Seit dem 1. Januar 2011 ist also Schluss mit der Schuldenfinanzierung. Neuinvestitionen werden seit 2011 aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 40 Millionen € jährlich geleistet. Dies gilt für die Einzelinvestitionen. Alle weiteren gesetzlich festgelegten Forderungen sind im Landeshaushalt verankert. Mit dieser Umstellung der Finanzierung wird nicht nur der Landeshaushalt entlastet, sondern es wird auch allen Beteiligten über mehrere Jahre hinweg Planungssicherheit gewährt.
Der Bericht der Landesregierung erläutert nachvollziehbar und überzeugend die positiven Aspekte der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung. Dieser Schritt wird von allen Beteiligten positiv beurteilt. Kritische Töne gibt es allerdings dahin gehend, dass eine Reduzierung des jährlichen Fördervolumens von 50 auf 40 Millionen €, die der Haushaltskonsolidierung geschuldet ist, einem stetig wachsenden Versorgungsbedarf entgegensteht. Dieser Diskussion können wir uns nicht verschließen.
Wenn sparsames Wirtschaften, Prozessoptimierung, Spezialisierung, Kooperationen und andere mögliche Maßnahmen der Kostenreduzierung ausgeschöpft sind, dann darf angesichts der jetzt schon dünnen Personaldecke nicht weiter ein Personalabbau als Lösung des Problems in Betracht gezogen werden.
Dies wäre weder den Patienten noch dem Klinikpersonal, das schon jetzt am Limit ist, zuzumuten. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser müssen konkurrenzfähig bleiben. Da der bundeseinheitliche Basisfallwert trotz all unserer Bemühungen sicher noch etwas auf sich warten lassen wird, muss das Thema einer ausreichenden Krankenhausfinanzierung ganz oben auf der Agenda stehen, bevor der Ruf nach Sicherstellungszuschlag für alle laut wird. Daher begrüßen wir die Aussage der Bundesregierung, zu einer besseren Ausstattung der Kliniken beizutragen. Mit der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung ist auf Landesebene ein wichtiger Schritt getan.
Bezüglich der Psychiatrieplanung zum Abschluss des Berichts ist die Aussage der Landesregierung, konsequent auf den Ausbau der gestuften Versorgungskonzepte zu setzen, eine Kernaussage, der wir uns in weiteren Diskussionen widmen sollten. Hier bedarf es ganz besonders sektorenübergreifender Konzepte, um den psychisch Erkrankten eine best
Das Modellprojekt eines regionalen Psychiatriebudgets, wie es seit 2003 an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin des Klinikums Itzehoe angewandt wird, ist ein gutes Beispiel dafür, wie bei Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen die Möglichkeit zu individueller und flexibler Behandlung gewährleistet werden kann.
Auch die Techniker Krankenkasse hat mit dem Netzwerk „Psychische Gesundheit“ ein Versorgungsmodell ins Leben gerufen, das gemeindenäher vernetzt arbeitet und neue Wege aufzeigt, wie Betroffene im gewohnten Lebensumfeld behandelt und Angehörige auf Wunsch in die Behandlung einbezogen werden können. Daraus sollten wir lernen.
Für den Bericht des Ministers und die Erfolge, die sich sehen lassen können, sage ich herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Familie Dübelt aus Büdelsdorf! Die SPD-Fraktion bedankt sich zunächst herzlich für den Bericht zur Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein.
Die Landesregierung hat sich entschlossen, den Weg der Kreditfinanzierung zu verlassen und stattdessen eine Förderung aus dem Sondervermögen des Wohnungsbaus zu wählen. In der Tat würde der alte Weg dauerhaft zu einem Anwachsen der Zinskosten führen und den Haushalt nachhaltig belasten. Dafür müssen wir aber nun hinnehmen, dass erstens die Fördersumme mit 40 Millionen € dauerhaft reduziert ist und zweitens im sozialen Wohnungsbau - zumindest vorübergehend - eine andere Lücke entsteht, sodass uns die demografische Entwicklung bald vor neue Probleme stellen wird. Wir können das ohnehin kaum noch vorhandene Geld eben nur einmal einsetzen. Zumindest einigen von uns ist unbehaglich, dass geliehenes Geld zur besseren Renditeentwicklung für Aktionäre beiträgt.
