Protocol of the Session on February 12, 2014

(Lachen bei der SPD.)

„Zum Thema im Detail kommen“, muss ich richtigerweise sagen, zum ÖPNV-Gesetz eben. Aber Kollege Strobel hat ja die Debatte durchaus ein wenig ausgeweitet, deshalb sollte man auf seine Ausführungen auch reagieren.

Kollege Strobel, ich glaube, bei der Debatte über den ÖPNV generell und auch über den kostenlosen ÖPNV sollte man bei den Argumenten die Kirche doch im Dorf lassen. „Kommunistischer Ansatz“, „sozialistischer Ansatz“, ich meine, das stimmt in diesem Zusammenhang dann doch nicht so ganz, weil es um ein Grundproblem geht. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Saarland muss es doch eine wesentliche Aufgabe dieses Parlamentes sein, den öffentlichen Personennahverkehr im Saarland attraktiver und effektiver zu machen und ihn breiter aufzustellen. Das ist sicherlich auch eine Frage der Finanzierung. Machen wir aber weiter wie bisher, werden wir das Gegenteil einer Verbesse

( A b g. S t r o b e l ( C D U ) )

rung erleben. Weil der ÖPNV bei uns im Saarland zu teuer ist, wird er schlecht genutzt. Weil es schlechte Anbindungen gibt, wird er schlecht genutzt. Aus diesem Teufelskreis, aus dieser Abwärtsspirale kommen wir doch nur raus, indem wir mehr investieren und auch einmal mit neuen Konzepten an den ÖPNV-Gedanken herangehen. Der Gedanke eines kostenfreien ÖPNV ist in diesem Zusammenhang kein falscher. Selbstverständlich: Man muss die Finanzierung gewährleisten. Ich befürchte, dass das Saarland damit zunächst einmal überfordert wäre. Es müsste diesbezüglich andere Konzepte geben, die auch durch Berlin unterstützt werden müssten.

Betrachtet man das ÖPNV-Gesetz im Detail, sind neben dieser Frage noch einige andere Dinge anzusprechen. Beispielsweise gibt es die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die Ende 2009 in Kraft getreten ist und die Verkehrsleistungen betrifft. Verkehrsleistungen müssen aufgrund dieser EU-Vorgabe europaweit ausgeschrieben werden. Unser aktuelles saarländisches ÖPNV-Gesetz lässt dies aber gar nicht zu, bietet nicht den dafür erforderlichen Rahmen. Es besteht also, dieses Detail einmal als Beispiel herausgegriffen, dringender Reformbedarf. Daher ist dieses Parlament auch gut beraten, über diese Themen zu sprechen. Während unserer Regierungszeit waren wir dabei, diese Themen anzupacken, die Zeit dafür war aber leider zu kurz.

Ein weiteres großes Problem ist der Verkehrsverbund, und damit sind wir wieder bei der Attraktivität des ÖPNV. Wir haben das bereits in der 13. Wahlperiode sehr intensiv diskutiert, damals noch mit Minister Georgi: Einen Verkehrsverbund haben wir lediglich dem Namen nach, nicht aber in der Sache. Auch das hängt mit Finanzierungsaspekten zusammen, das hat aber auch systematische Gründe, weil es im Saarland keine echte Vertaktung gibt wegen der zerklüfteten Landschaft der Verkehrsunternehmen, an die sich die Politik bis heute nicht herangetraut hat. Auch das muss angepackt werden, um im Saarland zu einem integralen Taktfahrplan zu kommen und den ÖPNV zumindest ein wenig attraktiver zu machen.

Am Rednerpult blinkt schon wieder das Licht, meine Redezeit ist zu Ende. Aber über all diese Fragen sollten wir bei der Anhörung diskutieren. Wir sind der Meinung - deswegen werden wir dem Antrag der PIRATEN zunächst zustimmen, auch wenn wir die Finanzierungseite nicht gutheißen, das betone ich noch einmal -, dass man über den Antrag der PIRATEN im entsprechenden Ausschuss in einer Anhörung sachlich diskutieren sollte und dann in Zweiter Lesung darüber entscheiden sollte, ob man das für sinnvoll hält oder nicht. Aber es einfach abzulehnen, halten wir für falsch. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und bei LINKEN und PIRATEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Michael Neyses von der PIRATEN-Fraktion.

