Außerdem dürfen auch bei den sogenannten Big Seven die prozentualen Anteile von Energie und Nährstoffen an Referenzmengen gekennzeichnet werden. Dann muss zusätzlich folgende Erklärung
hinzugefügt werden: „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8.400 kJ/ 2.000 kcal) “. Dies folgt dem Motto: Wer Informationen haben will, der bekommt sie auch.
Aber ganz ehrlich, wer soll da noch durchsteigen? Man muss quasi Ernährungsexperte sein, um das verstehen zu können. Genau da setzt unsere Kritik an.
Informationen über die Lebensmittel sind gut und wichtig. Aber sie nutzen keinem, wenn sie unverständlich rübergebracht werden. Das werden sie derzeit. Wir haben es hier mit einer rein ernährungsfachlichen Deklaration zu tun, und man muss Experte sein, um Rückschlüsse auf die Nährwertqualität ziehen zu können. Der Ottonormalverbraucher versteht von diesem Kennzeichnungslatein kein Wort. Er kann für sich keine Rückschlüsse auf die Nährwertqualität ziehen.
Das Zahlenwirrwarr wird auch vonseiten der Verbraucherverbände seit Längerem kritisiert. Daher fordern sie auch in Deutschland eine einfache und verbindliche Kennzeichnung. Dass dies möglich ist, machen Frankreich, Belgien und Spanien deutlich, die mittlerweile mit dem Nutri-Score eine einfache Kennzeichnung eingeführt haben.
Mittlerweile wurde vom Bundesministerium für Ernährung eine Verbraucherbefragung zur vereinfachten Nährwertkennzeichen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis soll Ende dieses Monats bekannt gegeben werden.
Gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen, dem Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft und der Bundesverbraucherzentrale wurde von Bundesministerin Julia Klöckner entschieden, vier Modelle für ein einfaches Nährwertkennzeichen in die Umfrage zu schicken. Es handelt sich hierbei um das Keyhole-System, den Nutri-Score, das System der Lebensmittelwirtschaft sowie das System des Max Rubner-Instituts.
Welche Kennzeichnung sich in der Befragung durchsetzen wird, ist noch offen. Dem Ergebnis wollten wir mit unserem Antrag auch nicht vorgreifen. Wir fordern aber ganz klar ein verpflichtendes einfaches System zur Darstellung der Nährwertqualität von Lebensmitteln.
Die SPD ist schon einen Schritt weiter und spricht sich für die Einführung des Nutri-Score aus, ohne jedoch das Ergebnis der Verbraucherbefragung abzuwarten. Obwohl wir durchaus Sympathien für den Nutri-Score haben, halten wir es für falsch, dem Ergebnis der Befragung vorzugreifen.
Zum Antrag der Koalition möchte ich sagen, dass die dort beschriebene Vorgehensweise zwar richtig ist, jedoch fehlt die Forderung, dass ein verständliches und einheitliches Nährwertkennzeichnungsmodell verpflichtend eingeführt werden soll.
Unterm Strich ist und bleibt es für uns wichtig, dass wir in Deutschland spätestens nächstes Jahr ein verpflichtendes System bekommen, das verbraucherfreundlich Auskunft über die Nährwertqualität der Lebensmittel gibt. - Jo tak.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder von uns kennt es und hat es in der Regel von Kindesbeinen an gelernt: Das Einkaufen von verpackten Lebensmitteln im Supermarkt oder im Discounter. Die Regale sind voll, und das Angebot ist bunt und wächst täglich an.
Der Lebensmittelhandel beherrscht das Geschäft und tut alles, um den aktuellen Trends zu folgen und die unterschiedlichsten Wünsche der Verbraucher zu erfüllen. Schaut man sich dann an der Kassenzone einmal um, was eingekauft wird, wird man aufgeklärt und sieht, was der Verbraucher wirklich kauft.
Der Verbraucher bleibt ein unbekanntes Wesen. Er hat die Qual der Wahl. Für ihn ist es deutlich schwerer geworden, sich im Dschungel des immer größer werdenden Angebots verpackter Lebensmittel erstens zurechtzufinden und zweitens die richtigen Entscheidungen im Sinne einer gesunden Ernährung zu treffen. Manch einer stellt auch erst zu Hause fest, dass sich Verpackungsgröße, Menge oder gar Rezeptur eines Produktes erneut verändert haben.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der ernährungsbedingten Erkrankungen alarmierend steigt. Oftmals ist es eine Über- oder eine Fehlernährung, gepaart mit einem Mangel an Bewegung. Beides beginnt bereits im Kindesalter und ist oft mit frühen Folgen durch Übergewicht, Bluthochdruck oder Diabetes verbunden. Dagegen müssen wir etwas unternehmen.
Es überrascht nicht, dass die Forderung nach einer einfachen und wirksamen Entscheidungshilfe für den Lebensmitteleinkauf im Supermarkt seit Jahren
besteht. Die EU schreibt uns dazu eine verpflichtende Nährwertkennzeichung auf verpackten Lebensmitteln vor. Genau mit dieser Forderung nach einem verständlichen und einheitlichen Nährwertkennzeichnungsmodell befasst sich unser Antrag.
Jeder von uns wird sagen, da stehe doch schon genug auf einer Lebensmittelverpackung: die Produktbezeichnung, die Mengenangabe, Marke, Siegel, Label, Zutatenliste, Zusatzstoffe, Herkunftsangabe, Haltungskennzeichnung und Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Fülle der Angaben überfordert heute bereits so manchen Verbraucher. Nicht immer werden sie beachtet oder detailliert zur Kenntnis genommen. Für eine Auseinandersetzung mit dem Kleingedruckten am Rand einer Verpackung bleibt oft keine Zeit.
