Protocol of the Session on November 11, 2015

Insgesamt hat also eine erhebliche Verbesserung des Personalschlüssels auch unter Einschluss dieser Betreuungskräfte in den Pflegeheimen stattgefunden. Das sollten Sie einmal positiv zur Kenntnis nehmen. Man kann ja beim besten Willen auch als Opposition nicht immer alles schlechtreden.

(Vereinzelt Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Noch einmal: Der Personalschlüssel, den wir im Saarland haben, ist einer der besten in der ganzen Republik. Das hat allerdings auch eine Erhöhung der Pflegesätze zur Folge. Dies führt dazu, dass immer mehr Menschen auf ergänzende Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger angewiesen sind. Festzuhalten ist deshalb an dieser Stelle, dass das Ziel, das mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 im ambulanten und 1996 im stationären Bereich beabsichtigt war, nämlich die Mehrzahl der Betroffenen aus der ergänzenden Hilfe zur Pflege, also aus der Sozialhilfe, herauszunehmen beziehungsweise herauszuhalten, verfehlt wurde. Das muss man einfach in aller Deutlichkeit feststellen. Es wurde deshalb verfehlt, weil die Leistungen der Pflegeversicherung im Großen und Ganzen in der Höhe immer noch auf dem Stand von 1996 sind. Man braucht kein großer Rechenkünstler zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, um festzustellen, dass aufgrund der Kostensteigerungen, insbesondere der Personalkostensteigerungen, die Schere zwischen tatsächlichen Kosten und den Leistungen der Pflegekasse immer weiter auseinandergeht.

Der Redlichkeit halber muss man deshalb auch feststellen, dass die Zustimmung der Pflegekassen zu Personalschlüsselverbesserungen und anderen Qualitätssteigerungsmaßnahmen relativ unproblematisch war, da die finanziellen Auswirkungen primär zulasten der Betroffenen und in der Folge in der Tat zulasten der Sozialhilfeträger gehen. Da muss die Politik, da muss die Gesellschaft einmal klar sagen, was sie denn in Zukunft will. Forderungen nach ständiger Qualitätsverbesserung sind einfach zu stellen, wenn andere die Kosten dafür tragen müssen. Damit will ich nichts gegen sinnvolle Qualitätsverbesserungsmaßnahmen sagen. Ich will aber klar zum Ausdruck bringen, dass meines Erachtens die Pflegekassen mehr zahlen müssen, wenn man das 1996 postulierte Ziel, die Mehrzahl der Menschen

aus der Sozialhilfe herauszubekommen, weiterhin ernst nimmt.

Aber dafür - auch das ist eine Binsenweisheit - benötigen die Pflegekassen auch mehr Einnahmen. Dies hätte aber zur Folge, dass die Pflegeversicherungsbeiträge steigen müssen. Die Alternative ist, wir bekennen uns dazu beziehungsweise wir akzeptieren, dass die Pflegekosten zu einem guten Teil steuerfinanziert werden. Dafür habe ich zum Beispiel sehr große Sympathie, aber auf Deutsch heißt das, dass die Sozialhilfeträger selbstverständlich und klaglos die entstehenden Kosten übernehmen müssen. Dann muss man aber das ganze System etwas umkrempeln und muss diese Finanzierung der Pflegesätze aus dem Nimbus der Sozialhilfe herausnehmen. Das hätte aber auch rechtliche Konsequenzen insbesondere hinsichtlich der Zuzahlungspflicht der Kinder.

Was natürlich aus der Sicht der Sozialhilfeträger auch noch elementar wichtig ist: Die Kommunen und Kommunalverbände dürfen nicht alleine auf diesen weiteren Belastungen sitzen bleiben. Ich glaube, wir sind uns einig, dass da noch viel auf uns zukommt. Das ist eine Bundesaufgabe. Deshalb muss der Bund auch in die Finanzierung eintreten. In der Politik so zu tun, als würde sich das alles von selbst erledigen, ist meines Erachtens unredlich. Deshalb ist das für die Politik eine große Baustelle, vor der wir die Augen nicht verschließen dürfen. Alles, was derzeit im Bund an Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich in der Diskussion ist - auch das gehört zur Wahrheit -, kann dieses Problem nicht lösen.