A b g. N e y s e s ( P I R A T E N ) : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die sachlichen Punkte eingehen, die Frau Eder-Hippler zum Beispiel angesprochen hat. Zu Ihnen, Herr Strobel, komme ich später.

Es wurde die Höhe des geplanten Beitrags angesprochen. Wir verweisen hier auf das SGB II, das ist dynamisch. Der Satz ändert sich, das ist auch gut so, wir haben hier auch an die Zukunft gedacht.

Zum Thema Zwangsabgabe. Sehen Sie sich doch einmal GEZ an oder die Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge zur Krankenkasse sind durchaus sinnvoll, das will ich hier nicht infrage stellen. Aber es ist auch etwas, wovor man sich nicht drücken kann.

Zum Thema Pfälzer und Grenzgänger. Ja selbstverständlich wollen wir die Wirtschaftskraft! Es wäre doch dumm, wenn wir es machen würden wie in Tallinn, wo gesagt wurde: Alle fahren kostenfrei Bus und Bahn, fahrscheinlos, außer die Grenzgänger. Das ist doch Käse, dann muss man die komplette Fahrschein-Infrastruktur lassen, das kostet zwischen 6 und 9 Millionen Euro. Das ist wesentlich mehr, als wenn man Pfälzer, Franzosen und Luxemburger kostenlos mitfahren lässt.

(Beifall von den PIRATEN.)

Jetzt zu dem nicht ganz sachlichen Beitrag von Herrn Strobel. Herr Strobel, Sie bezeichnen hier Tübingens Stadtrat als sozialistisch. Sie bezeichneten Städte in den USA - etwa Portland und Seattle oder Belgien - Hasselt - als sozialistisch! Herr Strobel, ganz ehrlich: Sachliche Gründe können wir anerkennen. Aber das, was Sie hier gebracht haben, ist absolut unsachlich. Sie haben die Diskussion und unseren Gesetzentwurf in keiner Weise verstanden!

(Beifall von den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Zum Thema Wochenende. Selbstverständlich haben wir das bedacht! Wenn Sie alles genau gelesen hätten oder zumindest in der Presse verfolgt hätten, wenn Sie schon den Gesetzentwurf nicht richtig lesen, hätten Sie gemerkt, dass wir den ÖPNV mit diesen Geldern stark ausbauen können. Selbstverständlich müssen dann am Wochenende und auch in entlegenen Gebieten auch Busse fahren. Selbstverständlich haben wir das bedacht. Sie haben gar nicht nachgeschaut, ob wir es bedacht haben! Wie gesagt, Sie haben den Gesetzentwurf nicht verstanden, Herr Strobel. - Vielen Dank.

( A b g. U l r i c h ( B 9 0 / G R Ü N E ) )

(Beifall von den PIRATEN. - Zurufe von der CDU.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Anke Rehlinger.

Mi n i s t e r i n R e h l i n g e r : Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass wir uns in diesem Haus hier einig sind, dass wir alle einen starken ÖPNV wollen, der gut ausgebaut ist, mit vernünftigen Strukturen, der seinen Beitrag dazu leistet, dass Mobilität in diesem Land gewährleistet ist, dass wir über den ÖPNV auch einen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten können. Der ÖPNV ist eine Säule - eine starke neben vielen Säulen der Mobilität, eben auch neben dem Individualverkehr.

Ich will ganz kurz darauf eingehen, weil ein bisschen der Eindruck entstanden ist, als sei hier nachlässig gehandelt und bisher nichts getan worden am ÖPNV-Gesetz. Wir müssen zunächst einmal in der Tat feststellen: Die jetzige Fassung stammt aus dem Jahr 1995. Seither gab es einige Änderungen insbesondere auf der europarechtlichen Ebene. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass es seit 2007 eine EU-Verordnung gibt, die ganz maßgeblich zur Marktöffnung im Bereich des ÖPNV beigetragen hat. Sie hat im Jahr 2009 eine Konkretisierung erfahren, was die beihilferechtlichen Regelungen und vor allem die Finanzierungsmodalitäten angeht.

