Ich komme zum Schluss: Gönnen wir Kleinkindern giftfreien Sand, zumindest erst einmal auf dem Spielplatz. Alles andere wird sich zeigen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Vorsitzende der Abgeordneten des SSW, Lars Harms, gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Ich möchte kurz die Gelegenheit nutzen, um unseren Gesetzentwurf noch einmal zu erläutern. Der Kollege Bornhöft hat gerade noch einmal deutlich gemacht, warum wir
hier handeln müssen und warum das dringend notwendig ist, nämlich aufgrund der Gesundheitsgefährdung für kleine Kinder, und auf Spielplätzen sind wirklich oft ganz kleine Kinder. Deshalb ist der Kern unseres Gesetzentwurfs genau wie bei der SPD, dass wir es verbieten wollen. Wir wollen nicht darum bitten, wir wollen nicht danach fragen, sondern: Dann ist Schluss mit dem Rauchen auf Kinderspielplätzen. Das ist unser Ziel, und es ist mitnichten so, dass dieser Schutz schon auf allen Kinderspielplätzen besteht.
Das ist eine kommunale Hoheit. Daher komme ich zu einem zweiten Punkt. Die Kommunen können es verbieten, und zwar auf ihren eigenen öffentlichen Spielplätzen. Es gibt aber noch mehr Spielplätze, zum Beispiel halten auch Wohnungsbaugenossenschaften Spielplätze vor. Diese sind nicht von dem Recht der Kommunen erfasst, sodass diese dort etwas verbieten können. Es ist schön, wenn die Wohnungsbaugenossenschaften diese öffentlich zugänglichen Spielplätze auch rauchfrei machen, aber das können nicht die Kommunen entscheiden. Deswegen wären wir glücklich, wenn wir für alle Spielplätze in diesem Land eine einheitliche Regel hätten, die da heißt: Rauchen ist hier verboten.
Ein weiterer Punkt, der auch von dem einen oder anderen Redner angesprochen wurde: Warum wollen wir, dass da Schilder aufgestellt werden? Das ist ganz einfach. Warum stehen dort Schilder, auf denen steht: „Jugendliche über 14 Jahren sollen nicht auf dem Spielplatz spielen“? Diese Schilder hängen dort ja auch. Man stellt diese nicht auf, weil man denkt, man muss unbedingt ein Verbotsschild aufstellen, sondern weil man darauf aufmerksam machen will und weil man dadurch einen möglichen Konflikt verhindern will, wenn jemand aus Unbedarftheit dagegen verstößt. Genau das denken wir uns bei einem solchen Schild auch. Wenn es dort steht, dann wird es im Regelfall vernünftige Menschen davon abhalten, dort möglicherweise auch aus Unwissenheit heraus zu rauchen.
Der Kollege Heinemann hat es eben ganz gut herausgearbeitet. Es ist auch leichter für die Eltern zu sagen: „Da oben steht: Bitte nicht rauchen, lass es nach!“ Dann hören die Menschen normalerweise damit auf, und man muss nicht gleich das Ordnungsamt rufen. Ich glaube, das dient wirklich der Konfliktvermeidung.
Eines müssen wir bei all den Regeln, die wir machen, wissen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, und das weiß auch die Landesregierung im
Zusammenhang mit ihrem eigenen Antrag, was das Rauchen in den Autos angeht: Wir werden das nicht ständig kontrollieren können. Auch hier hilft es, wenn man die Leute im Vorwege darauf aufmerksam macht, dass etwas erlaubt oder in diesem Fall verboten ist.
Das ist der Sinn und Zweck der Schilder. Das ist der Sinn und Zweck unseres Gesetzentwurfs, und ich freue mich auf eine vernünftige Beratung im Ausschuss. Wenn wir mit allen fünf demokratischen Fraktionen gemeinsam etwas hinkriegen, dann wäre das eine super Sache.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir vorweg eine persönliche Bemerkung. Als Vertreter und Mitglied einer Partei, deren Grundwert die individuelle Freiheit ist, will ich deutlich sagen: Es gibt kein Recht auf Freiheit, die Gesundheit von Kindern aufs Spiel zu setzen. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Das war auch meine Leitschnur, als wir vor - ich glaube - einer Woche gemeinsam mit NordrheinWestfalen und anderen Bundesländern und, Herr Heinemann, in der Tat ausgehend von SchleswigHolstein im Bundesrat ein Rauchverbot in Autos, in denen sich Kinder und Schwangere befinden, eingebracht haben.
Wenn Sie einmal nicht wissen, was Sie mit Ihrer Zeit vorhaben, dann gucken Sie in die einschlägigen Kommentierungen zu Zeitungsartikeln oder auch den Bericht des NDR darüber. Sie sehen dann - Frau Präsidentin, gestatten Sie mir den Ausdruck -, wie sich manche Trolle im Internet über dieses Rauchverbot in Autos auslassen. Das ist wirklich zum Verzweifeln, wie manche hier argumentieren. Es gibt einen Beitrag, den ich jedem empfehle. Dort schreibt jemand: Wenn sich der Garg aus Schleswig-Holstein durchsetzt, dann bliebe ihm nur übrig, seine Kinder in einen Anhänger
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte, dass in Autos, in denen kleine Kinder oder schwangere Frauen sitzen, nicht mehr geraucht wird. Das ist der Grund.
