Protocol of the Session on May 8, 2020

Für mich ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass die Bundeswehr zum Beispiel das Open Ship oder den Stand an der Kiellinie nutzt, um Werbung für sich zu machen. Nach der Abschaffung der Wehrpflicht ist es notwendig, dass sich die Truppe aktiv um motiviertes und engagiertes Personal bemüht.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausrichtung der Bundeswehr fußt auf den Werten unseres Grundgesetzes. Unsere Soldatinnen und Soldaten sind Botschafter unseres demokratischen Rechtsstaates. Sie sind der parlamentarischen Kontrolle unterstellt und Teil der ersten Friedensarmee auf deutschem Boden. Es erfüllt mich deswegen mit Freude, an diesem Rednerpult am 8. Mai die beson

dere Wertschätzung für die vielfältige Arbeit unserer Truppe zum Ausdruck bringen zu dürfen.

Mittelständische Wirtschaft schützen - Mehr regionale öffentliche Vergaben ermöglichen

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/2151

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen, wir erleben mit der Coronakrise eine Gesundheitskrise in einem ungekannten Ausmaß. Neben der Sorge um die Gesundheit müssen wir auch die wirtschaftlichen Ängste und Nöten im Augen behalten.

Es geht um Arbeitsplätze. Es geht um regelmäßiges Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wenn infolge der Coronakrise Unternehmen verschwinden, verschwinden in erster Linie Arbeitsplätze. Es verschwindet das regelmäßige Einkommen. Es verschwindet die finanzielle Sicherheit in Familien. Deswegen sind die wirtschaftlichen Hilfsprogramme des Bundes und des Landes richtig und wichtig.

Besser als solche Hilfsprogramme sind aber tatsächliche Aufträge. Wir leben in einem unfertigen Land. So warten viele Straßen und Brücken auf ihre Sanierung. Großprojekte wie die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung, der Ausbau der A 20 und eine Vielzahl von Arbeiten zur Umsetzung der Energiewende müssen dringend angegangen werden.

Wir sind fest davon überzeugt, dass jetzt die richtige Zeit ist in diese Projekte voranzutreiben.

Wir bitten daher die Landesregierung, aber auch allen Kommunen im Land, sämtliche Erleichterung bei öffentlichen Vergaben zu ermöglichen. Aufträge müssen jetzt schnell und regional vergeben werden. Je freihändiger die Vergabe, desto größer sind die Chancen für den regionalen Mittelstand, den Auftrag zu erhalten.

Unternehmen wie zum Beispiel Handwerksbetriebe brauchen jetzt einen verlässlichen Partner, der kurzund mittelfristig unbürokratisch seine Aufträge vergibt.

In dieser Zeit, in der die private Nachfrage stagniert, sollten das Land und die Kommunen als verlässlicher Vertragspartner für den Mittelstand auftreten und Aufträge vergeben. Jetzt ist die Zeit, Ver

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

gabeverfahren zu beschleunigen und die Regelungen über Wertgrenzen für solche erleichterten Vergaben vollständig auszuschöpfen.

Das Vergaberecht bietet einen großen Spielraum, Aufträge eigenhändig oder erheblich vereinfacht zu vergeben. Wann, wenn nicht jetzt, sollte dieser Spielraum ausgenutzt werden? Ich bitte daher um ihre Zustimmung.

Die negativen Auswirkungen der Coronapandemie auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft und Arbeitsplätze sind schwerwiegend. Ein Ende ist nicht in Sicht. Wir brauchen seriöse Antworten, wie die mittelständische Wirtschaft geschützt werden kann. Worauf basiert Ihre Annahme, dass Kommunen die örtlichen Unternehmen bei der Vergabe nicht schon verstärkt berücksichtigen?

Nebenbei angemerkt sind die Grenzen einer regionalen Vergabe schnell gesetzt. Oder haben Sie schon einmal in Schleswig-Holstein angebauten Kaffee für die Betriebskantine beschaffen können?

