Protocol of the Session on December 9, 2020

Erlauben Sie noch eine weitere Bemerkung beziehungsweise Zwischenfrage?

Natürlich.

Vielen Dank. - Dann möchte ich nur noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass das mit den Frauenhäusern nicht Ihr Verdienst gewesen ist.

- Ihres auch nicht.

- Auch das mit den Obdachlosen ist nicht Ihr alleiniges Verdienst gewesen. Das möchte ich an dieser Stelle gerne noch einmal klarstellen.

- Frau Kollegin Pauls, ich in meinem Lebensalter denke nicht mehr in der Kategorie von Verdiensten. Ich gehe danach, was in der Sache geschieht. Da können Sie doch überhaupt nicht bestreiten, dass wir im Land Schleswig-Holstein in den letzten Jahren etwas getan haben, um von Wohnungsnot bedrohten Menschen in diesem Land zu helfen. Das wollen Sie doch wohl nicht ernsthaft bestreiten!

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Es kann doch nicht angehen, dass die SPD ein Zerrbild der Verhältnisse von Vermietern und Mietern schafft. Wir wehren uns gemeinsam dagegen, dass ein solches Zerrbild in die Öffentlichkeit kommt, ein Bild, das überhaupt nicht in die Wirklichkeit hineinpasst. Dagegen verwahre ich mich. Wenn Sie das noch mit unangebrachten - ich hätte beinahe gesagt: unflätigen - Angriffen auf Landtagskollegen verbinden, dann werden wir das in diesem Parlament nicht hinnehmen, sondern Ihnen unsere Meinung dazu deutlich sagen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich der Kollege Lars Harms gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund der Beiträge des Kollegen Petersdotter und auch des Kollegen Stegner noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Petersdotter hat ja gefragt, was wir tun sollen, und hat angemahnt, dass wir etwas tun müssen. Damit hat er ja recht; ich werde gleich noch darauf eingehen.

Herr Stegner hat gesagt, alle hätten sich irgendwie nur auf die Vermieter kapriziert und nicht auf die Mieter. Zumindest was mich angeht, weise ich das weit von mir. Ich habe aber auch alle anderen Redner sowohl von CDU und FDP als auch von den Grünen nicht so verstanden. Vielmehr ist es eine Abwägung. Man muss das Problem eben weiterdenken; denn es könnte möglicherweise jemand anders negativ treffen. Das ist nun mal Politik, dass man darauf ein bisschen achtet.

Was ist eigentlich unser Ziel? Ich gehe jetzt einmal nur von den Mietern aus. Das Ziel muss doch sein, dass sie nicht noch weitere Schulden aufbauen. Das ist das Erste; denn sonst haben Sie ein richtiges Problem, und zwar ein langfristiges Problem an der Backe.

Das Zweite ist, dass wir versuchen wollen zu erreichen, dass gar nicht erst Kündigungsgründe entstehen. Wenn wir keine Kündigungsgründe hätten, bräuchten wir das Moratorium auch nicht. Das sind die beiden Ziele, die wir eigentlich verfolgen sollten. Wie werden sie derzeit erreicht, beziehungsweise wie versucht man derzeit, sie zu erreichen, und zwar losgelöst von dem Moratorium, das ja schon abgelaufen ist?

Erstens. Die Sozialbehörden handeln bei denjenigen, die von Arbeitslosengeld, Grundsicherung/ Hartz IV abhängig sind, inzwischen sehr kulant, wenn es um die Kosten für die Unterkunft geht. Das betrifft übrigens nicht nur Wohnen, sondern auch Heizung. Da sagt man bewusst für den Übergangszeitraum, im Hinblick auf den wir wissen, dass da eine Not besteht: Ihr könnt auch eine größere Wohnung behalten, als euch nach den normalen Regeln eigentlich zusteht. Wir zahlen sie trotzdem. - Das ist echtes staatliches Geld. Das ist in Ordnung so.

Zweiter Punkt. Beim Wohngeld gibt es wesentlich mehr Anträge als früher. Da hat sich ein Automatismus entwickelt, und das ist auch gut so. Denn das heißt, das staatliche System in dem Bereich funktioniert.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch daran erinnern: Wir haben zu Zeiten der Küstenkoalition

die Schuldnerberatung gestärkt, und Jamaika erhält das aufrecht. Auch das ist eine staatliche Leistung, die den Menschen, wenn es darum geht, die Schulden beispielsweise durch eine Privatinsolvenz wieder loszuwerden, hilft. Also da passiert schon etwas für die Menschen.

