Protocol of the Session on September 27, 2019

Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass die Komplexität der Berufsorientierung in Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung künftig noch steigen wird. An einer individualisierten Prozessbegleitung wird also künftig kein Weg vorbeiführen, und wir dürfen Schulen und Lehrer damit nicht alleinlassen.

Nun ist geplant, so hört man aus dem Ministerium, dass künftig wöchentlich Berater in die Schulen kommen sollen und das auch nicht nur in die Abschlussklassen, sondern bereits auch in die Klassen ein Jahr zuvor. Aus unserer Sicht greift dies zu kurz; wir sollten hier von vornherein mehr Ressourcen einplanen und uns an einem Modell orientieren, dessen Effektivität in Sachsen bereits wissenschaftlich belegt worden ist. Dort beginnen Praxisberater, die wie gesagt nur für eine Schule tätig sind, bereits in der 7. Klasse mit einer Potenzialanalyse, um die Stärken und Talente jedes einzelnen Schülers herauszufinden. Ab der 8. Klasse koordiniert der Berater dann Betriebserkundigungen, Bewerbungsseminare, Berufsmessen, Praktika, Besuche in weiterführenden Schulen, in Berufsschulen und so weiter.

Er ist bei all dem durchgehend der zentrale Ansprechpartner für Schüler, Lehrer, Betriebe und vor allem auch für Eltern. Praxisberater bündeln also die vielen Einzelmaßnahmen, sie koordinieren und stimmen alle Maßnahmen mit den Beteiligten ab. Durch den frühen Einsatz von Praxisberatern erhöht sich die Chance dafür, dass sich Schüler ihrer Potenziale und Interessen genauer bewusst werden.

Durch die Kontinuität der Begleitung erhöhen sich die Chancen auf einen nahtlosen Übergang in ein Ausbildungsverhältnis oder auf eine weiterführende Schule. Ich gebe zu, dass all dies erst einmal nach einem sehr hohen Ressourceneinsatz aussieht; ich war selbst skeptisch, bis ich mir das Modell in Sachsen selbst angesehen habe. Entscheidend war dabei - und das sollte es auch für uns sein -, dass das Modell eine intensive und zugleich praxisnahe Berufsorientierung ermöglicht. Deshalb ist es auch nicht weiter wunderlich, dass dieses Konzept, wie schon gesagt, wissenschaftlich belegt die entsprechenden Früchte trägt.

(Ines Strehlau)

Meine Damen und Herren, ich habe ja eingangs schon darauf hingewiesen, dass die jetzige Landesregierung durchaus schon etwas angeschoben hat, das vielversprechend klingt. Aber - auch das gehört zu den Fakten -: die angekündigten Gespräche über mögliche Bildungsketten-Vereinbarungen zwischen Bundesagentur für Arbeit und allen beteiligten Akteuren sollen erst im Spätherbst dieses Jahres beginnen und sich weit bis ins nächste Jahr fortsetzen; Veränderungen sind also naturgemäß frühestens ab 2021 realistisch.

Es ist also nicht zu spät, im Bildungsausschuss darüber zu beraten, ob unsere Initiative, Praxisberater fest an Gemeinschaftsschulen einzusetzen, noch mit in die Planungen einfließen kann. Dass dies die Sache wert ist, davon bin ich überzeugt: Ein gleichermaßen kompetenter wie dauerhaft zuverlässiger Ansprechpartner bringt in Sachen Berufsorientierung eben mehr als die Summe von vielen mehr oder weniger koordinierten Einzelaktionen.

Ich bitte um Überweisung in den Bildungsausschuss, denn angesichts der jetzigen Lage sollte über jeden Ansatz intensiv beraten werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Erhebung des Einflusses von Wasserkraftanlagen auf die Laichwanderung von Fischen

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1511

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gilt mein Dank dem Minister und seinem Haus für den vorgelegten Bericht.

