Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Gesellschaft steht vor großen und vielfältigen Herausforderungen. Umwelt- und Klimaschutz sind in aller Munde, ebenso Energieversorgung und Mobilität. Das sind auch wichtige Themen. Genauso wichtig, aber weniger präsent sind zum Beispiel Fragen der Ernährung der Weltbevölkerung, Versorgung mit gesundem Trinkwasser, Ressourcenschutz, medizinische Fragestellungen und vieles mehr. Wissen und Neugier, Innovation, Forschung und Entwicklung können uns die Antworten liefern. Ganz bestimmt machen Innovationen das Leben der Menschheit sicherer und angenehmer, sichern unseren Wohlstand und machen uns international wettbewerbsfähig.
Auf diesem Weg in eine positive Zukunft wollen wir die Ideen aller. Wir wollen die Kräfte aller entfesseln und den guten Vorschlag der Bundesregierung noch ein kleines bisschen besser machen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jamaika hat einen Antrag gestellt, der auf den ersten Blick die steuerliche Förderung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen konzentrieren soll. Auf den zweiten Blick erkennt man, dass die Begrenzung auf förderfähige Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 500 Beschäftigten für den Forschungsstandort Deutschland und unser Bundesland negative Folgen haben wird.
Die Bundesregierung hat sich der Expertenkommission Forschung und Innovation angeschlossen, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, und zwar bis 2025. Das ist eine große, eine notwendige Leistung.
Ein Land, das so rohstoffarm ist wie Deutschland, muss auf seine Innovationskraft setzen. Davon hängt das Wirtschaftswachstum ab. Davon hängt Wertschöpfung ab. Innovation in Forschung und Entwicklung ist der Motor einer innovativen, starken Volkswirtschaft.
Im Vergleich zum Jamaika-Antrag sind nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung richtigerweise alle Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, unabhängig von ihrer Größe oder der Art ihrer Tätigkeit, sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind, ab 2020 anspruchsberechtigt, und das ist gut so, denn wenn wir das 3,5-%-Ziel erreichen wollen, brauchen wir jedes Unternehmen, das forscht und entwickelt.
Deshalb ist es auch richtig, eine steuerliche Bemessungsgrenze einzuführen. Als Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohnaufwand für inländische Beschäftigte im Forschungs- und Entwicklungsbereich eines Unternehmens definiert.
Herzlichen Dank, geschätzter Kollege Hölck. Ich wollte nachfragen: Ist Ihnen aufgefallen, dass das Thema Auftragsforschung im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt? Das heißt, wenn man keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung hat, dann kann man sich beispielsweise nicht an die Technische Hochschule in
Lübeck oder an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wenden. Wenn man diese Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen nicht hat und Auftragsforschung nicht aufnimmt, dann ist das ein Gesetz, das vor allem dazu führt, dass die großen Unternehmen, die eben nicht in Schleswig-Holstein, sondern im Süden oder Westen der Republik sitzen, von diesem Gesetz profitieren, dass es im Zweifel für diese steuerliche Mitnahmeeffekte geben wird und dass das Gesetz an den Schleswig-Holsteinern vorbeigehen wird, wenn man es so beschließt.
- Das sehe ich anders, weil die Höchstförderungssumme bei 2 Millionen € liegen wird. Es wird für große Konzerne einen enormen Aufwand bedeuten, sich um diese Fördergelder zu bemühen. Ich glaube, dass in der Relation die kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker davon profitieren werden als große Unternehmen. Am Ende brauchen wir jedes Unternehmen, das forscht, um 3,5 % zu erzielen.
Nun ist das Problem, dass das Thema Auftragsforschung fehlt. Das heißt, man kann diese nicht abgeben. Ich weiß nicht, ob Sie aus dem Stegreif fünf oder zehn Unternehmen aus SchleswigHolstein mit unter 500 Mitarbeitern nennen können, die eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung haben, die nennenswert ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Schleswig-Holstein massiv davon profitiert, dann weiß ich das nicht. Vielleicht kennen Sie viele Unternehmen. Ich bin schon viele Jahre in der Wirtschaftspolitik unterwegs, und ich kenne nicht so viele.
Deswegen sage ich noch einmal: Sie sind da auf einem falsche Trip. Sie plädieren dafür, Industriekonzerne steuerlich zu unterstützen. An einem Mittelstandsland wie SchleswigHolstein würde dieses Gesetz der Bundesregierung leider vorbeigehen, weil es eben zu wenig Forschungs- und Entwicklungsabtei
- Eben nicht, weil sich die Bemessungsgrundlage an der Bruttolohnsumme der Beschäftigten orientiert, die in Forschung und Entwicklung tätig sind. Das ist ganz einfach zu ermitteln. Das ist ganz unbürokratisch. Man geht in die Lohnbuchhaltung, lässt sich die Daten geben und kann diesen Antrag schnell bearbeiten. Insofern sind gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen diejenigen, die davon profitieren werden, weil dies unbürokratisch ist.
