Die aktuelle Forsa-Umfrage der Zeitschrift Forum belegt, dass 2012 noch die Hälfte der Saarländerinnen und Saarländer der Meinung war, der 2010 umgesetzte Nichtraucherschutz sei zu streng. Damals konnte man in der Plenardebatte etwa hören - ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis mal ohne Nennung der konkreten Quelle, ein kleines Quiz -: „Ich bin froh, dass ich dem grünen Nichtraucherclub nicht mehr angehöre.“ Heute, nur vier Jahre später, hat sich die Zahl der Kritiker halbiert - das gilt dann wohl auch für dieses Haus -, denn 76 Prozent unserer Bevölkerung sind der Meinung, das absolute Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten sei richtig.
Wenn wir weiterhin sehen, dass Beschwerden über Verstöße gegen das Rauchverbot seither von Jahr zu Jahr abnehmen und heute Seltenheitswert haben - das konnten wir vorgestern einer Meldung der Saarbrücker Zeitung entnehmen -, dann ist dies doch ein erfreulicher Beleg für die gewachsene Akzeptanz des damals hoch umstrittenen Gesetzes. Immerhin wurden aufgrund der Initiative der GRÜNEN die Raucher und insbesondere die Gastronomie doch arg gebeutelt. Dass die CDU in weiten Teilen eine liberalere Lösung insbesondere für die Gaststätten bevorzugt hätte, ist kein Geheimnis. Wenn wir aber heute feststellen, dass die 2010 formulierten Ge- und Verbote inzwischen weitgehend akzeptiert werden, dann hätten wir, wie gesagt, allen
Doch weit gefehlt. Augenscheinlich ist der Markenkern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktuell derart schwach ausgeprägt, dass sie dieses Nichtthema nun künstlich aufblähen müssen. Was hier rund um die reine Klarstellung einer völlig unumstrittenen, in Kraft getretenen und seit sechs Jahren auch unangefochten angewendeten Regelung für ein Popanz aufgebaut wird, ist an Theatralik wirklich nur schwer zu überbieten.
2010 wollte die Mehrheit dieses Plenums, dass beim Nichtraucherschutz Gleiches gleich behandelt wird, also Gaststätten wie Gaststätten. Genau deshalb hat man für Spielhallen und auch für Spielbanken geregelt, dass dort ebenfalls ein Rauchverbot gelten soll, soweit eine Gaststätte betrieben wird. Einmütige juristische Auslegung dieses Wörtchens „soweit“ ist eine Einschränkung im Sinne von „sofern“ oder „in dem Maße wie“. Hätte der Gesetzgeber damals etwas anderes gewollt, hätte er diese Einschränkung sicher nicht vorgenommen, meine Damen und Herren.
Die Mehrheit dieses Parlamentes wollte und will aber weiterhin gleich behandeln, was vergleichbar ist - Gaststätten, ob Eckkneipe, Restaurant oder eben Gastronomiebereiche in Spielcasinos wie Gaststätten und andererseits Spielhallen wie Spielbanken. Außerdem sind etwa für Friseursalons, Sonnenbanken oder Shisha-Cafés und vieles mehr auch wieder andere Regelungen getroffen, auch dort gilt kein absolutes Rauchverbot. Das ist auch gut so, weil es eben Unterschiede gibt und weil wir nicht alles reglementieren und gleichmachen wollen. Wenn Sie das anders sehen, müssen Sie das Nichtraucherschutzgesetz noch mal aufrufen. Ich wünsche gute Verrichtung.
Spielbanken und Spielhallen sind eben dort, wo es keinerlei gastronomisches Angebot gibt, keine Gaststätten. Umgekehrt sind Gaststätten auch keine Spielhallen, jedenfalls nicht, wenn sie nicht illegal betrieben werden. Genau in diese Illegalität sowie in die Anonymität von Pseudogaststätten und Internet würden wir doch einige Spieler drängen, wenn wir den heutigen Änderungsanträgen von PIRATEN und GRÜNEN folgen würden. Daher ist die 2010 bewusst differenziert getroffene Regelung aus unserer Sicht auch heute noch zutreffend. Deshalb haben wir heute nur eines zu tun, nämlich die bewährte Regelung für die Gastronomiebereiche in Spielbetrieben, wie sie 2012 für die Spielhallen konkreter formuliert wurde, auf die Spielbanken zu übertragen.