Nun ist Schleswig-Holstein nicht gerade das Land der Wasserkraftwerke: Bei bundesweit circa 25.000 solcher Anlagen finden wir in unserem Land ganze 23. Aber wir sind ein Land mit vielen Fließgewässern und Seen, in denen eine große Vielfalt von Fischen zu finden ist.

Nahezu alle Fischarten gehen auf zum Teil ausgedehnte Wanderungen, sei es zum Laichen oder wegen eines vorübergehenden Wechsels des Lebensraumes. Dabei sind ungestörte Fischwanderungen in unseren Fließgewässern nicht immer möglich. Zusätzlich kommen als technische Barrieren die Wasserkraftwerke dazu, die zu erheblichen Verletzungen bei den Fischen führen können.

Welche Fischarten sind besonders zu betrachten? Neben Meerforelle und Stör ist es der Europäische Aal, der speziell im Fokus steht, und das auch im

Koalitionsvertrag. Die im Rahmen der EU-Aalverordnung entwickelten Managementpläne haben bisher nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Neben den fischereilichen Einflüssen - zum Beispiel Mindestmaße und Besatzmaßnahmen - sind Einflüsse durch Prädatoren, unter anderem durch Kormorane und natürlich auch die Wasserkraftwerke zu nennen. Die erwähnten Besatzmaßnahmen erfolgen in der Regel durch private Sportfischer unter Inanspruchnahme öffentlicher Förderung aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Nur durch dieses Engagement können die Aalbestände überhaupt erhalten werden.

Wie kann man die Möglichkeiten für natürliche Fischwanderungen verbessern? Es kann zunächst festgestellt werden, dass Wasserkraftschäden an Fischen für Schleswig-Holstein eine untergeordnete Bedeutung haben. Von den 23 Anlagen werden im Bericht etwa die Hälfte einer genaueren Betrachtung unterzogen. Dafür hat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie den rechtlichen Rahmen gegeben, aber auch für die benötigte Finanzierung von Maßnahmen gesorgt. In den letzten 15 Jahren wurden für naturnahe Sohlgleiten und andere technische Lösungen circa 25 Millionen € investiert. Vorrangiges Ziel soll die Herstellung oder Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen sein.

Nun noch einmal zu den bereits erwähnten Wasserkraftstandorten, denen auch das MELUND besondere Aufmerksamkeit widmet: In vielen Fällen ist es bisher nicht gelungen, durch technische Maßnahmen zu guten Ergebnissen zu kommen. Dies gilt auch und besonders für das im Fokus stehende Schwentinekraftwerk. Hier sind zur Verhinderung des Eindringens von Fischen in die Turbinen durch geeignete Rechen oder ein ausreichend angelegter Bypass für eine sichere Abwanderung zu nennen. Solche nachträglichen Maßnahmen zum Fischschutz sind meist sehr teuer. Die privaten Eigentümer der Wasserkraftanlagen sind oft gar nicht in der Lage, diese Investitionen zu leisten. Zum einen besteht zwar fischereirechtlich und auch wasserrechtlich die Möglichkeit der Anordnungsbefugnis für Nachrüstungen. Zum anderen ist aber auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Mögliche Anordnungsverfahren sind wegen dieser Rechtslage bislang nicht durchgeführt worden.

Schlussendlich muss man exemplarisch am Beispiel des Schwentinekraftwerkes feststellen, dass die Problematik durchaus von Bedeutung und erkannt ist, aber bisher keine im Sinne des bestmöglichen Fischschutzes realistische Lösung des Problems erreicht worden ist. Dennoch sind weiterhin geeignete

(Dr. Frank Brodehl)

Maßnahmen und verbleibende Möglichkeiten zu prüfen. Der Bericht endet mit dem Hinweis, auf Basis einer Machbarkeitsstudie zu einer baulichen Lösung mit Eigenleistungen des Betriebes und öffentlicher Förderung zu kommen. Vielleicht ist dies ja modellhaft ein gangbarer Weg. - Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kollegen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Jede Koalition setzt ihre eigenen Akzente. Das Aalmanagement steht im besonderen Fokus des Koalitionsvertrages der Jamaika-Regierung. So ist dort explizit zum Aalmanagement vereinbart, dass Jamaika

