Protocol of the Session on April 26, 2012

Ich möchte jetzt noch auf die mageren Ergebnisse eingehen und muss auch feststellen: Sie haben ja vorhin auch ausgeführt, Herr Minister Schmalfuß, was der Kollege Peter Lehnert als Integrationsbeauftragter alles geleistet hat. Ich muss um Verzeihung bitten, falls ich meinen Job als Abgeordnete hier falsch verstanden habe. Genau das haben wir als integrationspolitische Sprecherinnen und Sprecher aus allen Fraktionen im gesamten Land auch getan.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW - Zuruf)

- Ohne zusätzliche Ressourcen, meintest du? Okay.

Was wir in diesem Land brauchen, ist Einsicht, die Einsicht, dass dies Querschnittsaufgabe aller

Ministerien ist und nicht die Aufgabe eines Einzelnen, der dieser Mammutaufgabe ersichtlich nicht gewachsen ist. Ich muss wirklich sagen, das kann man allein auch gar nicht. Unsere gemeinsame Zukunft hängt von der wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft ab. Leider muss man auch hier feststellen, dass nicht alle Kabinettsmitglieder dies verstanden haben.

Über den zweiten Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir bereits im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert und haben auch die Expertise des Flüchtlingsbeauftragten Stefan Schmidt eingeholt. Über die Unterbringung von Flüchtlingen ist festgestellt worden, dass diese Zustände nicht haltbar sind. Sie haben in dem Aktionsplan auch von einer Willkommenskultur gesprochen. Wie kann man Menschen, die neu in dieses Land kommen und dann in Containern untergebracht werden, sagen: Herzlich willkommen, das ist unser Schleswig-Holstein, hier habt ihr einen Container, in dem könnt ihr wohnen. Das ist keine Willkommenskultur, das ist auch keine Anerkennungskultur.

Ich weiß auch, dass Sie eine Handreichung haben, dass Sie Empfehlungen haben, in denen ganz klar aufgezählt ist, wie eine Unterbringung von Flüchtlingen sein muss. Sie sind auch gegen diese Unterbringung in den kleinen Zimmern und gegen die Containerunterbringung. Das Problem ist nur, dass sich die Kommunen nicht alle daran halten. Es kann nicht sein - ich habe das auch schon mehrfach im Innen- und Rechtsausschuss gesagt -, Sie können von den Menschen, die hierher kommen, nicht immer verlangen, sie sollen sich an Gesetz, an Ordnung und an ihre Pflichten halten, und auf der anderen Seite umgehen wir gerade Empfehlungen, Verordnungen, die dieses Land den Kommunen hinreicht aus Kostengründen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Denn das ist die ehrliche Antwort in dieser Debatte: Wir machen Integrationspolitik nach Kassenlage.

Leider läuft meine Zeit wirklich rapide ab. Deshalb muss ich jetzt wirklich sehr schnell zusammenfassen.

Frau Kollegin, Sie haben, da alle anderen auch überzogen haben, noch zwei Minuten.

(Heiterkeit)

(Serpil Midyatli)

Herzlichen Dank. Wie gesagt, wenn wir uns die Ergebnisse dieser Regierung angucken, kann man wirklich sagen, dass ausschließlich unsere Arbeit fortgeführt worden ist, was wir natürlich schätzen, aber eigene Akzente sind hier nicht gesetzt worden. Das bedauern wir sehr. Sie hätten genug Zeit gehabt.

Wenn ich ein Resümee ziehen soll: Eines Integrationsbeauftragten hätte es nicht bedurft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in fast allen Diskussionen, die wir geführt haben, festgestellt, dass es sowohl im Bund als auch im Land jedes Mal an einer Partei scheitert, dass die Integration nicht gelingen kann, dass wir in diesem Bereich nicht weiterkommen, dass wir stehen bleiben, teilweise sogar zurücksteuern. Das ist, muss ich leider sagen, die CDU. Mit Ihnen können wir in diesem Land keine vernünftige Integrationspolitik machen; denn Sie blockieren alles, was für die Zukunft notwendig wäre.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Astrid Damerow.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage jetzt nichts mehr zum Thema Zusammenfassung verschiedener Themen. Dazu ist schon genug gesagt worden. Ich versuche, meine Zeit irgendwie einzuhalten. Ich arbeite die vorliegenden Anträge der Reihe nach ab; denn anders ist das ja wohl nicht zu machen.

Zum Antrag Menschenrecht auf medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere: Wir haben das hier bereits einmal diskutiert. Auf die rechtlichen Probleme hat der Justizminister in der Februar-Tagung bereits hingewiesen. Es bleibt für uns dabei: Wir können rechtlich nicht pauschal fördern, dass illegaler Aufenthalt erträglicher gemacht wird. Übrigens haben auch die schriftlichen Anhörungen, die wir dazu durchgeführt haben, keine anderen Erkenntnisse gebracht. Ich zitiere beispielsweise aus der Stellungnahme der AWO, Umdruck 17/3978: Es dürfte einem Kleinunternehmer mit deutschem Pass, der keine Krankenversicherung hat, nur schwer zu erklären sein, warum für illegale Flüchtlinge eine Kostenübernahme geleistet wird, er

selbst jedoch hiervon ausgeschlossen bleibt. Die AWO weist im folgenden Satz dann noch darauf hin, dass man nicht die Schwächsten und Ärmsten gegeneinander ausspielen sollte.