Der Landesrechnungshof sprach sich noch 2006 für die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung aus. Insbesondere aus betriebswirtschaftlichen Aspekten und im Interesse einer optimalen Allokation der Ressourcen sollte die Krankenhausfinanzierung im Rahmen der Diagnosis Related Groups, also DRG oder diagnosebezogenen Fallgruppen, refinanziert werden. Die Investitionsmittel sollten schlicht über Zuschläge auf die DRG finanziert werden. Die Idee dabei ist: Ein Krankenhaus mit allen Investitionen kostet X, eine Leistung mit allem Aufwand kostet Y, dies ergibt eine DRG mit einem Zuschlag von Z unter anderem eben für diese Investitionskosten. Gute Idee, denkt man, aber das Risiko des Zins- und Tilgungsvolumens hätte auch uns gezwungen, diesen Weg wieder zu verlassen, wenn es eben nicht zu dieser gewünschten Refinanzierung kommt.
Die vertragliche Monistik konnte sich schlicht nicht durchsetzen. Jetzt haben wir sie schleichend und ungesteuert, weil die Landeszuschüsse bundesweit immer weiter einbrechen und die anderen Akteure dazu gezwungen werden. Der jetzt eingeschlagene Weg wird von uns nach den gemachten Erfahrungen allerdings unterstützt. Aber das ändert leider nichts am massiven Rückschritt bei der Basisfallfinanzierung der Krankenhäuser, die dadurch gefährdet werden, und dies vor allem deshalb, weil diese Büchse der Pandora, der bundeseinheitliche Satz bis 2015, durch den FDP-Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz geöffnet wurde. Meine Damen und Herren, nun kriegen wir den Deckel nicht wieder drauf.
Das fragwürdige Ausführungsgesetz dazu, das Sie morgen unter Punkt 4 ohne Aussprache durchwinken wollen, mit einem neuen Landesgremium unter anderem zur Landeskrankenhausplanung lässt Patienten und Pflege vor der Tür. Das ist der Weg ohne Aussprache.
Ohne Rücksicht auf die Anhörungsergebnisse drängen Sie in Artikel 2 auch noch die Krankenkassen zurück. Refinanzierung der Krankenhäuser und Krankenhausplanung nur noch mit dem Segen der Kassenärzte, das ist der Weg, den wir jetzt gehen.
Gemeinsam haben sich mit dem Rückenwind der Monopolkommission der Bundesgesundheitsminister, der Wirtschaftsminister und die Bundesjustizministerin im Bundeskabinett für die Anwendung des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkas
sen durchgesetzt. Verzweifelt hält der Bundesrat seit dem 30. März unter der Führung der hessischen CDU-Regierung dagegen. Mit ihrem Antrag will sie verhindern, dass dieses liberale Kartell die solidarische Krankenversicherung zu freien Unternehmen im Sinne des Kartellrechtes macht. Das ist letztlich ein Schritt zur Privatisierung unseres solidarischen Gesundheitssystems. Oder es ist, wenn Sie so wollen, eine Verstaatlichung nach liberalem Muster. Denn die Pflichten sollen bleiben.
Die hessische CDU-Regierung würdigt in ihrem Antrag das Solidarprinzip, nach dem, wie wir wissen, im Insolvenzfall die Kassen sogar füreinander haften müssen. Sie fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag mit Datum vom 14. März auf, sich gegen die Vorschläge der Monopolkommission zur Wehr zu setzen, damit die Rabatte zum Vorteil der Versicherten künftig nicht vor Zivilgerichten, sondern weiterhin vor Sozialgerichten ausgetragen werden. Wird die Refinanzierung von teuren Krankenhausbehandlungen zukünftig zu einer Kartellfrage, meine Damen und Herren? Soll hier das Sozialgesetz ausgehebelt werden?
Der Bundesrat stimmte der hessischen CDU-Regierungsinitiative mit 15 Stimmen zu. Das ist gut so und war am 30. März. Herrlich! Einzig SchleswigHolstein ist wieder einmal allein zu Haus; denn mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister stellt sich ein kleines Bundesland wieder einmal gegen den Rest der Welt. Ja, meine Damen und Herren, schon wieder: neues Spiel, neues Glück! Wird eine Krankenhausbehandlung bald zum Glücksspiel? Sozial-liberal ist das alles schon lange nicht mehr. Wir von der SPD werden gegen diese spezielle FDP-Monopolpolitik kämpfen. Keine Zusatzbeiträge und Behandlungsbeschränkungen für benachteiligte Menschen!
Die gesetzlichen Kassen repräsentieren unser solidarisches Gesundheitssystem. Krankenhausrefinanzierung durch eine starke GKV muss auf diesem solidarischen Weg auch in Zukunft noch möglich sein.