„den Einfluss von Wasserkraftanlagen auf Laichwanderung erheben, bewerten und bei Bestandsschädigung durch Um- oder Rückbau abhelfen wird. Dazu werden vorrangig EU- und Bundesmittel eingeworben.“

Der Bericht legt dar, dass es in Schleswig-Holstein kaum wesentlichen Handlungsbedarf in diesem Bereich gibt. Lediglich im Bereich des Schwentinekraftwerks müssen möglichst zeitnah Aktivitäten ergriffen werden. Es bleibt die Frage, ob es Aufgabe des Parlaments ist, Einzelergebnisse zu feiern, weil ein Abgeordneter seiner Anglerleidenschaft frönt. Derartige Aufgabenstellungen werden im Normalfall im Rahmen einer Ausschussbefassung erledigt. Das Kraftwerk Wedel verursacht wesentlich mehr Ungemach, ist den Koalitionären aber offenbar weit weniger Aufmerksamkeit wert. Ich gehe davon aus, dass dieser vorgezogene Haushaltsantrag der Jamaika-Fraktionen über eine Summe X in den kommenden Wochen noch konkretisiert wird.

Der Bericht legt aus unserer Sicht offen, dass es im Bereich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie noch wesentlich wichtigere Bereiche mit wesentlich größerer Wirkung gibt. Vielleicht wäre es angemessen, dass sich das MELUND über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stärker positioniert.

Laut vorliegendem Bericht hat das Thema Wasserkraftschäden an Fischen für Schleswig-Holstein eine im Vergleich mit anderen Regionen bzw. Bundesländern sehr untergeordnete Relevanz. Ich zitiere:

„Damit kann davon ausgegangen werden, dass Defizite, die durch naturferne Gewässerstrukturen infolge früherer Ausbaumaßnahmen bestanden oder noch bestehen, insgesamt problematischer für Fischgemeinschaf

ten in Fließgewässern sind als Schäden durch Wasserkraftanlagen. Der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie kommt daher auch hinsichtlich der Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen größte Bedeutung zu.“

In den Jahren 2017 und 2018 wurde mit Förderung des Landes eine Studie fertiggestellt, die eine umfassende Situationsanalyse vornimmt, dabei den fehlenden Stand der Technik beim Fischschutz darstellt und letztlich konkrete Varianten vorschlägt, bei deren Realisierung ein bestmöglicher Fischschutz erreicht werden kann.

Eine vorläufige Prüfung hat ergeben, dass die Anordnung der Nachrüstung dieser Fischschutzeinrichtungen nach dem Stand der Technik beim Anlagenbetreiber unverhältnismäßig wäre. Vor diesem Hintergrund prüft das MELUND nun verbleibende Möglichkeiten, um die derzeit unzureichende Situation beim Fischschutz zu verbessern. Wenn nun die Verwaltung die genauen Baukosten für die Nachrüstung eines Fischschutzes im Dialog mit den Stadtwerken prüfen will, so betrifft dies eine örtlich sehr beschränkte Aufgabenstellung.

Die Frage bleibt im Raum: Muss sich das Parlament in seinen Plenarsitzungen mit dieser überaus spezifischen Aufgabe befassen, und müssen die ohnehin knappen Ressourcen im Ministerium dafür verwendet werden, dazu auch noch einen schriftlichen Bericht zu verfassen?