Die Krise ist so tiefgreifend, dass viele Lieferketten unterbrochen sind und eine regionale Beschaffung schwierig wird. Außerdem darf die Fokussierung auf die Region bei der Vergabe den Anspruch auf einen fairen Wettbewerb nicht ersetzen - so haben Sie es selbst formuliert.

„Ein breiter Wettbewerb führt zu einer besseren Partizipation der Wirtschaft an der Aufgabenerledigung der öffentlichen Hand. Dies verbessert den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln.“

So steht es in der Begründung zu dem aufgeweichten Vergabegesetz von Jamaika. Soll das nun nicht mehr gelten?

Schon vor einigen Jahren hat Ihnen meine Kollegin Regina Poersch unmissverständlich aufgezeigt, dass ein sehr ähnlicher Vorschlag von Ihnen nicht die erhofften Effekte haben wird. Daran hat sich nichts geändert. Es ging um die Anhebung der Wertgrenzen für die freihändige Vergabe im Zuge der damaligen Konjunkturprogramme infolge der Bankenkrise.

Die Kollegin führte am 20. Mai 2010 aus:

„Die … Lockerung der Vergabevorschriften im Rahmen des Konjunkturprogramms haben leider gezeigt, dass schleswig-holsteinische Unternehmen und Betriebe nicht im erhofften Umfang zum Zuge kamen. Wenn nicht ein

mal die bestehenden Möglichkeiten zum Nutzen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft ausgenutzt werden, dann ist die Frage, welchen Sinn es noch haben kann, die Grenzen weiter zu lockern.“

Wenn sich die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen nicht darstellen lässt, welchen Wert hat dieser Antrag dann?

Ja, sie sind stolz auf ihr arbeitnehmerfeindliches Vergabegesetz. Ein Gesetz, das ökologische, soziale und gleichstellungsbezogene Ziele nicht mehr verbindlich landesweit regelt. Welches sind denn eigentlich die Hindernisse für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben? Wer hindert die Kommunen bisher daran?

Die Folgen der Coronakrise dürfen nicht zum Anlass genommen werden, um Bewährtes infrage zu stellen. Das Problem sind doch nicht die Vergabemöglichkeiten, die eventuell nicht genutzt werden. Das Problem ist, dass wir es mit einer Krise zu tun haben, die auch die Arbeit der Vergabestellen in der Verwaltung massiv beeinträchtigt. Wenn Sie schon anfangen wollen, sich erneut dem Vergabethema zu widmen, dann ergänzen Sie bitte die Tariftreue. Denn diese fehlt auch weiterhin in Ihrem arbeitnehmerfeindlichen Vergaberecht. Wenn Sie - da zitiere ich Sie - „als verlässlicher Vertragspartner für den Mittelstand auftreten“ wollen, dann doch bitte auch als Partner der schleswig-holsteinischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade in Krisenzeiten von guter Arbeitnehmerpolitik abhängig sind. Tarifbindung gehört dazu.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronakrise hat insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen getroffen. 98 % unserer Unternehmen im Land haben weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hunderttausende von ihnen sind in Kurzarbeit. Aufträge sind weggebrochen, ganze Branchen zumindest temporär weitgehend stillgelegt. In den vergangenen Wochen haben wir auch als Politik viel Geld in die Hand genommen, um die Unternehmen am Leben zu halten.

Die jüngsten Lockerungsankündigungen machen deutlich, dass es für breite Teil der Wirtschaft jetzt Stück für Stück wieder anläuft. Genau das braucht es jetzt: Die Unternehmen brauchen Aufträge. Sie brauchen Umsätze. Sie müssen ihren Betrieb ans Laufen bringen dürfen.

(Lukas Kilian)

Der öffentliche Markt hat ein Volumen von 300 Milliarden €. Auch das Land und die Kommunen in Schleswig-Holstein halten hieran einen nicht zu vernachlässigenden Anteil. In einer Phase, in der das Konjunkturklima massiv einbricht, ist es richtig, dass das Land auch bei seinen eigenen Aufträgen zumindest einen Teil dazu beiträgt, damit diese pragmatisch an Unternehmen vergeben werden. Bestenfalls an leistungsstarke Unternehmen aus dem Land.

