Protocol of the Session on March 20, 2013

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Kollege Jost, ich hätte mich normalerweise nicht mehr zu Wort gemeldet. Aber es ist schon ein kleinkarierter Akt der parlamentarischen Debatte,

(Abg. Jost (SPD) )

Zwischenfragen nicht zuzulassen, wenn man befürchtet, dass eine unangenehme Zwischenfrage gestellt wird. Das haben Sie eben offenkundig getan. Deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet, um am Rednerpult das zu sagen, was ich Sie eben fragen wollte.

Ich hätte Sie nämlich gerne gefragt: Wie steht denn vor dem Hintergrund Ihres eigenen Redebeitrages, der die CDU-Position ja doch sehr unterstützt hat, Ihre eigene Bundestagsfraktion zu diesem Themenkomplex? - Herr Jost, ich glaube Sie kennen die Antwort. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt genauso wie die Bundestagsfraktion der GRÜNEN diesen Gesetzentwurf aus den hier von den PIRATEN und uns angeführten Gründen nämlich ab. So sieht das aus. Lieber Herr Jost, was Sie hier zelebriert haben, das ist ein weiterer Beweis für die Selbstaufgabe Ihrer sozialdemokratischen Fraktion hier in diesem Landtag. Das war heute Morgen schon der Fall bei dieser Debatte um eine Aktuelle Stunde. Die SPD ist normalerweise großartig gegen die Atomkraft, lässt hier aber noch nicht einmal eine Debatte darüber zu. Und das ist ebenfalls ein Sachverhalt, wo die SPD auf Bundesebene eine völlig andere Position einnimmt wie die CDU. Hier kuschen Sie vor Ihrem Koalitionspartner CDU und machen alles mit. Jetzt erleben wir hier am gleichen Tag bei einem anderen Beispiel dasselbe Spiel, Herr Jost. Ich muss Ihnen sagen, das ist beschämend für die Sozialdemokratie hier in diesem Lande. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/388 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/388 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur den Punkten 11 und 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Automatenspiel in staatlichen Spielbanken schärfer regulieren! (Drucksache 15/396)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Suchtprävention durch stärkere Reglementierung

des gewerblichen Automatenspiels (Drucksa- che 15/407)

Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute den Antrag „Automatenspiel in staatlichen Spielbanken regulieren“ auf die Tagesordnung gesetzt. Dies vor dem Hintergrund der realen Zustände, die wir in diesem Bereich in diesem Lande haben. Zur Bekämpfung des Glücksspiels hat man auf breiter Ebene versucht, das Automatenspiel in Deutschland stärker zu regulieren. Das ist gut so und auch richtig so. Im Ersten Glücksspielstaatsvertrag und den Landesspielhallengesetzen für private Spielhallen wurde viel reguliert und geregelt. Zum Beispiel sind Mehrfachkonzessionen verboten, es sind Mindestabstände vorgeschrieben. Es muss ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen privaten Spielhallen eingehalten werden, es wurden Sperrzeiten festgelegt und vieles andere mehr. Auf Bundesebene wird zurzeit sogar über eine weitere Verschärfung der Spielhallenverordnung diskutiert. Nach jetzigem Stand darf in den privaten Spielhallen pro 12 Quadratmeter nur ein Automat aufgestellt werden. Das ist richtig so. Ich kritisiere das nicht. Die Gesamtzahl von 12 Geräten pro Spielhalle darf nicht überschritten werden. Die Mindestspieldauer an den Automaten darf 5 Sekunden nicht unterschreiten. Die Summe der Verluste darf pro Stunde 80 Euro nicht überschreiten. Die Summe der Gewinne - abzüglich der Einsätze natürlich - darf 500 Euro pro Stunde nicht überschreiten. Alle diese Regeln wurden zu Recht erlassen, um die Spielsucht in diesem Lande nicht weiter ausufern zu lassen.

Die Begründungen dafür sind nachvollziehbar, aber man muss schon einmal die Frage stellen dürfen und genau das tun wir heute hier als GRÜNE in diesem Hause -, wie sieht es denn im gleichen Bereich, in unseren eigenen staatlichen Spielhallen aus? Dort gibt es nämlich alles das, was ich eben vorgetragen habe, nicht. Dort gibt es keine Mindestabstände, dort gibt es keine Begrenzung der Gewinne oder Verluste. Dort kann man innerhalb einer Stunde sehr viel Geld in einer Art und Weise verspielen, dass es einem den Atem verschlägt. Vor eineinhalb Jahren haben wir uns das einmal mit ein paar Leuten angeschaut. Man muss das einmal gesehen haben, wenn da jemand in einer staatlichen Spielhalle steht, der einen Packen Geldscheine in der Hand hat und das wird einfach so reingegeben. Bei den Privaten hat man das verboten, und wir stellen die Frage: Wieso nicht auch bei den staatlichen Spielhallen? Wir verbieten den Privaten etwas und lassen in unseren ei

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

genen Spielhallen die Suchtkranken im Prinzip erst zu Suchtkranken werden durch diese Regelung.