An dieser Stelle könnte ich enden, wäre da nicht diese überaus jämmerliche grüne Inszenierung, ein in weiten Teilen durchschaubares Stück. Im ersten
Aufzug degradiert sich der einst als Nichtraucher-Tiger gestartete Hubert Ulrich selbst zum Bettvorleger und ist sich nicht zu schade herumzujammern, er wäre 2010 betuppt worden und hätte es sechs Jahre lang nicht bemerkt. Dabei belegen sämtliche Protokolle das Gegenteil.
Parallel zu dieser Verschwörungstheorie wird dann als zweite Kulisse eine Art Lügenmärchen vom Untergang des Nichtraucherschutzes im Saarland aufgeführt. Dabei wissen wir alle sehr genau, dass dieser Gesetzentwurf eine irgendwie geartete Verschlechterung des Nichtraucherschutzes, wie er seit 2010 gilt, weder bezweckt noch erreicht. Und dass ausgerechnet die PIRATEN, die nicht müde werden, das Hanf-Rauchen zu predigen, sich in der Rolle der Speerspitze des Gesundheitsschutzes gefallen, darauf mag sich jeder seinen Reim machen.
Wenn schon zuhören, dann richtig zuhören, vielleicht auch mal von Anfang an. Meine Damen und Herren, eine solche Inszenierung ist Schmierentheater und verfängt bei uns jedenfalls nicht.
Ganz zuletzt muss ich noch eines loswerden, weil es mich in der Ersten Lesung und auch in der Anhörung maßlos geärgert hat. Das ist die Art und Weise, wie man sich hier von unseren staatlichen Spielbanken distanziert hat, wie hier mit Unterstellungen und Anspielungen ein feiges Spiel versucht worden ist. Wenn Sie, Herr Ulrich, als Abgeordneter tatsächlich von Unregelmäßigkeiten Kenntnis hätten, dann wäre es Ihre verdammte Pflicht, die Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen und für Abhilfe zu sorgen. Das haben Sie mitnichten getan. Deshalb ist es unverschämt, Dinge in den Raum zu stellen, für die Sie keinerlei Belege bringen.
Die CDU-Landtagsfraktion jedenfalls steht zu 100 Prozent hinter dem staatlichen Glücksspielmonopol und zu unserer Spielbank. Wir können allesamt nur hoffen, dass sie weiterhin Bestand hat und Akzeptanz findet, weil mit professionellem Personal, mit Sozialkonzepten und unter hoher Kontrolle gespielt wird, weil mit 52 Prozent der Erlöse - das sind mehr als 40 Millionen Euro jährlich - Sport, Kultur und Naturschutz in diesem Land profitierten und weil wir dort nicht solche Auswüchse erleben, wie sie etwa im Zuge der Razzia unserer Steuerfahndung im August 2016 in Form von Manipulationen, Betrug und Steuerhinterziehung aufgedeckt wurden. Hier sprechen Herr Kollege Ulrich und die PIRATEN mit gespaltener Zunge. Ich empfehle Ihnen die Lektüre Ihrer Wortbeiträge zum einstimmig verabschiedeten Sportantrag im Oktober-Plenum.
Ich fasse zusammen. Wir kommen heute der Aufforderung des Oberverwaltungsgerichtes nach und stellen analog zum Spielhallengesetz 2012 für die Spielbanken klar, dass wir den Nichtraucherschutz im Saarland genauso gehandhabt sehen wollen, wie er faktisch seit 2010 landauf, landab gute Praxis ist. Damit verändern wir nichts, aber auch gar nichts am Status quo. Im Klartext: Alles bleibt, wie es ist. Lassen Sie sich also nicht von Herrn Ulrich einnebeln! Stimmen Sie vielmehr dieser Gesetzesänderung in Zweiter Lesung zu!
