Der BUND und der NABU kritisieren, dass der ökologische Gedanke durch die Verbrennung des Mülls zum Zwecke einer wirtschaftlichen Auslastung der Verbrennungsanlagen total verloren geht. BUND, NABU - klar, wo die verortet sind. Nach wie vor seien, so deren Argumentation, noch viele verwertbare Rohstoffe im Restmüll vorhanden, die bei der Verbrennung verloren gehen. In dem Zusammenhang kann man sich auf eine Studie der Gemeinde Wadgassen beziehen, in der festgestellt worden ist, dass bis zu 70 Prozent des Restmülls wiederverwertbar sein können. Wir können auch nicht allein darauf vertrauen - wir wissen doch alle, wie das manchmal zugeht -, dass Bürgerinnen und Bürger den Müll vorsortieren, wie wir das gewissenhaft tun, und zwar so vorsortieren, dass keine Wertstoffe mehr in den Tonnen vorhanden sind. Es lohnt sich also, hier noch ein zweites Mal hinzuschauen.
Aber nicht nur BUND und NABU haben sich gegen das Gesetz positioniert. Es waren auch die IHK und, Kollege Wegner, die Handwerkskammer des Saarlandes. Die stehen dem Gesetzentwurf nicht nur kritisch gegenüber, nein, sie lehnen den Gesetzentwurf ab. Ich zitiere: „Aus Sicht der IHK bedarf es keiner Anpassung der geltenden Rechtslage. Die in Rede stehenden Änderungen sind aus ökologischer und ökonomischer Sicht eher schädlich als hilfreich.“ Laut Handwerkskammer spiegelt sich der Geist des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Herr Kollege Bierbaum hat es ja zitiert, keineswegs im Gesetzentwurf wider. In die gleiche Richtung geht natürlich auch die Kritik der sogenannten §-3-Kommunen. Was es damit auf sich hat, hat Kollege Jung ja schon gesagt.
Wir GRÜNE schließen uns der Kritik aus der Anhörung an. Für uns hat die Müllverwertung Vorrang zu haben vor der Müllverbrennung. Deshalb wollen wir, dass es den Kommunen auch weiterhin erlaubt ist, den Bio- und Restmüll vorzusortieren und zu recyceln. Das trägt in den Kommunen natürlich auch zur Gebührenstabilität bei.
Nun bewegen Sie sich ja mit Ihrem Abänderungsantrag in die richtige Richtung, indem Sie §-3-Kommunen, sofern sie die abfallbezogene Wertstoffwirtschaft selbst vornehmen, aus dem Zuständigkeitsbereich des EVS herausnehmen. Dies gilt in Ihrem Abänderungsantrag aber nur für die Gegenwart. Kommunen, die dies vielleicht in Zukunft tun möchten, sind davon ausgeschlossen. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass Kommunen, die das in Zukunft in ihrer Art machen wollen, diese Option auch haben.
Auch die zweite Änderung den Vertrauensschutz für die Gemeinde Wadgassen betreffend ist unzureichend. Er wird nur in der Begründung des Gesetzentwurfes formuliert. Da stelle ich Ihnen die Frage: Warum formulieren Sie einen solchen Vertrauensschutz nicht unmittelbar in das Gesetz hinein?
Meine Redezeit ist vorbei, ich komme zum Schluss. Aus den genannten Gründen lehnen wir sowohl Ihren Abänderungsantrag ab, der unzureichend ist, als auch den Gesetzentwurf insgesamt. - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank. Der Abgeordnete Günter Heinrich hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort, bitte vom Saalmikro aus.
Herr Kollege Kessler, Sie haben in Ihren Ausführungen kundgetan, dass die Müllverbrennung in der Müllverbrennungsanlage in Velsen keine Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei. Ich darf Ihnen nochmals nahebringen: Die Müllverbrennungsanlage in Velsen ist eine R1-zertifizierte Verbrennungsanlage nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise der Abfallrahmenrichtlinie. Ich darf zitieren: „Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, welche die Energieeffizienzschwellenwerte dieser Formel erreichen“ - das ist bei Velsen der Fall - „oder übertreffen, können als Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfall gemäß Abfallhierarchie eingestuft werden.“ Es ist also keine Beseitigung, wie von Ihnen in den Raum gestellt, es ist eine legitime Verwertung, weil - ich habe es hier ausgeführt - Brennstoffe vermieden werden. Die werden ersetzt durch den Restmüll. Diese Anlage hat eine ausgesprochen hohe Effizienz. Genau deshalb ist es eine Verwertung, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausdrücklich gewünscht ist.