Genau in diese Richtung geht unser Antrag. Wir beantragen heute, dass bei den staatlichen Spielhallen dieselben Regularien gelten wie bei den Privaten, um Sucht einzuschränken. Das ist nicht mehr als recht und billig. Ich zitiere dazu einmal einen prominenten CDU-Bundespolitiker, was der zu diesem Thema gesagt hat. Das ist Herr Siegfried Kauder, der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Er hat am 17. Januar 2012 zu diesem Thema gesagt: „Gleiches Recht für alle. Warum darf man in staatlichen Spielbanken Glücksspiel betreiben und an Automaten spielen, die im Prinzip denen in Spielhallen gleich sind, ohne allerdings den Beschränkungen, wie sie in Spielhallen gelten, genügen zu müssen? Gleiches Recht für alle“, sagt Herr Kauder zum zweiten Mal. Und weiter: „Was soll ich den jungen Menschen da oben erzählen?“ - Ich muss sagen, Herr Kauder, Ihr Parteikollege, hat recht. Gleiches Recht für alle. Wir sollten in den staatlichen Spielhallen das machen, was wir den Privaten auch zumuten, auch wenn die Einnahmen - das wissen wir alle - auf direktem Weg in den Staatshaushalt fließen. Das kann aber keine Begründung sein, Maschinen mit diesem Suchtpotenzial auf eine Art und Weise weiter zuzulassen, wie das bei uns hier im Saarland der Fall ist. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Bereits im vergangenen Jahr hat sich das saarländische Parlament im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland intensiv mit Spielbanken und Spielhallen beschäftigt. In diesem Zusammenhang fand eine ausführliche Anhörung statt. Bei dieser Anhörung wurden alle Punkte detailliert angesprochen. Es ging um die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebotes, es ging um die Bekämpfung der Glücksspielsucht, es ging um den Jugend- und Spielerschutz, es ging um die Sicherstellung eines fairen Spiels und auch um den Schutz vor Kriminalität.

Nun hat die Bundesregierung eine Novellierung der Spielverordnung vorgelegt, die wir für unerlässlich halten, um den Weg hin zu einer an Spielern und Jugendschutz orientierten Regelung des gewerblichen Automatenspiels zu Ende zu gehen. Dies war An

lass für die GRÜNEN, sich aus dem Gesamtkomplex einen Punkt herauszugreifen, in der Presse als Kritikpunkt darzustellen und heute hier als Antrag vorzulegen. So isoliert kann man meiner Ansicht nach das Thema Glücksspielsucht nicht seriös darstellen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aus diesem Grund haben wir, die Koalitionsparteien CDU und SPD, einen umfänglichen Antrag mit der Überschrift „Suchtprävention durch stärkere Reglementierung des gewerblichen Automatenspiels“ vorgelegt. Wir haben den Antrag etwas ausführlicher gestaltet und mit Fakten versehen, damit der objektive Betrachter ein Gesamtbild hat. Nun ein paar Zahlen, die man zum Vergleich einmal betrachten muss. Die Saarland Spielbanken GmbH betreibt sieben Standorte mit 781 Spielautomaten. In saarländischen Spielhallen stehen über 2.500 Spielautomaten an 147 Standorten. Zählt man die 1.578 Automaten in den gastronomischen Betrieben hinzu, sind dies über 4.100 Spielautomaten der Spielautomatenindustrie und der Spielhallenbetreiber.

Wie dem Zwischenbericht des Arbeitskreises gegen Spielsucht zu entnehmen ist, findet sich das Saarland im Ländervergleich der Jahre 2010 bis 2012 in den Spitzenpositionen bei der Zunahme der Zahl von Spielstandorten - 39 Prozent -, beim Anstieg der Zahl der Spielhallenkonzessionen - fast 55 Prozent, derzeit bereits 286 Konzessionen - und beim Aufwuchs der Anzahl von Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen - 43 Prozent. Die Spielsucht entsteht zu mehr als 80 Prozent in Spielhallen, Tendenz steigend. Bei den Spielbanken ist die Tendenz fallend. Spielhallen haben somit das höchste Suchtpotenzial. Die Gefahr, die von Spielhallen ausgeht, kann nun wirklich nicht mehr verkannt werden; der Anteil der Spielsüchtigen nimmt immer mehr zu. Die Zahlen sprechen für sich. Sie lassen darauf schließen, worauf das Hauptaugenmerk zu richten ist.

