wir wollen ihre Expertise aus der Praxis nutzen, um den Gesetzen genau das zu geben, was die Betroffenen brauchen.

Genau das haben wir auch dieses Mal getan: Um uns ein umfassendes Bild zu machen, haben wir die Gespräche mit den Interessengruppen gesucht und sind mit einem Runden Tisch zum Saarländischen Hochschulgesetz in den offenen Austausch gegangen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die gute Diskussion bedanken. Weil wir mit diesem Runden Tisch so gute Erfahrungen gemacht haben, werden wir auch noch einen weiteren machen,

(Abg. Dörr (AfD) )

um allen die Möglichkeit zu bieten, gehört zu werden und sich mitzuteilen.

Der aktuelle Gesetzentwurf ist bereits ein richtiger Schritt in die Zukunftssicherung unserer Hochschullandschaft. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Wir werden auch Argumente und Notwendigkeiten der Interessengruppen mit einbeziehen. Deshalb gibt es diese Runden Tische, deshalb gibt es das parlamentarische Verfahren. Ich freue mich auf die weitere Auseinandersetzung mit diesem modernen und zukunftsgerichteten Hochschulgesetzentwurf und bitte um Zustimmung in Erster Lesung.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr das Wort dem Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Jakob von Weizsäcker.

Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese gute Debatte. Ich möchte mich ganz besonders bei Herrn Reiter dafür bedanken, dass er sich aus der Opposition heraus nicht nur ein kleines bisschen, sondern intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst hat. Selbstverständlich - Julia Harenz hat es bereits gesagt - wird man sich im Ausschuss intensiv mit den einzelnen Fragen befassen können. Aber ich dachte, ich melde mich zu Wort, um wenigstens drei Punkte möglicherweise im Vorgriff auf die Ausschussberatungen aufklären zu können.

Der erste Punkt ist das Thema Ziel- und Leistungsvereinbarung. Das Gute ist, dass die Hochschulen des Saarlandes und die Landesregierung und mit Sicherheit auch der Landtag ein gemeinsames Ziel haben, denn am Ende muss es ja darum gehen, dass wir im Saarland Exzellenz in der Lehre haben. Wir brauchen Exzellenz in der Forschung und wir brauchen einen exzellenten Beitrag unseres Forschungs- und Wissenschaftssystems.

(Ein Besucher macht Fotos von der Besucher- tribüne aus.)

Entschuldigung, Herr Minister. Ich möchte die Besucher auf etwas aufmerksam machen: Fotos sind von der Besuchertribüne aus nicht gestattet. Danke.

Es geht darum, einen exzellenten Beitrag unseres Wissenschafts- und Forschungssystems zur Transformation und zur Dynamisierung des

Saarlandes leisten. Diese drei Ziele bestehen im Konsens. Mit Blick auf die Ziel- und Leistungsvereinbarung ist die spannende Frage, wie das in Zukunft gelingen kann. Das ist keine Kritik an der Vergangenheit; das möchte ich ausdrücklich auch gegenüber meinem Vorgänger als Wissenschaftsminister betonen. Es ist fraglich, wie es gelingen kann, mit einer noch etwas größeren Präzision, etwas stärkeren Kennzahlen und einem outputgetriebenen Indikatorenset dafür zu sorgen, dass man in dieser Ziel- und Leistungsvereinbarung gemeinsam diese Ziele verfolgt. Letztlich geht es darum, dass wir diesen Weg zusammen mit den Hochschulen gemeinsam gehen können. Mit der Novelle können Sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das gelingt.

Ich habe einen zweiten Punkt. Er betrifft das Thema Allkompetenz für die Hochschulleitung. Mir ist es äußerst sympathisch, dass wir Hochschulleitungen haben, die versichern, die Allkompetenz, die mit der Novelle geschaffen werden soll, möchten sie möglichst gar nicht oder, wenn überhaupt, sparsam nutzen. Ich finde das gut. Ich finde es ein gutes Signal für eine Hochschulleitung.