Die Kosten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind allerdings nur ein Aspekt, wenn wir über Personalisierung im Pflegebereich reden. Der andere Aspekt ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal. Wenn man immer davon redet, dass man mehr personalisieren möchte, muss man auf der anderen Seite auch wissen, wie viel Personal zur Verfügung steht. Sie haben es eben angesprochen, der Kollege Scharf hat es auch angesprochen. Wir haben zwar die Ausbildungszahlen in der Altenpflege verdreifacht, aber es ist leider so, dass ein Drittel erst gar nicht über das erste Jahr hinauskommt. Das muss man alles zur Kenntnis nehmen. Wir brauchen also eine breitere Ausbildung in der Altenpflege, aber genauso im Krankenhausbereich, wenngleich im Krankenhausbereich zurzeit, zumindest rechnerisch, über den Bedarf hinaus ausgebildet wird. Der andere Aspekt ist die Verfügbarkeit und da haben wir ein Problem. Wir haben allerdings keinen Pflegenotstand, Frau Schramm, von dem Sie immer so gerne reden.

Ich kann Ihnen aus meiner über 30-jährigen beruflichen Erfahrung im Pflegebereich sagen, dass sich der Arbeitsmarkt in der Pflege immer in einer Art Wellenbewegung befindet. Mal gibt es mehr Arbeits

(Abg. Schmidt (SPD) )

platzangebote als es Nachfragen gibt und mal gibt es mehr Nachfragen als es Arbeitsplatzangebote gibt. Im Moment ist es so, dass mehr Arbeitsplätze angeboten werden als es auf dem Arbeitsmarkt qualifizierte Nachfrage gibt. Und das - ich habe es eben schon gesagt - trotz der enormen Ausweitung der Kapazität in den Altenpflegeschulen. Wir werden demnächst - Kollege Scharf hat eben die Steyler Brüder angesprochen - auch im Bereich Ausbildung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Altenpflege eine Dependance hier im Saarland aufmachen. Wir haben die Absicht, dort nur ausländische Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, insbesondere auch mit Blick auf die Flüchtlinge. Ich glaube, dass wir die Chance haben, sozusagen in einer Art Win-win-Situation, neue Ausbildungsplätze zu generieren.

In diesem Zusammenhang muss man natürlich auch die ordnungsrechtliche Fachkraftquote ansprechen. Hier benötigen wir ein Stückchen mehr Flexibilisierung, allerdings ohne unsere Qualitätsmaßstäbe in Frage zu stellen. Diese Flexibilisierung benötigen wir auch deshalb, weil es wenig sinnvoll ist, nur damit die ordnungsrechtliche Fachkraftquote erfüllt ist, Menschen zu beschäftigen, bei denen man von vornherein nicht davon überzeugt ist, dass sie qualifizierte und engagierte Arbeit abliefern werden, wollen oder können. Damit dienen wir niemand und schon gar nicht den Heimbewohnern. Auch das muss man einfach der Redlichkeit halber wissen. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen - auch das hat etwas mit Ausbildung zu tun -, dass wir derzeit Pflegehilfskräfte einjährig ausbilden, die nach ihrer Ausbildung nicht mehr Verantwortung übernehmen dürfen oder können als vor ihrer Ausbildung. Da muss ich sagen, das ist schon ziemlich Banane! Warum sollen sich die jungen Leute ausbilden lassen, wenn sie davon überhaupt nichts haben. Hier stellt sich in der Tat durchaus die Frage, wie ihre erworbene Fachlichkeit ordnungsrechtlich berücksichtigt werden kann.

Wir werden demnächst das Heimgesetz und auch die Heimpersonalmindestverordnung überarbeiten. Dort werden solche Fragestellungen sicherlich Beachtung finden müssen. Ich höre auch oft, dass der Standard unserer Ausbildung kritisiert wird, weil es zum Beispiel zu viele Schulträger mit unterschiedlichen Ausrichtungen gäbe. Vielleicht sollten wir tatsächlich einmal ernsthaft darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, dass in der Krankenpflege und in der Altenpflege zig Träger mit eigenen Schulen und eigenen Schwerpunkten bestehen, oder ob es nicht besser wäre, die theoretische Ausbildung zu konzentrieren. Im Handwerk, Kollege Wegner, hat ja auch nicht jeder Handwerksbetrieb seine eigene Schule.

