Letzte Bemerkung - weil mir wieder einmal die Zeit davongelaufen ist -: Ich bedanke mich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern, nicht zuletzt auch bei dem von mir sehr geschätzten Kollegen Wilfried Wengler. Wilfried, ich werde dich in der neuen Legislaturperiode vermissen. Alles Gute!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir ein neues Gesetz beschließen, müssen die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger klar auf der Hand liegen. Sonst ist es sinnlos, neue Paragrafen zu produzieren. Im Falle des vorgelegten Bibliotheksgesetzes hätten wir es mit einer Neuregelung zu tun, die mehr verspricht, als sie tatsächlich halten kann. Das gilt in erster Linie für das zentrale Ziel, in Schleswig-Holstein eine leistungsfähige Infrastruktur bei den Bibliotheken sicherzustellen.
Die jüngsten Einsparungen von Kreisen und Kommunen greifen aus Sicht der Landesregierung in einen kulturellen Kernbereich ein, der eine besondere Stellung in unserer Landesverfassung besitzt. Daher sehe auch ich diese Maßnahmen sehr kritisch. Sie verschlechtern die kulturelle Teilhabe und die Bildungschancen in den betroffenen Regionen. Nach den jüngsten Zahlen ist die Anzahl der Büchereien von 2007 bis 2011 von 172 auf 164 zurückgegangen. Dort, wo die Einsparungen der Kreise sehr drastisch ausfallen, wie im Kreis Schleswig-Flensburg, sind weniger Ausleihungen, kürzere Öffnungszeiten und höhere Gebühren zu registrieren. Insgesamt jedoch sind die Ausleihzahlen landesweit stabil bis leicht ansteigend und liegen jetzt bei 16 Millionen Medien.
Um Büchereien zu erhalten, kann das vom SSW vorgelegte Bibliotheksgesetz nicht die Rettung sein. Wenn wir es auf diese Weise zur Pflichtaufgabe machen, dass die Kommunen Bibliotheken erhalten, dann wird dies über das Konnexitätsprinzip an das Land zurückfallen. Man könnte sich fragen, warum das Land da nicht gleich seine Zuwendungen an die Bibliotheken im Haushalt entsprechend erhöht. Wir alle wissen, dass es im Haushalt dafür aber absehbar keinen Spielraum gibt. Das heißt, ein Problem, das auf kommunaler Ebene durch Ent
scheidungen einzelner Kreise, einzelner kommunaler Gebietskörperschaften geschaffen worden ist, kann man nicht lösen, indem man letzten Endes dem Land eine höhere Kostenbelastung aufs Auge drückt. Das ist genau das, was über die Wirkung des Konnexitätsprinzips am Ende durch den Gesetzentwurf des SSW bewirkt würde.
Unwägbare Kosten kennzeichnen den Gesetzentwurf auch in anderen Punkten. Der Änderungsantrag des SSW hat dies etwas entschärft, indem er zum Beispiel auf eine zentrale Stelle für digitale Pflichtexemplare verzichtet. Es bleibt jedoch dabei, dass wir zum Beispiel für die Bibliotheken Mehrausgaben zu erwarten haben durch die Ausweitung der Pflichtexemplarregelung oder auch dadurch, dass der Förderanspruch nach dem Gesetzentwurf des SSW insgesamt ausgeweitet wird.
Die Höhe der zu erwartenden Kosten ließ sich bisher nicht ermitteln, trotz der Befragung von Einrichtungen und Organisationen der Bereiche des öffentlichen Bibliothekswesens, des wissenschaftlichen Bibliothekswesens einschließlich der Hochschulbibliotheken sowie der Spezialbibliotheken durch die Landesregierung, also durch die beiden Ministerien, das Ministerium für Bildung und Kultur und das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, die die Einrichtungen befragt hat. Dass es keine genauen Zahlen als Rücklauf gegeben hat, lag vor allem an der Unschärfe des ursprünglichen Gesetzentwurfs des SSW. Da der Änderungsantrag jetzt erst vom 17. April datiert, konnte eine neue Prüfung innerhalb weniger Tage nicht erfolgen.
Diese Unwägbarkeiten sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine Zustimmung zum Gesetzentwurf des SSW. Wir beziehen dabei auch ein, dass es andere Bundesländer, die Bibliotheksgesetze verabschiedet haben - es sind bisher nur Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen -, in ihren jeweiligen Gesetzen ausdrücklich vermieden haben, die Einrichtung und den Unterhalt von Bibliotheken zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Dann sind in der Tat solche Gesetze völlig überflüssig, weil sie ja gar nichts sicherstellen. Eine bloße Hülle in einer solchen Form, wie dies in einigen anderen Bundesländern geschaffen worden ist, halte ich überhaupt nicht für zielführend. Dann ist in der Tat - das hat der Landesrechnungshof zu Recht festgestellt - das, was wir an Finanzierungsmodalitäten nicht erst seit kurzer Zeit, sondern seit Langem über die entsprechenden Mechanismen des Landeshaushaltes, des Finanzausgleichsgesetzes und über die Büchereizentrale haben, viel besser. Das sichert ei
ne Mitfinanzierung über den Bibliothekstopf im FAG und schafft insoweit auch einen Anreiz für die Kommunen, sich an diesem Netzwerk zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, unter diesen Voraussetzungen empfehle ich dem Landtag, den Gesetzentwurf des SSW abzulehnen.