Ich bitte um Nachsicht. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie zuerst reden. Das ist kein Problem. Wir können gerne zunächst Herrn Michael Hilberer sprechen lassen. Kein Thema. - Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Michael Hilberer.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kollegin Meyer, ein Kernthema von B 90/GRÜNEN ist der Nichtraucherschutz? Ich trage zwar Turnschuhe, aber ich bin nicht Joschka Fischer. Ich sehe darin ein durchaus liberales Grundthema, liberal im Sinne von „für die Freiheit“, in dem Fall für die Rauchfreiheit, denn es ist durchaus ein Grundrecht, meine gesundheitliche Unversehrtheit dadurch zu erhalten, dass ich rauchfrei sein kann. Deshalb setze ich mich gerne für den Nichtraucherschutz ein.
Sie sprechen von einem erfreulich friedlichen Zustand. Das ist zwar ein Bonmot, aber es ist leider nicht wahr, denn gerade das Verwaltungsgericht, von dem Sie gesprochen haben, hat ja nur beurteilt, wie die Lage heute ist. Es ist eben nicht mehr 2010; das Rad der Zeit hat sich weiter gedreht. Heute hat der Nichtraucherschutz eine ganz andere Stellung in der Gesellschaft. Immer weniger Menschen rauchen und profitieren vom Nichtraucherschutz. Entsprechend ist die gesellschaftliche Akzeptanz stark angestiegen. Selbst die Lungenkrebserkrankungen gehen zurück. Ich glaube, das alles sind gute Nachrichten. Dafür muss man applaudieren.
Vor diesem Hintergrund kann man diesen Gesetzentwurf nur in eine Schublade einordnen. Das ist schlicht und ergreifend eine Gefälligkeitspolitik gegenüber den saarländischen staatlichen Spielbanken. Die Anhörung hat ganz klar gezeigt, dass sich einzig die Spielbanken positiv zu dieser avisierten Änderung geäußert haben. Immer wieder wird das Argument herangezogen, dass sich die baulichen Investitionen in den Spielbanken rechnen müssen. Das galt nie für die normale Gastronomie. Dieses Argument galt nie für andere, aber es soll jetzt für die Spielbanken gelten.
Um keine Konkurrenz im Unrecht zuzulassen, haben wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen, dass das Gleiche auch für private Spielhallen gelten muss: Nichtraucherschutz für alle Spielerinnen und Spieler im Saarland.
Die Anhörung hat ganz klar zu Tage gefördert, obwohl es ohnehin eine wissenschaftliche Tatsache ist: Es gibt keinen wirksamen Nichtraucherschutz durch getrennte Raucherräume. Der technische Aufwand, um das halbwegs hinzubekommen, ist so unglaublich hoch, dass ihn niemand betreibt. In der Art, wie es heute gemacht wird, ist kein wirksamer Nichtraucherschutz möglich, wenn ich abgetrennte Raucherräume habe. Ich muss den gesamten öffentlichen Raum rauchfrei halten.
Ja, wir bekennen uns zum Grundsatz: Geraucht werden darf, wo niemand anderes gesundheitlich gefährdet wird. Das ist eigentlich eine ganz einfache Regel. Die muss eben auch bei saarländischen Spielbanken gelten. Es gilt auch: Gleiches Recht für alle. Kein Sonderrecht für die staatlichen Spielbanken im Saarland, kein Sonderrecht für die Spielhallen und keine schlechtere Behandlung von Spielerinnen und Spielern gegenüber anderen Besuchern der Gastronomie und natürlich auch den Angestellten in den Etablissements.
Mich hat gewundert, was Sie gesagt haben. Es ist ein bisschen wohlfeil, wenn Sie sagen, wir sind für die Legalisierung von Cannabis. Entsprechend müssten wir ja auch dafür sein, dass überall geraucht wird. Natürlich soll auch Cannabis nicht in Spielbanken konsumiert werden, sondern im öffentlichen Raum oder im privaten Raum, jedenfalls dort, wo keine anderen Menschen davon beeinträchtigt werden.