Sie wissen doch, wie es ist. Ein Gesetz kommt meist nicht so aus dem Verfahren, wie es hineingegangen ist. Deshalb kann man ja darüber beraten.
Aber die Frage war noch eine andere. Es ging um die Justierung, nämlich um die Frage, ob es um kleine und mittelständische Unternehmen oder große Unternehmen und Konzerne geht. Deshalb finde ich Ihren Antrag mit der Begrenzung zu starr.
Herr Kollege, ich glaube, wir müssen unsere bilaterale Diskussion zu dem Thema etwas aufteilen. Ein Punkt ist die Mitarbeitergrenze von 500, die wir vorgeschlagen haben. Man kann auch einen höheren oder einen niedrigeren Wert nehmen, aber 500 halten die Koalitionsfraktionen und ich für angemessen. Deswegen sagen wir: Das wäre schon einmal eine reine Mittelstandsorientierung.
Damit Unternehmen tatsächlich profitieren, finde ich, dass das Thema Auftragsforschung im Zweifel noch wesentlicher ist, damit man eben mit Hochschulen zusammenarbeiten kann und es so nicht nur um die eigene Forschung und Entwicklung geht, denn die entsprechenden Abteilungen in kleineren Unter
nehmen fehlen in der Regel. Sie haben zu Recht festgestellt, das Gesetz soll - ich glaube - Ende des Monats im Bundesrat behandelt werden. Deswegen haben wir in dieser Landtagstagung den Antrag gestellt, einen Beschluss herzustellen. Ist die SPD wenigstens dafür, dass das Thema Auftragsforschung aufgenommen wird, wenn Sie schon nicht die Begrenzung auf die Mitarbeiterstruktur des Mittelstands haben wollen?
Sie haben praktisch das, was ich sagen wollte, schon abgefragt. Ich will aber noch einmal deutlich machen, dass der Weg über das Abfragen der Bruttolohnsumme gerade für kleine Unternehmen unbürokratisch ist. Vor allen Dingen führt dies zu Beschäftigungsperspektiven für Forscherinnen und Forscher und auch zu besonderen Impulsen für den Arbeitsmarkt. Diese einfache Berechnung der Förderungsfähigkeit ist insbesondere für kleinere Unternehmen absolut notwendig, denn sie verfügen häufig nicht über das Personal oder über ein Fördermittelmanagement, um Anträge zu stellen. Insofern finde ich, dieses Gesetzesvorhaben fokussiert schon auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit gerade die kleinen und mittleren Unternehmen weniger geforscht haben. Daher ist es wichtig, den Fokus darauf zu legen, dass dieser Trend umgekehrt wird. Der Gesetzentwurf schließt ausdrücklich auch Forschungskooperationen in die Förderung mit ein, die gerade für kleinere Unternehmen, die forschen wollen, wichtig sind.
Insofern stellt sich die Frage: Wie sieht nun die steuerliche Forschungsförderung konkret aus? Die Förderung erfolgt über eine Forschungszulage, die 25 % der Bemessungsgrundlage betragen soll. Das ist ein wichtiger Baustein des Gesetzes. Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage auf 2 Millionen € pro Unternehmen pro Jahr wird dazu führen, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Relation zu großen Unternehmen stärker von der Forschungszulage profitieren werden, und das ist gut so.
Die Forschungszulage soll jedes anspruchsberechtigte Unternehmen erhalten, ganz unabhängig von der eigenen Gewinnsituation. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Wenn sich Firmen in einer Verlustphase befinden, dann haben sie die Möglichkeit, trotzdem steuerlich gefördert zu werden. Das ist gut, um wieder in die Gewinnphase zurückzukommen. Das ist auch besonders wichtig für Startups in der Gründungsphase, die nicht unbedingt gleich Gewinne machen, aber trotzdem steuerlich begünstigt werden können.
Ich finde, Ihr Antrag mit der Begrenzung auf 500 Beschäftigte ist zu starr, das ist so starr wie Beton, denn was ist mit Unternehmen, die 501 oder 502 Beschäftigte haben? Diese fallen plötzlich raus. In diesem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, ob es der Koalition wirklich nur um die kleinen und mittelständischen Unternehmen geht oder nicht auch um das Wohlbefinden der Finanzministerin, denn klar ist ja auch, dass die vom Bundeskabinett beschlossene steuerliche Forschungsförderung weniger Steuereinnahmen für das Land bedeuten und ein Loch in den Landesetat reißen wird. Deshalb werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie zulasten von Forschung und Entwicklung Geld sparen wollen. Das schädigt die Innovationskraft unseres Landes und bremst die Wertschöpfung in unserem Land aus.
Ich komme zum Schluss. - Ich finde, Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt. Sie wollen ihn abschwächen. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hölck, Ihre Rede war schon kurios.