Kollege Heinrich, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine solche Verbrennungsanlage nur dann wirtschaftlich gefahren werden kann, wenn eine bestimmte Müllmenge auch angeliefert wird. Meines Wissens ist die wirtschaftliche Auslastung der Müllverbrennungsanlage Velsen dann gewährleistet, wenn 250.000 Tonnen jährlich verbrannt werden. Die werden nur dann erreicht, wenn möglichst viel Müll angeliefert wird. Zurzeit wird eine Menge von 180.000 Tonnen erreicht. Der EVS muss aber ein Interesse daran haben, diese Kapazität zu erreichen, sonst wird die Anlage nicht wirtschaftlich gefahren.
Das heißt, es ist im Grunde genommen schon ein Widerspruch zum ökologischen Prinzip, wenn hier das ökonomische Prinzip Vorrang hat. - Dies nur als Ergänzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal zu zwei Rednern, die vor mir gesprochen haben, Stellung zu nehmen. Herr Kollege Bierbaum, Herr Kollege Kessler, was Sie beide ausgeführt haben, entspricht einfach nicht der Wahrheit. Da hieß es zum einen, das Gesetz stehe im Widerspruch zur Abfallhierarchie. Es macht überhaupt keine Aussage dazu!
Ich schildere Ihnen jetzt mal die Rechtslage. Dieses Gesetz gilt im Saarland und wird durch das EVS-Gesetz in keiner Weise eingeschränkt oder in seiner Umsetzung behindert. Mit diesem Gesetz regeln wir nur, wer für die Abfälle zuständig ist. Was die dann mit den Abfällen machen, dafür gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es besteht überhaupt kein Widerspruch, es wird überhaupt nichts eingeschränkt. Jeder, der das behauptet, ob Sie das sind oder die Handwerkskammer oder sonst jemand, sagt etwas, was nicht stimmt. So einfach ist das.
Zweitens. Herr Kollege Kessler, Sie unterstellen hier, die Regierungskoalition und der EVS wollten mit dem Gesetz Sicherheit herstellen, dass genügend Müll da ist, der verbrannt werden darf. Das heißt, Müll, der eigentlich von wohlmeinenden Kommunen dem Recycling zugeführt werden soll, nehmen wir denen wieder weg, damit wir genügend zum Verbrennen haben. Blanker Unsinn! Erstens ist deutlich geworden, dass die Gemeinde Wadgassen überhaupt nicht mehr Recycling betreibt, sondern ebenfalls nur verbrennen will, aber anderswo zu günstigeren Preisen. Das ist ja die Alternative. Zweitens sagte ich eben schon, es geht in diesem Gesetz mit keinem Wort darum zu beschreiben, was mit dem Müll gemacht werden soll, wenn ihn der EVS eingesammelt hat. Wenn der EVS Wege findet, den eingesammelten Müll in stärkerem Maße dem Recycling zuzuführen, wird er das tun, weil er natürlich an das Kreislaufwirtschaftsgesetz gebunden ist. Das ist gar keine Frage. Und für die Auslastung der Müllverbrennungsanlage wird es dann möglicherweise andere Wege geben. Ich glaube, da könnte man auch Müll verbrennen, der nicht nur aus saarländischen Haushalten stammt. Ich glaube, das ist auch
Diese Klarstellung hat nun noch einmal gezeigt: Das, was Sie hier dargestellt haben, sind Nebelkerzen in der Diskussion. Das hat mit den Inhalten des Gesetzes überhaupt nichts zu tun. Deshalb sollte sich die Öffentlichkeit auch nicht davon verwirren lassen.
Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der PIRATEN Michael Hilberer. - Ich muss mich bei Ihnen entschuldigen, denn eigentlich hätten Sie eben den Vorrang gehabt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.- Ich glaube, mein Beitrag passt dramaturgisch aber auch ganz gut ans Ende der Debatte, daher bin ich gar nicht so unerfreut darüber.