Auch das finde ich sehr richtig. Genau das wird aber in einer öffentlichen Diskussion geschehen, wenn diejenigen Vorteile erhalten, die sich rechtswidrig verhalten, und diejenigen nicht, die die Gesetze beachten. Ich finde, das darf man im Rahmen dieser Diskussion einmal ansprechen.

(Beifall der Abgeordneten Niclas Herbst [CDU] und Gerrit Koch [FDP])

Im Übrigen sprechen wir hier - wie so häufig in diesem Landtag - über eine Bundesgesetzgebung. Deshalb sind wir der Meinung, dass nur bundeseinheitliche Veränderungen helfen können. Wir werden deshalb dem Beschlussvorschlag des Innenund Rechtsausschusses folgen.

Zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen: Es ist schwer, in der gebotenen Sachlichkeit auf Ihre Äußerungen einzugehen. Wir haben im Land vom Land geförderte Unterkünfte, für die Standards gelten. Diese werden auch eingehalten. Es gibt einzelne - und ich betone einzelne Kommunen, die diese Standards nicht einhalten, die für die Kommunen im Übrigen nicht rechtlich verbindlich sind. Ich weise aber noch einmal darauf hin: Das sind Einzelfälle. Sie erwecken in diesem Antrag den Eindruck, als wäre dies die Norm der Unterbringung in unseren Kommunen. Mit Verlaub, ich halte das für unredlich und sehr ungerecht den Kommunen gegenüber, die sich große Mühe geben, sich an die Mindeststandards zu halten. Wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, werden wir deshalb für die Kommunen keine verbindlichen Standards festlegen.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wenn es kaum Probleme gibt, dann ist es noch einfacher, es zu ändern!)

Wir setzen hier auch in Zukunft auf Empfehlungen. In den genannten Einzelfällen setzen wir auf intensive Beratungen. In Einzelfällen kommt man häufig zu besseren Lösungen. Gesetzliche Regelungen helfen nicht immer und in jeden Fall. Das wissen wir alle, und das wissen Sie auch. Natürlich müssen wir in Zukunft gerade vor dem Hintergrund steigender Asylbewerberzahlen laufend darauf achten, den Kommunen die entsprechenden Hilfeleistungen anzubieten. Deshalb bitten wir die Landesregierung noch einmal in einem Bericht, auf einige Fragen einzugehen. Wenn Sie unseren Änderungsantrag gelesen haben, dann haben Sie gesehen, dass dies

ein anderer Berichtsantrag ist als beim letzten Mal. Wir stellen dezidiert einige zusätzliche Fragen.

Dass sich der Flüchtlingsbeauftragte dieses Themas annimmt, begrüßen wir selbstverständlich. Das gehört zu seinen Aufgaben. Dass er das Vertrauen und die Unterstützung des Parlaments genießt, haben wir mit seiner Beauftragung dargelegt. Wir haben andere Beauftragte, die sich ebenfalls einzelner Themen annehmen und dafür nicht jedes Mal einen Einzelauftrag vom Landtag erhalten. Ich finde, das ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen. Selbstverständlich wird der Landtag seinen Beauftragten bei den Dingen, die er vorhat, unterstützen. Das ist eine Selbstverständlichkeit und erfordert keinen gesonderten Beschluss.

(Zuruf der Abgeordneten Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ich spreche hier für den Landtag, nicht für die Landesregierung. Das hat der Minister vorhin getan.

(Zuruf von der LINKEN)

- Ich spreche für meine Fraktion, Entschuldigung.

Ich komme zum Berichtsantrag der SPD: Zu den Themenbereichen Integration, Zuwanderung, Asylrecht, Abschiebung, Resettlement oder zur Flüchtlingspolitik wirft das Informationssystem des Landtags für die 17. Legislaturperiode 87 Vorgänge als Treffer aus. Es ist eine Menge, was wir hier in insgesamt 27 Plenartagungen und in noch viel zahlreicheren Ausschusssitzungen beraten haben. Zu den jeweils getroffenen Beschlüssen kann uns niemand vorwerfen, es habe in den gut zweieinhalb Jahren der Koalition aus CDU und FDP keine Veränderung gegeben. Im Gegenteil, wir haben als Koalition in der 17. Legislaturperiode mehr umgesetzt als manch andere Regierung in früheren Jahren. Der Minister hat dies vorhin im Einzelnen aufgezählt.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP)

Dass wir dabei nicht auf jede Ihrer Maximalforderungen eingegangen sind, mindert den Wert unserer Politik nun wirklich nicht. Ganz ausdrücklich bedanke ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei dem Integrationsbeauftragten der Landesregierung für seine geleistete Arbeit und für seine vielfältigen Gespräche und Hilfestellungen vor Ort, die auch allseits anerkannt sind. Ich nenne hier nur beispielhaft die Vermittlung eines Konsenses bei dem Thema Moscheeneubau in Rendsburg. Dies geschah übrigens in enger Abstimmung mit dem Rendsburger Bürgermeister. Der Eindruck, hier sei nichts geschehen, den die SPD in ihrem Antrag erwecken

will, ist schlicht unzutreffend und - wie im Übrigen manch anderer Antrag auch - pures Wahlkampfgetöse. Wenn ich hier zuhöre, dann frage ich mich manchmal, was Sie während der Zeit Ihrer rot-grünen Regierung getan haben.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Jedenfalls mehr als Sie!)