Zum Bereich Ausbildung kann ich noch einiges ausführen, was uns in naher Zukunft befassen wird. Ich nenne nur die Stichworte Generalisierung und Akademisierung. Gerade die Generalisierung findet immer mehr Gegner. Mit Blick auf die Altenpflege wird befürchtet, dass in der Altenpflege selbst nach der Ausbildung immer weniger Examinierte ankommen, weil ein Großteil sich in Richtung Krankenhaus orientiert. Wie in unserem Land üblich, gibt es eine Menge Studien, die diese These belegen wollen, aber auch genauso viele, die das Gegenteil belegen wollen. Fakt ist allerdings - und ich denke, dem kann man auch nicht ernsthaft widersprechen -, derzeit werden die drei Berufe Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in jeweils dreijähriger Ausbildung gelehrt, es werden also drei Jahre die jeweiligen Spezifika unterrichtet. Die generalisierte Ausbildung soll ebenfalls nur drei Jahre dauern. Wie man das bewerkstelligen will, bei gleicher Vertiefung des Spezialwissens in den einzelnen Fachbereichen, ist schwer nachvollziehbar. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie schreibt hierzu zum Beispiel in einem Brief an die Abgeordneten - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Man muss kein Pflegeexperte sein, um zu begreifen, dass die Zusammenlegung drei hochspezialisierter Berufe mit jeweils dreijähriger theoretischer und praktischer Ausbildung zu einem Pflegegeneralisten führt, der - bisher wird drei Jahre ausgebildet - auch nicht annähernd über die bisher vorhandenen und benötigten Kenntnisse und Erfahrung verfügt. Es kommt doch niemand auf die Idee, sein Haus von Baugeneralisten bauen zu lassen, sondern man beauftragt Maurer, Elektriker und Maler. Ende des Zitats. Meine Damen und Herren, wir haben hier noch großen Diskussionsbedarf. Dafür wird an anderer Stelle aber genug Gelegenheit zur Debatte sein. Deshalb will ich heute zu dem Thema nichts mehr sagen. Ich habe diesen Punkt auch nur deshalb so ausführlich beleuchtet, weil es hierbei, auch im Hinblick auf die gewünschte notwendige Qualität in der Pflege, wirklich um eine Kernfrage geht.

Nun möchte ich noch einen weiteren Punkt aus dem schriftlichen und mündlichen Bericht von Herrn Bender ansprechen. Er hat berichtet, dass es oft zu Problemen in der Kommunikation zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ambulanten Diensten beziehungsweise Pflegeheimen und Angehörigen komme. Aus meinen eigenen Erfahrungen heraus kann ich das durchaus bestätigen. Oft bestehen auf beiden Seiten unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Leistungen in welchem Umfang zu erledigen beziehungsweise zu erwarten sind. Dieser Umstand mag in Anbetracht der Tatsache, dass Heimverträge inzwischen über 20 Seiten stark sind, etwas irritieren - auch deshalb, weil unsere Verbraucherschützer dort wirklich alles geregelt haben. Weil

(Abg. Schmidt (SPD) )

in der Praxis wahrscheinlich die wenigsten Angehörigen solche Werke wirklich lesen können, auch deshalb weil die Heimaufnahme sozusagen von jetzt auf sofort ansteht, können solchen Irritationen entstehen oder vielleicht auch gerade deshalb, weil diese Verträge juristisch überbordend sind.

Wie dem auch sei, jedenfalls beschreibt Herr Bender in seinem Bericht sehr treffend, dass es oft nicht funktioniert, bei unterschiedlichen Interpretationen über die geschuldeten Leistungen zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen. Genau an diesem Punkt zeigt sich, dass die Funktion des neutralen Pflegebeauftragten ein wichtiges Institut geworden ist. Wir haben deshalb gut daran getan, das Institut des Pflegebeauftragten nicht als zusätzliche Kontrollinstanz zu installieren. Das hätte auch keine Akzeptanz gefunden. Der Pflegebeauftragte ist Beobachter, er ist Kümmerer und vor allem ist er Mittler. Und gerade die Funktion des Mittlers führt dazu, wie Herr Bender selbst ausführt, dass die meisten Beschwerden, im Bericht war von 360 Fällen zu lesen, mit denen er bislang befasst war, zur Zufriedenheit aller Betroffenen gelöst werden konnten. Das ist gut und hoch erfreulich und wir schulden Ihnen hierfür auch Dank, Herr Bender.

