Was die Besoldung betrifft, ist es eigentlich an der Zeit gewesen, dass man da mal eine Veränderung gemacht hat. Ich habe hier auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Saarland ein armes Land ist. Das Saarland hat Schulden, es hat aber nicht nur Geldschulden, es hat auch Schulden, was die Infrastruktur betrifft. Es hat aber auch Schulden dabei, wie es mit seinen eigenen Beamten, Angestellten und Arbeitern umgeht. Wir haben ja eben den Tagesordnungspunkt gehabt, wo wieder etwas korrigiert wurde, weil viele von unseren Beamten schlechtergestellt sind als sonst wo in anderen Bundesländern, was natürlich dazu führt, dass unsere Begabungsreserve abwandert. Wenn ich in Homburg wohne und in Zweibrücken besser bezahlt werde, ist ja überhaupt
nicht einzusehen, weshalb ich dann in Homburg arbeiten soll. Langer Rede kurzer Sinn: Ich denke, es war jetzt an der Zeit, dass man hier mal einen neuen Anlauf nimmt. Und was den Campus betrifft, wird man sehen, was es bringt. Von Hause aus ist das keine schlechte Idee, aber wie gesagt, es kommt darauf an, wie es am Schluss aussieht. Die Bäume erkennt man an den Früchten. Wir werden sehen, was daraus wird. Wir werden uns auch enthalten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Jetzt mein zweiter Anlauf: Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Frauen und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/501. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/501 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Somit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, Gegenstimmen gab es keine, enthalten haben sich die CDU-Fraktion und die AfDFraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Drucksache 17/488)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich glaube, es ist richtig, dass dieser Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Universitätsklinikum des Saarlandes am Nachmittag verhandelt wird. Manchmal ist man ja traurig, dass das eigene Gesetz nicht am Vormittag behandelt wird. Ich glaube aber, heute ist es angemessen.
Es ist ein wichtiges Gesetz, aber es geht um Änderungen im Kleinen. Es geht um drei Dinge. Es geht um eine Regularisierung, es geht um eine Flexibilisierung, und es geht tatsächlich um Bürokratieabbau. Ich fange an mit der Re
gularisierung. Der Ressortzuschnitt hat sich mit der neuen Landesregierung - das ist ja schon eine Weile her - geändert. In dem Gesetz in seiner bisherigen Formulierung wird aber der Ressortzuschnitt im Gesetz festgeschrieben, sodass wir im Sinne einer Regularisierung natürlich die neuen Zuständigkeiten in der Landesregierung abbilden müssen. Aber keine Sorge, das werden wir durch geeignete Formulierungen in einer Art und Weise tun, die sicherstellt, dass bei künftigen neuen Ressortzuschnitten nicht wieder ein Änderungsbedarf am Gesetz erwächst.
Zweitens werden wir in Zukunft, so Sie denn zustimmen, im Sinne gendergerechter Sprache die Personenbezeichnung im Gesetz sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form aufführen. Das sehe ich auch als eine Regularisierung an.
Drittens geht es um Flexibilisierung, darum, dass eine flexiblere Handhabung der Zuständigkeiten im Aufsichtsrat erfolgen kann. Es geht dabei um zwei Punkte. Erstens wird der Aufsichtsratsvorsitz nicht mehr im Gesetz festgeschrieben, sondern es wird ermöglicht, dass der Aufsichtsrat aus seinem eigenen Kreise heraus bestimmt, wer den Aufsichtsratsvorsitz innehaben soll. Der zweite Punkt betrifft eine gewisse Flexibilisierung bei der Zahl der externen Sachverständigen. Aktuell ist noch eine Zahl festgeschrieben, in Zukunft soll die Möglichkeit bestehen, zwei bis drei Expertinnen und Experten in den Aufsichtsrat aufzunehmen. Auch hier ist das eine gewisse Flexibilisierung, das halten wir für sachgerecht.
Nun komme ich zum Bürokratieabbau, speziell um einen sinnvollen Bürokratieabbau bei Baumaßnahmen. Es geht zum Ersten darum, dass das Universitätsklinikum die Möglichkeit bekommen soll, bei kleineren Baumaßnahmen die Bauherrenfunktion übernehmen zu können, wenn die zuständigen Oberlandesbehörden das für sinnvoll halten. Das ist für den Bürokratieabbau sinnvoll. Im Einzelfall soll dies sogar bei größeren Baumaßnahmen möglich sein. Das wird nicht die Regel sein, aber im Einzelfall kann das sinnvoll sein. Damit das Ganze in der Praxis durchführbar ist, soll es eine Erleichterung der Mittelzuführung für Investitionen und Bautätigkeiten von der Landesregierung an das Universitätsklinikum geben. Das ist im Gesetzentwurf auch vorgesehen.