Als fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion möchte ich an die Jamaika-Koalition appellieren, die Punkte im Jamaika-Vertrag in Angriff zu nehmen, die wirklich weitrechende Auswirkungen für unser Bundesland hätten. Wenn Sie sich endlich mit Nachdruck für ein europäisches Kormoran-Managementprogramm einsetzen würden, könnten Sie wesentlich mehr für ein nachhaltiges Aalmanagement erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die EU-Wasserrahmenrichtlinie von Dezember 2000 hat den guten Zustand der Gewässer zum Ziel. Mit Gewässer sind alle Stillgewässer - also Seen und Tümpel -, alle Fließgewässer - also Flüsse und Bäche - und auch die Küstengewässer gemeint. Beim guten Zustand geht es sowohl um die stoffliche Qualität, also um Nitrat und Phosphat, um Schadstoffe in Gewässern, als auch um die ökologische Qualität, also die Eignung der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

(Klaus Jensen)

Sind wir auch von der Zielerreichung noch weit entfernt, hat doch diese Richtlinie seit Inkrafttreten den Gewässerschutz einen großen Schritt vorangebracht, und ihre Umsetzung in Schleswig-Holstein hat für uns höchste Priorität.

Fließgewässer beherbergen in intaktem Zustand eine reichhaltige Flora und Fauna. Neben der stofflichen Qualität ist vor allem die Gewässerstruktur ein entscheidendes Kriterium für die Eignung als Lebensraum. Insbesondere für wandernde Fischarten ist die Durchlässigkeit eines Gewässers entscheidend bei der Frage, ob Fische dieser Art in dem Gewässer vorkommen. Einige wandernde Fischarten legen beeindruckende Wege zurück, um an ihre Laichplätze zu gelangen, beziehungsweise von dort zurück, wie insbesondere der Aal, dessen ausschließliches Laichgebiet die Sargassosee ist, ein östlich Floridas gelegener Teil des Atlantiks.

Die Durchlässigkeit kann durch naturfernen Gewässerausbau und Querbauten unterschiedlichster Art gestört oder zerstört sein. Wasserkraftanlagen sind dabei nur eine von vielen Ursachen, die Fischarten in ihrer natürlichen Ausbreitung behindern. In Schleswig-Holstein spielen Wasserkraftanlagen eine im Vergleich zu bergigeren Regionen geringe Rolle, da unsere Fließgewässer nur geringes Gefälle aufweisen. Dennoch ist es unser Ziel, die Barrierewirkung von Wasserkraftanlagen ebenso wie die anderer Bauwerke wo möglich aufzuheben oder abzumildern und so den wandernden Fischarten ihren Lebenszyklus zu ermöglichen.

Ich danke der Landesregierung für diesen Bericht, der die Situation und den Handlungsbedarf sehr genau aufzeigt. Wir haben 17 Wasserkraftwerke mit Relevanz für Fischwanderungen im Land. An einigen wurden bereits Maßnahmen durchgeführt, wie zum Beispiel die Installation von Rechen und Bypässen, und die Problematik ist behoben. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die an Lösungen für die noch verbleibenden Anlagen arbeitet. Das Schwentinekraftwerk steht dabei im Fokus.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwar nimmt Wasserkraft in Schleswig-Holstein weder zahlenmäßig noch mit dem Anteil an der Stromerzeugung einen großen Raum ein, dennoch ist die Umweltbeeinträchtigung nicht zu unterschätzen. Insbesondere in Bezug zum geringen Beitrag an erneuerbarem Strom muss man sich fragen, ob hier nicht zu stark in Natur und Umwelt eingegriffen wird, um einen

minimalen bis fast nicht existenten Beitrag zum Klimaschutz zu erwirken.

Wir haben nur 23 Wasserkraftanlagen im Land. Leider wurden trotz der geringen Anzahl nicht alle Anlagen in die Berichtserhebung der Landesregierung einbezogen. Die Landesregierung argumentiert, dass die nicht betrachteten Anlagen keine Auswirkungen auf die Laichwanderung hätten. Diese Aussage möchte ich in ihrer Pauschalität hinterfragen. Besser wäre eine individuell nachvollziehbare Einzelfallbewertung auch derjenigen Anlagen in Schleswig-Holstein, die in diesem Bericht nicht aufgeführt wurden. Ich bitte die Landesregierung daher, das nachzuliefern.