Was stand am Anfang der Debatte? Hintergrund der Einbringung dieses Gesetzes, das Präludium sozusagen, ist ja der Plan der Gemeinde Wadgassen, der groß verkündet wurde und besagt hat, man hätte eine Möglichkeit gefunden, den Müll besser zu verwerten als in der thermischen Verwertung, die der EVS durchführt. Angesichts dessen war unsere Befürchtung, von mir auch in meiner Rede anlässlich der Ersten Lesung hier so formuliert, dass man mit diesem Gesetzentwurf dem Wettbewerb der Ideen um die beste Verwertung des Mülls einen Riegel vorschieben könnte. Das hat sich - diese Feststellung ist wenig überraschend für diejenigen unter Ihnen, die auch bei der Anhörung im Ausschuss zugegen waren - in der Anhörung nicht erhärtet. Ich hatte schon in meiner Einbringungsrede zweifelnd geäußert, dass ich es mir nur schwer vorstellen kann, dass nun ausgerechnet die Gemeinde Wadgassen eine Möglichkeit gefunden hätte, das wirtschaftlich zu machen, eine Möglichkeit, auf die andere noch nicht gestoßen seien. Tatsächlich hat sich das aber ja auch nicht erhärtet.
Es wurde hier ja schon ausgeführt, dass es bei dem von Wadgassen aufgegriffenen Modell letztlich nur darum geht, dass jemand anderes die thermische Verwertung durchführt. Nun aber den Müll auch noch durch halb Europa zu schicken, damit er andernorts verbrannt werden kann, das kann ökologisch nicht das Ziel sein.
In der Anhörung wurde intensiv darauf abgestellt, ob denn nun die Abfallhierarchie eingehalten ist. Das ist aber nicht Teil dieses Gesetzentwurfes, das wird nicht in diesem Gesetz geregelt, sondern ist eine das Abfallwirtschaftsgesetz betreffende Fragestellung. Gleichwohl möchte ich auch dazu ein Wort sagen: Ich bin durchaus überzeugt von der Lösung, den Bürger bei der Vorsortierung in die Pflicht zu nehmen. Wir sprechen ja vom „Restmüll“, von der Verwertung des „Restmülls“. Gewiss, der enthält noch immer zu viele Rohstoffe. Er enthält noch immer zu viele Dinge, die man besser verwerten könnte, als sie nur zu verbrennen. Das ist aber keine Fragestellung, die wir im Rahmen dieses Gesetzes bearbeiten können. Man hat ja auch gesehen: Die offene Flanke, die in diesem Gesetz enthalten war, wurde von der Gemeinde Wadgassen nicht genutzt, um die teuren Rohstoffe aus dem Restmüll herauszuholen. Es gab vielmehr ganz andere Motivationen. So gesehen kann man nach unserer Meinung nun nicht gegen diese Änderung sein.
Des Weiteren gab es den Verdacht, der EVS würde im Zweifel lieber die eigene Anlage in Velsen auslasten, als eine Trennung durchzuführen. Das ist ein Verdacht, dem sich der EVS immer wieder wird stellen müssen. Ich halte das momentan aber nicht für das drängendste Problem. Aufgrund der Auslastung der verschiedenen Müllverbrennungsanlagen in der Republik erscheint es nicht als drängende Herausforderung, nun auf irgendeine künstliche Art und Weise die Restmüllmenge im Saarland zu erhöhen, um Velsen auszulasten. Nichtsdestotrotz bleibt es eine Aufgabe des EVS, hierzu immer wieder klarzustellen, dass das nicht die Motivation ist und dass man einen Plan B hat, falls sich die Situation einmal anders entwickeln sollte.
Um es kurz zusammenzufassen: Wir werden dieser Gesetzesänderung und den Änderungsanträgen zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Worte zum dieser Debatte zugrundeliegenden Sachverhalt äußern und werde auch das eine oder andere richtig einzuordnen versuchen. Ich hoffe, dass mir das gelingt, denn bei der einen oder anderen Auffassung, die hier zutage tritt, habe ich den Eindruck, dass es mehr um Klischee und weniger um Sachverhalte geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gesetzesinitiative hat, das kann man so auf den Punkt bringen, insbesondere zum Ziel, Rosinenpickerei zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass man versucht, sich einen schlanken Fuß zu machen beziehungsweise ein gutes Geschäft zu machen - auf Kosten anderer. Es kann nicht sein, dass man nach dem Motto verfährt: Wir nehmen den Müll der Bürgerinnen und Bürger ab, sortieren aus, was noch zu verwerten ist, und der Rest wird dem EVS und damit den übrigen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern in diesem Land vor die Füße gekippt. Das geht so nicht!