All das ist der europarechtliche Rahmen, innerhalb dessen wir uns zu bewegen haben. All das gilt aufgrund der Tatsache, dass es sich um höherrangiges Recht handelt, eben jetzt schon, völlig unabhängig von dem, was wir in unseren nationalen Gesetzen oder auch in unseren Ländergesetzen stehen haben.

Schon die Vorgängerregierung auf Bundesebene hatte es sich zum Ziel gesetzt, diese EU-rechtlichen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Sie hat es allerdings erst im letzten Jahr getan. Sie hat das deutsche Personenbeförderungsgesetz erst im letzten Jahr umgeschrieben und damit auch erst für uns als Gesetzgeber in den Bundesländern deutlich gemacht, wie denn die ausfüllungsbedürftigen Tatbestände, die die Verordnung formuliert hat, konkret ausgestaltet werden können. Es macht deswegen erst jetzt Sinn, sich in den Bundesländern mit den ÖPNV-Gesetzen zu befassen, denn sonst hätten wir im luftleeren Raum operiert.

Es macht tatsächlich jetzt erst Sinn, das zu tun. Genau das haben wir uns auf die Agenda geschrieben, genau das haben wir auch vor. Wir werden das

ÖPNV-Gesetz überarbeiten. Es ist eben schon deutlich geworden - ich habe sozusagen laut und deutlich genickt, als der ein oder andere Kollege das formuliert hat -, dass wir uns bereits an die Arbeit gemacht haben. Es gab den bereits angedeuteten Workshop, und zwar mit denjenigen, die auf diesem Feld aktiv sind. Denn mit denjenigen müssen wir reden, das sind diejenigen, die die Aufgaben zu erledigen haben, die klassischerweise Aufgabenträger sind, sowie die Städte, die über eigene kommunale Verkehrsunternehmen verfügen Saarbrücken, Völklingen, Neunkirchen und Saarlouis. Das sind die Akteure, die wir an einen Tisch holen wollen und mit denen wir insbesondere die Frage der künftigen Aufgabenträgerstruktur diskutieren wollen. Es gibt bereits Ansätze für einen Arbeitsentwurf, der dann noch einmal mit den eben genannten Akteuren diskutiert werden wird. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Jahr noch einen Gesetzentwurf zum ÖPNV hier im Saarland verabschieden können. Wir beabsichtigen, das vor der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren einzubringen.

Gegenstand dessen wird in der Tat sein, wie die zukünftige Aufgabenträgerstruktur aussehen wird. Das Prinzip hat sich dem Grunde nach bewährt. Nichtsdestotrotz gibt es an der ein oder anderen Stelle Bedarf, das bestehende Prinzip neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen. Diese Anpassungserfordernisse werden wir aufgreifen. Mit dieser Debatte verbindet sich durchaus auch die Chance, einige Punkte, die ja zum Teil auch zutreffend geschildert worden sind, was den echten Verkehrsverbund angeht, den wir ja alle nach wie vor anstreben, etwas eher erreichen zu können.

Aber diese Strukturfragen sind eben auch ganz eng mit Finanzierungsfragen verbunden und können nicht isoliert diskutiert werden; sie stehen vielmehr in einem engen Abhängigkeitsverhältnis. Ich rate an dieser Stelle dazu, die Realität in den Blick zu nehmen. Wir müssen zunächst einmal feststellen, dass Aufgabenträger zunehmend nicht kostendeckend zu erbringende Verkehrsleistungen ausschreiben und auch finanzieren müssen. Das ist der Ist-Zustand, mit dem wir uns zu befassen haben. Ich komme nachher noch einmal auf Ihren Lösungsvorschlag zu sprechen, was die Beitragsfinanzierung angeht. Aber wir brauchen angesichts dieser Problematik vernünftige Strukturen, und wir brauchen auch vernünftige Finanzierungsstrukturen. Das wird Gegenstand der politischen Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten sein.