Sie sagen, das Rauchverbot in Spielbanken würde die Spielerinnen und Spieler zu illegalen Angeboten locken. Das ist genau unsere Argumentation, die Sie
uns bei den Drogen immer versagen! Sie sagen, es sind illegale Angebote. Warum soll es denn hier so sein? Dazu könnten Sie sich noch äußern. Warum ist das bei den Spielbanken ein für Sie wichtiger bedenkenswerter Faktor und warum bei der Drogenpolitik nicht?
Sie versuchen, die Tatsachen zu vernebeln und es so darzustellen, als würden wir ein Thema aufbauschen, das gar keines wäre. Doch, Nichtraucherschutz ist ein Thema. Deshalb ist es selbstverständlich auch ein Thema, über das wir hier sprechen müssen. Wenn wir - wie jetzt in diesem Fall - angestoßen durch Verwaltungsgerichtsurteile feststellen, dass gesetzlich etwas im Argen liegt, dann müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Gesetzeslage klar gestellt wird. Für uns kann das nur heißen: ein umfassender Nichtraucherschutz auch in Spielbanken und Spielhallen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Landtagspräsident! Wir haben zu diesem Spielbankengesetz einen Änderungsantrag gestellt vor dem Hintergrund der Sachlage, dass diese Änderung dazu dient, den Nichtraucherschutz im Saarland aufzuweichen. Diese Debatte im saarländischen Landtag macht die Grundproblematik in der Bundesrepublik Deutschland bei diesem Thema klar.
Man muss sich verdeutlichen, dass die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile eines der wenigen europäischen Länder ist, in dem eigentlich immer noch kein konsequenter Nichtraucherschutz verwirklicht ist, mit Ausnahme von drei Bundesländern: in Bayern per Volksabstimmung, im Saarland durch die Koalition, die von uns mitgetragen wurde, und in Nordrhein-Westfalen durch die dortige rot-grüne Koalition.
Die Bundesebene, allen voran unsere Bundeskanzlerin, blockiert nach wie vor einen konsequenten Nichtraucherschutz. Das heißt, in 13 deutschen Bundesländern haben wir immer noch eine WischiWaschi-Regelung. Das heißt, in vielen gastronomischen Betrieben wird geraucht. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zigarettenlobby nach wie vor eine sehr gute Arbeit im Deutschen Bundestag in Berlin macht. Wer einmal Mitglied im Deutschen Bundestag war und weiß, wie dieser Lobbyismus funktioniert, der weiß ganz genau, warum wir auf Landesebene immer noch für dieses Recht kämpfen müssen.
Es ist wirklich beschämend, dass eine Landesregierung, nämlich diese von der Großen Koalition getragene Landesregierung, beim Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Rauchen nicht einen weiteren Schritt nach vorne macht. Nein, Sie machen einen Schritt nach hinten. Deshalb ist das, was Sie, Frau Meyer, eben gesagt haben, dass wir hier eine jämmerliche Debatte führen, irgendwo ein Treppenwitz. Es ist eine jämmerliche Vorgehensweise von Ihnen - davon kann man in der Tat reden -, weil Sie den Nichtraucherschutz aufweichen.
Und nicht nur das. Wir laufen in diesem Land Gefahr, dass durch Ihre Gesetzesänderung jetzt Klagemöglichkeiten geschaffen werden, die dazu führen können, dass das Nichtraucherschutzgesetz insgesamt in diesem Land aufgeweicht wird. Das kommt nicht von den GRÜNEN, das kommt von den Juristen der Universität des Saarlandes. Das muss man hier ganz klar feststellen. All dies vor dem Hintergrund, dass es eine aktuelle Umfrage zu diesem Thema hier im Saarland gibt, die ganz klar belegt, dass 76 Prozent der Menschen in diesem Land für dieses Gesetz sind und es für richtig und gut halten.
Frau Meyer, wenn Sie schon irgendwelche Bettvorleger-Zitate bringen, dann bringen Sie sie vollständig, weil auf dieses Zitat Joschka Fischer das Copyright hat. Das ist Asbach Uralt. Wenn Sie Zitate bringen, dann bringen Sie doch ein paar aktuelle, die irgendwo in den Zusammenhang hineinpassen. Aber das nur am Rande.