(Beifall.)

Ich will zum Schluss nur noch einen Punkt ansprechen, den Herr Bender in seinem Bericht angeregt hat und der im neuen Heimgesetz Aufnahme finden soll. Es geht um die Zuständigkeit der Heimaufsichtsbehörde für die ambulanten Dienste. Ich habe grundsätzlich Sympathie für die Überlegung, die ambulanten Dienste der Kontrollinstanz der Heimaufsichtsbehörde zu unterstellen, wenngleich das juristisch - das wissen Sie als Jurist sicher viel besser als ich - nicht ganz so einfach sein wird, wie es auf den ersten Blick scheint. Ambulante Dienste erhalten bei vorliegenden Voraussetzungen eine Zulassung. Der MDK zum Beispiel prüft die ambulanten Dienste im Rahmen seiner jährlichen Qualitätsprüfung. Wir müssen uns schon genau überlegen, was die Heimaufsicht noch zusätzlich prüfen soll. Hier kann es meines Erachtens dem Grunde nach eigentlich nur um anlassbezogene Überprüfungen gehen, wenn sich zum Beispiel ein Kunde oder dessen Angehörige beschweren.

Der Begriff Heimaufsicht impliziert ja schon, dass es eine Aufsicht über stationäre Einrichtungen ist. Das wird zwar kein großes Problem darstellen, aber auch der Name der Behörde müsste logischerweise der erweiterten Aufgabenstellung folgen, zum Beispiel Aufsichtsbehörde für stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste. Herr Bender, ich verstehe aber Ihre Anregung und natürlich werden wir das im Rahmen der Debatte über das Heimgesetz intensiv diskutieren. Wir müssen aber auch wissen, dass eine Ausweitung der Aufgaben der jetzigen Heimauf

sichtsbehörde zu einem erhöhten Personalbedarf führen wird. Das ist auch völlig logisch und das müssen wir im Rahmen der Haushaltsdebatte im Auge behalten.

Zu den übrigen Anmerkungen von Herrn Bender in seinem schriftlichen und mündlichen Bericht wäre noch viel zu sagen, aber wie bereits erwähnt, würde das den Rahmen der heutigen Debatte sprengen. Fakt ist, dass gerade durch diesen Bericht der Bereich Pflege im umfassenden Sinne im Fokus der politischen Betrachtung bleibt wohl verstanden im kritischen Fokus, aber genauso auch im wohlwollenden Fokus der Öffentlichkeit bleibt.

Zum Schluss möchte ich nochmals betonen, dass sich das Institut des Pflegebeauftragten bereits heute bewährt hat. Ein solches Ergebnis hängt natürlich auch immer eng mit den handelnden Personen zusammen. Mit Herrn Bender haben wir zum Glück, zum Glück für alle, eine Persönlichkeit für dieses Amt gewinnen können, die mit einem riesigen Engagement diesem Amt einen guten Stempel aufgedrückt hat. Dafür noch einmal unseren herzlichen Dank! - Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Das Wort hat nun Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bender! Aktuell sind rund 34.000 Menschen im Saarland auf Hilfe und Pflege durch andere Menschen angewiesen. Der überwiegende Teil dieser Pflege findet zuhause statt, 70 Prozent der Pflegebedürftigen können in ihrem privaten Lebensumfeld gut versorgt werden. Damit liegt der Anteil der häuslichen Pflege im Saarland höher als im Durchschnitt der anderen Bundesländer. In den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege arbeiten rund 13.000 Menschen. Hinzu kommen die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in den weiteren Betrieben der Pflegeund Gesundheitswirtschaft. Insgesamt arbeiten im Saarland rund 60.000 Menschen in diesem Bereich. Allein schon aus diesen Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird deutlich, dass dem Bereich Pflege und dem Bereich Gesundheit eine große Bedeutung innerhalb der Gesellschaft zukommt.