In der Krise ist es richtig, rechtlich sowieso schon vorgesehene schlanke Verfahren bei der Vergabe zu nutzen. Damit können Verwaltung und Wirtschaft entlastet werden. Bei der Ausschreibung und Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten besteht so die Möglichkeit, dass die Verwaltung im Zuge vereinfachter Verfahren auf Arbeitsschritte verzichtet.

Für die Unternehmen im Land sind vereinfachte Vergabeverfahren auch deshalb eine wichtige Unterstützung, da sie durch die Krise mit einer Vielzahl zusätzlicher Verwaltungsaufwände belastet sind. Sie müssen für Teile der Belegschaft die Kurzarbeit verwalten, Hilfsprogramme beantragen, sich um Steuerrückerstattungen bemühen oder Hygienekonzepte erstellen. Da ist es richtig, wenn wir für einen begrenzten Zeitraum die Vergabeverfahren im Rahmen des sowieso schon gesetzlich Möglichen verschlanken und den Unternehmen somit den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Herr Präsident! In dieser Zeit der Verunsicherung ist es unsere Aufgabe als Politik, Perspektiven aufzuzeigen und zielgerichtet zu helfen. Wir tun genau das, wir sind da, wenn wir gebraucht werden. Wir dürfen nicht vergessen: Wenn wir von „Wirtschaft“ und „Unternehmen“ sprechen, sprechen wir von Menschen und deren wirtschaftlicher Existenz. In jedem Betrieb gibt es fleißige Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die mit ihrer Arbeit unseren Wohlstand erwirtschaften. Diese Menschen nicht hängen zu lassen, das ist unsere Aufgabe.

Zusammen mit dem Bund stellen wir den Betrieben mit Zuschüssen und mit Darlehen liquide Mittel zur Verfügung. Aber noch viel mehr als jede staatliche Unterstützung brauchen die Menschen ihre Freiheit zurück, aus eigener Kraft für das eigene Auskommen zu sorgen. Auch hierbei wollen wir die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen. Gerade bei wegbrechender privater Nachfrage ist eine unbürokratische öffentliche Vergabe da ein sehr gutes Mittel. Unbürokratisch deswegen, weil überborden

de Bürokratie und vergabefremde Kriterien die Verfahren sehr lang und unübersichtlich machen und kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung schon von der bloßen Abgabe eines Angebots abschrecken.

Glücklicherweise fangen wir in Schleswig-Holstein nicht bei null an. Bereits Anfang 2019 haben wir das Vergabegesetz maßgeblich entrümpelt, von vergabefremden Kriterien befreit und damit auch für kleine und mittlere Betriebe handhabbar gemacht. Das war bereits vor der Krise eine große Erleichterung. Natürlich sind wir auch nun, wo das Fahrwasser rauer wird, an der Seite unseres Mittelstands. Wir ermutigen Landesverwaltung und Kommunen, von den Möglichkeiten einer vereinfachten Vergabe Gebrauch zu machen. Bei beschränkten und freihändigen Vergaben nutzen die Vergabestellen sogenannte Bieterverzeichnisse regionaler Unternehmen, damit wird also die heimische Wirtschaft gestärkt, und das ist gut so.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Inkrafttreten des neuen Vergabegesetzes wurde bereits im vergangenen Jahr ein wichtiges Signal für die Stärkung des Mittelstands in Schleswig-Holstein gesetzt. Die AfDFraktion hat diese Reform des Vergaberechts unterstützt, denn auch wir betrachten den Mittelstand als wesentliches Fundament unserer gesamtwirtschaftlichen Ordnung.

Vorteile der Gesetzesreform 2019: Zu den wichtigen Neuregelungen des Vergaberechts auf Landesebene gehörte die vorrangige Abgabe lediglich von Eigenerklärungen durch Bieter im Vergabeverfahren, sodass im Ergebnis nur derjenige Unternehmer weitere Nachweise erbringen muss, der konkret den Zuschlag erhält.