Der Bericht offenbart, dass allein in der Anlage in der Schwentine jedes Jahr mehrere Tausend Laichaale geschreddert werden. Die Angelvereine verwenden viele tausend Euro ihrer Mitgliedsbeiträge, um Aalbesatz zu betreiben, damit es eine dauerhafte Aalpopulation in Schleswig-Holstein gibt. Durch die Besatzmaßnahmen wird gesichert, dass die gefährdete Art Europäischer Flussaal bis zur Laichfähigkeit heranwachsen kann, bis er schließlich eigentlich zur Fortpflanzung abwandern soll. Es ist fast schon tragisch, mit welchen finanziellen Mitteln und mit welchem ehrenamtlichen Engagement versucht wird, dem Aal eine Chance zu geben, während mitten in unseren eigenen Gewässern bisher in Kauf genommen wird, dass die Tiere elendig in Stücke gerissen werden.

Aus naturschutzrechtlichen Erwägungen kann es hier nur zwei kurzfristig einzuleitende Wege geben: Umbau oder Rückbau. Für beides muss im Zweifel das Geld zur Verfügung gestellt werden, so dies rechtlich nicht den Betreibern auferlegt werden kann. Schließlich sind die Anlagenbetreiber die Störer der Umwelt und sollten daher primär in Regress genommen werden.

Ich bitte die Landesregierung, entsprechend auf die betreffenden Anlagenbetreiber zuzugehen und die umweltschädigenden Zustände zeitnah zu beheben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst bei der Landesregierung für diesen Bericht. Wir haben in Schleswig-Holstein aktuell 23 Wasserkraftwerke, von denen für 17 Flusskraftwerke EEG-Vergütung amtlich statistisch erfasst sind.

Auf den ersten Blick soll der Eindruck entstehen, Wasserkraft spielt in Schleswig-Holstein eine unter

(Marlies Fritzen)

geordnete Rolle: von den rund 25.000 Wasserkraftwerken sind ja nur 23 in Schleswig-Holstein, und ihr Einfluss auf die Laichwanderung sei gering.

Aber wie ist es wirklich um diese grüne Energie Wasserkraft in Schleswig-Holstein bestellt? Ich erinnere daran, dass das als Wunderwerk grüner Energie gepriesene Wasserkraftwerk in der Trave, der schwimmende „Energie-Rotor“ wieder abgebaut beziehungsweise die erteilte Genehmigung zum Bau der Wasserkraftanlage für die Vergangenheit zurückgenommen und der Wiederherstellung des früheren Gewässerzustandes durch die zuständige untere Wasserbehörde angeordnet wurde. Das hätten wir uns sparen können, hätte man die Warnungen des Landessportfischerverbandes ernst genommen.

Die Landesregierung räumt Probleme in einigen Gewässern durch Wasserkraftanlagen ein. Einige Probleme klingen nach zwei oder drei Standorten. Dem Bericht zufolge sind aber 11 von 17 Anlagen betroffen, die von einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe im zuständigen Ministerium unter Einbindung nachgeordneter Behörden über die Thematik „berät und nach Lösungen sucht“. Das verdeutlicht einmal mehr die Probleme der sogenannten Energiewende, die lediglich ideologisch basiert keine Besserung verspricht. Windräder sollen mitverantwortlich für Insektensterben sein oder töten bedrohte Vogelarten wie den Roten Milan. Wasserkraftanlagen behindern die Laichwanderung der Fische oder bedrohen damit die vielgepriesene Artenvielfalt. Sie nehmen den Fischen die Möglichkeit der natürlichen Wanderung und Ausbreitung. Ich fordere die Landesregierung auf, endlich wirksam die Behinderung der Fischwanderwege durch Wasserkraftanlagen zu beseitigen. Die verantwortliche Arbeitsgruppe muss schnell Ergebnisse liefern, wenn ihr die Fischbestände wirklich am Herzen liegen!

(Volker Schnurrbusch)