Dennoch sind wir davon überzeugt, dass eine zusätzliche klare und eindeutige Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite eines verpackten Lebensmittels für mehr Transparenz sorgen kann und einer gesunden Ernährung dienen würde.
Wir sagen aber auch, dass ein Mehrwert nur dann eintreten wird, wenn es erstens gelingt, eine so klare Kennzeichnung zu entwickeln, dass der Verbraucher die Botschaft schnell und auf einen Blick versteht. Das gilt es sorgfältig zu prüfen und abzuwägen; denn Design, Farbgebung, Größe und Positionierung werden ausschlaggebend dafür sein, dass eine breite Anwendung möglich ist und ein echter Mehrwert entsteht. Zudem bedarf es begleitend einer Verbraucherinformation und Aufklärung. Denn gesundes Essen ist mehr als die Summe ausgewählter Lebensmittel mit einer günstigen Nährstoffzusammensetzung. Es wäre eine Fehlinterpretation, wenn wir wegen einer roten Ampelkennzeichnung auf einen hochwertigen Fruchtsaft verzichten würden.
Zudem brauchen wir gerade in Schleswig-Holstein eine Kennzeichnungslösung, die auch kleinen und mittleren Betrieben gerecht wird.
Das sind unsere Forderungen. Wir sehen, dass sie zueinandergehören und nicht voneinander zu trennen sind. In genau diesem Punkt unterscheiden wir uns von dem Antrag des SSW. Das Bundesministerium hat die im Koalitionsvertrag verankerte Zielsetzung für ein erweitertes Nährwertkennzeichnungsmodell bereits auf den Weg gebracht, und das ist gut so.
In diesem Monat läuft die Verbraucherbefragung eines unabhängigen Markt- und Sozialforschungsinstituts zu den vier möglichen Kennzeichnungsmodellen aus und wird abgeschlossen. Ein Pilotprojekt soll danach erfolgen. Das halten wir mit Blick auf eine angestrebte europaweite Einigung für sinnvoll und erforderlich und bitten den Bund bis Jahresende um einen entsprechenden Vorschlag.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Die Oppositionsanträge lehnen wir ab; denn es wäre aus unserer Sicht der falsche Zeitpunkt, sich bereits jetzt, wie im SPD-Antrag gefordert, auf die Ampelfarben der Nährwertkennzeichnung festzulegen. Vielen Dank.
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne!
„Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern.“
So heißt es 2017 im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Der Jamaika-Koalitionsvertrag schreibt fest:
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.“
Diese Aussagen stellen den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Aussicht, dass ihnen in absehbarer Zeit eine transparente Nährwertkennzeichnung die Auswahl gesünderer Lebensmittel beim Einkauf erleichtern wird. Für Verbraucherinnen und Verbrau
cher soll auf einen Blick der Zucker-, Fett- und Salzgehalt von Lebensmitteln erkennbar und vergleichbar sein. Mit dem Nutri-Score gelingt das. Deshalb setzen sich Ärzte, Verbraucherschützer und, nicht zu vergessen, die Europäische Bürgerinitiative Pro-Nutri-Score für diese Kennzeichnung ein. Auch die Mehrheit der Deutschen will laut einer Forsa-Umfrage den Nutri-Score. Kritiker sagen, Nutri-Score sei in der Bewertung zu sehr vereinfacht. Tatsache ist: Ohne eine vereinfachte Darstellung kann die Bewertung auf einen Blick nicht gelingen. Selbstverständlich kann nach dieser ersten Bewertung der Blick auch weiterhin auf die Zutatenliste gerichtet werden, die die ganze Vielfalt an Eigenschaften dieses Lebensmittels und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit wiedergibt.
Auf Bundesebene sprechen sich SPD und Grüne eindeutig für den Nutri-Score aus. Es ist ein bewährtes System und wissenschaftlich bewiesen, dass diese einfache ampelfarbene Nährwertkennzeichnung aus Frankreich die Entscheidung für einen gesünderen Einkauf für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert.
Deshalb ist es unverständlich, dass diese Nährwertkennzeichnung in Deutschland immer noch nicht mit Nachdruck eingeführt wird. Die SPD sieht im Nutri-Score zudem einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung ernährungsbedingter Krankheiten. Durch die ampelfarbene Kennzeichnung könnten selbst Kinder zum Beispiel erkennen, was zu viel Zucker oder Fett enthält, und entscheiden, ob sie vielleicht doch lieber zu dem gesünderen Produkt greifen.
Warum wollen Sie, liebe Grüne, hinter dem Antrag der grünen rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel zurückbleiben, die auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai forderte, auf der Vorderseite von Verpackungen eine farblich abgestufte Kennzeichnung zum Nährwert von Lebensmitteln wie den Nutri-Score einzuführen?
Liebe FDP, Ihr Kollege Holowaty hat bereits öffentlich bekundet, er begrüße daher grundsätzlich die Ankündigung von Nestlé, die Nutri-Score-Ampel in Europa einzuführen, und fordere die Bundesernährungsministerin auf, ihren Widerstand aufzugeben, sofern sie kurzfristig kein besseres System anzubieten habe.
Selbst Ihre Junge Union, Herr Kollege Koch, hat sich schon eindeutig für die Einführung einer Lebensmittelampel ausgesprochen.
Auf der besagten Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai dieses Jahres wurden bereits Ergebnisse für Ende 2019 angekündigt. Wir sind gespannt. Ich frage mich, wieso Sie von der Jamaika-Koalition bei dieser Ankündigung in Ihrem Antrag auf ein Wischiwaschi zurückgehen, aus dem man alles und nichts herauslesen kann.