(Beifall Werner Kalinka [CDU])

Nun stellt sich die Frage, die der Kollege Petersdotter aufgeworfen hat: Was kann man denn sonst noch tun? Auch dazu haben wir ja Vorschläge gemacht, nämlich erstens den Zugang zum Wohngeld vielleicht noch mehr zu erleichtern, wenn es geht. Das müssen wir diskutieren, auch mit den Verbänden. Wir müssen - zweiter Punkt - vielleicht auch gucken, ob die Höhe des Wohngeldes angepasst werden muss. Das kann man sowohl dauerhaft machen, wenn man davon überzeugt ist, oder zeitweise, bezogen auf die Pandemiesituation. Ich finde, das sollten wir - vielleicht auch noch andere Dinge - einmal im Ausschuss diskutieren. Das Moratorium bringt nach meiner Auffassung überhaupt nichts. So gesehen bringt der Antrag inhaltlich nichts, aber er hilft uns zumindest, wenn wir ihn in den Ausschuss überweisen, dort über andere Dinge zu diskutieren. Insofern hat er dann auch etwas gebracht. - Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Claus Christian Claussen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon lange über dieses Thema diskutiert, und wir haben, glaube ich, übereinstimmend festgestellt, dass die Coronakrise natürlich in wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch in sozialer Hinsicht eine echte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft und nicht nur für einzelne Personen oder Personengruppen darstellt. Deshalb muss man sich überlegen, was wir bislang getan haben, um diese Härten abzumildern.

Da muss man erst einmal darauf verweisen, dass am 13. März 2020 die Zahlung des Kurzarbeitergelds ganz entscheidend ausgeweitet worden ist, womit wir sichergestellt haben, dass den Leuten, die kurzfristig von Arbeitslosigkeit bedroht worden

wären, erst einmal über längere Zeit ein Einkommen zugesichert worden ist.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Der Zeitraum für die Zahlung des Kurzarbeitergeldes ist jetzt im Rahmen des Sozialschutz-Pakets II noch einmal deutlich verlängert worden, nämlich bis Ende nächsten Jahres, und es ist auch noch einmal erhöht worden. Wir haben also auf der Einkommensseite der Menschen erheblich etwas getan.

(Beate Raudies [SPD]: Ja, und wer hat das erfunden? - Lars Harms [SSW]: Die Schwei- zer!)

- Es geht ja weiter. - Damit haben wir die Arbeitsplätze für die Zukunft gesichert. Wir haben aber noch weitere Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, und zwar alle mit dem Ziel, den Zugang zu Sozialleistungen schneller und einfacher zu gestalten. Das betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, als auch die Sozialhilfe nach SGB XII. Auch die Antragstellung des Wohngelds ist vereinfacht worden. Das ist schon gesagt worden. Auch der Zugang zu den Kosten der Unterkunft ist vereinfacht und verbessert worden.

Das Wohngeld fällt in die Zuständigkeit des MILIG. Der bessere Zugang zum Wohngeld hat sich bemerkbar gemacht: So lag der Wohngeldbezug im Zeitraum der Pandemie von März bis September 2020 bei rund 34,5 Millionen € und damit deutlich über den Zahlen des Vorjahreszeitraums von 23,5 Millionen €. Das ist ein Anstieg von ungefähr 47 %. Das zeigt: Es wird erheblich geholfen.

(Beifall Werner Kalinka [CDU])

Die Folge ist, dass wir Mieter in die Lage versetzen, ihre Miete weiter zu zahlen, ohne dass es zu einer Störung des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter kommt. Man kann doch nichts Besseres erreichen, als den Mieter in die Lage zu versetzen, seine Miete zu bezahlen, anstatt ihm sagen zu müssen: Wenn du dich jetzt verschuldest, musst du das ein bisschen später bezahlen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Zur Verschuldungsproblematik möchte ich darauf hinweisen, dass wir in unserem sozialen Mietrecht auch nach einem abgeschlossenen Prozess noch Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes haben. Dass jemand mit einem kleinen Kind vor Weihnachten direkt auf die Straße gesetzt wird, wird vor unseren Gerichten nicht standhalten.

(Unruhe)

Ich möchte jetzt weitermachen. - Für mich zeigt das - das Beispiel habe ich angeführt -, dass unsere sozialen Sicherungssysteme funktionieren. Auch die Zuschussprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige haben wir aufgelegt, sodass im Grunde genommen alle bedacht werden.

Nach meiner Einschätzung können die Maßnahmen die negativen Auswirkungen der Pandemie abfedern. Die Frage ist, ob wir noch ein Mietenmoratorium brauchen. Die Nachteile sind aufgezählt worden. Es gibt keine Stundung, keinen Verzicht auf Miete. Ich meine, dass die Maßnahmen, die wir getroffen haben, gut sind und den Mieter weit besser schützen als ein Mietenmoratorium, das im Übrigen vor einem halben Jahr abgelaufen ist.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass uns die Wohnungswirtschaft gemeldet hat, dass über 99 % der Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen. Insofern haben wir das Problem praktisch gelöst und brauchen keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen in Form eines Mietenmoratoriums. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit eingehalten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/2620 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Es gibt vor der Abstimmung noch eine Wortmeldung.

Frau Präsidentin! Angesichts der Breite und Komplexität des Themas und der Debatte finde ich es angemessen, wenn auch die Ausschüsse für Soziales und Wirtschaft mitberatend sind.

(Zurufe)

Auch die Ausschüsse für Soziales und Wirtschaft, ist das für alle in Ordnung? - Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/2620 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe!

(Minister Claus Christian Claussen)

Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, die Tagesordnungspunkte 3 und 4 morgen aufzurufen. Bevor Sie alle loslaufen, stimmen wir noch über einen Punkt ab.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/2338

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 19/2597