Meine Damen und Herren, entschuldigen Sie meine Erregung, aber es ist manchmal nur schwer auszuhalten, was mit unserem Gesundheitssystem angerichtet wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion danke ich Minister Dr. Garg und seinen Mitarbeitern für die gelungene Umstellung der Krankenhausfinanzierung zum Januar 2011. Anders als von der Opposition behauptet befindet sich Schleswig-Holstein nicht in einer Versorgungswüste, sondern ganz im Gegenteil.
Wie wir und auch Sie dem eben noch einmal vorgestellten Bericht, aber auch dem vorliegenden Bericht entnehmen können, bezieht sich die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung ausschließlich auf Einzelinvestitionen im stationären Bereich und liefert endlich die benötigte Planungssicherheit gerade für größere Maßnehmen. Gleichzeitig entlasten wir den Landeshaushalt, da nicht mehr, wie noch unter SPD-Verantwortung praktiziert, für diese Aufgabe jährlich 50 Millionen € auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, sondern 40 Millionen € aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung, Krankenhausfinanzierung verwendet werden. Damit entfallen hohe Zins- und Kreditbelastungen für das Land. Bereits im Jahr 2013 hätte der Schuldendienst allein für diesen Bereich 51 Millionen € betragen. Das muss man sich einfach einmal vorstellen.
Dass das nicht funktionieren kann, ist einfach selbstredend. Allein bis zum Jahr 2025 wäre die Schuldenrate auf 82,5 Millionen € bei gleichbleibender Investitionssumme von 50 Millionen € angestiegen. Wem wollen Sie dieses Missverhältnis verkaufen?
Die unter der schwarz-gelben Landesregierung neu geordnete Krankenhausfinanzierung ist auf solide Füße gestellt worden. Land und Kommunen investieren gemeinsam jährlich 84 Millionen €, bauliche Maßnahmen finden statt. Vielleicht dauert die eine oder andere Maßnahme etwas länger. Aber ich sage es deutlich: Sie findet statt.
Wenn ich mir am Ende des Berichts die Liste der Projekte ansehe, kann ich weder Stillstand noch Rückschritt erkenne, auch wenn die Opposition das immer wieder gerne behauptet. Sicher ist auch, dass wir zukünftig noch genauer hinsehen werden, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der stationären Versorgung führen. Insoweit sind wir uns
hier im Land Schleswig-Holstein darüber einig, dass der bundesweit einheitliche Basisfallwert viele unserer Probleme lösen könnte. Aber vielleicht gefällt Ihnen einfach nur nicht, dass ein liberaler Gesundheitsminister rechnen kann.
Ein kleiner Nebeneffekt: Mit der vorliegenden Neuordnung werden zugleich die Kommunen um 46 Millionen € entlastet.
Wir Liberale haben durchaus Verständnis dafür, dass anfänglich Verunsicherungen bestanden haben, wie sich die Neuordnung der Krankenhausfinanzierung im Einzelfall auf bereits laufende Maßnahmen auswirken würde. Aber ich bin mir sicher, dass diese Unsicherheiten inzwischen ausgeräumt wurden. Die Krankenhausgesellschaft begrüßt ausdrücklich die Neuordnung, die wir vorgenommen haben, weil auch der KGSH völlig klar war, dass das rot-grüne Finanzierungsmodell keine Zukunft hatte.
Auch beim Thema Krankenhausfinanzierung hat Rot-Grün wieder einmal bewiesen, dass sie es nicht können. Die vermurkste Krankenhausfinanzierung ist ein Teil des riesigen Scherbenhaufens, den Sie uns hinterlassen haben und den wir jetzt wegräumen mussten. Es ist ja nicht nur das allgemeine Finanzdesaster, sondern es sind auch noch die 400 Vorgriffsstunden, die wir immer noch bezahlen müssen, die Buchungstricks, Schattenhaushalte in der Liegenschaftsverwaltung, Gewährträgerhaftung bei der HSH Nordbank und eben die Kreditfinanzierung bei den Krankenhäusern - Versagen auf ganzer Linie. Wir haben das alles korrigiert. Allein aus diesem Grunde brauchen wir einen liberalen Gesundheitsminister wie unseren jetzigen Dr. Garg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Klahn, Sie haben ja noch einmal alles gegeben.
Erstens. Die alte Krankenhausfinanzierung war ein Fehler; das habe ich mehrfach gesagt. Die neue ist richtig. Es ist gut, dass umgestellt wurde.