Ich will nur ganz kurz auf drei Punkte Ihres Gesetzentwurfes eingehen, zunächst auf die Übertragung der Aufgabe ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe. Dieser Idee muss man eine klare Absage erteilen. Es nützt nichts, eine Aufgabe, die jemand wahrzunehmen hat, der schon knapp bei Kasse ist, auf je

( A b g. N e y s e s ( P I R A T E N ) )

manden zu verlagern, der noch knapper bei Kasse ist, nämlich die Kommunen. Das würde auch dem Gedanken, den wir alle verfolgen, nämlich einen starken ÖPNV in diesem Land zu haben, geradezu einen Bärendienst erweisen. Sie würden denjenigen, denen Sie helfen wollen, Steine statt Brot geben. Vor allem die kommunale Seite würde damit massiv überfordert. Deswegen ist das kein Weg, den wir beschreiten wollen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Zweite, das Sie unter anderem vorschlagen, ist die Verlagerung der Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr, die bisher beim Land war, beziehungsweise die Verlagerung der Trägerschaft für die Saarbahn, die bisher bei der Landeshauptstadt beziehungsweise beim Zweckverband Regionalverband lag, einschließlich der Regionalisierungsmittel des Landes auf einen Zweckverband. Man muss dazu feststellen, dass jegliche Einflussmöglichkeit des Landes und damit auch jegliche koordinierende Steuerungsfähigkeit des Landes aufgehoben wäre, sie würde nicht mehr stattfinden. Wir würden Aufgaben, Geld, alles von uns wegschieben. Ich glaube nicht, dass es der gewiesene Weg ist, das von sich zu schieben, gerade wenn man eine Verstärkung, einen Verbund haben will, der die Aufgaben im Ganzen in den Blick nimmt. Wir müssen uns vielmehr der Verantwortung stellen und das selbst koordinieren, deshalb halte ich überhaupt nichts von dieser Aufgabenverlagerung. Egal ob es um die Vergabe von Leistungen geht, die Finanzierung der Saarbahn oder das Bahnhofsentwicklungskonzept, all das würden wir weggeben, deshalb wird das auch nicht unser Weg sein, wenn das Gesetz vorgelegt wird.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich komme zu dem dritten Punkt, den ich herausgreifen will, einem der wesentlichsten, die Sie in Ihrem Gesetz zum Ausdruck bringen, nämlich die Aufkommensfinanzierung des ÖPNV über einen Nahverkehrsbeitrag. Um einen fahrscheinlosen ÖPNV einführen zu können, ist vorgesehen, dass jeder Saarländer ab 18 Jahren zu einem Beitrag herangezogen wird. Ich finde die Idee eines fahrscheinlosen ÖPNV natürlich absolut charmant. Man muss sich jedoch überlegen, ob man es tatsächlich hinbekommt und ob das, was Sie dazu aufgeschrieben haben, der gewiesene Weg ist. Ihr Vorschlag ist ein scharfer Einschnitt in das System und würde tatsächlich dazu führen, dass 850.000 Saarländerinnen und Saarländer über 18 Jahren zu Beiträgen herangezogen werden, und zwar völlig unabhängig davon, ob derjenige im Einzugsbereich wohnt und lebt, ob er überhaupt vorhat, den ÖPNV zu benutzen oder ob er ihn überhaupt benutzen kann. Die Beispiele dazu sind eben sehr anschaulich dargelegt worden.