Deswegen ist es richtig, mit diesem Gesetz der Rosinenpickerei einiger Schlauberger in diesem Land einen Riegel vorzuschieben. Dafür bin ich Ihnen außerordentlich dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ein weiterer Aspekt: Wir greifen auch nicht in den Bestandsschutz anderer §-3-Kommunen ein. Ganz im Gegenteil, dieser Bestandsschutz wird noch mal ausdrücklich erneuert. Das war ja auch Gegenstand der Anhörungen und der Gespräche. An diesem Bestandsschutz wird sich auch nichts ändern. Deshalb läuft dieser Gesetzentwurf auch nicht irgendwelchen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene oder dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder anderen Prinzipien zuwider. Solche Behauptungen sind völliger Unsinn. Wir erhalten vielmehr damit das, was wir uns in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten an guter Abfallbilanz in diesem Land erarbeitet haben, und wir wollen sicherstellen, dass das auch künftig ohne Schaffung eines Flickenteppichs und ohne Rosinenpickerei betrieben wird. Wir wollen vermeiden, dass, sich einen schlanken Fuß machend, sich die einen auf Kosten anderer finanziell besserstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, was denn der EVS mit dem ihm angelieferten Müll wohl macht, erweckt ja den Eindruck, man würde dort den angelieferten Müll auch nur einfach in die MVA reinwerfen. Es wird der Eindruck erweckt, man hätte kein Interesse daran, dass sich die Mengen in der Abfallbilanz von Jahr zu Jahr verringern. Schauen wir uns aber einmal an, wie die Zahlen tatsächlich sind! Ich habe mir das anhand der Abfallbilanz 2014 angesehen, da die 2015er-Bilanz noch nicht veröffentlicht ist: Wir verzeichneten 2005 ein Hausmüllvolumen von 230.000 Tonnen. Im Jahr 2008 waren es noch 216.000 Tonnen. Und im Jahr 2014 waren es lediglich noch 143.000 Tonnen Hausmüll. Das zeigt doch, das der EVS in dieser Frage reagiert hat, dass er sehr gut agiert hat. Das zeigt, dass er auf die entsprechenden Vorkommnisse in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht die richtigen Schlüsse gezogen hat. Wir sehen eine drastische Reduzierung des Hausmüllaufkommens, selbst
wenn man das Volumen mit dem Sperrmüll zusammenführt, eine Reduzierung, die man vor zehn oder 15 Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte. Das ist so dank der guten Arbeit des EVS, dank der guten Organisation. Nicht zuletzt wird daran auch deutlich, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, die Hausmüllmengen eben nicht in die Höhe zu treiben, sondern sie zu senken. Jeder, der etwas anderes behauptet, redet blanken Unsinn, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Gut, wenn das ja niemand behauptet hat, dann kann ich wohl ausdrücklich feststellen, dass der EVS in dieser Frage eine vernünftige Arbeit macht, dass er dazu beigetragen hat, dass sich die Abfallmengen von 2005 mit damals 230.000 Tonnen Hausmüll auf nunmehr 143.000 Tonnen reduziert haben. Ich kann feststellen, dass der EVS selbst ein Interesse daran hat, eben nicht so viel Hausmüll wie möglich in die Müllverbrennungsanlage nach Velsen zu karren, sondern nach den Prinzipien des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so viel wie möglich zu verwerten. Und am Ende dieser Kette steht dann nun einmal auch die thermische Verwertung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Der EVS hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auch durch seine Ausrichtung als Solidargemeinschaft, trotz des Austritts einiger weniger Gemeinden, einen tollen Job gemacht. Ich sage das mit Blick auf alle Sparten, sowohl für das Thema Abwasser als auch für das Thema Müll. Natürlich gab und gibt es immer Möglichkeiten - und die wird es auch künftig geben -, das eine oder andere noch zu verbessern. Dem verschließen sich weder mein Haus noch der EVS. Deswegen wollen wir nun auch zügig mit Blick auf eine überörtliche Prüfung dem EVS Hilfestellung geben zur Frage, was man in den Abläufen an der einen oder anderen Stelle optimieren könnte. Ich weiß, dass sich der EVS diesem Ansinnen überhaupt nicht verschließt, sondern selbst ein Interesse daran hat zu wissen, welches Verbesserungspotenzial er noch hat.
Ich sage aber auch ganz klar: Wenn es den EVS in diesem Lande nicht gäbe, müsste man ihn erfinden und ihn so auf den Weg bringen, wie er sich in den vergangenen Jahren selbst entwickelt hat. Er hat in den zurückliegenden Jahren einen guten Job gemacht. Ich wäre sehr dankbar, wenn man sich nicht nur bei Veranstaltungen des EVS wie selbstverständlich in die Reihe derjenigen stellen würde, die abfotografiert werden,