Kleine Kinder können sich gegen diese Form von Körperverletzung nicht wehren. Die Abgeordnete Bohn hat alles gesagt, was man aus medizinischer Sicht zu kleinen Kinderlungen sagen kann oder auch sagen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht akzeptabel, wenn Menschen im Beisein von Kindern und Schwangeren rauchen, weil das Verlangen größer ist als das Verantwortungsbewusstsein. An dieser Stelle bin ich der Meinung, dass das Bundesnichtraucherschutzgesetz angepasst werden muss, und aus diesem Grund wurde die entsprechende Initiative eingebracht.
Seit dem 1. Januar 2008 ist in Schleswig-Holstein das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft. Neben dem gesundheitlichen Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher ist explizit auch der Kinder- und Jugendschutz Bestandteil des Gesetzes. Auf dessen Grundlage ist bereits heute das Rauchen in Kindertageseinrichtungen und Schulen auch auf den dazugehörigen Außengeländen verboten.
Diese Orte unterliegen also einer besonderen Schutzpflicht. Diese Schutzpflicht ist nicht ausdrücklich normiert, sie lässt sich aber indirekt aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes herleiten. Herr Heinemann, deswegen müssen Sie wahrscheinlich noch dickere Bretter bohren. Im Unterschied zu Stränden oder öffentlich nutzbaren Straßen gilt diese Schutzpflicht auch auf Spielplätzen, bei denen es sich um speziell für Kinder gewidmete Räume handelt.
Man kann das aus meiner Sicht durchaus herleiten. Dies wird zum Beispiel durch Schilder gekennzeichnet, die signalisieren, dass auf Spielplätzen nur Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren spielen dürfen. Strände oder Straßen dürfen explizit von Menschen aller Altersgruppen genutzt werden. Bisher ist das Rauchen auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen in Schleswig-Holstein nicht grundsätzlich verboten.
über den spielenden Kindern auch eine Vorbildfunktion. Dieser werden sie nicht gerecht, wenn es noch vereinzelt Eltern gibt, die sich auf einem Spielplatz mit kleinen Kindern aufhalten und rauchen. Kinder sind da nicht nur dem Rauch ausgesetzt, sondern erkennen natürlich auch noch nicht die gesundheitlichen Risiken, die vom Rauchen allgemein ausgehen.
Im Übrigen sind achtlos weggeworfene Zigarettenkippen für Kinder ausgesprochen gefährlich. Nehmen Kleinkinder diese in den Mund oder verschlucken sie sogar, können sie lebensbedrohliche Vergiftungen erleiden.
Als Betreiber der städtischen Spielplätze können die Kommunen schon heute Rauchverbote aussprechen. Einige davon - das haben wir bereits gehört machen davon Gebrauch. So gilt auf 170 der 300 städtischen Spielplätze in Kiel ein Rauchverbot. Zuletzt hat die Stadt Eckernförde ein Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen erlassen.
Um ein Verbot auf allen städtischen Spielplätzen durchzusetzen, könnte ein auf Landesebene beschlossenes Rauchverbot sehr wohl ein entscheidendes Instrument sein.
Im Sozialausschuss müssten nach der bescheidenen Auffassung der Regierung die vorliegenden Gesetzentwürfe noch einmal auf ihre Rechtsförmlichkeit hin geprüft und diskutiert werden. Es geht vor allem darum, wie die angestrebte Zielsetzung mit einem entsprechenden Regelungsvorschlag zum Schutz der Kinder durchgesetzt werden kann. Herzlichen Dank.
Deswegen machen wir so weiter. - Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 19/1701 und 19/1703 an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete des SSW, Flemming Meyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer sich heutzutage bewusst ernähren möchte, sich aus gesundheitlichen Gründen entsprechend ernähren muss oder auf bestimmte Nährstoffzusammensetzungen achten muss, dem wird es schwer gemacht, sich einen einfachen Überblick über die Nährwerte der jeweiligen Lebensmittel zu verschaffen.
Ende 2016 wurde in Deutschland beziehungsweise EU-weit die Nährwertkennzeichnung verpflichtend für alle vorverpackten Lebensmittel eingeführt. Demnach muss für bestimmte Nährwerte - jeweils auf 100 g oder 100 ml bezogen - der Nährwertgehalt in Tabellenform angegeben werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für sieben Nährwerte, die sogenannten Big Seven. Das sind Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Darüber hinaus dürfen weitere Inhaltsstoffe in gleicher Form deklariert werden. Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur angegeben werden, wenn diese in signifikanter Menge enthalten sind und mindestens 15 % der empfohlenen Tagesdosis entsprechen.
Freiwillig zur Deklaration der Nährwerte kann der Hersteller diese Angaben auch pro Portion angeben. Die Größe der Portion legt jedoch der Hersteller selbst fest. Dann muss er aber auch die Anzahl der Portionen pro Verpackung angeben.
Außerdem dürfen auch bei den sogenannten Big Seven die prozentualen Anteile von Energie und Nährstoffen an Referenzmengen gekennzeichnet werden. Dann muss zusätzlich folgende Erklärung