In der Zwischenzeit haben wir Gelegenheit, auf der Tribüne Mitglieder des SPD-Ortsvereins Neumühlen-Dietrichsdorf und den Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Herrn Krämer, zu begrüßen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will wirklich die Debatte nicht verlängern. Das würde auch nichts bringen. Aber ich finde es schon ziemlich abenteuerlich, dass sich der Bildungsminister dieses Landes hier hinstellt und sagt, okay, das eine bringt nichts, das andere wollen wir nicht, und keine Schlussfolgerung zieht und sagt, was denn geleistet werden muss.
Das ist, finde ich, schon ein starkes Stück. Ich hätte mir mehr Engagement erwartet. Ich hätte von dem zuständigen Bildungsminister insgesamt wirklich mehr Engagement erwartet.
Fakt ist - ich habe ausdrücklich die Position des Landesrechnungshofes erwähnt, weil ich die sehr konstruktiv finde -, dass Herr Asmussen im Ausschuss bei der mündlichen Anhörung dabei war und ausdrücklich sagte - das ist ja auch richtig -: Über den Vorwegabzug im FAG ist Geld im System vorhanden. Aber das hilft uns nicht weiter, weil die Kreise und die Kommunen dieses Geld dann nicht für das System nutzen. Das spricht dafür, dass wir nicht mit einer - sage ich mal - freiwilligen Aufgabe weiterkommen.
Kreis Schleswig-Flensburg, in Tarp, in Glücksburg, in Husby und was weiß ich, wo wir diese Diskussion haben. Man sagt: Nein, wir können keine Fachkraft einstellen, wir können die Öffnungszeiten nicht halten, wir können auch insgesamt nicht das vorhalten, was notwendig ist. Das führt dazu, dass die Standards des Büchereivereins, die auch Zuschüsse für die Bibliotheken vor Ort auslösen, nicht eingehalten werden. Wir kriegen dann irgendwelche Büchersammlungen. Schlimmstenfalls ist es so, dass man dann auf dem Flohmarkt diese Bücher einkauft, weil man nichts anderes machen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Ergebnis dieser Politik. Da muss man einfach mal fragen: Wie wollen wir weiterkommen? Ich sehe keine andere Lösung als ein Bibliotheksgesetz.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/683 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und SSW bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zu einer guten stationären Versorgung insbesondere in einer älter werdenden Gesellschaft in unserem Flächenland Schleswig-Holstein ist ein ganz zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik der Landesregierung.
Lassen Sie mich, bevor ich dem Berichtswunsch entspreche, einleitend sagen, dass ich mich ausgesprochen freue, dass der Gesundheitsminister des
Bundes angekündigt hat, die Klinikbudgets in diesem Jahr zu erhöhen, um wenigstens teilweise die Tarifsteigerungen zu kompensieren. Das ist eine dringend erforderliche Maßnahme, damit die Kliniken gerade in Schleswig-Holstein ihr Personal, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zukunft auch ordentlich bezahlen. Und es ist eine wichtige Maßnahme für die Patientenversorgung bei uns im Lande. Das ist also ein richtiger Erfolg für die Patientinnen und Patienten.
Die Landesregierung hat zur Sicherung der Versorgung eine ganze Menge erreicht. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Bericht dokumentiert die Landesregierung die Ergebnisse der Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung. Ich habe im letzten Jahr sehr genau insbesondere aufmerksam verfolgt, was die Kollegin Heinold bei verschiedenen Gelegenheiten dazu gesagt hat, was sie von dem ursprünglichen Modell hält. Ich will Ihnen ausdrücklich Respekt zollen dafür, dass Sie sich auch öffentlich ziemlich deutlich davon distanziert haben.
Das, was 2002 als Finanzierungsmodell für die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser beschlossen wurde, hat den Haushalt damals kurzfristig schönere Zahlen präsentieren lassen. Aber jeder, der rechnen konnte, musste damals schon sehen, wohin das führt. Bei Beibehaltung dieser Finanzierungsstruktur wären wir bereits im Jahr 2013 in eine Situation geraten, in der die Zins- und Tilgungszahlungen für dieses Finanzierungsmodell höher gewesen wären als die Investitionssummen, die wir ausgelöst hätten. Es ist gelungen, diese Verschuldungsspirale zu durchbrechen. Das bedeutet, dass die Landesregierung die Situation der Krankenhäuser deutlich verbessert hat und den Krankenhäusern vor allem eine stabile und sichere Finanzierungsgrundlage für die nächsten Jahre gegeben hat.