Im Gegensatz zu den Spielhallen werden staatliche Spielbanken stark kontrolliert und sind strengen Regelungen unterworfen. In den saarländischen Spielbanken werden strenge Zugangskontrollen und -prüfungen anhand des bundesweiten Sperrsystems vorgenommen. Gesperrte Spieler werden aufgrund des Spielsystems nicht zugelassen. Auch Dritte, auch Familienangehörige, können gefährdete Spieler sperren lassen. Nachzulesen ist das in § 8 Saarländisches Spielbankgesetz. Spielhallen unterliegen diesen Bestimmungen nicht.

Auch die Zugangskontrollen sind in den Spielbanken sehr effektiv. Es erfolgt eine lückenlose Zutrittskontrolle und eine Erfassung aller Gäste. Vor Eintritt ist die Identität per Ausweis oder durch ähnliche Dokumente nachzuweisen. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass keine Minderjährigen in die

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Spielbanken gelangen. Es erfolgt eine eindeutige Prüfung der Volljährigkeit. Nun ist ja in der Presse zu lesen, dass immer mehr minderjährige Jugendliche zocken. Man kann sich schon die Frage stellen, wo dies eigentlich geschieht - in den Spielbanken jedenfalls nicht.

Gewerbliche Spielhallen unterliegen allerdings nicht den strengen Regulierungsauflagen, die von den staatlichen, konzessionierten Spielbanken eingehalten werden. Ursprünglich waren es Unterhaltungsspielautomaten, teilweise mit ganz geringen Gewinnmöglichkeiten, die das gewerbliche Automatenspiel bestimmten. Heute hat sich das Bild grundlegend gewandelt: Das Glücksspiel mit Geldgewinnspielgeräten dominiert. Die Grundlage für diesen Bereich bildet das Gewerberecht. Die Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt beziehungsweise eine Aufsteller- und Spielhallenerlaubnis sind die Voraussetzungen; das sind also niedrige Hürden.

Öffentlich-rechtliche Spielbanken haben im ordnungspolitischen Auftrag der Bundesländer in verantwortungsvoller Weise ein seriöses Glücksspielangebot bereitzustellen; ein positives Beispiel hierfür ist das Pokerspielangebot in Neunkirchen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind sie durch den Glücksspielstaatsvertrag und im Saarland durch das Saarländische Spielbankgesetz streng reguliert. Die Saarland-Spielbank GmbH unterliegt der strengen ordnungsrechtlichen Kontrolle der Aufsichtsbehörden, des Innenministeriums, und der Finanzkontrolle durch das Finanzministerium. Bei Spielhallen ist dies nicht der Fall.

Nun noch kurz zur Darstellung im Antrag der GRÜNEN - das haben Sie übrigens in Ihrer Rede gar nicht erwähnt, Herr Kollege Ulrich -, wonach die saarländischen Spielbanken hinsichtlich des Automatenspiels lediglich eine Stunde täglich geschlossen seien.

(Sprechen.)

Dieser Zustand sei, so ist zu lesen, aus suchtpolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen. So ist das in Ihrem Antrag nachzulesen. Mir scheint, Sie sind mit Ihrem Antrag nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit!

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, da ist ein Fehler drin: Es sind sechs Stunden. - Heiterkeit und Sprechen. - Zuruf von der SPD: Das ist ihm jetzt gerade aufgefallen!)

Nun gut, damit ist aber in meinen Augen die Hälfte der Begründung Ihres Antrages hinfällig, erledigt. Sie haben das allerdings auch nicht erwähnt; das ist Ihnen wohl, wenn auch etwas spät, doch aufgefallen. In den Einrichtungen der Saarland-Spielbank GmbH wird von der Regelung der Spielbankverordnung, eine Stunde zu schließen, kein Gebrauch ge

macht, denn verdrängt wird diese Bestimmung durch die seit Juli 2012 geltende gesetzliche Regelung, wonach die tägliche Sperrzeit in Spielbanken sechs Stunden am Tag nicht unterschreiten darf. Nachzulesen ist das, Herr Ulrich, in § 13 Saarländisches Spielbankgesetz. Schauen Sie aber gern auch einmal auf die aktuellen Öffnungszeiten; dann werden Sie sehen, dass das, was wir hier vortragen, richtig ist, dass es nicht so ist, wie in Ihrem Antrag geschildert.