Ich will nur auf die grundsätzliche Problematik eingehen mit Blick auf das Finanzverfassungsrecht und die Frage aufwerfen, ob eine derart generelle Verkehrsabgabe tatsächlich dem Äquivalenzprinzip dass also eine Gleichwertigkeit zwischen Zahlung und Gegenleistung herzustellen ist - entspricht. Ich meine, dass eine solche Darstellung außerordentlich schwierig und deshalb rechtlich auch außerordentlich fraglich wäre. Selbst wenn man es rechtlich bejahen würde, muss man sich an dieser Stelle die politische Frage stellen, ob wir wirklich Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge - die aufgrund der finanziellen Restriktionen, die wir alle haben, schwierig wahrzunehmen sind - plötzlich von allen Saarländerinnen und Saarländern durch Beitrag finanzieren lassen wollen, ob wir denen das in den Rucksack packen wollen. Ich meine, das ist keine adäquate Antwort auf die Frage, wie wir mit unseren Mitteln auskömmlich umgehen und was wir damit erreichen können. Die Beitragsfinanzierung kann nicht die politische Antwort sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich frage auch mit Blick auf konkrete Überlegungen, was das für eine soziale Komponente bedeuten kann, sprich die finanzielle Leistungsfähigkeit derer, die wir in Anspruch nehmen wollen. Ich glaube, dass die Zahlen, die Sie in den Raum gestellt haben, mitnichten ausreichen werden, um das bereits Bestehende zu finanzieren, geschweige denn, um die Ansprüche zu finanzieren - das ist eben auch deutlich geworden -, die möglicherweise formuliert werden könnten, wenn wir tatsächlich das Ganze beitragsfinanziert aufstellen würden. Diejenigen, die zu Beiträgen herangezogen werden, werden von uns erwarten, dass sie dafür etwas bekommen. Das wird sicherlich nicht mit 20 Euro pro Person und Monat zu erreichen sein. Das ist also neben dem rechtlichen Problem und neben der politischen Bewertung auch ein praktisches Problem.

Ein letztes Argument. Wenn wir das Ganze so ausgestalten, hätte ich auch die Befürchtung, dass wir einen Wegfall des Wettbewerbsgedankens für die Verkehrsunternehmen verzeichnen müssten. Diese haben momentan die Aufgabe, mit dem Geld, das sie bekommen, kostendeckend auszukommen. Sie müssen deshalb Kosten senken und neue Kunden werben, damit es gerade auskömmlich ist. Wenn man dem eine feste Vergütung gegenüberstellt, ohne dass eigene Fahrgelderlöse erzielt werden müssen, dann würde man auch diesen Wettbewerbsgedanken unterlaufen. Das ist ein weiterer Grund, warum die Beitragsfinanzierung sicher kein guter Ansatz ist, um einen starken ÖPNV in diesem Land aufzustellen.

Alles in allem glaube ich, dass es notwendig ist, eine Debatte über die Ausrichtung des ÖPNV zu führen,

( M i n i s t e r i n R e h l i n g e r )

über die dafür notwendigen Strukturen und vor allem über das zur Verfügung stehende Geld, damit wir diese Strukturen vernünftig nutzen können im Sinne eines starken ÖPNV. Das, was in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, erhöht die finanzielle Belastung der Kommunen, nimmt der Politik, dem Land die Gestaltungsmöglichkeiten sowohl im ÖPNV als auch im SPNV, nimmt dem ÖPNV das unternehmerische Element und stellt eine Großzahl von rechtlichen und politischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verkehrsabgabe in den Raum. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf ganz sicher nicht zustimmen. Es wird aber noch in diesem Jahr eine Überarbeitung des ÖPNV-Gesetzes geben. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/764 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/764 in Erster Lesung abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen der PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten. Die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD haben dagegen gestimmt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Z w e i t e L e s u n g d e s v o n d e r R e g i e r u n g e i n g e b r a c h t e n G e s e t z e s z u r Ä n d e r u n g d e s L a n d e s j u s t i z k o s t e n g e s e t z e s ( D r u c k s a c h e 1 5 / 7 2 5 )

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Christiane Blatt das Wort.

A b g. B l a t t ( S P D ) , B e r i c h t e r s t a t t e r i n : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung am 15. Januar 2014 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Änderungsbedarf bezüglich des Landesjustizkostengesetzes ergab sich aufgrund des Inkrafttretens des Zweiten Kostenmodernisierungsge

setzes am 01. August 2013, mit welchem die Kostenordnung durch ein modernes Gerichtsund Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung durch ein modernes Justizverwaltungskostengesetz mit dem Ziel der Vereinfachung des Kostenrechts abgelöst wurde.