- Herr Stegner, Sie hätten jahrelang Zeit gehabt, aus Schleswig-Holstein das Wunderland der Integration zu machen. Ganz offensichtlich ist Ihnen das nicht gelungen, sonst müssten Sie nicht dauernd solche Anträge stellen.

(Zurufe von der SPD - Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ingrid Brand-Hückstädt das Wort.

(Gerrit Koch [FDP]: Ich komme schon!)

- Dann nehmen wir Herrn Abgeordneten Gerrit Koch.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Gut, dass Sie eine Krawatte tragen! - Gerrit Koch [FDP]: Sonst würde man den Unterschied kaum sehen! - Heiterkeit)

Herr Abgeordneter Gerrit Koch hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit hatte die Diakonie in Lübeck Abgeordnete aller Fraktionen zu einer Gesprächsrunde mit jungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eingeladen. Die jungen Menschen brachten ihre verschiedenen Anliegen vor und schilderten ihre Probleme. Ein junger Mann aus dem Iran, der schon mehrere Stationen in verschiedenen Staaten hinter sich hatte, bevor er nach Deutschland kam, stellte eine sehr interessante Frage. Er fragte, warum sich Deutschland um Menschen kümmere, die aus anderen Ländern kommen und Hilfe benötigen. Er fragte, warum wir ihm all das zukommen lassen, was er in anderen Staaten, die er durchlaufen hatte, entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend gewährt bekommen hatte.

Diese Frage macht klar, dass Deutschland nicht nur aus seiner Geschichte gelernt hat, sondern tatsächlich seinen sich im Grundgesetz selbst auferlegten Pflichten nachkommt, nämlich Menschen - egal woher sie kommen - Hilfe zukommen zu lassen.

(Astrid Damerow)

Dieser junge Mann wohnte übrigens in keinem Container, und auch die anderen Anwesenden waren alle ordnungsgemäß untergebracht.

Meine Damen und Herren, die Verantwortung für die Unterbringung von Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt bei den Kommunen und ist dort sehr gut aufgehoben. Die Kommunen haben nämlich ein hohes Eigeninteresse an einer humanitären Unterbringung und sind mit den örtlichen Begebenheiten am besten vertraut. Mit Erlassen aus den Jahren 2001 und 2003 hat das Land den Kommunen bereits Hinweise darauf gegeben, wie die betroffenen Menschen unterzubringen sind. So wurde das Ziel vorgegeben, auch bei einer dezentralen Unterbringung eine Mindestfläche von 8 m2 pro Person zu erreichen und die Empfehlungen des Flüchtlingsbeauftragten für Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu beachten. Diese Hinweise haben sich in der Praxis überwiegend bewährt.

Eine pauschale Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort ist in Wahlkampfzeiten zwar leicht, aber es nutzt den Menschen mehr, sich mit den konkreten Umständen zu beschäftigen. So muss man leider das Problem erkennen, dass starre Vorgaben für die Kommunen die Suche nach geeigneten Unterkünften insbesondere in Zeiten steigender Asylbewerberzahlen erschweren können. CDU und FDP setzen sich detailliert mit diesem Thema auseinander und bitten deshalb in dem Änderungsantrag um die Ermittlung konkreter Zahlen. Es wird die Kommunen sehr stark interessieren, dass wir die Angabe der konkreten Kosten fordern. Unzulässige Pauschalisierungen sind nicht unser Fall. Die Unterbringung zum Beispiel in Nahe ist zweifelsohne kritikwürdig. Das ist zum Glück aber nicht der Regelfall in unserem Land.

Die medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere haben wir gerade in der letzten Plenartagung erörtert. Wer dieses Thema im Sinne der betroffenen Menschen angehen will, muss einen großen gesellschaftlichen Konsens erzielen. Keiner wird Menschen - egal mit welchem Aufenthaltsstatus - im Notfall ärztliche Hilfe versagen. Schwieriger wird es jedoch, die Allgemeinheit davon überzeugen zu wollen, Menschen, die sich nicht legal in Deutschland aufhalten, kostenfrei und umfänglich gesundheitlich zu versorgen. Das ist nämlich mehr, als der Staat den Menschen an Anspruch gewährt, die legal in Deutschland leben. Frau Damerow hat darauf hingewiesen. Schließlich kann es rechtlich nicht sein, dass in 16 verschiedenen Bundesländern