Das neue Vergaberecht beabsichtigt die stärkere Einbeziehung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei denjenigen Ausschreibungsverfahren, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen und deshalb in die Zuständigkeit der Länder fallen. Mittelständische Unternehmen sollten besonders durch die Vergabe von Einzellosen gefördert werden. Gesamtvergaben, bei denen Großunternehmen zum Zuge kommen, bleiben demgegenüber in Fällen relevant, in denen eine besondere technische oder wirtschaftliche Notwendigkeit dafür besteht.

Mit Sicherheit aber gibt es auch weiterhin Spielräume für örtliche Vergabestellen, noch stärker als bisher auch die Vergabe nach Einzellosen zu praktizie

(Joschka Knuth)

ren. Die Anhörung, die der Wirtschaftsausschuss am 12. Februar dieses Jahres zu den Perspektiven des ÖPNV durchgeführt hat, brachte interessante Erkenntnisse, die in diese Richtung weisen.

Es kann daher nur begrüßt werden, wenn heute die bereits bestehenden Spielräume für regionale Auftragsvergaben erneut ins Blickfeld gerückt werden.

Eine Stärkung des Mittelstands in den Zeiten von Corona ist auch deshalb besonders notwendig, weil sich die jetzt weltweit ausbreitende wirtschaftliche Rezession von anderen Krisen unterscheidet. Anders als 2008/2009 geht diese Krise nicht von den Finanzmärkten oder den Banken aus, und es ist auch nicht ein einzelnes Land, dessen Wirtschaft einbricht und das deshalb andere Länder mit sich reißt. Die Coronapandemie hat vielmehr schlagartig sämtliche Bausteine unserer Wirtschaftsordnung gleichermaßen erfasst.

In dieser frühen Phase der Krise werden gleichwohl die Unternehmen am stärksten getroffen, deren Lieferketten gerissen sind und bei denen daher weniger hergestellt werden konnte. Zu diesem Angebotsabriss kommt eine ebenfalls wegbrechende Nachfrage hinzu. Die Bürger sind trotz einsetzender Lockerungen in den Coronabeschränkungen hinsichtlich ihrer persönlichen Lebensverhältnisse in den kommenden Monaten massiv verunsichert. Sinkende Löhne und Gehälter sowie Arbeitslosigkeit stellen akute Bedrohungsszenarien für viele Menschen dar.

Allein für dieses Jahr wird nach ersten Prognosen mit 2,15 Millionen neuen Kurzarbeitern gerechnet. Wer aber auf Kurzarbeit gesetzt ist, muss sich zwangsläufig auch im Konsum einschränken. Daran werden die sozialen Sicherungssysteme nichts ändern können. Als Motor für eine schnellere Überwindung der Rezession wird uns der Konsum im Land deshalb nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Weil auch die Haushalte weniger Steuern zahlen, hat der Staat erhebliche Mindereinnahmen zu verzeichnen. Bereits für das laufende Jahr wird hier nach ersten Prognosen des Bundesfinanzministeriums ein Minus von 33,5 Milliarden € einkalkuliert.

Gerade vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist die Stärkung der heimischen mittelständischen Wirtschaft auch durch regionale Vergabeverfahren weiterhin ein Gebot der Stunde. Für viele regionale Unternehmen sind öffentliche Aufträge von überragender, für manche sogar von existentieller Bedeutung. Zwar dürfen nach dem Wettbewerbs- so

wie Gleichbehandlungsgrundsatz ortsansässige Bieter bei der Vergabe von Aufträgen nicht bevorzugt werden, doch dies schließt Maßnahmen einer effektiven Mittelstandsförderung nicht aus.

Neben der Aufteilung größerer Beschaffungsvorhaben in Fach- oder Teillose können auch weitere im Ausschreibungsverfahren vorhandene Punkte für die Förderung unseres Mittelstands genutzt werden, beginnend bei der Wahl der Verfahrensart über das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers bis hin zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien. Diesen Möglichkeiten trägt der vorliegende Antrag Rechnung, weshalb auch die AfD-Fraktion hier gerne zustimmen wird.