Auf der Bundesebene steht die Novellierung der Spielverordnung an. Wir haben drei Punkte genannt, die aus unserer Sicht eine noch effektivere Regulierung im Bereich der Suchtprävention sicherstellen: das Verbot des gefährlichen Punktespiels, das Verbot der Autostart-Taste sowie die Heraufsetzung der Mindestspieldauer. Hier im Land haben wir im Juni vergangenen Jahres mit der Neuregelung des Glücksspielwesens Schritte eingeleitet, um die Glücksspielsucht einzudämmen. Auf dieser Grundlage sollte, so haben wir es zum Abschluss unseres Antrages formuliert, regelmäßig überprüft und berichtet werden.

Herr Ulrich, darf ich Sie an Ihren Antrag erinnern, den Sie 2010 zum gleichen Thema gestellt haben? Antrag von Jamaika, der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion, gestellt zum Thema „Ansiedlung von Spielhallen angemessen regulieren (...) - Suchtprävention fortentwickeln“. Darin finde ich von dem, was Sie heute hier in Ihrem Antrag formuliert haben, noch nicht einen einzigen Satz. Damals vertraten Sie eine ganz andere Haltung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Vielen Dank. Es liegen schon einige Wortmeldungen vor. Mir scheint, das wird eine längere Debatte. Ich eröffne die Aussprache. - Der nächste Redner ist der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Michael Neyses.

(Sprechen. - Zuruf: Bist du befördert worden?)

Entschuldigung: Michael Neyses von der PIRATENFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist zu Recht auf eine Diskrepanz hin zwischen dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Saarländischen Spielbankgesetz und auch der Saarländischen Spielbankverordnung. Auf der Bundesebene wird das Automatenspiel eingeschränkt, um das Suchtpotenzial weiter zu begrenzen. Aber dies hat

(Abg. Waluga (SPD) )

sich nicht im Saarländischen Spielhallengesetz und in der Saarländischen Spielverordnung niedergeschlagen. Hier entsteht eine Lücke zwischen dem Bund und dem Saarland.

Ich möchte nicht weiter auf die in den Anträgen aufgeführten Erläuterungen eingehen; sie wurden ja hinreichend dargestellt. Es ist eine Tatsache: Die Spielsucht ist in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen. Das Leid von Familien wurde vielfältig dokumentiert. Es müssen, wie ich schon in vorangegangenen Reden betont habe, die Prävention und die Beratung über die Gefahren der Spielsucht wesentlich stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, und zwar über die Betrachtung der gefährdeten Person selbst hinaus, denn diese lebt nicht in einem luftleeren Raum, sondern ist Teil einer sozialen Community, einer Familie.

Die Ausstattung mit Beratungseinrichtungen im Saarland reicht nicht aus. Laut Stellungnahme der Landesfachstelle für Glücksspielsucht müssen wir von 3.280 Süchtigen und mindestens 4.000 spielsuchtgefährdeten Menschen im Saarland ausgehen. Im vergangenen Jahr gab es aber im Landkreis Neunkirchen nur eine halbe Stelle für die Fachberatung von Glücksspielsüchtigen. Kolleginnen und Kollegen, das ist viel zu wenig!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Würde es der Regierung tatsächlich um Suchtbewältigung gehen, wäre diesbezüglich bereits mehr getan worden. So aber bleibt der Eindruck, dass es nicht um Suchtbewältigung geht, sondern einzig und allein ums Geld. Wie sonst ist die klare Bevorzugung staatlicher Spielbanken zu erklären? Selbstverständlich: Die Unterschiede zwischen Spielhöllen und staatlichen Spielbanken müssen beseitigt werden.

Wir sind aber eine Partei, die der Meinung ist, dass man nicht jedes Problem mit Verboten lösen kann. Von Ihren Anträgen wird nur eine Seite der Medaille erfasst; die andere Seite heißt „Prävention und Beratung“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier muss angesetzt werden, das ist uns PIRATEN sehr wichtig. Dieser Gesichtspunkt fehlt aber bei beiden Anträgen. Deshalb kann ich bei beiden Anträgen eine Zustimmung nicht empfehlen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.