Aus unserer Sicht war es wichtig, dass vor zweieinhalb Jahren die Stelle eines Pflegebeauftragten geschaffen wurde, um damit einerseits eine öffentliche Beschwerdeinstanz einzurichten, um andererseits aber auch Defizite in der Pflege zu erkennen und

(Abg. Schmidt (SPD) )

gegebenenfalls die erkannten Defizite zu mindern. Allein schon die Zahl von rund 350 Beschwerden, die seit Mai 2013 an den Pflegebeauftragten gerichtet wurden und die nahezu sämtlich erfolgreich abgearbeitet werden konnten, verdeutlicht die Bedeutung, die der Pflegebeauftragte erreicht hat, und seine Leistung. Hinzu kommen die weiteren Aufgaben, wie sie in § 3 des Gesetzes zur Bestellung des Pflegebeauftragten aufgenommen sind.

Heute, in dieser Landtagsdebatte zum Pflegebericht, ist es mir und ist es uns GRÜNEN ganz besonders wichtig, dem ersten saarländischen Pflegebeauftragten, Herrn Jürgen Bender, ganz herzlich für seine Arbeit zu danken.

(Beifall aus allen Fraktionen.)

Dank gebührt ihm auch für die Vorlage dieses sehr umfassenden Pflegeberichts. Wir wissen sehr wohl, mit welchem Engagement, mit welch unermüdlichem Wirken und mit welch großem persönlichen Einsatz dieses Amt ausgefüllt wird.

Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, ist natürlich allein die Bestellung eines Pflegebeauftragten nicht geeignet, die bestehenden Defizite und Probleme im Pflegebereich zu beseitigen. Der Pflegebeauftragte sieht dies selbst so und benennt in seinem Bericht einige Problemfelder. Ich erwähne beispielhaft den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pflege, insbesondere bei der Pflege zuhause, die personelle Ausstattung und Qualität der Pflege im Krankenhaus, die Qualität beim Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus, die ärztliche Versorgung von Heimbewohnern, den Personalmangel in der stationären Pflege in den Heimen sowie die Schulung des Pflegepersonals. Damit sind nur einige Bereiche angesprochen.

Ich greife einmal den Komplex der Pflege im Krankenhaus heraus. Wie auch der Pflegebeauftragte ausführt, sind die Probleme bei der Pflege in den Krankenhäusern weitestgehend bekannt. Die Pflegekräfte fühlen sich häufig überlastet, sie müssen mit immer weniger Fachpersonal immer mehr Patienten versorgen.

(Zuruf von der LINKEN: Das ist Fakt!)

Die im Pflegebericht angeführten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Kamen im Jahr 1995 auf eine Vollzeitpflegekraft 48,5 behandelte Patienten, waren es im Jahr 2012 schon 65,3 Patienten. Diese starke Verdichtung der Arbeit hat die Beschäftigten an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Im System stehen, so sehen wir das, auch kaum noch Reserven bereit. Da es bisher für die Krankenhauspflege auch keinen festen Stellenschlüssel gibt, befürchten wir, übrigens im Einklang mit dem Pflegebeauftragten, dass an dieser Stelle auch in Zukunft weiter gespart wird, dies auch aus dem ganz einfachen

Grund, weil hier in rechtlicher Hinsicht auch noch Sparpotenziale zu erschließen sind. Rechtlich ist das einfach möglich.

Zudem werden die eigentlich für die Pflege gedachten Zahlungen der Krankenkassen häufig zum Ausgleich der gekürzten Landesmittel für die Investitionen zweckentfremdet. Deshalb fordern wir, nicht zum ersten Mal, dass die vom Land mit dem Haushalt 2014 um 3,5 Millionen Euro gekürzten Investitionskostenzuschüsse wieder auf ein auskömmliches Niveau angehoben werden, damit die für die Kosten der Pflege bestimmten Zahlungen dort auch wirklich ankommen. Dafür müssen für die Krankenhauspflege auch verbindliche Schlüsselzahlen ermittelt und festgeschrieben werden, anders wird das nicht gehen. Ein Grundsatz muss gelten: Auch im Krankenhaus müssen die Patienten und nicht das Budget im Mittelpunkt stehen!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Als verbesserungsbedürftig wird der Übergang des pflegebedürftigen Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung angesehen. Es dürfte eigentlich nicht dazu kommen, dass das Krankenhaus morgens einer Pflegeeinrichtung mitteilt, dass diese mittags einen Patienten erhalten wird, der zudem noch zu versorgende Wunden aufweist. Auch wir schließen uns diesbezüglich der Forderung des Pflegebeauftragten an, dass die beteiligten Einrichtungen früher, besser und gezielter miteinander ins Gespräch kommen müssen, um funktionierende Strukturen der Kommunikation über den Einzelfall hinaus aufzubauen.