Mit der neuen Struktur stehen bis 2020 jährlich 40 Millionen € für Einzelbaumaßnahmen im Krankenhausbau zur Verfügung. Neben den Investitionen in Einzelmaßnahmen steht als zweites Standbein die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben. Darunter fallen insbesondere jährliche pauschale Fördermitteln sowie die Mietförderung. Diese Beträge summieren sich noch einmal zu einer Gesamthöhe von rund 44 Millionen €. Die Mittel sind weiterhin im Landeshaushalt eingestellt. Damit fließen jährlich rund 84 Millionen € an die Krankenhäuser.
werden jährlich getilgt, und zwar mit jährlich sinkenden Raten. Im Jahr 2011 waren es allein 34,4 Millionen €, die dafür aufzubringen sind. Sie werden am Ende der Vertragslaufzeit des jetzigen Modells im Jahr 2020 bis auf einen Rest von 16 Millionen € abgetragen sein. Hierfür stehen im Landeshaushalt jährlich 40 Millionen € zur Verfügung. Nicht für die Tilgung der Altschulden benötigte Mittel sowie ein Teil der Gewinne der Investitionsbank fließen in das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung zurück. Bis 2020 werden damit rund 130 Millionen € wieder in das Zweckvermögen zurückgeflossen sein.
Die Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung beinhaltet zudem den Wegfall des Vorwegbetrages und die entsprechende Anpassung des Einwohnerbetrages. Im Ergebnis profitieren die Kommunen in ganz erheblichem Umfang davon. Nach dem alten Modell hätten sie zwischen 2011 und 2020 insgesamt rund 468 Millionen € aufbringen müssen. Bei dem jetzigen Modell wird die entsprechende kommunale Belastung voraussichtlich bei rund 422 Millionen € liegen. Das bedeutet, dass die Landesregierung die Kommunen über neun Jahre im Saldo um rund 46 Millionen € entlastet hat.
Das im letzten Jahr auf den Weg gebrachte Investitionsprogramm Krankenhausbau 2011 bis 2015 beinhaltet 14 neue Projekte, darunter unter anderem den Neubau des Martin-Luther-Krankenhauses in Schleswig. Daneben erfolgen Investitionen in den Ausbau gestufter Versorgungskonzepte im Bereich der Psychiatrie in Höhe von rund 50 Millionen €. Dem Gesundheitsministerium liegen weitere Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 35 Millionen € vor. Es gehört zur Ehrlichkeit zu sagen, dass es für diese Projekte in absehbarer Zeit keine Aufnahme in den Finanzplan geben kann und dass somit auch keine weiteren Förderzusagen gemacht werden können.
An dieser Stelle will ich nicht verschweigen, dass es richtig ist, dass mit der Ihnen gerade präsentierten Neustrukturierung eine Kürzung von 20 % einhergegangen ist. Man muss es so deutlich sagen: Es handelt sich dabei um die negative Dividende der falsch ausgerichteten Krankenhausfinanzierung, die 2002 auf den Weg gebracht wurde. Ich glaube trotzdem, dass wir gezeigt haben, dass man beides unter einen Hut bekommt, nämlich eine solide und seriöse Krankenhausfinanzierung für eine gute Versorgungsinfrastruktur bei einem gleichzeitigen Abtrag der angehäuften Schulden. Ich freue mich über das Ergebnis und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei meinen Kollegen, dem Finanzminister
und dem Innenminister, dafür bedanken, dass es möglich geworden ist, dieses neue Modell auf den Weg zu bringen.
Der Herr Minister hat seine Redezeit um 1 Minute überschritten. Diese Zeit steht den Fraktionen zusätzlich zu Verfügung. Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Ursula Sassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 73 Krankenhäuser an 93 Klinikstandorten mit 14.908 Planbetten zuzüglich 1.081 Plätzen in Tageskliniken - das ist der Stand vom 1. Januar 2012 - haben ein Recht auf Planungssicherheit, um ihrem Auftrag im Gesundheitsland Schleswig-Holstein nachkommen zu können. Schleswig-Holstein hat sich im Vergleich zu anderen Bundesländern der Forderung nach Kostenreduzierung durch den Abbau von Überkapazitäten an Krankenhausbetten und anderen Einsparmaßnahmen gestellt, was leider zu einem niedrigeren Landesbasisfallwert geführt hat. Wir werden das Ziel eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes weiter nachdrücklich verfolgen, um die finanzielle Situation schleswig-holsteinischer Krankenhäuser deutlich zu verbessern, damit Sie wettbewerbsfähig bleiben.
Im Jahr 2002 hatte die rot-grüne Landesregierung entschieden, die jährlichen Investitionskosten nicht mehr direkt zu fördern, sondern neue Schulden für Einzelprojekte aufzunehmen und lediglich die Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen. Mit dieser Umstellung wurde der Landeshaushalt einer kosmetischen Behandlung unterzogen, deren Wirkung bei Licht besehen allerdings in sich zusammenfiel. Bereits ab dem Jahr 2013 hätte das Land nach dem Modell der kreditfinanzierten Förderung eine höhere Summe, nämlich 51,2 Millionen €, für Tilgung und Zinsen aufbringen müssen, als für die tatsächlichen Krankenhausinvestitionen, nämlich 50 Millionen €, vorgesehen war. Bis zum Jahr 2025 wäre die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen auf über 80 Millionen € angewachsen. Diese Entwicklung hat Schwarz-Gelb gestoppt. Daher ist die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung ein Erfolg dieser Landesregierung.