Zu guter Letzt - das bedeutet auch eine wesentliche Flexibilisierung - soll es für das Universitätsklinikum möglich sein, bei kleineren Baumaßnahmen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden - so etwas kommt mal vor -, sich nicht an die Details der Landeshaushaltsordnung halten zu müssen. Natürlich müssen dabei die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet wer
den, was auch in Ordnung ist, hier geht es wohlgemerkt um Maßnahmen im eigenen Namen mit eigenen Mitteln. Auch das ist, glaube ich, ein sinnvoller Bürokratieabbau, der es dem Universitätsklinikum erleichtern wird, in Zukunft seine Tätigkeiten vernünftig auszuführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der Kern dessen, was mit diesem Gesetz geändert werden soll. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft. - Herzlichen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft zu überweisen. - Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 17/488. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes, Drucksache 17/488, in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf, Drucksache 17/488, einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- und die AfD-Fraktion, enthalten hat sich die CDU-Fraktion.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Ju
gendlichen im Saarland (Saarländisches Kinderschutzgesetz - SKG) sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute als Landesregierung die Gelegenheit haben,
das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen sowie zur Änderung des Schulordnungsgesetzes einzubringen. Ich freue mich auch, zu dieser Debatte erstmals den neuen Kinderschutzbeauftragten des Saarlandes, Kai Frisch, in dieser Funktion ganz herzlich hier im Plenum begrüßen zu dürfen.
Vor genau einem Jahr hatten wir in diesem Hohen Hause schon einmal die Gelegenheit, intensiv über den Kinderschutz im Saarland zu debattieren. Wir waren uns damals zwar nicht in allen Punkten einig, aber sicherlich in dem Punkt, dass wir eine umfangreiche Agenda vor uns haben, um unser gemeinsames Ziel, die Stärkung des Kinderschutzes im Saarland, erreichen zu können. An der Dringlichkeit dieser Aufgabe hat sich seitdem nichts geändert. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten aus den Medien immer wieder von Gewalttaten an Kindern erfahren, von abscheulichen sexualisierten Gewaltverbrechen, von Kindesvernachlässigung, von psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zunehmend von Gleichaltrigen ausgehend. Das Dunkelfeld, also die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle, von denen die Öffentlichkeit in der Regel nichts erfährt, ist weitaus größer. Häufig sind es gerade die Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche sicher und geborgen fühlen sollten, die für sie zur Hölle werden: die eigene Familie, das eigene soziale Umfeld, der Sportverein, die Schule, die Einrichtung. Diese Taten bleiben im Verborgenen.
Die WHO betonte bereits in ihrem Statusbericht 2013 zur Lage in Europa, dass 90 Prozent der Fälle von Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch in den dafür zuständigen Institutionen nicht adäquat wahrgenommen werden. Jedes einzelne betroffene Kind trägt die erlebte Gewalterfahrung häufig lebenslang in sich. Dieses Wissen muss uns Mahnung und Verpflichtung sein, alles Mögliche zu tun, um Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht alleine gelassen werden, sondern müssen immer Hilfe finden, wenn sie in Not sind.
Wie wichtig die Arbeit der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Wohls und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Jugendhilfestatistik. Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits in den Jahren 2020 und 2021 um 5 Prozent angestiegen war, hat sich die Entwicklung im Jahr 2022 deutlich verstärkt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, haben in dem Jahr die Jugendämter in Deutschland 66.444 Kinder und Jugendliche
zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 40 Prozent mehr. Im Saarland wurden im Jahr 2022 insgesamt 457 Inobhutnahmen veranlasst. Hauptgrund war zum einem das in beiden Jahren gestiegene Aufkommen von unbegleitet einreisenden Minderjährigen aus dem Ausland. Zum anderen, nach einem Rückgang in den Corona-Jahren, hat im Jahr 2022 erstmals wieder die Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung um 5 Prozent zugenommen.
Sorge muss uns auch bereiten, dass sich im letzten Jahr immer mehr Kinder und Jugendliche selbst an das Jugendamt gewendet haben mit der Bitte um eine Inobhutnahme. Hier wurde eine Steigerung um 4 Prozent verzeichnet. Dabei steht nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung, sondern das gesamte soziale Umfeld. Kitas, Schulen, Kirchen, die Wohlfahrt, der Sport, aber auch Kliniken und Einrichtungen aus dem ambulanten medizinischen und therapeutischen Bereich stehen in der Verantwortung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch, Vernachlässigung und Misshandlung weiter zu verbessern und betroffenen Mädchen und Jungen schneller und passgenau zu helfen.
Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Verantwortungsträger zusammenarbeiten. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten diese Verantwortung sehr ernst nehmen. Wie also wollen wir künftig unserer Verantwortung noch besser gerecht werden? Diese Diskussion haben wir hier im Saarland bereits in den vergangenen Jahren mit allen beteiligten Stellen begonnen. Zwei Kommissionen, die Unabhängige Kinderschutzkommission und die Unabhängige Aufarbeitungskommission am UKS, haben Empfehlungen ausgesprochen, die zum Teil schon umgesetzt sind, zum Teil in der Umsetzung befindlich sind oder deren Umsetzungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden.
Auch aus diesem Haus, dem Landtag des Saarlandes, kamen infolge der Aufarbeitung der Geschehnisse am UKS mit der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und dem vorgelegten Abschlussbericht wichtige Impulse für Verbesserungen im Kinderschutz des Landes. Wir werden den eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Kinderschutzes im Saarland fortsetzen und die empfohlenen Maßnahmen nach und nach unter Einbeziehung aller Akteure und Akteurinnen der saarländischen Kinderschutzlandschaft umsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor einem Jahr habe ich angekündigt, dass wir dabei drei Dinge prioritär angehen werden, zum Ersten die Einrichtung einer Ombudsstelle gemäß den Vorgaben des SGB VIII in einem Kompetenzzentrum Kinderschutz unter dem Dach
mit einem Kinderschutzbeauftragten. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen haben wir in diesem Parlament schon im Februar dieses Jahres geschaffen. Die Räume sind angemietet, die Stellen sind ausgeschrieben und das Entscheidungsverfahren der Stellenbesetzung steht vor dem Abschluss. Wir haben zum Zweiten die Installierung eines saarländischen Kinderschutzbeauftragten angekündigt und schon umgesetzt, der zum 01. Mai seine Arbeit aufgenommen hat.
Ich hatte drittens angekündigt, ein Kinder- und Jugendschutzgesetz für das Saarland auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt Ihnen heute zur Ersten Lesung vor. Mit seiner heutigen Einbringung setzen wir den begonnenen Prozess fort, indem wir auf bislang gewonnenen Erkenntnissen aufbauen. Dazu gehört die Erkenntnis, dass wir das Rad nicht in allen Bereichen neu erfinden müssen, sondern auf die sehr gute Reform des SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und nicht zuletzt auf vorhandene Schutz- und Hilfesysteme im Saarland aufbauen können, in deren Mittelpunkt als zentraler Akteur im Kinderschutz die Kinder- und Jugendhilfe steht.
Dieses Landeskinderschutzgesetz ist ein Meilenstein. Es ist ein großer Schritt auf unserem Weg hin zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz in unserem Land. Denn wir stellen klar, die Wahrung und Förderung von Rechten von Kindern und Jugendlichen sind wesentlicher Teil eines wirksamen Kinderschutzes. Wir bündeln mit der dauerhaften Einrichtung des Amtes eines Kinderschutzbeauftragten unter dem Dach eines Kompetenzzentrums verschiedene Fachdisziplinen und fördern die Inanspruchnahme von Hilfen für Betroffene. Wir etablieren einen saarländischen Rat für Kinderschutz als unabhängiges Gremium, das den Kinderschutzbeauftragten berät und unterstützt.
Wir verbessern die interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz, indem wir die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bildung lokaler Netzwerke bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrages verpflichten. Die Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe erhalten für die Durchführung dieser Aufgabe einen jährlichen Belastungsausgleich für die entsprechende Aufpersonalisierung in den Jugendämtern. Wir fördern die Weiterentwicklung von Fachstandards, Maßstäben der Qualitätsbewertung und der Schutzkonzepte. Wir verpflichten uns, unter Federführung meines Hauses einen Landesaktionsplan zur Früherkennung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen zu erstellen.
Wir verpflichten mit einer Änderung des Saarländischen Schulordnungsgesetzes alle saarländischen Schulen sowie die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote, Schutzkonzepte vorzuhalten. Wir verpflichten Träger von Ein
richtungen und Angeboten, die bislang noch nicht von den Regelungen des SGB VIII erfasst sind, die aber eine Landesförderung nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz erhalten, auf die Erstellung eines Schutzkonzeptes hinzuwirken.