Zur Personalausstattung in den Pflegeheimen: Erfreulich ist, dass sich der Schlüssel für die personelle Ausstattung der Pflegeheime mit Pflegefachkräften aufgrund der Vereinbarung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft, den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe zum Stichtag 01.10.2014 um zehn Prozent verbessert hat. Nach dem Bericht des Pflegebeauftragten ist diese Verbesserung auch in den Pflegeheimen angekommen und hat dort auch zu deutlichen Entlastungen geführt. Gelänge es nun noch, wie ebenfalls vom Pflegebeauftragten gefordert, die Pflegekräfte von einem Teil ihrer Dokumentationspflichten zu entlasten, könnte dies zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in diesem Land führen.

Ich komme zum Schluss. Insgesamt ist der Bericht des Pflegebeauftragten aus unserer Sicht eine große Bereicherung in der Diskussion über die Situation in der Pflege im Land insgesamt. Er beinhaltet einerseits eine wichtige Bestandsaufnahme und andererseits wertvolle Hinweise für Verbesserungen. Beides sollten wir künftig in der politischen Dis

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

kussion über die weitere Entwicklung der Pflege in diesem Land nutzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kessler. - Damit haben Sie auch die Minute wieder zurückgegeben. - Das Wort hat nun Jasmin Maurer von der PIRATEN-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Bender, danken für die Arbeit, die Sie tagtäglich leisten. Aus dem Bericht, der uns vorliegt, wird sehr deutlich, dass es richtig war, einen Pflegebeauftragten zu benennen. Er gibt der Pflege ein Gesicht und ist ein sehr wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Pflegebedürftige in der Familie haben, für Pflegebedürftige selbst und vor allem auch für die Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind.

Kommen wir zum eigentlichen Bericht. Dieser Bericht hat für mich drei Kernaussagen. Erstens, wir haben im Saarland Statistiken, die kein Mensch braucht. Zweitens - und das ist erfreulich -, es ist nicht alles schlecht in der Pflege. Drittens, wir haben immer noch vielerorts einen Pflegenotstand.

Zum ersten Punkt. Dass wir im Saarland, aber auch andernorts in Deutschland die kuriosesten Statistiken haben, die man sich nur denken kann, ist ja nichts Neues. Welchen Wissenswert es nun aber hat, wenn man weiß, wie viele katholische männliche Teilzeitpflegekräfte es im nördlichen Saarland gibt, das erschließt sich mir einfach nicht. Ich jedenfalls zweifle stark an, dass dieses Wissen auch nur einem der in der Pflege beschäftigten Menschen hilft. Ein wichtiger Punkt aber, nämlich Angaben zur Frage, welche Menschen wo wie gepflegt werden, sei es im Heim, sei es zuhause, fehlt in der statistischen Erfassung komplett. Hier sehen wir PIRATEN noch Nachholbedarf. Es geht uns hier nicht darum, ein weiteres Monster der Bürokratie zu generieren, sondern es geht uns darum, langfristig diese Erkenntnisse in eine Personalbedarfsplanung einzubeziehen.

Zu Punkt 2. Es ist erfreulich, dass Verhandlungen mit der Saarländischen Pflegegesellschaft, den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe, also den Landkreisen und dem Regionalverband, dazu geführt haben, dass seit dem 01. Oktober letzten Jahres mindestens 10 Prozent mehr Personal eingestellt wurde. Das macht zwar in einigen Häusern nur zwei oder drei Pflegekräfte aus, aber dennoch wird bereits von einer deutlichen Entlastung in den entsprechenden Heimen berichtet. Es müssen - und das ist sehr erfreulich - weniger Menschen aus dem