Ich finde es gleichzeitig ein gutes Signal für eine Landesregierung und für einen Landtag zu sagen, für den Fall, dass doch einmal eine Situation entsteht, in der es für die dynamische Entwicklung der Hochschule wichtig ist, diese Allkompetenz zu haben, ist es sinnvoll, sie zur Verfügung zu stellen. Ich bin nun seit knapp zwei Jahren Wissenschaftsminister, und ich kann Ihnen sagen, es hat vielleicht ein oder zwei Situationen gegeben, wo ich mir durchaus vorstellen kann, dass es im Landesinteresse gewesen wäre, eine solche Allkompetenz zu haben. Insofern spielt da jeder in einem guten Sinne seine Rolle.

Ich wünsche mir keine Hochschulpräsidenten, die sagen, wir wollen alles par ordre du mufti entscheiden. Ich finde das ausdrücklich gut. Das ist mir sympathisch. Ich habe mit Freude diese Interviews gesehen. Gleichzeitig sage ich Ihnen, in der Gesamtverantwortung für das Land ist es gut, für den Fall der Fälle, dass es doch einmal erforderlich sein sollte, die Universitätsleitungen mit einer solchen Allkompetenz auszustatten.

Der Blick ins Ausland sei mir erlaubt. Wenn Sie auf das Ranking der Hochschulen weltweit schauen und die Top 100 betrachten, dann werden Sie feststellen, ein etwas größeres Maß an Allkompetenz an den Spitzenuniversitäten der Welt ist nicht die Ausnahme, sondern die absolute Regel. Insofern möchte ich noch einmal ausdrücklich dafür werben.

Zu guter Letzt - das ist wirklich ein interessanter Punkt - würde ich nicht behaupten, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, für die Ewigkeit gedacht ist. In 20 Jahren wird man über

(Abg. Harenz (SPD) )

jede Frage genauso nachdenken wie heute. Aber wir haben mit Blick auf das Promotionsrecht an der htw tatsächlich folgendes Problem: Wir haben dort Fachbereiche, wo schon längst eine ganze Reihe von Promotionen stattfindet, allerdings unter den erschwerten Bedingungen von heute. Wir haben aber auch Bereiche, wo man nach aktuellem Stand noch nicht so forschungsstark unterwegs ist.

Die Rückbindung im Sinne von Qualitätskontrolle in einer Situation, wo man aus einem Zustand kommt, bei dem in vielen Bereichen ein Promotionsrecht nicht vorhanden ist, ist eine interessante Denksportaufgabe. Mit der Novelle legen wir einen wirklich überzeugenden Vorschlag vor, wie man mit der Situation umgeht.

Was eben nicht funktionieren kann - um es ganz klar zu sagen -, ist, dass im Sinne einer Selbstermächtigung Fachbereiche einfach sagen, wir erklären uns jetzt selbst für forschungsstark und haben alle ein Promotionsrecht. Das würde nicht funktionieren. Das heißt, die entscheidende Frage an dieser Stelle ist, wie man in einem htw-System mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bezüglich Forschungsstärke mit dem Thema Qualitätskontrolle umgeht. Ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden.

Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass in allen Fachbereichen die Forschungsstärke vorhanden ist, sodass man sagen könnte, jetzt könnt ihr das - wie an der Uni im Übrigen auch - alleine tun, dann wäre ich gar nicht dagegen. Aber zum heutigen Zeitpunkt wäre das nicht der richtige Weg. Das ist auch nicht Teil der vorgeschlagenen Novelle.

Ich bitte um Nachsicht. Das waren jetzt drei Punkte, die durchaus auch technische Aspekte beleuchtet haben. Lieber Herr Reiter, Sie haben es dankenswerterweise angesprochen. Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen einen kleinen Beitrag leisten konnte, der Sie auch in den Ausschussberatungen weiter inspirieren kann. - Herzlichen Dank!

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Redezeit der Landesregierung um drei Minuten überschritten wurde. Aber keine Fraktion hat bisher ein Zeitlimit gehabt. Ich wollte nur darüber informieren.

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/876. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/876 in

Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/876 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland

(Drucksache 17/879)

Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Minister Jürgen Barke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe heute die Ehre, das E-Government-Gesetz für das Saarland einzubringen. Wir kommen damit einer Umsetzungsverpflichtung der EU-Kommission nach.